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<title>Freie Software. Was ist das? - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title>
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<meta http-equiv="Keywords" content=" " />
<meta http-equiv="Description" content=" " />

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<!--#include virtual="/server/banner.de.html" -->
<!--#include virtual="/server/outdated.de.html" -->
<h2>Freie Software. Was ist das?</h2>

<div class="article">
<h3>Freie-Software-Definition</h3>

<blockquote class="note" id="fsf-licensing"><p style="font-size: 80%">
Haben Sie eine hier nicht beantwortete Frage bezüglich
Freie-Software-Lizenzierung? Siehe auch unsere weiteren <a
href="https://www.fsf.org/licensing">Ressourcen zur Lizenzierung</a>, bei
unbeantworteten Anliegen wenden Sie sich bitte unter <a
href="mailto:licensing@fsf.org">licensing@fsf.org</a> an das <span
xml:lang="en" lang="en">FSF Compliance Lab</span>.</p>
</blockquote>

<div class="comment">
<p>
Die <em>Freie-Software-Definition</em> soll verdeutlichen, welche Kriterien
ein einzelnes Softwareprogramm erfüllen muss um als Freie Software
betrachtet zu werden. Von Zeit zu Zeit wird diese Definition überarbeitet,
um dies zu verdeutlichen oder Fragen zu subtilen Problemen zu lösen. Weitere
Informationen zu gemachten Änderungen sind unter <a
href="#History">Historie</a> zu finden.
</p>

<p>
Die <em>„Open-Source“-<ins>Definition</ins></em> ist etwas anderes: eine
ganz andere Philosophie, die auf anderen Werten beruht. Auch die praktische
Definition ist anders, jedoch sind alle quelloffenen Programme in der Tat
beinahe frei. Den Unterschied erklären wir in <cite><a
href="/philosophy/open-source-misses-the-point.html">Warum „Open Source“ das
Ziel Freie Software verfehlt</a></cite>.
</p>
</div>

<p>
<em>Freie Software</em> ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der
Nutzer respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass <strong>Nutzer die
Freiheit haben Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu
untersuchen, zu ändern und zu verbessern</strong>. <em>Freie Software</em>
ist daher eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept zu
verstehen sollte man an <em>frei</em> wie in <em>Redefreiheit</em> denken,
nicht wie in <em>Freibier</em>.  Manchmal nennen wir sie auch <em><span
xml:lang="fr" lang="fr">Libre</span> Software</em>, dem französischen
bzw. spanischen Wort für <em>frei</em> wie in <em>Freiheit</em> entlehnt, um
deutlich zu machen, dass wir uns keinesfalls auf Software beziehen die
<em>gratis</em> sei.
</p>

<p>
Wir kämpfen für diese Freiheiten, weil sie jedermann verdient. Mit diesen
Freiheiten kontrollieren Nutzer (sowohl einzeln als auch gemeinsam) das
Programm und was es für sie ausführt. Wenn nicht Nutzer das Programm
kontrollieren, nennen wir es ein <em>unfreies</em>
bzw. <em>proprietäres</em> Programm. Das unfreie Programm kontrolliert die
Nutzer, und der Entwickler kontrolliert das Programm. Dies macht das
Programm zu einem <a
href="/philosophy/free-software-even-more-important">Instrument ungerechter
Macht</a>.
</p>

<h4> Vier wesentliche Freiheiten</h4>

<p>
Ein Programm ist Freie Software, wenn Nutzer eines Programms über vier
wesentliche Freiheiten<a href="#n1" id="n1-ref" class="fnote">[1]</a>
verfügen:
</p>

<ul class="important">
  <li>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck
<em>(Freiheit 0)</em>.</li>
  <li>Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen
Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen <em>(Freiheit 1)</em>. Der Zugang
zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
  </li>
  <li>Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu
helfen <em>(Freiheit 2)</em>.
  </li>
  <li>Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der
Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert
<em>(Freiheit 3)</em>. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
  </li>
</ul>

<p>
Ein Programm ist <em>freie</em> Software, wenn es Nutzern adäquat all diese
Freiheiten gewährt. Ansonsten ist es unfrei. Solange wir verschiedene
unfreie Vertriebsschemata in Bezug darauf unterscheiden können, inwieweit
sie dahinter zurückbleiben frei zu sein, betrachten wir sie alle
gleichermaßen als unethisch.</p>

