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authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-14 10:13:47 +0200
committerStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-14 10:13:47 +0200
commit8cd53161c32b488d542f796d5dd1b8d4f9a03cc6 (patch)
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TOPS Terms of service full version
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst364
1 files changed, 287 insertions, 77 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 9007e0aa7..11df6a929 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,132 +1,342 @@
1 1Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER
2=============================================================
3
41. Allgemeines
5--------------
6
7[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und
8Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten).
9
21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich 101.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 11~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
4 12
5Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet 13Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen
6ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an. 14**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer
7Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten 15von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in
8Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert 16Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
9werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die 17
10Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte). 18**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld)
19verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
11 20
12[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere] 21**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst
22mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet.
13 23
14[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document 24TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird
15that I had asked for...] 25daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art.
16Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne 266 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
17ihre Zustimmung erfolgt sind. 27Kundeneinlagensicherung.
18 28
191.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
20~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
21 29
22GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler 301.2. Zugang zu den Dienstleistungen
23kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern 31~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
24durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, 32
25online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, 33[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff
26die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend 34"TOPS-Nutzer":
35
36GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern
37verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im
38stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder
39Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
27"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. 40"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
28 41
29 42
431.3. Technische Voraussetzungen
44~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
45
46Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische
47Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC
48installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind
49ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
50Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und
51übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer
52Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten.
53
54
301.4. Registrierung und Identifizierung 551.4. Registrierung und Identifizierung
31~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 56~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
32 57
33
341.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten 581.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
35-------------------------------------- 59~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
36 60
37Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei 61Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung
38der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann 62regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die
39TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat 63Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die
40das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des 64gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
41Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre 65sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen.
42Angaben machen.
43 66
441.4.2. Pflichten Begünstigter 671.4.2. Pflichten Begünstigter
45----------------------------- 68~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
46 69
47Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit 70Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und
48TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei 71können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen
49verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung 72zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit
50regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. 73weitere Informationen zu verlangen.
51 74
521.4.3. Pflichten der Nutzer 751.4.3. Pflichten der Nutzer
53--------------------------- 76~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
77
78Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von
79Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von
80Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur
81Identifizierung.
82
83
841.5. Geheimhaltung
85~~~~~~~~~~~~~~~~~~
86
87Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
88erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
89Daten zur Identität der Nutzer erfasst.
90
91
921.6. Support
93~~~~~~~~~~~~
94
95[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung
96"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern":
97
98TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung
99dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige
100personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern.
101
102
1031.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer
104~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
105
106Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern
107einzuhalten:
108* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen
109(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
110* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur
111Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
112* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um
113Fehltransaktionen zu verhindern.
114* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der
115Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem
116Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet.
117* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und
118ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher
119verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren.
120Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die
121Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein
122verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger
123bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
124* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten
125Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das
126Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des
127Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die
128zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
129[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür
130anfallenden Kosten den Verursachern belastet.
131
132
1331.8. Nutzung; Missbräuche
134~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
135
136Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder
137vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung
138anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder
139einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
140Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.
141
142[FIXME] - Bitte absegnen:
143
144TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte
145zurückzuhalten.
54 146
55Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch 147
56die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu 1481.9. Haftung
57kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens 149~~~~~~~~~~~~
58eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. 150
151TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von
152GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
153* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen
154und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
155* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze
156zurückzuführen sind,
157* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware,
158* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder
159Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze
160* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
161* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen
162sind,
163es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
164Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis
165höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist –
166soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
167
168Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser
169AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder
170der Ausführung von Anweisungen entstehen.
59 171
60 172
611.10. Kommunikation 1731.10. Kommunikation
62~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 174~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
63 175
64Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über 176Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll
65Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, 177von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
66auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, 178TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte
67Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg 179rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
68angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. 180
181
1821.11. Änderung dieser AGB
183~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
184
185TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene
186Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen
187Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
188geänderten Bedingungen.
69 189
70 190
711.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 1911.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
72~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 192~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
73 193
741.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen 1941.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
75------------------------------------------ 195~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
76 196
77Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, 197Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
78Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten 198Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
79ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 199ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
80 200
811.12.2 Selbstvorbehalt 2011.12.2. Selbstvorbehalt
82----------------------- 202~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
83 203
84TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige 204TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
85Ankndigung zu ndern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund 205ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
86rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf 206Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung
87behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. 207oder aus Sicherheitsgründen.
88 208
89 209
901.14 Datenschutz 2101.13. Trademark / Logo
211~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
212
213Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu
214signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren.
215
216
2171.14. Datenschutz
91~~~~~~~~~~~~~~~~ 218~~~~~~~~~~~~~~~~
92 219
93Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf 220[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
94der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). 221
222TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener
223Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere
224des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
225
226Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet.
227
228KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die
229Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden
230auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem
231Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das
232gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design”
233und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
234
235Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der
236Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
95 237
96 238
971.15. Dauer und Kündigung 2391.15. Dauer und Kündigung
98~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 240~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
99 241
100Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, 242Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
101Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die 243Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine
102begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS 244unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
103kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in 245insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung
104Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche 246durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per
105Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der 247E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt
106Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate 248die Geschäftsbeziehung als beendet.
107keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung 249
108als beendet. 250Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten
109 251zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so
110Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die 252das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer
111Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an 253über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von
112den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer 254den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung
113Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die 255unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches
114bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll 256in das Eigentum der TOPS übergeht.
115informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu 257
116saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten 258
117den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum 2591.16. Übertragung
118der TOPS übergeht. 260~~~~~~~~~~~~~~~~~
261
262TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige
263Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
119 264
120 265
1211.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 2661.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
122~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 267~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
123 268
124Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und 269Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern
125Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen 270ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und
126schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von 271unter Ausschluss von Staatsverträgen.
127Staatsverträgen.
128 272
129Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel 273Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
130ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz 274ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Benstigte mit einem Wohnsitz
131ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. 275ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
132 276
277
2782. Zahlungsfunktionen
279---------------------
280
2812.1. Limiten
282~~~~~~~~~~~~
283
284Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von
285e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit
286bestätigter Schweizer Mobilfunknummer.
287
288
2892.2. Aufbuchen
290~~~~~~~~~~~~~~
291
292Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen.
293
294Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen
295Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das
296Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt.
297
298TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten.
299Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer
300zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis,
301dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
302
303Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach
304Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen.
305
306
3072.3. Abbuchen
308~~~~~~~~~~~~~
309
310Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen
311sind nicht erlaubt.
312
313
3142.4. Zahlen mit GNU Taler
315~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
316
317Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
318geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption
319akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps
320und sonstige Begünstigte).
321
322Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss
323im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein.
324
325
3262.5. Belastung der Bezahlungen
327~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
328
329Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem
330digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.
331Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
332
333
3342.6. Preise und Gebühren
335~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
336
337[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
338
339TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung
340bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem
341Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als
342Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.