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<title>Neubewertung des Urheberrechts: Die Öffentlichkeit muss die Oberhand
behalten - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title>

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<h2>Neubewertung des Urheberrechts: Die Öffentlichkeit muss die Oberhand
behalten</h2>

<pre>
</pre><p>von <strong>Richard Stallman</strong>, veröffentlicht in Oregon Law Review 1996</p><pre>
</pre>

<p>Die Rechtsgelehrten sind sich zwar darin einig, dass digitale
Informationstechnologie dem Urheberrecht „Probleme bereitet“, aber sie haben
diese Probleme nicht bis zu ihrer Wurzel zurückverfolgt: ein grundsätzlicher
Konflikt zwischen den Herausgebern von dem Urheberrecht unterliegenden
Werken und den Benutzern dieser Werke. Die Herausgeber, fixiert auf ihre
eigenen Interessen, haben bei der Clinton-Regierung einen Antrag
eingebracht, der das „Problem“ beheben soll, indem der Konflikt in ihrem
Sinne entschieden wird. Auf diesem Antrag, dem Lehman-Weißpapier<a
href="#fn2" id="fn2-ref" class="transnote">(2)</a>, lag der Hauptfokus der
<span xml:lang="en" lang="en"><em>Innovation and the Information
Environment</em></span>-Konferenz an der <span xml:lang="en"
lang="en">University of Oregon</span> (November 1995).</p>

<p>Der Hauptredner John Perry Barlow<a href="#fn3" id="fn3-ref"
class="transnote">(3)</a> eröffnete die Konferenz, indem er erzählte, wie
<span xml:lang="en" lang="en"><em>The Greatful Dead</em></span> diesen
Konflikt wahrnahmen und damit umgingen. Sie waren zu der Entscheidung
gekommen, dass es falsch wäre, beim Kopieren ihrer Auftritte auf Kassetten
oder bei der Verteilung via Internet einzugreifen; jedoch fanden sie nichts
falsch daran, das Urheberrecht bei CD-Aufnahmen ihrer Musik durchzusetzen.</p>

<p>Barlow analysierte die Gründe zu dieser Ungleichbehandlung dieser Medien
nicht, und später kritisierte Gary Glisson<a href="#fn4" id="fn4-ref"
class="transnote">(4)</a> Barlows Vorstellung, dass das Internet
unbeschreiblich einzigartig und anders als alles andere auf der Welt sei. Er
argumentierte, dass wir in der Lage sein sollten, die Folgen des Internets
für die Urheberrechtspolitik anhand der gleichen Analysemethoden
abzuschätzen, wie wir sie auf andere Technologien anwenden. Dieser Aufsatz
versucht genau dies zu tun.</p>

<p>Barlow war der Meinung, dass sich unsere auf physischen Objekten als
Eigentum basierenden Vorstellungen nicht auf Information als Eigentum
übertragen ließen, weil Information <em>abstrakt</em> sei. Wie Steven
Winter<a href="#fn5" id="fn5-ref" class="transnote">(5)</a> bemerkte, hatte
abstraktes Eigentum schon Jahrhunderte vorher existiert. Firmenanteile,
Warentermingeschäfte und sogar das Papiergeld sind Formen des Eigentums, die
mehr oder weniger abstrakt sind. Barlow und andere, die argumentieren, dass
Information frei sein sollte, lehnen diese anderen Formen des abstrakten
Eigentums nicht ab. Klar, der entscheidende Unterschied zwischen Information
und akzeptable Arten des Eigentums ist nicht Abstraktheit per se. Aber was
dann? Ich schlage eine einfache und praktische Erklärung vor.</p>