<p>In jedem angenommenen Szenario müssen diese Freiheiten
zutreffen&#160;&#8209;&#160;welchen Quellcode auch immer wir beabsichtigen
zu benutzen (oder andere bewegen zu benutzen). Betrachten wir beispielsweise
ein Programm namens <em>A</em>, das automatisch ein Programm namens
<em>B</em> startet um irgendetwas zu verarbeiten. Wenn wir beabsichtigen
<em>A</em> unverändert zu distribuieren, impliziert das, dass dessen Nutzer
<em>B</em> ebenfalls benötigen&#160;&#8209;&#160;wir müssen somit
entscheiden ob sowohl <em>A</em> als auch <em>B</em> frei sind. Wenn wir
beabsichtigen <em>A</em> so zu modifizieren, damit es <em>B</em> nicht mehr
benötigt, muss nur <em>A</em> frei sein, <em>B</em> ist für dieses Vorhaben
nicht relevant.</p>

<p>
<em>Freie Software</em> ist nicht gleichbedeutend mit
<em>unkommerziell</em>. Ein freies Programm muss für die kommerzielle
Nutzung, die kommerzielle Entwicklung und den kommerziellen Vertrieb
verfügbar sein. Die kommerzielle Entwicklung von freier Software ist nicht
mehr unüblich. Solche freie kommerzielle Software ist sehr
wichtig. Möglicherweise hat man Geld für Kopien freier Software ausgegeben
oder Kopien unentgeltlich erhalten. Aber egal wie man die Kopien erhalten
hat, man hat immer die Freiheit die Software zu kopieren und zu ändern,
sogar <a href="/philosophy/selling">Kopien zu verkaufen</a>.
</p>

<p>Der weitere Text<!-- dieser Seite--> erläutert, was bestimmte Freiheiten
adäquat macht oder nicht.</p>

<h4>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</h4>

<p>
<cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen</q></cite> bedeutet für
jegliche Person oder Organisation die Freiheit zu haben, es auf jedem
beliebigen Rechner<!--system--> für jede Art von Aufgabe und Zweck nutzen zu
dürfen, ohne darüber mit dem Entwickler oder irgendeinem Unternehmen
kommunizieren zu müssen. In dieser Freiheit ist der <em>Nutzer</em> das
Ziel, nicht der <em>Entwickler</em>! Dem Nutzer steht es frei das Programm
für eigene Zwecke auszuführen, und wenn man es an jemand anderen weitergibt,
steht es dieser Person dann frei es für eigene Zwecke auszuführen, aber man
ist nicht berechtigt, ihr eigene Absichten aufzuerlegen.
</p>

<p>
<cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</q></cite>
bedeutet, dass einem nicht untersagt oder davon abgehalten wird, es
auszuführen. Dies hat nichts mit der Funktionalität des Programm zu tun, ob
es technisch dazu in der Lage ist in einer bestimmten Umgebung zu
funktionieren oder ob es für einen bestimmten Bereich der Datenverarbeitung
sinnvoll ist.</p>

<h4>Die Freiheit, den Quellcode zu untersuchen und Änderungen vorzunehmen</h4>

<p>
Damit Freiheit <em>1</em> und <em>3</em> (die Freiheiten, Änderungen
vorzunehmen und geänderte Versionen zu veröffentlichen) sinnvoll sind,
müssen Nutzer Zugang zum Quellcode des Programms haben. Daher ist die
Zugänglichkeit des Quellcodes eine notwendige Bedingung für Freie
Software. Verschleierter „Quellcode“ ist nicht wirklich Quellcode und zählt
nicht als solcher.
</p>

<p>
Freiheit <em>1</em> umfasst die Freiheit, die eigene geänderte Version
anstelle des Originals zu verwenden. Kommt das Programm in einem Produkt zum
Einsatz, in dem die modifizierte Version eines Dritten, nicht jedoch die
eigene&#160;&#8209;&#160;eine als <em>Tivoisierung</em>
bzw. <em>Abriegelung</em> (engl. ‚Lockdown‘) oder (in seiner praktizierenden
perversen Terminologie) als „<span xml:lang="en" lang="en">Secure
Boot</span>“<a href="#tn1" id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> bekannte
Praxis&#160;&#8209;&#160; ausgeführt wird, wird Freiheit <em>1</em> eher zu
einem fadenscheinigen Vorwand anstatt einer praktischen Realität. Diese
Binärdateien sind nicht <em>freie</em> Software, selbst wenn der Quellcode,
von dem sie kompiliert werden, frei ist.
</p>

