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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst new file mode 100644 index 000000000..9007e0aa7 --- /dev/null +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -0,0 +1,132 @@ + +1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet +ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an. +Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten +Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert +werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die +Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte). + +[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere] + +[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document +that I had asked for...] +Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne +ihre Zustimmung erfolgt sind. + +1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler +kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern +durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, +online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, +die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend +"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. + + +1.4. Registrierung und Identifizierung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + + +1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten +-------------------------------------- + +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei +der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann +TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat +das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des +Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre +Angaben machen. + +1.4.2. Pflichten Begünstigter +----------------------------- + +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit +TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei +verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung +regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. + +1.4.3. Pflichten der Nutzer +--------------------------- + +Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch +die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu +kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens +eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. + + +1.10. Kommunikation +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über +Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, +auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, +Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg +angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. + + +1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen +------------------------------------------ + +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, +Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten +ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. + +1.12.2 Selbstvorbehalt +----------------------- + +TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige +Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund +rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf +behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. + + +1.14 Datenschutz +~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf +der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). + + +1.15. Dauer und Kündigung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, +Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die +begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS +kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in +Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche +Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der +Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate +keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung +als beendet. + +Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die +Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an +den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die +bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll +informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu +saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten +den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum +der TOPS übergeht. + + +1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und +Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen +schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von +Staatsverträgen. + +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel +ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz +ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. + |