<p>Das Urheberrecht der Vereinigten Staaten betrachtet das Urheberrecht als
einen Handel zwischen Öffentlichkeit und <em>Autoren</em> (wobei in der
Praxis für gewöhnlich die Herausgeber den Handel des Autors mit
übernehmen). Die Öffentlichkeit gib gewisse Freiheiten ab, um im Austausch
dafür in den Genuss weiterer veröffentlichter Werke zu kommen. Bis zu dem
Antrag hatte unsere Regierung nie beabsichtigt, dass die Öffentlichkeit
<b>alle</b> ihre Freiheiten abtreten sollte, um veröffentlichte Werke
benutzen zu können. Urheberrecht umfasst bestimmte Freiheiten aufzugeben und
andere zu bewahren. Das bedeutet, dass es viele alternative
Handelsmöglichkeiten gibt, die die Öffentlichkeit den Herausgebern anbieten
könnte. Welcher Handel ist also der beste für die Öffentlichkeit? Welche
Freiheiten kann die Öffentlichkeit guten Gewissens eintauschen, und für wie
lange? Die Antwort hängt von zwei Dingen ab: wie viel zusätzliche
Publikation bekommt die Öffentlichkeit für das Tauschen einer bestimmten
Freiheit und wie viel nützt es der Öffentlichkeit, die betreffende Freiheit
zu behalten.</p>

<p>Dies zeigt, warum <a href="#fn1-later" id="fn1-later-ref">Entscheidungen
geistigen Eigentums</a> durch Analogie zum physischen Objekteigentum oder
sogar zu älteren Politiken des geistigen Eigentums, ein Fehler ist. Winter
argumentiert überzeugend, dass es möglich sei solche Analogien zu ziehen,
unsere alten Konzepte auszudehnen und auf neue Entscheidungen anzuwenden<a
href="#fn6" id="fn6-ref" class="transnote">(6)</a>. Bestimmt wird es eine
Antwort geben, aber keine gute. Analogie ist keine sinnvolle Methode der
Entscheidung was zu kaufen ist oder zu welchem Preis.</p>

<p>Beispielsweise entscheiden wir nicht, ob eine Autobahn in New York City
gebaut werden soll in Analogie zu einer vorhergegangenen Entscheidung über
eine geplante Autobahn in Iowa. Bei jeder Entscheidung über den Bau einer
Autobahn spielen dieselben Faktoren eine Rolle (Kosten, Verkehrsaufkommen,
Enteignung von Land oder Häusern); wenn wir Entscheidungen zum Autobahnbau
durch Analogie zu anderen Entscheidungen zum Autobahnbau träfen, würden wir
sie alle bauen oder gar keine. Statt dessen entscheiden wir über jeden
geplanten Bau anhand von Pros und Contras, deren Gewichtungen von Fall zu
Fall variieren. Auch in Sachen Urheberrecht müssen wir Kosten und Nutzen für
die heutige Situation und die heutigen Medien abwägen, nicht wie sie für
andere Medien in der Vergangenheit gegolten haben.</p>

<p>Dies zeigt auch, warum das Prinzip von Laurence Tribe, dass Rechte bezüglich
der Sprache nicht von der Wahl des Mediums<a href="#fn7" id="fn7-ref"
class="transnote">(7)</a> abhängen sollte, nicht auf Entscheidungen des
Urheberrechts anwendbar ist. Urheberrecht ist eine Übereinkunft mit der
Öffentlichkeit, kein natürliches Recht. Bei Fragen der
Urheberrechtsstrategie geht es vor allem um die Übereinkünfte die der
Öffentlichkeit zugute kommen, nicht zu welchen Rechten Herausgeber oder
Leser berechtigt werden.</p>

<p>Das Urheberrechtssystem entwickelte sich zusammen mit der Druckerpresse. Im
Zeitalter der Druckerpresse war es einem gewöhnlichen Leser unmöglich ein
Buch zu kopieren. Das Kopieren eines Buches verlangte eine Druckerpresse,
und gewöhnliche Leser besaßen keine. Hinzu kam, dass das Kopieren auf diese
Art und Weise absurd teuer war, es sei denn, man stellte viele Kopien
her&#160;&#8209;&#160;was faktisch bedeutete, dass nur ein Herausgeber ein
Buch wirtschaftlich kopieren konnte.</p>

<p>Als also die Öffentlichkeit an Herausgeber die Freiheit tauschte Bücher zu
kopieren, gab sie etwas auf, was sie <b>nicht nutzen konnte</b>. Der Tausch
mit etwas, das man nicht für etwas nützliches und hilfreiches nutzen kann,
ist immer ein guter Handel. Deshalb war das Urheberrecht im Zeitalter der
Druckerpresse nicht kontrovers, eben weil es nichts beschränkte, was die
lesende Öffentlichkeit einfach so tun könnte.</p>

