diff options
author | Christian Grothoff <grothoff@gnunet.org> | 2024-05-09 10:27:14 +0200 |
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committer | Christian Grothoff <grothoff@gnunet.org> | 2024-05-09 10:27:14 +0200 |
commit | ab46734078f454bb88f01020d1e141281ce6d893 (patch) | |
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resolving SK conflicts
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 268 | ||||
m--------- | contrib/gana | 0 | ||||
m--------- | contrib/wallet-core | 0 | ||||
m--------- | doc/prebuilt | 0 |
4 files changed, 76 insertions, 192 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 9d18db3a1..9007e0aa7 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | |||
@@ -2,247 +2,131 @@ | |||
2 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich | 2 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich |
3 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 3 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
4 | 4 | ||
5 | - **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell | 5 | Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet |
6 | Zahlende. | 6 | ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an. |
7 | 7 | Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten | |
8 | CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken | 8 | Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert |
9 | welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden | 9 | werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die |
10 | bezahlen koennen." | 10 | Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte). |
11 | 11 | ||
12 | [KOMMENTAR SK] | 12 | [CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere] |
13 | 1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn | 13 | |
14 | Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, | 14 | [CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document |
15 | ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die | 15 | that I had asked for...] |
16 | wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, | ||
17 | die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen. | ||
18 | 2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür | ||
19 | rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, | ||
20 | wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in | ||
21 | Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden). | ||
22 | |||
23 | Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**: | ||
24 | - **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche | ||
25 | sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen | ||
26 | können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. | ||
27 | Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. | ||
28 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne | 16 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne |
29 | ihre Zustimmung erfolgt sind. | 17 | ihre Zustimmung erfolgt sind. |
30 | [KOMMENTAR SK] | ||
31 | 18 | ||
32 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen | 19 | 1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen |
33 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 20 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
34 | 21 | ||
35 | TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht. | 22 | GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler |
36 | TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als | 23 | kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern |
37 | Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern | 24 | durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, |
38 | oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend | 25 | online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, |
26 | die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend | ||
39 | "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. | 27 | "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. |
40 | 28 | ||
41 | [KOMMENTAR SK] | ||
42 | 1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. | ||
43 | [KOMMENTAR SK] | ||
44 | 29 | ||
45 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | 30 | 1.4. Registrierung und Identifizierung |
46 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 31 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
47 | 32 | ||
48 | Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu | 33 | |
49 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält | 34 | 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten |
50 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu | 35 | -------------------------------------- |
51 | verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. | 36 | |
52 | Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. | 37 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei |
53 | Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. | ||
54 | Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in | ||
55 | TALER aktualisiert werden. | ||
56 | Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. | ||
57 | bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. | ||
58 | |||
59 | CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in | ||
60 | den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind | ||
61 | Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer | ||
62 | Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die | ||
63 | Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die | ||
64 | Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems | ||
65 | auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder | ||
66 | inkorrekte Angaben machen." | ||
67 | |||
68 | [KOMMENTAR SK] | ||
69 | Meine Vorschläge dazu: | ||
70 | 1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei | ||
71 | der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann | 38 | der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann |
72 | TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat | 39 | TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat |
73 | das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des | 40 | das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des |
74 | Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre | 41 | Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre |
75 | Angaben machen. | 42 | Angaben machen. |
76 | 43 | ||
77 | 1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit | 44 | 1.4.2. Pflichten Begünstigter |
45 | ----------------------------- | ||
46 | |||
47 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit | ||
78 | TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei | 48 | TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei |
79 | verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von | 49 | verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung |
80 | Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung | 50 | regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. |
81 | regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können. | ||
82 | 51 | ||
83 | 1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem | 52 | 1.4.3. Pflichten der Nutzer |
84 | Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. | 53 | --------------------------- |
85 | Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum | ||
86 | Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. | ||
87 | [KOMMENTAR SK] | ||
88 | 54 | ||
89 | 1.10. Kommunikation | 55 | Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch |
90 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 56 | die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu |
57 | kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens | ||
58 | eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. | ||
91 | 59 | ||
92 | CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich | ||
93 | über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf | ||
94 | entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen | ||
95 | nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten | ||
96 | bereitstellen. | ||
97 | 60 | ||
98 | [KOMMENTAR SK] | 61 | 1.10. Kommunikation |
99 | Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU | 62 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
100 | ausgelassen: | ||
101 | 63 | ||
102 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im | 64 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über |
103 | Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu | 65 | Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, |
104 | reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg | 66 | auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, |
67 | Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg | ||
105 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. | 68 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. |
106 | [KOMMENTAR SK] | 69 | |
107 | 70 | ||
108 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | 71 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen |
109 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 72 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
110 | 73 | ||
111 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, | 74 | 1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen |
112 | Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben | 75 | ------------------------------------------ |
113 | vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. | 76 | |
