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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-14 10:13:47 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-14 10:13:47 +0200 |
commit | 8cd53161c32b488d542f796d5dd1b8d4f9a03cc6 (patch) | |
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TOPS Terms of service full version
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 364 |
1 files changed, 287 insertions, 77 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 9007e0aa7..11df6a929 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | |||
@@ -1,132 +1,342 @@ | |||
1 | | 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER |
2 | ============================================================= | ||
3 | |||
4 | 1. Allgemeines | ||
5 | -------------- | ||
6 | |||
7 | [FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und | ||
8 | Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten). | ||
9 | |||
2 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich | 10 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich |
3 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 11 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
4 | 12 | ||
5 | Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet | 13 | Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen |
6 | ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an. | 14 | **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer |
7 | Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten | 15 | von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in |
8 | Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert | 16 | Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. |
9 | werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die | 17 | |
10 | Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte). | 18 | **Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) |
19 | verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. | ||
11 | 20 | ||
12 | [CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere] | 21 | **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst |
22 | mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet. | ||
13 | 23 | ||
14 | [CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document | 24 | TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird |
15 | that I had asked for...] | 25 | daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. |
16 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne | 26 | 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne |
17 | ihre Zustimmung erfolgt sind. | 27 | Kundeneinlagensicherung. |
18 | 28 | ||
19 | 1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen | ||
20 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
21 | 29 | ||
22 | GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler | 30 | 1.2. Zugang zu den Dienstleistungen |
23 | kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern | 31 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
24 | durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, | 32 | |
25 | online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, | 33 | [FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff |
26 | die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend | 34 | "TOPS-Nutzer": |
35 | |||
36 | GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern | ||
37 | verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im | ||
38 | stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder | ||
39 | Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend | ||
27 | "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. | 40 | "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. |
28 | 41 | ||
29 | 42 | ||
43 | 1.3. Technische Voraussetzungen | ||
44 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
45 | |||
46 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische | ||
47 | Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC | ||
48 | installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind | ||
49 | ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene | ||
50 | Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und | ||
51 | übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer | ||
52 | Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. | ||
53 | |||
54 | |||
30 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | 55 | 1.4. Registrierung und Identifizierung |
31 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 56 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
32 | 57 | ||
33 | |||
34 | 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten | 58 | 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten |
35 | -------------------------------------- | 59 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
36 | 60 | ||
37 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei | 61 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung |
38 | der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann | 62 | regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die |
39 | TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat | 63 | Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die |
40 | das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des | 64 | gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, |
41 | Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre | 65 | sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. |
42 | Angaben machen. | ||
43 | 66 | ||
44 | 1.4.2. Pflichten Begünstigter | 67 | 1.4.2. Pflichten Begünstigter |
45 | ----------------------------- | 68 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
46 | 69 | ||
47 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit | 70 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und |
48 | TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei | 71 | können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen |
49 | verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung | 72 | zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit |
50 | regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. | 73 | weitere Informationen zu verlangen. |
51 | 74 | ||
52 | 1.4.3. Pflichten der Nutzer | 75 | 1.4.3. Pflichten der Nutzer |
53 | --------------------------- | 76 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
77 | |||
78 | Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von | ||
79 | Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von | ||
80 | Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur | ||
81 | Identifizierung. | ||
82 | |||
83 | |||
84 | 1.5. Geheimhaltung | ||
85 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
86 | |||
87 | Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen | ||
88 | erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine | ||
89 | Daten zur Identität der Nutzer erfasst. | ||
90 | |||
91 | |||
92 | 1.6. Support | ||
93 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
94 | |||
95 | [FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung | ||
96 | "personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": | ||
97 | |||
98 | TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung | ||
99 | dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige | ||
100 | personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. | ||
101 | |||
102 | |||
103 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer | ||
104 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
105 | |||
106 | Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern | ||
107 | einzuhalten: | ||
108 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen | ||
109 | (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | ||
110 | * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur | ||
111 | Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. | ||
112 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um | ||
113 | Fehltransaktionen zu verhindern. | ||
114 | * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der | ||
115 | Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem | ||
116 | Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. | ||
117 | * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und | ||
118 | ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher | ||
119 | verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. | ||
120 | Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die | ||
121 | Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein | ||
122 | verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger | ||
123 | bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. | ||
124 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten | ||
125 | Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das | ||
126 | Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des | ||
127 | Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die | ||
128 | zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. | ||
129 | [FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür | ||
130 | anfallenden Kosten den Verursachern belastet. | ||
131 | |||
132 | |||
133 | 1.8. Nutzung; Missbräuche | ||
134 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
135 | |||
136 | Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder | ||
137 | vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung | ||
138 | anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder | ||
139 | einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls | ||
140 | Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. | ||
141 | |||
142 | [FIXME] - Bitte absegnen: | ||
143 | |||
144 | TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte | ||
145 | zurückzuhalten. | ||
54 | 146 | ||
55 | Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch | 147 | |
56 | die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu | 148 | 1.9. Haftung |
57 | kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens | 149 | ~~~~~~~~~~~~ |
58 | eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. | 150 | |
151 | TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von | ||
152 | GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden | ||
153 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen | ||
154 | und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, | ||
155 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze | ||
156 | zurückzuführen sind, | ||
157 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware, | ||
158 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder | ||
159 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze | ||
160 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, | ||
161 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen | ||
162 | sind, | ||
163 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches | ||