<p>Aber das Zeitalter der Druckerpresse endet allmählich. Das Kopiergerät und
die Audio- und Videokassette läuteten diese Änderung ein; digitale
Informationstechnologie bringt sie zu ihrer vollen Entfaltung. Diese
Fortschritte machen es für gewöhnliche Menschen möglich, nicht nur
Herausgebern mit speziellen Geräten, Kopien anzufertigen. Und sie tun es!</p>

<p>Sobald das Kopieren für gewöhnliche Menschen eine nützliche und praktikable
Handlung ist, sind sie nicht mehr so bereit die Freiheit, es zu tun,
aufzugeben. Sie wollen diese Freiheit behalten und ausüben, anstatt
einzutauschen. Das Urheberrechtsabkommen, wie wir es haben, ist kein guter
Tausch mehr für die Öffentlichkeit, und es ist an der Zeit es zu
überarbeiten&#160;&#8209;&#160;Zeit für das Gesetz den öffentlichen Nutzen
anzuerkennen, der vom Anfertigen und Weitergeben von Kopien kommt.</p>

<p>Anhand dieser Analyse sehen wir, dass die Zurückweisung des alten
Urheberrechtsabkommen nicht auf der Annahme beruht, dass das Internet
unsagbar einzigartig sei. Das Internet ist sachdienlich, weil es
gewöhnlichen Nutzern das Kopieren und Weitergeben von Schriften
erleichtert. Je leichter das Kopieren und Weitergeben ist, desto nützlicher
wird es, und je mehr Urheberrecht dem entgegensteht, desto schlechter wird
der Handel.</p>

<p>Diese Analyse erklärt auch, warum es <span xml:lang="en" lang="en"><i>The
Greatful Dead</i></span> sinnvoll erschien, auf dem Urheberrecht für die
CD-Herstellung zu bestehen, nicht jedoch beim individuellen Kopieren. Die
CD-Herstellung funktioniert wie die Druckerpresse; es ist heute gewöhnlichen
Menschen nicht möglich, auch Besitzern von Rechnern nicht, eine CD auf eine
andere CD zu kopieren. Folglich tut das Urheberrecht auf die Herausgabe von
Musik-CDs den Musik-Hörern nicht weh, so wie das gesamte Urheberrecht im
Zeitalter der Druckerpresse niemandem weh getan hatte. Das Kopieren
derselben Musik auf ein digitales Audioband einzuschränken, verletzt die
Hörer sehr wohl, und sie sind berechtigt, diese Beschränkung
zurückzuweisen.<br /><br />
<i>[Anmerkung (aus dem Jahr 1999): Die praktische Situation für CDs hat sich
geändert, da viele gewöhnliche Rechnernutzer nun CDs kopieren können. Das
bedeutet, dass wir nun mehr über CDs als über Kassetten nachdenken
sollten.<br />
Klarstellung (aus dem Jahr 2007): Ungeachtet der verbesserten CD-Technologie
ist es immer noch sinnvoll, Urheberrechte bei kommerziellen Vertrieb
anzuwenden, während man Privatpersonen frei kopieren lässt.]</i></p>

<p>Wir können auch sehen, warum die Abstraktheit <a
href="#fn1-later">„geistigen Eigentums“</a> nicht der entscheidende Faktor
ist. Andere Formen des abstrakten Eigentums stellen Anteile von etwas
dar. Das Kopieren eines Anteils beliebiger Art ist in Wirklichkeit eine
Nullsummen-Aktivität; die kopierende Person profitiert nur durch die Fülle
von allen anderen. Das Kopieren einer Dollarnote in einem Farbkopierer ist
eigentlich äquivalent einen kleinen Bruchteil aus allen anderen Dollars
abzurasieren und diese dann wieder zu einem Dollar
zusammenzufügen. Natürlich betrachten wir dies als falsch.</p>

<p>Im Gegensatz dazu macht das Kopieren nützlicher, erhellender oder
unterhaltsamer Information für einen Freund die Welt glücklicher und besser;
es nützt dem Freund und schadet von Natur aus niemand. Es ist eine
konstruktive Tätigkeit, die soziale Bindungen stärkt.</p>