<p>
Die Zusammenführung der verfügbaren freien Unterroutinen und -modulen ist
eine wichtige Möglichkeit ein Programm zu modifizieren. Wenn die
Programmlizenz eines entsprechend lizenzierten vorhandenen Moduls die
Zusammenführung untersagt&#160;&#8209;&#160;beispielsweise wenn man nicht
der Copyrightinhaber des hinzuzufügenden Quellcodes
ist&#160;&#8209;&#160;dann ist die Lizenz zu restriktiv, um sich als
<em>frei</em> zu qualifizieren.
</p>

<p>
Ob eine Änderung eine Verbesserung darstellt, ist eine subjektive
Angelegenheit. Wenn das Recht ein Programm zu modifizieren im Wesentlichen
auf Änderungen beschränkt wird, die jemand anderes als Verbesserung
betrachtet, ist das Programm unfrei.
</p>

<h4>Die Freiheit zu redistribuieren, wenn man möchte: grundlegende Anforderungen</h4>

<p><cite><q>Die Freiheit<ins>, das Programm zu redistribuieren und […] der
Öffentlichkeit freizugeben</ins></q></cite> (Freiheit <em>2</em> und
<em>3</em>) bedeutet, dass man die Freiheit hat Kopien an <a
href="#exportcontrol">jedermann überall</a> weiterzugeben (entweder mit oder
ohne Modifikationen, gratis oder gegen Gebühr für den
Vertrieb). <em>Frei</em> sein bedeutet, diese Dinge (unter anderem)
vornehmen zu können, ohne fragen oder für die Berechtigung zahlen zu müssen.
</p>

<p>
Außerdem sollte man auch die Freiheit haben Modifikationen vorzunehmen und
privat im eigenen Werk oder Spiel zu nutzen, ohne auch nur deren Existenz zu
erwähnen. Veröffentlicht man die Änderungen, sollte es nicht erforderlich
sein, irgendjemand im Besonderen oder auf irgendeine bestimmte Weise zu
benachrichtigen.
</p>

<p>
<em>Freiheit 3</em> umfasst die Freiheit, eigene modifizierte Versionen als
Freie Software freizugeben. Eine freie Lizenz kann auch andere Möglichkeiten
der Freigabe zulassen. Mit anderen Worten muss es sich nicht um eine Lizenz
mit <cite><a href="/copyleft/">Copyleft</a></cite> handeln. Allerdings
qualifiziert sich eine Lizenz, die von modifizierten Versionen verlangt
unfrei zu sein, nicht als freie Lizenz.
</p>

<p>
<cite><q>Die Freiheit, Programmkopien aufs neue zu distribuieren</q></cite>
muss binäre oder ausführbare Formen des Programms als auch den Quellcode für
modifizierte und unmodifizierte Versionen beinhalten (die Distribution von
Programmen in ausführbarer Form ist für bequem installierbare freie
Betriebssysteme notwendig). Es ist in Ordnung, wenn es für bestimmte
Anwendungen keine Möglichkeit gibt eine Binärdatei oder ausführbare Form zu
erstellen (da einige Programmiersprachen diese Funktion nicht unterstützen),
aber man muss die Freiheit haben solche Formen an Dritte weiterzugeben,
sollte man eine Möglichkeit finden oder entwickeln, sie zu erstellen.
</p>

<h4>Copyleft</h4>

<p>
Bestimmte Richtlinien über die Art und Weise Freie Software zu distribuieren
sind akzeptabel, sofern sie nicht den wesentlichen Freiheiten
widersprechen.<em> <a href="/copyleft/">Copyleft</a></em> ist beispielsweise
(sehr vereinfacht) eine Richtlinie, die verhindert, dass bei einer
Redistribution des Programms keine Restriktionen hinzugefügt werden können,
um Anderen wesentliche Freiheiten zu versagen. Diese Richtlinie widerspricht
nicht den wesentlichen Freiheiten&#160;&#8209;&#160;vielmehr schützt es sie.
</p>