114 | Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen | 77 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, |
115 | unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die | ||
116 | Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im | ||
117 | Ausland nicht in Anspruch genommen werden. | ||
118 | |||
119 | Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung | ||
120 | zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher | ||
121 | Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche | ||
122 | Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | ||
123 | Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER | ||
124 | für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur | ||
125 | verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen | ||
126 | beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder | ||
127 | solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei | ||
128 | Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können | ||
129 | Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die | ||
130 | Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. | ||
131 | Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu | ||
132 | erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder | ||
133 | Meldepflichten nachzukommen. | ||
134 | |||
135 | CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? | ||
136 | |||
137 | [KOMMENTAR SK] | ||
138 | Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) | ||
139 | Entwicklung der Regulatorik zu bleiben: | ||
140 | |||
141 | 1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, | ||
142 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten | 78 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten |
143 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. | 79 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. |
144 | 80 | ||
145 | 1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige | 81 | 1.12.2 Selbstvorbehalt |
82 | ----------------------- | ||
83 | |||
84 | TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige | ||
146 | Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund | 85 | Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund |
147 | rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf | 86 | rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf |
148 | behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | 87 | behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. |
149 | [KOMMENTAR SK] | 88 | |
150 | 89 | ||
151 | 1.14 Datenschutz | 90 | 1.14 Datenschutz |
152 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | 91 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ |
153 | 92 | ||
154 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf | 93 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf |
155 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). | 94 | der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). |
156 | 95 | ||
157 | [KOMMENTAR SK] | ||
158 | TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) | ||
159 | [KOMMENTAR SK] | ||
160 | 96 | ||
161 | 1.15. Dauer und Kündigung | 97 | 1.15. Dauer und Kündigung |
162 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 98 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
163 | 99 | ||
164 | Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für | 100 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, |
165 | unbestimmte Dauer abgeschlossen. | 101 | Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die |
166 | Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und | 102 | begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS |
167 | schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung | 103 | kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in |
168 | jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. | 104 | Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche |
169 | 105 | Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der | |
170 | Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin | 106 | Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate |
171 | bzw. den Kunden gekündigt. | 107 | keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung |
172 | 108 | als beendet. | |
173 | SK alt: | 109 | |
174 | - Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer | 110 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die |
175 | und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten | 111 | Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an |
176 | IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. | 112 | den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer |
177 | 113 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die | |
178 | CG: Ja. | 114 | bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll |
179 | 115 | informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu | |
180 | - Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten | 116 | saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten |
181 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst | 117 | den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum |
182 | erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. | 118 | der TOPS übergeht. |
183 | 119 | ||
184 | CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. | ||
185 | |||
186 | - Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - | ||
187 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. | ||
188 | - Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt | ||
189 | bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). | ||
190 | - Satz 5: Streichen | ||
191 | |||
192 | CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber | ||
193 | das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden | ||
194 | auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies | ||
195 | unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. | ||
196 | |||
197 | [KOMMENTAR SK] | ||
198 | Mein Vorschlag: | ||
199 | 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung | ||
200 | |||
201 | 1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige | ||
202 | Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer | ||
203 | abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit | ||
204 | sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen | ||
205 | Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die | ||
206 | Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. | ||
207 | |||
208 | 1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts | ||
209 | abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen | ||
210 | lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer | ||
211 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts | ||
212 | durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. | ||
213 | Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende | ||
214 | Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. | ||
215 | [KOMMENTAR SK] | ||
216 | 120 | ||
217 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | 121 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
218 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 122 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
219 | 123 | ||
220 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und | 124 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und |
221 | Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen | 125 | Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen |
222 | schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von | 126 | schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von |
223 | Staatsverträgen. | 127 | Staatsverträgen. |
224 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich | ||
225 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz | ||
226 | ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. | ||
227 | 128 | ||
228 | - Satz 2: Zürich --> Biel | 129 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel |
229 | 130 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz | |
230 | CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) | 131 | ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. |
231 | |||
232 | [KOMMENTAR SK] | ||
233 | Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als | ||
234 | Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): | ||
235 | Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. | ||
236 | |||
237 | Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale | ||
238 | Ökonomie vereinbart wird. | ||
239 | [KOMMENTAR SK] | ||
240 | |||
241 | [NETZBON-NEU] | ||
242 | Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der | ||
243 | Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche | ||
244 | Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die | ||
245 | Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. | ||
246 | [NETZBON-NEU] | ||
247 | 132 | ||
248 | CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? | ||
diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana | |||
Subproject 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef | Subproject 4728c9e60ce121f439b3db30cc08f06ff0beff7 | ||
diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core | |||
Subproject 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3d | Subproject 64dea5e94086d8f79d1af7e5b7ee045d72d0249 | ||
diff --git a/doc/prebuilt b/doc/prebuilt | |||
Subproject b8d2d2fa2ed2a771880f451725176f256583cb2 | Subproject 60ccf04bb3579c249a899c4ae88e120acda13c8 | ||