<p>Einige Leser stellen diese Äußerung wahrscheinlich in Frage, weil sie
wissen, dass die Herausgeber behaupten, dass das illegale Kopieren bei ihnen
<em>„Verlust“</em> erzeugt. Diese Behauptung ist meist ungenau und teilweise
irreführend. Hauptsächlich jedoch wirft sie Fragen auf.</p>

<ul>
  <li>Diese Behauptung ist größtenteils unrichtig, weil sie davon ausgeht, dass
der Freund sonst eine Kopie vom Herausgeber gekauft hätte. Das ist
gelegentlich wahr, aber häufiger falsch. Und wenn es falsch ist, tritt der
geltend gemachte Verlust nicht auf.</li>

  <li>Der Anspruch ist teilweise irreführend, weil das Wort <em>„Verlust“</em>
Ereignisse ganz unterschiedlicher Natur
suggeriert&#160;&#8209;&#160;Ereignisse, bei denen ihnen etwas weggenommen
wird, das sie besitzen. Wenn beispielsweise das Buchlager einer Buchhandlung
niedergebrannt oder wenn das Geld in der Kasse zerrissen wurde, das wäre
wirklich ein <em>„Verlust“</em>. Im Allgemeinen stimmen wir zu, dass es
falsch ist, anderen so etwas zuzufügen.

    <p>Wenn nun aber Ihr Freund das Bedürfnis vermeidet, eine Kopie eine Buches zu
kaufen, verliert die Buchhandlung und der Herausgeber nichts was sie
besäßen. Eine passendere Beschreibung wäre, dass die Buchhandlung und der
Herausgeber weniger Einkommen haben als sie hätten haben können. Das gleiche
kann eintreten, wenn Ihr Freund sich dazu entscheidet Kanasta zu spielen,
anstatt ein Buch zu lesen. In einem freien Marktsystem ist kein Teilnehmer
berechtigt, „Faul!“ zu rufen, nur weil ein potenzieller Kunde entscheidet,
nicht mit ihnen zu handeln.</p>
    </li>

  <li>Die Behauptung wirft die Frage auf, weil die Vorstellung von
<em>„Verlust“</em> auf der Annahme basiert, dass der Herausgeber <em>bezahlt
hätte werden sollen</em>. Das wiederum basiert auf der Annahme, dass das
Urheberrecht existiert und das individuelle Kopieren verbietet. Aber genau
darum geht es hier: was sollte Urheberrecht abdecken? Wenn die
Öffentlichkeit entscheidet, dass sie Kopien teilen kann, dann wird der
Herausgeber nicht berechtigt anzunehmen, für jede Kopie bezahlt zu werden
und kann deswegen auch nicht behaupten, dass es einen <em>„Verlust“</em>
gibt, wenn es den nicht gibt.

    <p>Mit anderen Worten kommt der <em>„Verlust“</em> vom Urheberrechtssystem; er
ist kein inhärenter Bestandteil des Kopierens. Kopieren an sich schadet
niemand.</p>
  </li>
</ul>

<p>Die am weitesten gegensätzliche Bestimmung des Weißbuchs ist das System der
kollektiven Verantwortlichkeit, demzufolge verlangt wird, dass ein
Rechnerinhaber die Aktivitäten aller Benutzer überwacht und kontrolliert,
unter Strafandrohung für Taten, an denen er nicht beteiligt war, sondern
lediglich versäumte, aktiv zu verhindern. Tim Sloan<a href="#fn8"
id="fn8-ref" class="transnote">(8)</a> wies darauf hin, dass das
Rechteinhabern einen privilegierten Status verleiht, der sonst niemandem
zugestanden würde, der behauptet, von einem Rechnerbenutzer geschädigt
worden zu sein. Beispielsweise beabsichtigt niemand, den Rechnerinhaber zu
bestrafen, wenn er es aktiv unterlässt, einen Benutzer daran zu hindern,
jemanden zu diffamieren. Es ist für eine Regierung nur natürlich sich
kollektiver Verantwortlichkeit zuzuwenden, um ein Gesetz durchzusetzen, an
das sich viele Bürger einfach nicht halten. Je mehr digitale Technologie den
Bürgern hilft Information auszutauschen, desto mehr drakonische Methoden
wird die Regierung brauchen, um Urheberrecht gegen gewöhnliche Bürger
durchzusetzen.</p>