<p>
Das GNU-Projekt verwendet Copyleft, um die vier Freiheiten rechtlich für
jeden zu sichern. Wir glauben es gibt wichtige Gründe, warum es <a
href="/philosophy/pragmatic">besser ist Copyleft zu verwenden</a>. Aber auch
<a href="/philosophy/categories#Non-CopyleftedFreeSoftware">Freie Software
ohne Copyleft</a> ist ethisch vertretbar (siehe auch <cite><a
href="/philosophy/categories">Kategorien freier und unfreier
Software</a></cite>, wie sich <em>Freie Software</em>, <em>Software mit
Copyleft</em> und andere Softwarekategorien aufeinander beziehen).
</p>

<h4>Richtlinien über Verpackungs- und Distributionsinformationen</h4>

<p>
Richtlinien, wie man eine modifizierte Version verpacken kann, sind
allerdings akzeptabel, sofern sie nicht substantiell die Freiheit
einschränken, modifizierte Versionen freizugeben oder modifizierte Versionen
privat herzustellen und zu nutzen. Somit ist es akzeptabel, wenn die Lizenz
verlangt den Namen der modifizierten Version zu ändern, ein Logo zu
entfernen oder eigene Modifikationen als eigene zu identifizieren. Solange
diese Bedingungen nicht so aufwändig sind, dass sie die Freigabe der
Änderungen effektiv behindern, sind sie zulässig; man nimmt bereits andere
Programmänderungen vor, ein paar mehr sollten kein Problem darstellen&#160;…
</p>

<p>
Richtlinien wie <em>‚wenn Sie Ihre Version auf diese Weise zur Verfügung
stellen, müssen Sie sie auch auf diese Weise zur Verfügung stellen‘</em>,
können unter derselben Bedingung ebenfalls akzeptabel sein. Solch eine
akzeptable Richtlinie wäre beispielsweise dem früheren Entwickler auf dessen
Bitte hin eine Kopie der modifizierten und distribuierten Version zukommen
lassen zu müssen. [Hinweis: Eine solche Richtlinie lässt immer noch die
Wahl, ob man seine Version überhaupt distribuierten möchte.] Ebenfalls sind
Richtlinien akzeptabel, die die Freigabe des Quellcodes für öffentlich
einsetzbare Programmversionen an Nutzer verlangen.
</p>

<p>
Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn eine Lizenz die Änderung des Namens
erfordert, durch den das Programm aus anderen Programmen aufgerufen
wird. Das behindert wirksam die Freigabe der eigenen geänderten Version, um
das Original, wenn durch jenen anderen Programmen aufgerufen, zu
ersetzen. Diese Art von Anforderung ist nur dann akzeptabel, wenn es eine
geeignete <em>Alias</em>-Funktion gibt, die erlaubt, den Namen des
Originalprogramms als Decknamen für die modifizierte Version anzugeben.</p>

<h4>Ausfuhrbestimmungen</h4>

<p>
Mitunter können staatliche <a
id="exportcontrol">Ausfuhrkontrollbestimmungen</a> und Handelssanktionen die
Freiheit einschränken, Programmkopien international zu
distribuieren. Softwareentwickler haben nicht die Macht, diese Restriktionen
zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, aber sie können und müssen sich
widersetzen sie als Nutzungsbedingungen des Programms aufzuerlegen. Dadurch
betreffen die Restriktionen keine Aktivitäten und Menschen außerhalb der
Rechtsordnungen dieser Regierungen. Daher dürfen freie Softwarelizenzen
keinen Gehorsam gegenüber allen nicht trivialen Ausfuhrbestimmungen als
Bedingung für die Ausübung einer der wesentlichsten Freiheiten verlangen.
</p>

<p>
Lediglich die bloße Existenz von Ausfuhrbestimmungen&#160;&#8209;&#160;ohne
diese zu einer Bedingung der Lizenz selbst zu machen&#160;&#8209;&#160;ist
akzeptabel, da dies keine Nutzer beschränkt. Ist eine Ausfuhrbestimmung
tatsächlich für Freie Software trivial, dann ist die erforderliche Bedingung
kein tatsächliches Problem; jedoch ist sie ein potenzielles Problem, da eine
spätere Änderung im Exportgesetz die Erfordernis trivial und damit die
Software unfrei machen könnte.
</p>

<h4>Rechtliche Hinweise</h4>

<p>
Damit diese Freiheiten wirklich gelten, müssen diese dauerhaft und
unwiderruflich sein&#160;&#8209;&#160;solange man nichts Unrechtes
anstellt. Sofern Softwareentwickler die Macht haben, die Lizenz zu ihren
Bedingungen zu widerrufen oder rückwirkend Restriktionen hinzuzufügen, ohne
dafür Anlass gegeben zu haben, ist die Software unfrei.
</p>

