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authorChristian Grothoff <grothoff@gnunet.org>2024-05-09 10:27:14 +0200
committerChristian Grothoff <grothoff@gnunet.org>2024-05-09 10:27:14 +0200
commitab46734078f454bb88f01020d1e141281ce6d893 (patch)
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parent584ccce5043d20662c32fa306f465ae9df3cfa72 (diff)
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resolving SK conflicts
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst268
m---------contrib/gana0
m---------contrib/wallet-core0
m---------doc/prebuilt0
4 files changed, 76 insertions, 192 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 9d18db3a1..9007e0aa7 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -2,247 +2,131 @@
21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich 21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
4 4
5- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell 5Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet
6Zahlende. 6ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an.
7 7Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
8CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken 8Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
9welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden 9werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die
10bezahlen koennen." 10Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte).
11 11
12[KOMMENTAR SK] 12[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere]
131. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn 13
14Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, 14[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document
15ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die 15that I had asked for...]
16wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
17die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
182. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
19rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
20wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
21Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
22
23Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
24- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
25sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
26können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
27Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
28Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne 16Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
29ihre Zustimmung erfolgt sind. 17ihre Zustimmung erfolgt sind.
30[KOMMENTAR SK]
31 18
321.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen 191.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
33~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 20~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
34 21
35TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht. 22GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler
36TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als 23kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern
37Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern 24durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten,
38oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend 25online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern,
26die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
39"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. 27"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
40 28
41[KOMMENTAR SK]
421.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
43[KOMMENTAR SK]
44 29
451.4. Registrierung und Identifizierung 301.4. Registrierung und Identifizierung
46~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 31~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
47 32
48Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu 33
49registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält 341.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
50sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu 35--------------------------------------
51verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. 36
52Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. 37Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
53Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
54Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
55TALER aktualisiert werden.
56Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
57bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
58
59CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
60den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
61Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
62Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
63Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
64Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
65auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
66inkorrekte Angaben machen."
67
68[KOMMENTAR SK]
69Meine Vorschläge dazu:
701.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
71der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann 38der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
72TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat 39TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
73das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des 40das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
74Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre 41Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
75Angaben machen. 42Angaben machen.
76 43
771.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit 441.4.2. Pflichten Begünstigter
45-----------------------------
46
47Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
78TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei 48TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
79verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von 49verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
80Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung 50regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.
81regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
82 51
831.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem 521.4.3. Pflichten der Nutzer
84Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. 53---------------------------
85Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
86Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
87[KOMMENTAR SK]
88 54
891.10. Kommunikation 55Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch
90~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 56die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu
57kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens
58eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
91 59
92CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
93über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
94entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
95nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
96bereitstellen.
97 60
98[KOMMENTAR SK] 611.10. Kommunikation
99Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU 62~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
100ausgelassen:
101 63
102Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im 64Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
103Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu 65Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich,
104reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg 66auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht,
67Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
105angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. 68angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
106[KOMMENTAR SK] 69
107 70
1081.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 711.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
109~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 72~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
110 73
111Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, 741.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
112Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben 75------------------------------------------
113vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. 76
114Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen 77Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
115unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
116Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
117Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
118
119Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
120zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
121Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
122Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
123Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
124für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
125verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
126beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
127solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
128Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
129Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
130Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
131Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
132erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
133Meldepflichten nachzukommen.
134
135CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
136
137[KOMMENTAR SK]
138Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren)
139Entwicklung der Regulatorik zu bleiben:
140
1411.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
142Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten 78Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
143ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 79ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
144 80
1451.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige 811.12.2 Selbstvorbehalt
82-----------------------
83
84TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
146Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund 85Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
147rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf 86rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
148behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. 87behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
149[KOMMENTAR SK] 88
150 89
1511.14 Datenschutz 901.14 Datenschutz
152~~~~~~~~~~~~~~~~ 91~~~~~~~~~~~~~~~~
153 92
154Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf 93Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
155der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). 94der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
156 95
157[KOMMENTAR SK]
158TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
159[KOMMENTAR SK]
160 96
1611.15. Dauer und Kündigung 971.15. Dauer und Kündigung
162~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 98~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
163 99
164Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für 100Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
165unbestimmte Dauer abgeschlossen. 101Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die
166Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und 102begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS
167schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung 103kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in
168jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. 104Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche
169 105Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der
170Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin 106Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate
171bzw. den Kunden gekündigt. 107keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung
172 108als beendet.
173SK alt: 109
174- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer 110Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die
175und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten 111Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an
176IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. 112den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
177 113Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
178CG: Ja. 114bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
179 115informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
180- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten 116saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
181zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst 117den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
182erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. 118der TOPS übergeht.
183 119
184CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
185
186- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
187insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
188- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
189bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
190- Satz 5: Streichen
191
192CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
193 das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
194 auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
195 unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
196
197[KOMMENTAR SK]
198Mein Vorschlag:
1991.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
200
2011.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
202Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
203abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
204sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
205Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
206Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
207
2081.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
209abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
210lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
211Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
212durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
213Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
214Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
215[KOMMENTAR SK]
216 120
2171.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1211.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
218~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 122~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
219 123
220Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und 124Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
221Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen 125Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
222schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von 126schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
223Staatsverträgen. 127Staatsverträgen.
224Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
225ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
226ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
227 128
228- Satz 2: Zürich --> Biel 129Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
229 130ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
230CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) 131ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
231
232[KOMMENTAR SK]
233Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
234Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
235Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
236
237Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
238Ökonomie vereinbart wird.
239[KOMMENTAR SK]
240
241[NETZBON-NEU]
242Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
243Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
244Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
245Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
246[NETZBON-NEU]
247 132
248CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana
Subproject 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef Subproject 4728c9e60ce121f439b3db30cc08f06ff0beff7
diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core
Subproject 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3d Subproject 64dea5e94086d8f79d1af7e5b7ee045d72d0249
diff --git a/doc/prebuilt b/doc/prebuilt
Subproject b8d2d2fa2ed2a771880f451725176f256583cb2 Subproject 60ccf04bb3579c249a899c4ae88e120acda13c8