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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst132
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
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index 000000000..9007e0aa7
--- /dev/null
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -0,0 +1,132 @@
+
+1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet
+ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an.
+Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
+Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
+werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die
+Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte).
+
+[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere]
+
+[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document
+that I had asked for...]
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
+ihre Zustimmung erfolgt sind.
+
+1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler
+kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern
+durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten,
+online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern,
+die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
+"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
+
+
+1.4. Registrierung und Identifizierung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+
+1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
+--------------------------------------
+
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
+Angaben machen.
+
+1.4.2. Pflichten Begünstigter
+-----------------------------
+
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
+regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.
+
+1.4.3. Pflichten der Nutzer
+---------------------------
+
+Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch
+die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu
+kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens
+eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
+
+
+1.10. Kommunikation
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
+Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich,
+auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht,
+Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
+angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+
+
+1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
+------------------------------------------
+
+Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+
+1.12.2 Selbstvorbehalt
+-----------------------
+
+TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
+Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
+rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
+behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+
+
+1.14 Datenschutz
+~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
+der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
+
+
+1.15. Dauer und Kündigung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
+Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die
+begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS
+kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in
+Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche
+Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der
+Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate
+keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung
+als beendet.
+
+Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die
+Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an
+den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
+bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
+informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
+saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
+den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
+der TOPS übergeht.
+
+
+1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
+Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
+schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
+Staatsverträgen.
+
+Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
+ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
+ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
+