<p>
Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung einer Lizenz eines unfreien
Programms erforderlich machen. Dementsprechend, wenn beispielsweise eine
Lizenz die Einhaltung mit den Lizenzen <em>aller genutzten Programme</em>
erfordert, würde dies im Falle eines Nutzers, der unfreie Programme
ausführt, die Einhaltung mit den Lizenzen dieser unfreien Programme
erfordern. Das macht die Lizenz unfrei.
</p>

<p>
Bei einer freien Lizenz ist die Angabe zulässig, welches Recht anwendbar
oder wo Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden müssen oder beides.<a
href="#tn2" id="tn2-ref" class="transnote">[**]</a>
</p>

<h4>Auftragsbezogene Lizenzen</h4>

<p>
Die meisten freien Softwarelizenzen beruhen auf dem Urheberrecht, und es
gibt Restriktionen, welche Arten von Anforderungen durch das Urheberrecht
auferlegt werden können. Wenn eine auf dem Urheberrecht beruhende Lizenz
Freiheit auf die oben beschriebene Weise respektiert, ist es
unwahrscheinlich eine andere Art von Problem zu haben, dass nicht
voraussehbar war (obwohl dies gelegentlich vorkommt). Einige freie
Softwarelizenzen beruhen allerdings auf Verträgen, und Verträge können eine
viel größere Bandbreite möglicher Beschränkungen auferlegen. Das bedeutet,
es gibt viele Möglichkeiten wie solch eine Lizenz inakzeptabel restriktiv
und unfrei sein könnte.
</p>

<p>
Es ist unmöglich alle Möglichkeiten aufzuführen, die auftreten könnten. Wenn
eine vertragsbasierte Lizenz den Nutzer auf eine ungewöhnliche Weise
beschränkt, was auf Urheberrecht beruhende Lizenzen nicht können und welches
hier als nicht legitim erwähnt wird, werden wir darüber nachdenken müssen
und wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sie unfrei ist.
</p>

<h4>Die richtigen Wörter, wenn es um Freie Software geht</h4>

<p>
Spricht man über Freie Software, empfiehlt es sich Begriffe wie
<em>verschenken</em> oder <em>kostenlos</em> zu vermeiden, weil diese
Begriffe implizieren, es würde um den Preis gehen, nicht um Freiheit. Einige
gebräuchliche Begriffe wie <a
href="/philosophy/words-to-avoid"><em>„Piraterie“</em></a> stellen Meinungen
dar, von denen wir hoffen, dass Sie diese nicht unterstützen. Weitere
voreingenommene oder irreführende Begriffe unter <cite><a
href="/philosophy/words-to-avoid">Zu vermeidende Wörter</a></cite>, ebenso
verschiedene <cite><a href="/philosophy/fs-translations">Übersetzungen des
Begriffs <em>Freie Software</em></a></cite>.
</p>

<h4>Interpretation diese Kriterien</h4>

<p>
Abschließend noch der Hinweis, dass die in dieser Freie-Software-Definition
angegeben Kriterien sorgfältige Überlegungen bei ihrer Interpretation
erfordern. Um zu entscheiden, ob sich eine bestimmte Softwarelizenz als
freie Softwarelizenz qualifiziert, beurteilen wir basierend auf diesen
Kriterien, ob ihr Geist sowie der genaue Wortlaut passt. Enthält eine Lizenz
übertriebene Restriktionen, wird sie abgelehnt, auch wenn wir das Problem in
diesen Kriterien nicht erwarteten. Manchmal spricht eine Lizenzanforderung
ein Punkt an, der umfangreiche Überlegungen erfordert, einschließlich
Diskussionen mit einem Rechtsanwalt, bevor entschieden werden kann, ob diese
Anforderung annehmbar ist. Wird ein Punkt zum Abschluss gebracht, werden
diese Kriterien aktualisiert, um verständlicher zu machen, warum sich
bestimmte Lizenzen qualifizieren oder nicht.
</p>