164 | Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis | ||
165 | höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – | ||
166 | soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | ||
167 | |||
168 | Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser | ||
169 | AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder | ||
170 | der Ausführung von Anweisungen entstehen. | ||
59 | 171 | ||
60 | 172 | ||
61 | 1.10. Kommunikation | 173 | 1.10. Kommunikation |
62 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 174 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
63 | 175 | ||
64 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über | 176 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll |
65 | Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, | 177 | von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. |
66 | auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, | 178 | TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte |
67 | Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg | 179 | rechtlich notwendige Daten bereitstellen. |
68 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. | 180 | |
181 | |||
182 | 1.11. Änderung dieser AGB | ||
183 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
184 | |||
185 | TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene | ||
186 | Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen | ||
187 | Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den | ||
188 | geänderten Bedingungen. | ||
69 | 189 | ||
70 | 190 | ||
71 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | 191 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen |
72 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 192 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
73 | 193 | ||
74 | 1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen | 194 | 1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen |
75 | ------------------------------------------ | 195 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
76 | 196 | ||
77 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, | 197 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, |
78 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten | 198 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten |
79 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. | 199 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. |
80 | 200 | ||
81 | 1.12.2 Selbstvorbehalt | 201 | 1.12.2. Selbstvorbehalt |
82 | ----------------------- | 202 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
83 | 203 | ||
84 | TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige | 204 | TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu |
85 | Ankndigung zu ndern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund | 205 | ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher |
86 | rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf | 206 | Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung |
87 | behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | 207 | oder aus Sicherheitsgründen. |
88 | 208 | ||
89 | 209 | ||
90 | 1.14 Datenschutz | 210 | 1.13. Trademark / Logo |
211 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
212 | |||
213 | Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu | ||
214 | signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren. | ||
215 | |||
216 | |||
217 | 1.14. Datenschutz | ||
91 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | 218 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ |
92 | 219 | ||
93 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf | 220 | [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: |
94 | der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). | 221 | |
222 | TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener | ||
223 | Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere | ||
224 | des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. | ||
225 | |||
226 | Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. | ||
227 | |||
228 | KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die | ||
229 | Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden | ||
230 | auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem | ||
231 | Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das | ||
232 | gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” | ||
233 | und "Privacy-by-Default” umgesetzt. | ||
234 | |||
235 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der | ||
236 | Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). | ||
95 | 237 | ||
96 | 238 | ||
97 | 1.15. Dauer und Kündigung | 239 | 1.15. Dauer und Kündigung |
98 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 240 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
99 | 241 | ||
100 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, | 242 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige |
101 | Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die | 243 | Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine |
102 | begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS | 244 | unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - |
103 | kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in | 245 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung |
104 | Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche | 246 | durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per |
105 | Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der | 247 | E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt |
106 | Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate | 248 | die Geschäftsbeziehung als beendet. |
107 | keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung | 249 | |
108 | als beendet. | 250 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten |
109 | 251 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so | |
110 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die | 252 | das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer |
111 | Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an | 253 | über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von |
112 | den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer | 254 | den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung |
113 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die | 255 | unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches |
114 | bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll | 256 | in das Eigentum der TOPS übergeht. |
115 | informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu | 257 | |
116 | saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten | 258 | |
117 | den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum | 259 | 1.16. Übertragung |
118 | der TOPS übergeht. | 260 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
261 | |||
262 | TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige | ||
263 | Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. | ||
119 | 264 | ||
120 | 265 | ||
121 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | 266 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
122 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 267 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
123 | 268 | ||
124 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und | 269 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern |
125 | Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen | 270 | ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und |
126 | schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von | 271 | unter Ausschluss von Staatsverträgen. |
127 | Staatsverträgen. | ||
128 | 272 | ||
129 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel | 273 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel |
130 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz | 274 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz |
131 | ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. | 275 | ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. |
132 | 276 | ||
277 | |||
278 | 2. Zahlungsfunktionen | ||
279 | --------------------- | ||
280 | |||
281 | 2.1. Limiten | ||
282 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
283 | |||
284 | Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von | ||
285 | e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit | ||
286 | bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. | ||
287 | |||
288 | |||
289 | 2.2. Aufbuchen | ||
290 | ~~~~~~~~~~~~~~ | ||
291 | |||
292 | Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen. | ||
293 | |||
294 | Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen | ||
295 | Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das | ||
296 | Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. | ||
297 | |||
298 | TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. | ||
299 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer | ||
300 | zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, | ||
301 | dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. | ||
302 | |||
303 | Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach | ||
304 | Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen. | ||
305 | |||
306 | |||
307 | 2.3. Abbuchen | ||
308 | ~~~~~~~~~~~~~ | ||
309 | |||
310 | Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen | ||
311 | sind nicht erlaubt. | ||
312 | |||
313 | |||
314 | 2.4. Zahlen mit GNU Taler | ||
315 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
316 | |||
317 | Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der | ||
318 | geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption | ||
319 | akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps | ||
320 | und sonstige Begünstigte). | ||
321 | |||
322 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss | ||
323 | im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein. | ||
324 | |||
325 | |||
326 | 2.5. Belastung der Bezahlungen | ||
327 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
328 | |||
329 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem | ||
330 | digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. | ||
331 | Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. | ||
332 | |||
333 | |||
334 | 2.6. Preise und Gebühren | ||
335 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
336 | |||
337 | [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: | ||
338 | |||
339 | TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung | ||
340 | bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem | ||
341 | Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als | ||
342 | Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. | ||