<p>Als die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgearbeitet wurde, wurde die
Idee eingereicht, dass die Autoren zu einem Urheberrechtsmonopol berechtigt
sein sollten&#160;&#8209;&#160;und zurückgewiesen<a href="#fn9" id="fn9-ref"
class="transnote">(9)</a>. Statt dessen übernahmen die Gründer unseres
Landes eine andere Vorstellung von Urheberrecht, eine, die die
Öffentlichkeit bevorzugt<a href="#fn10" id="fn10-ref"
class="transnote">(10)</a>. Das Urheberrecht in den Vereinigten Staaten soll
im Interesse der Benutzer bestehen. Vorteile für Herausgeber und sogar für
Autoren wurden nicht zum Wohle dieser Parteien zugestanden, sondern
lediglich als Anreiz, ihr Verhalten zu ändern. Wie der Oberste Gerichtshof
in <em>Fox Film Corp. vs. Doyal</em> sagte: <cite xml:lang="en"
lang="en">„Das alleinige Interesse der Vereinigten Staaten und das primäre
Ziel bei der Übertragung des [Urheberrecht-] Monopols liegen in den durch
die Öffentlichkeit von den Werken von Autoren abgeleiteten
Wertzuwächsen.“</cite><a href="#fn11" id="fn11-ref"
class="transnote">(11)</a></p>

<p>Unter dem Blickwinkel der Verfassung auf das
Urheberrecht&#160;&#8209;&#160;wenn die Öffentlichkeit es vorzieht in der
Lage zu sein, in bestimmten Fällen Kopien anzufertigen, auch wenn das
bedeutet, dass etwas weniger Werke veröffentlicht
werden&#160;&#8209;&#160;ist die Wahl der Öffentlichkeit entscheidend. Es
gibt keine mögliche Rechtfertigung um der Öffentlichkeit zu verbieten, zu
kopieren, was sie kopieren möchte.</p>

<p>Seit die verfassungsmäßige Entscheidung getroffen wurde, haben Herausgeber
versucht sie aufzuheben, indem sie die Öffentlichkeit falsch
informierten. Sie tun dies durch Wiederholen von Argumenten, die
voraussetzen, dass Urheberrecht ein natürliches Recht der Autoren sei (nicht
erwähnend, dass Autoren es fast immer Herausgebern abtreten). Menschen, die
diese Argumente hören, sofern sie ein festes Bewusstsein haben, dass diese
Voraussetzung im Widerspruch zu den grundlegenden Prämissen unseres
Rechtssystems ist, betrachten dies als selbstverständlich, dass es die
Grundlage dieses System sei.</p>

<p>Dieser Fehler ist heute so tief verwurzelt, dass Menschen, die sich neuen
Gewalten des Urheberrechts entgegenstellen, das Bedürfnis verspüren dies
Argumentieren zu müssen, dass selbst Autoren und Herausgeber von ihnen
verletzt werden können. So erläutert James Boyle<a href="#fn12"
id="fn12-ref" class="transnote">(12)</a> wie ein strenges <a
href="#fn2-later" id="fn2-later-ref">System geistigen Eigentums</a> das
Schreiben neuer Werke beeinträchtigen kann. Jessica Litman<a href="#fn13"
id="fn13-ref" class="transnote">(13)</a> verweist auf die
Urheberrechtsschützer, die historisch vielen neuen Medien erlaubten, populär
zu werden. Pamela Samuelson<a href="#fn14" id="fn14-ref"
class="transnote">(14)</a> warnt, dass das Weißbuch die Entwicklung von
„dritte Welle“ Informationsindustrien blockieren kann, indem es die Welt in
das „zweite Welle“ Wirtschaftsmodell sperrt, dass dem Zeitalter der
Druckerpresse entspricht.</p>