<h4>Hilfe zu freien Lizenzen</h4>

<p>
Weitere Informationen, ob sich eine bestimmte Lizenz als freie
Softwarelizenz qualifiziert, sind unter <a
href="/licenses/license-list"><cite>Verschiedene Lizenzen und
Kommentare</cite></a> zu finden. Sollte die betreffende Lizenz nicht
aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter <a
href="mailto:licensing@gnu.org">&lt;licensing@gnu.org&gt;</a>.
</p> 

<p>
Wenn Sie daran denken eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte
zuvor an die <span xml:lang="en" lang="en">Free Software
Foundation</span>. Die nur noch schwer überschaubare Ausuferung
verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet für Nutzer einen erhöhten
Aufwand, die Lizenzen überhaupt zu verstehen. Vielleicht können wir bei der
Suche nach einer bereits vorhandenen freien Softwarelizenz behilflich sein,
die ihren Bedürfnissen entspricht.
</p>

<p>
Ist das nicht möglich, wenn tatsächlich eine neue Lizenz benötigt wird,
können Sie mit unserer Hilfe sicherstellen, dass die Lizenz wirklich eine
freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden.
</p>

<h3 id="beyond-software">Jenseits von Software</h3>

<p>
<a href="/philosophy/free-doc">Software-Handbücher müssen frei sein</a>, aus
den gleichen Gründen, warum Software frei sein muss und weil Handbücher in
der Tat Bestandteil der Software sind.
</p>

<p>
Die gleichen Argumente sind auch für andere Arten von Werken von praktischem
Nutzen sinnvoll&#160;&#8209;&#160;also Werke, die nützliches Wissen
verkörpern wie etwa pädagogische Werke und Nachschlagewerke. <a
href="//de.wikipedia.org">Wikipedia</a> ist das wohl bekannteste Beispiel.
</p>

<p>
Jegliches Werk <em>kann</em> frei sein, und die Freie-Software-Definition
ist zu einer <a href="//freedomdefined.org/Definition/De" title="Definition
of Free Cultural Works, unter: freedomdefined.org 2008.">Definition von
freien kulturellen Werken</a> erweitert worden, die auf Werke jeglicher Art
anwendbar sind.
</p>

<h3 id="open-source">„Open Source“, offener Quellcode?</h3>

<p>
Eine andere Gruppierung verwendet den Begriff <em>„Open Source“</em> um
etwas ähnliches (aber nicht identisches) wie <em>Freie Software</em> zu
meinen. Die Freie-Software-Gemeinschaft bevorzugt den Begriff
<em><strong>Freie Software</strong></em>, denn, sobald man gehört hat, dass
sich dieser auf Freiheit statt auf den Preis bezieht, ruft es Freiheit in
Erinnerung. Das Wort <em>offen</em> <a
href="/philosophy/open-source-misses-the-point">bezieht sich niemals auf
Freiheit</a>.
</p>
</div>

<h3 id="History">Historie</h3>

<p>Von Zeit zu Zeit wird diese Freie-Software-Definition überarbeitet. Diese
substanziellen Änderungen sowie Verweise veranschaulichen genau, was
geändert wurde.</p>

