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1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
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Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet
ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an.
Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen.  Dieses Dokument regelt die
Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte).

[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere]

[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document
that I had asked for...]
Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.

1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht.  GNU Taler
kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern
durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten,
online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern,
die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.


1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
--------------------------------------

Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
Angaben machen.

1.4.2. Pflichten Begünstigter
-----------------------------

Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.  TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.

1.4.3. Pflichten der Nutzer
---------------------------

Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch
die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu
kaufen.  Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens
eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.


1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich,
auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht,
Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.


1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
------------------------------------------

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.

1.12.2 Selbstvorbehalt
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TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.


1.14 Datenschutz
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Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).


1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die
begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS
kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in
Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche
Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der
Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate
keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung
als beendet.

Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die
Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an
den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
saldieren.  Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
der TOPS übergeht.


1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
Staatsverträgen.

Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.