<p>Diese Argumente können auf jene Angelegenheiten, wo diese vorliegen, sehr
effektiv sein, vor allem mit einem Kongress und einer Regierung, die von dem
Gedanken, <em>‚Was gut für allgemeine Medien ist, ist gut für die
USA.‘</em>, geprägt sind. Aber sie versäumen die fundamentalen Lüge, auf die
diese Vorherrschaft beruht, aufzudecken; infolgedessen sind sie langfristig
wirkungslos. Wenn diese Argumente einen Kampf gewinnen, dann tun sie das
ohne dabei ein allgemeines Verständnis aufzubauen, dass dabei helfen würde
den nächsten Kampf zu gewinnen. Wenn wir uns diesen Argumenten zu viel und
zu häufig zuwenden, besteht die Gefahr, dass wir den Herausgebern erlauben,
die Verfassung unwidersprochen zu erneuern.</p>

<p>Die kürzlich veröffentliche Stellungnahme der <span xml:lang="en"
lang="en">Digital Future Coalition</span> (DFC), einem Dachverband, führt
beispielsweise viele Gründe auf, gegen das Weißbuch zu opponieren, im
Interesse der Autoren, Bibliotheken, Bildung, hilfsbedürftiger Amerikaner,
technologischer Fortschritt, ökonomischer Flexibilität und
Datenschutzbedenken&#160;&#8209;&#160;alles stichhaltige Argumente, aber mit
Nebensächlichkeiten beschäftigt<a href="#fn15" id="fn15-ref"
class="transnote">(15)</a>. Auffällig nicht vorhanden ist der
allerwichtigste Grund: viele Amerikaner (vielleicht die meisten) wollen
weiterhin Kopien anfertigen. Das DFC kritisiert nicht das Kernziel des
Weißbuchs, nämlich Herausgebern mehr Macht einräumen sowie der zentralen
Entscheidung, die Verfassung zurückzuweisen und die Herausgeber über die
Nutzer zu stellen. Dieses Stillschweigen kann möglicherweise als Zustimmung
gewertet werden.</p>

<p>Sich dem Druck nach zusätzlicher Macht für Herausgeber zu widersetzen hängt
von einer ausgeprägten Wahrnehmung ab, dass die lesende und hörende
Öffentlichkeit an erster Stelle steht; dass das Urheberrecht für Nutzer
existiert und nicht umgekehrt. Wenn die Öffentlichkeit nicht bereit ist,
bestimmte Urheberrechtsbefugnisse zu akzeptieren, ist das ipso facto
Rechtfertigung dafür sie nicht anzubieten. Nur indem Öffentlichkeit und
Legislative an den Zweck des Urheberrechts und die Möglichkeit des offenen
Informationsflusses erinnert werden. stellen wir sicher, dass die
Öffentlichkeit sich durchsetzt.</p>

<h3><small>Fußnoten</small></h3>

<p id="ft2"><small><a href="#fn2-ref" id="fn2">(2)</a> Information Infrastructure Task
Force, <cite>Intellectual Property and the National Information
Infrastructure: The Report of the Working Group on Intellectual Property
Rights</cite> 1995.</small></p>

<p id="ft3"><small><a href="#fn3-ref" id="fn3">(3)</a> John Perry Barlow, <cite>Remarks
at the Innovation and the Information Environment Conference</cite>
1995. Barlow ist einer der Gründer der <i>Electronic Frontier Foundation</i>
(EFF), einer Nichtregierungsorganisation in den Vereinigten Staaten, die
sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, und ehemaliger
Songtexter der Rockband <i>The Grateful Dead</i>.</small></p>

<p id="ft4"><small><a href="#fn4-ref" id="fn4">(4)</a> Gary Glisson, <cite>Remarks at
the Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Siehe
auch:<br />Gary Glisson, <cite>A Practitioner's Defense of the NII White
Paper</cite>, 75 Or. L. Rev. 1996 (unterstützt das Weißbuch). Glisson ist
Partner und Vorsitzender der <i>Intellectual Property Group</i> bei Lane
Powell Spears Lubersky Portland, Oregon, USA.</small></p>

<p id="ft5"><small><a href="#fn5-ref" id="fn5">(5)</a> Steven Winter, <cite>Remarks at
the Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Winter
ist Professor an der University of Miami School of Law.</small></p>

<p id="ft6"><small><a href="#fn6-ref" id="fn6">(6)</a> Winter, siehe <a
href="#fn5">(5)</a>.</small></p>