<ul>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.152&amp;r2=1.153"
hreflang="en">Version 1.153</a>: Klarstellung, dass die Freiheit, das
Programm auszuführen, bedeutet, dass einen nichts davon abhält es
auszuführen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.140&amp;r2=1.141"
hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung, welcher Quellcode unter einer
freien Lizenz stehen muss.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.134&amp;r2=1.135"
hreflang="en">Version 1.135</a>: Freiheit <em>0</em> ist die Freiheit, das
Programm beliebig auszuführen. </li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.133&amp;r2=1.134"
hreflang="en">Version 1.134</a>: Freiheit <em>0</em> hat nichts mit der
Zweckmäßigkeit des Programm zu tun.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.130&amp;r2=1.131"
hreflang="en">Version 1.131</a>: Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung
einer unfreien Lizenz eines anderen Programms verlangen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.128&amp;r2=1.129"
hreflang="en">Version 1.129</a>: Klarstellung, dass die Wahl des anwendbaren
Rechts und des Gerichtsstandes zulässig sind. (Das war immer unser
Grundsatz.)</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.121&amp;r2=1.122"
hreflang="en">Version 1.122</a>: Eine Ausfuhrkontrollbestimmung
ist&#160;&#8209;&#160;wenn die Bedingung nicht trivial
ist&#160;&#8209;&#160;ein echtes Problem; andernfalls nur ein potenzielles
Problem.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.117&amp;r2=1.118"
hreflang="en">Version 1.118</a>: Klarstellung, dass sich die Angelegenheit
auf das Recht beschränkt modifizieren zu dürfen, nicht darauf welche
Modifizierungen vorgenommen wurden. Und Modifizierungen sind nicht auf
„Verbesserungen“ beschränkt.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.110&amp;r2=1.111"
hreflang="en">Version 1.111</a>: Klarstellung von 1.77, dass alle
rückwirkenden <em>Restriktionen</em> inakzeptabel sind. Die
Urheberrechtsinhaber können jederzeit zusätzliche <em>Berechtigung</em> für
die Nutzung des Werks dadurch einräumen, das Werk auf eine andere Weise
parallel freizugeben.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.104&amp;r2=1.105"
hreflang="en">Version 1.105</a>: Spiegelt in einer kurzen Darstellung den
Punkt von Freiheit <em>1</em> wider (bereits in 1.80 erwähnt), dass man
tatsächlich die eigene modifizierte Version für die eigene Datenverarbeitung
nutzen darf.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.91&amp;r2=1.92"
hreflang="en">Version 1.92</a>: Klarstellung, dass sich verschleierter Code
nicht als Quellcode qualifiziert.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.89&amp;r2=1.90"
hreflang="en">Version 1.90</a>: Klarstellung, dass Freiheit <em>3</em> ​​das
Recht einräumt, Kopien der eigenen modifizierten oder verbesserten Version
zu distribuieren, nicht jedoch die Beteiligung an einem Entwicklungsprojekt
bei Dritten.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.88&amp;r2=1.89"
hreflang="en">Version 1.89</a>: Freiheit <em>3</em> gewährt das Recht,
modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.79&amp;r2=1.80"
hreflang="en">Version 1.80</a>: Freiheit <em>1</em> muss nicht nur
theoretisch, sondern praktisch umsetzbar sein; d. h. keine Tivoisierung.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.76&amp;r2=1.77"
hreflang="en">Version 1.77</a>: Klarstellung, dass alle nachträglichen
Lizenzänderungen inakzeptabel sind, auch wenn nicht als vollständiger Ersatz
beschrieben.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.73&amp;r2=1.74"
hreflang="en">Version 1.74</a>: Vier Klarstellungen von Punkten, die nicht
explizit genug oder an einigen Stellen angegebenen sind, aber nicht überall
reflektiert werden:
<ul>
<li>„Verbesserungen“ bedeutet nicht, dass die Lizenz substantiell einschränken
kann, welche Arten von modifizierten Versionen freigegeben werden
können. Freiheit <em>3</em> enthält die Verbreitung modifizierter Versionen,
nicht nur deren Änderungen.</li>
<li>Das Recht, vorhandene Module zusammenzufügen, bezieht sich auf entsprechend
lizenzierte Module.</li>
<li>Ausdrücklich die Schlussfolgerung des Punktes über Exportkontrolle.</li>
<li>Einführung einer Lizenzänderung führt zur Aufhebung der alten Lizenz.</li>
</ul>
</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.56&amp;r2=1.57"
hreflang="en">Version 1.57</a>: Abschnitt <em>Jenseits von Software</em>
hinzugefügt.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.45&amp;r2=1.46"
hreflang="en">Version 1.46</a>: Klarstellung des für die Freiheit
bedeutsamen Ziels, das Programm für jeden Zweck auszuführen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.40&amp;r2=1.41"
hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung zum Wortlaut vertraglich
geregelter Lizenzen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.39&amp;r2=1.40"
hreflang="en">Version 1.40</a>: Erklärung, dass eine freie Lizenz erlauben
muss, andere verfügbare Freie Software zu verwenden, um eigene
Modifizierungen vorzunehmen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.38&amp;r2=1.39"
hreflang="en">Version 1.39</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz
erfordert, den Quellcode für von Ihnen für die öffentliche Nutzung
bereitgestellte Softwareversionen zur Verfügung zu stellen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.30&amp;r2=1.31"
hreflang="en">Version 1.31</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz
erfordert, sich als Autor von Modifikationen zu identifizieren sowie weitere
geringfügige Klarstellungen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.22&amp;r2=1.23"
hreflang="en">Version 1.23</a>: Potenzielle Probleme im Zusammenhang mit
vertragsbasierten Lizenzen.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.15&amp;r2=1.16"
hreflang="en">Version 1.16</a>: Erklärung, warum der Vertrieb von
Binärdateien wichtig ist.</li>