<p id="ft7"><small><a href="#fn7-ref" id="fn7">(7)</a> Siehe Laurence H. Tribe,
<cite>The Constitution in Cyberspace: Law and Liberty Beyond the Electronic
Frontier</cite> , Humanist1991.</small></p>

<p id="ft8"><small><a href="#fn8-ref" id="fn8">(8)</a> Tim Sloan, <cite>Remarks at the
Innovation and the Information Environment Conference</cite> 1995. Sloan ist
Mitglied der <i>National Telecommunication and Information
Administration</i> (NTIA).</small></p>

<p id="ft9"><small><a href="#fn9-ref" id="fn9">(9)</a> Siehe Jane C. Ginsburg, <cite>A
Tale of Two Copyrights: Liberary Property in Revolutionary France and
America</cite>, in: Of Authors and Origins: Essays on Copyright Law 131,
137-38 (Brad Sherman &amp; Alain Strowel, eds., 1994) (wonach die Verfasser
der [US-]Verfassung entweder die <em>„Interessen des Autors zum Nutzen der
Allgemeinheit unterordnen“</em> oder <em>„die privaten und öffentlichen
Interessen […] gleichermaßen behandeln“</em>.)</small></p>

<p id="ft10"><small><span id="fn10"><a href="#fn10-ref">(10)</a></span> Verfassung der
Vereinigten Staaten von Amerika, Artikel I, Abschnitt 8, cl. 8 (<em>„Der
Kongress hat das Recht […] den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft
dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das
ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert
wird;“</em>).</small></p>

<p id="ft11"><small><a href="#fn11-ref" id="fn11">(11)</a> Fox Film Corp. vs. Doyal 1932,
286 U.S. 123, 127</small></p>

<p id="ft12"><small><a href="#fn12-ref" id="fn12">(12)</a> James Boyle, <cite>Remarks at
the Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Boyle ist
Professor der Rechtswissenschaft an der American University in Washington,
D.C., USA.</small></p>

<p id="ft13"><small><a href="#fn13-ref" id="fn13">(13)</a> Jessica Litman, <cite>Remarks
at Innovation and the Information Environment Conference</cite> 1995. Litman
ist Professorin an der Wayne State University Law School in Detroit,
Michigan, USA.</small></p>

<p id="ft14"><small><a href="#fn14-ref" id="fn14">(14)</a> Pamela Samuelson, <cite>The
Copyright Grab</cite>, Wired 1996. Samuelson ist Professorin an der Cornell
Law School, Ithaca, New York, USA.</small></p>

<p id="ft15"><!-- (available at URL:
<a href="http://home.worldweb.net/dfc/press.html">
http://home.worldweb.net/dfc/press.html</a>)-->
<small><a href="#fn15-ref" id="fn15">(15)</a> Digital Future Coalition,
<cite>Broad-Based Coalition Expresses Concern Over Intellectual Property
Proposals</cite> 1995.</small></p>

<h3><small>Nachträgliche Anmerkungen</small></h3>

<p id="later-1"><small><a href="#fn1-later-ref" id="fn1-later">(16)</a> Dieser Artikel war
ein Teil des Pfads, der mich dazu veranlasste <a
href="/philosophy/not-ipr">die Voreingenommenheit und das Durcheinander im
Begriff „Geistiges Eigentum“</a> zu erkennen. Heute bin ich der Meinung,
dass dieser Begriff unter gar keinen Umständen verwendet werden
sollte.</small></p>

<p id="later-2"><small><a href="#fn2-later-ref" id="fn2-later">(17)</a> Hier überfiel mich
der modische Fehler, <em>„Geistiges Eigentum“</em> zu schreiben, doch was
ich meinte war einfach nur <em>Urheberrecht</em>. Das ist wie
<em>Europa</em> schreiben, wenn man <em>Frankreich</em>
meint&#160;&#8209;&#160;es verursacht Verwirrung, die leicht vermieden
werden kann.</small></p>
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<strong>Übersetzung:</strong> Ralf Willin-Fuhrmann, 2003. Joerg Kohne, 2013,
2016.</div>

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Letzte Änderung:

$Date: 2016/12/03 23:45:11 $

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