<li><a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.10&amp;r2=1.11"
hreflang="en">Version 1.11</a>: Hinweis, dass eine freie Lizenz vorschreiben
kann, auf Nachfrage früherer Entwickler eine Kopie der von Ihnen
distribuierten Varianten zu übersenden.</li>

</ul>

<p>Aufgrund anderer Änderungen an diesem Dokument, die die Definition oder
deren Interpretationen selbst nicht beeinflussen, gibt es Lücken in den
Versionsnummern. Beispielsweise sind keine Änderungen wie Nebenbemerkungen,
Formatierung, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder andere aufgeführt. Eine
vollständige Übersicht aller Änderungen sind mit Hilfe der <a
href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;view=log"
hreflang="en">CVSweb-Oberfläche</a> zu finden.</p>

<h3 style="font-size:1em">Anmerkung</h3>
<ol>
<li id="f1"><a href="#n1-ref">[1]</a> Der Grund, warum die vier Freiheiten mit
<em>0</em>, <em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em> nummeriert sind, ist
historisch bedingt. Um 1990 gab es drei Freiheiten, nummeriert mit
<em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em>. Dann wurde klar, dass die Freiheit,
das Programm für jeglichen Zweck auszuführen, explizit erwähnt werden
musste. Diese Freiheit war deutlich elementarer als die anderen drei, sollte
also  entsprechend vorangestellt sein. Anstatt die anderen nun umzubenennen,
wurde sie dem folgend <em>Freiheit 0</em> benannt.</li>
</ol>

<div class="translators-notes">

<!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.-->
<p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p>
<ol id="transnote">
<li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> <i>Secure Boot</i> soll Rechner
bereits vor dem Start des eigentlichen Betriebssystems mit kryptografischen
Methoden gegen Angriffe „schützen“. So sollen etwa <em>ausschließlich</em>
digital signierte Gerätetreiber mittels <i>vereinheitlichter erweiterbarer
Firmware-Schnittstelle</i> (engl. <i>‚<span xml:lang="en" lang="en">Unified
Extensible Firmware Interface</span></i>, kurz <i>UEFI</i>) bzw. dessen
Vorgänger <i>EFI</i> zwischen den einzelnen Komponenten eines Rechners und
dem Betriebssystem geladen und ausgeführt werden können.</li>
<li id="tn2"><a href="#tn2-ref">[**]</a> Dies bezieht sich auf US-Recht. Bei
der Zuständigkeit von deutschen Gerichten handelt es sich um die Frage,
welches Gericht im Einzelfall die Gerichtsbarkeit ausüben muss, in diesem
Sinne also örtlich, sachlich und funktionell zuständig ist.</li>
</ol></div>
</div>

<!-- for id="content", starts in the include above -->
<!--#include virtual="/server/footer.de.html" -->
<div id="footer">
<div class="unprintable">

<p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF &amp; GNU an <a
href="mailto:gnu@gnu.org">&lt;gnu@gnu.org&gt;</a>. Sie können auch die <a
href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software
Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere
Korrekturen oder Vorschläge können an <a
href="mailto:webmasters@gnu.org">&lt;webmasters@gnu.org&gt;</a> gesendet
werden.</p>

<p>
<!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph,
        replace it with the translation of these two:

        We work hard and do our best to provide accurate, good quality
        translations.  However, we are not exempt from imperfection.
        Please send your comments and general suggestions in this regard
        to <a href="mailto:web-translators@gnu.org">

        &lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>

        <p>For information on coordinating and submitting translations of
        our web pages, see <a
        href="/server/standards/README.translations.html">Translations
        README</a>. -->
Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt
vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen
werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen
zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a
href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org">&lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>
<p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von
Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a
href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p>
</div>

<!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to
     files generated as part of manuals) on the GNU web server should
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     If you wish to list earlier years, that is ok too.
     Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying
     years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable
     year, i.e., a year in which the document was published (including
     being publicly visible on the web or in a revision control system).
     
     There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers
     Information document, www.gnu.org/prep/maintain. -->
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Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International</a>-Lizenz.</p>

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Arnold, 2002. Jоегg Kоhпе, 2012-2018.</div>

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Letzte Änderung:

$Date: 2019/07/29 21:58:37 $

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</p>
</div>
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