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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst959
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
new file mode 100644
index 000000000..2217f781c
--- /dev/null
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -0,0 +1,959 @@
+Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER
+=========================================================
+
+1. Allgemeines
+--------------
+
+1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft
+mit Sitz in Zürich.
+Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**")
+unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”).
+Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von
+TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
+Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
+Einverständnis erklärt hat.
+
+[KOMMENTAR SK]
+1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
+würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
+Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
+Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
+
+CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant.
+
+2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
+"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
+
+CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler
+ deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist.
+
+3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
+Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.
+
+CG: OK.
+
+4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
+sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
+Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
+gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
+mein Vorschlag **eCHF**.
+
+Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist,
+nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-).
+
+5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
+- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
+Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
+gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).
+
+CG: Nein, zu komplex. Weglassen.
+
+- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
+einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
+Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
+(Nichtbank).
+
+CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
+Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
+beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
+BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
+Kundeneinlagensicherung."
+
+- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
+digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
+Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
+- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
+Zahlende.
+
+CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
+welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
+bezahlen koennen."
+
+- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von
+Überweisungen des Zahlungsdiensts.
+- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen
+Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet.
+
+CG: Rest weg-kuerzen:
+
+"", die als
+Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der
+Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen
+Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw.
+zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen)
+
+- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an
+Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in
+der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen
+zu können.
+- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den
+Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
+Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
+beendet.
+
+CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!).
+
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht.
+TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern
+durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an
+Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
+TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
+("**P2M-Zahlung**").
+
+CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben!
+
+Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
+die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
+angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
+TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**").
+Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die
+Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des
+Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons,
+Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
+zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.
+
+CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen
+KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen!
+
+[NETZBON-NEU]
+Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler,
+einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software
+(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen
+Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale
+Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und
+Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in
+naher Zukunft abzuschaffen.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die
+Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
+liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
+eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
+- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten.
+
+
+1.3. Technische Voraussetzungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________".
+Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive
+Internetverbindung.
+
+[NETZBON-NEU]
+Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
+(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem
+Browser auf dem PC installieren.
+[NETZBON-NEU]
+
+CG: Nutzer => Kunden
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.
+
+CG: Ditto.
+
+- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
+streichen sollten.
+
+CG: JA!
+
+- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
+Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
+
+CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
+ Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
+ Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von
+ diversen Anbietern bereitgestellt.
+ TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung.
+ Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
+ Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten."
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.4. Registrierung und Identifizierung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
+registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
+sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
+verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
+Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
+Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
+Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
+TALER aktualisiert werden.
+Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
+bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
+
+[NETZBON-NEU]
+Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine
+Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer
+Identität erwerben.
+
+Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale
+Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von
+Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen
+Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den
+Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.
+
+Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein
+Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem
+bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie
+in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre
+Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein
+Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token
+oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung
+"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
+Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000
+CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die
+dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält
+sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
+verlangen.
+
+Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
+Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
+Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
+Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
+registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
+
+Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
+oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
+denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
+Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
+versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
+für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
+Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
+das Senden und das Empfangen von e-Geld.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
+den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
+Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
+Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
+Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
+Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
+auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
+inkorrekte Angaben machen."
+
+
+
+1.5. Geheimhaltung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort,
+Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von
+Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt
+gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER
+AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
+* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
+* Inkasso von Forderungen der TALER AG?
+* Gerichtliche Auseinandersetzungen.
+
+[NETZBON-NEU]
+Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
+keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
+- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung
+gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet,
+aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
+Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst."
+
+
+
+1.6. Support
+~~~~~~~~~~~~
+
+Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die
+TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der
+TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
+gegeben werden kann.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
+Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
+in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen:
+"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An
+der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
+hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
+den Nutzern."
+
+
+1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
+Kunden einzuhalten:
+* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
+schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
+* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
+Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
+* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer,
+Geburtsdatum usw.) bestehen.
+* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des
+Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der
+Polizei zu erstatten.
+* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
+überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
+* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu
+einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für
+Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von
+nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei
+nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen.
+Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst.
+Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich
+und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone
+ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App
+auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
+zugerechnet.
+
+[NETZBON-NEU]
+Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
+behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der
+Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor
+unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf
+einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
+Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf
+ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen
+Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
+- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
+CG: 2x Ja.
+
+- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
+
+CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden
+aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!)
+und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt
+um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich
+raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht!
+
+- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
+* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
+innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
+verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
+erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
+Jahr beträgt.
+
+CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!).
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.8. Nutzung; Missbräuche
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
+eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden
+zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
+Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist-
+und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von
+Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen
+Angaben der Kunden bei der Registrierung.
+
+[NETZBON-NEU]
+Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem
+Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich.
+Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
+zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit
+anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
+
+Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch
+gewisse Konten zu löschen.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
+- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
+**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
+
+CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen.
+
+- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
+
+CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*.
+
+- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
+Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.9. Haftung
+~~~~~~~~~~~~
+
+Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden
+aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
+* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
+unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
+* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB
+oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
+* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware;
+* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder
+Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
+* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
+* in Bezug auf Mehrwertleistungen;
+
+CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht?
+
+* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
+zurückzuführen sind,
+es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
+Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je
+Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000.
+Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit
+gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
+Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der
+TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund
+fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
+Anweisungen entstehen.
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
+Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
+ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
+Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
+etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
+
+Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
+Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
+zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
+Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
+haben.
+
+CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz.
+
+- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
+
+CG: genau.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.10. Kommunikation
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich
+über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der
+TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
+sicher.
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
+über die TALER AG.
+
+- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
+Verkäufer) kontaktieren.
+- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
+sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
+oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
+über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
+entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
+nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
+bereitstellen.
+
+
+
+1.11. Änderung AGB
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt
+gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
+Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Vorschlag statt des obigen Absatzes:
+Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
+(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
+Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
+geänderten Bedingungen.
+
+Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
+an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
+die Taler-App weiterverwenden können.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
+Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen
+vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach
+Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen."
+
+weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie
+TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig!
+
+
+1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
+Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
+vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
+Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
+unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
+Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
+Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
+ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
+
+CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international.
+
+Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
+zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
+Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
+Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
+für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
+verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
+beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
+solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
+Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
+Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
+Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
+Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
+erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
+Meldepflichten nachzukommen.
+
+CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
+
+1.13. Geistiges Eigentum
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht
+ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich
+aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
+berechtigten Dritten.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht
+ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler,
+Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
+P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser:
+
+1.13: Trademark
+~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu
+nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren.
+
+
+
+1.14 Datenschutz
+~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und
+Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
+schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
+DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.
+
+Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet.
+
+CG: ausschliesslich => primaer
+
+Der KYC Prozess wird durch
+einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
+und Gesetz von der Schweiz zu sichern.
+
+CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet
+die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern.
+
+Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
+verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
+autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
+Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
+"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
+
+>>>
+Taler nutzt blinde Signaturen, damit
+TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
+Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
+gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
+Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen
+sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie
+zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen
+Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen
+deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
+sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
+Auditoren offengelegt werden
+<<<
+CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details.
+
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
+der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
+
+[NETZBON-NEU]
+Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch
+in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen
+hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit
+eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler,
+Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an
+den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht
+Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein
+Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.
+
+Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins
+in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org.
+
+Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler
+Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte
+
+CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte)
+
+- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
+auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
+
+CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben).
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.15. Dauer und Kündigung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
+unbestimmte Dauer abgeschlossen.
+Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
+schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
+jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
+an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
+
+CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden!
+
+Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
+bzw. den Kunden gekündigt.
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
+und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
+IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
+
+CG: Ja.
+
+- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
+zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
+erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
+
+CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
+
+- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
+insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
+- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
+bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
+- Satz 5: Streichen
+
+CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
+ das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
+ auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
+ unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
+
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.16. Übertragung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden
+(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere
+Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag:
+Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
+eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen".
+Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte!
+
+
+1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
+Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
+schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
+Staatsverträgen.
+Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
+ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
+ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
+
+[NETZBON-NEU]
+Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
+Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
+Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
+Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
+
+CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
+[NETZBON-NEU]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
+
+CG: immer ;-)
+
+- Satz 2: Zürich --> Biel
+
+CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
+
+- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden
+
+CG: OK.
+[KOMMENTAR SK]
+
+2. Zahlungsfunktionen
+---------------------
+
+2.1. Limiten
+~~~~~~~~~~~~
+
+Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
+Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
+Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
+das Senden und das Empfangen von Geld
+
+CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von
+ P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer.
+
+Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
+zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag für Satz 3:
+Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
+zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
+Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln.
+
+2.2. Aufbuchen
+~~~~~~~~~~~~~~
+
+Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen
+Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
+* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der
+Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto
+überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der
+gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins)
+Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr
+anbieten.
+Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die
+Kundinnen und Kunden zu tragen.
+Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass
+das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
+Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach
+Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
+Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
+AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.
+
+CG: Den letzten Satz streichen.
+
+[NETZBON-KOMMENTAR]
+Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
+erhöhen:
+
+a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
+Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
+Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
+Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.
+
+b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
+hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
+an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
+persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
+Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
+eNetzBon umtauschen.
+
+Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
+rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.
+
+In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
+erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
+Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
+Änderungen der Gebührenordnung.
+[NETZBON-KOMMENTAR]
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
+- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
+- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
+- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
+- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
+Guthabens im Wallet
+
+CG: alle OK.
+
+- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
+der Kunde --> Nutzer
+
+CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*.
+[KOMMENTAR SK]
+
+2.3. Abbuchen
+~~~~~~~~~~~~~
+
+Das Entladen muss "_____________________________________________".
+
+[KOMMENTAR SK]
+Was soll in den Platzhalter kommen?
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt.
+
+
+2.4. Zahlen mit TALER
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an
+entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps,
+durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen
+und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
+Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
+mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
+
+CG: Mehrwertleistungen streichen.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
+installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
+juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
+Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-).
+
+
+2.5. Belastung der Bezahlungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit
+dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
+ihre Zustimmung erfolgt sind.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
+Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
+Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
+signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
+Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
+weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
+zur Zahlung verwendet.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!)
+CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung
+ runterziehen?
+
+
+2.6. Preise und Drittvergütungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
+grundsätzlich kostenlos.
+
+CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte,
+ und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind!
+
+Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
+gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
+Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
+Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
+AG zu.
+
+CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
+
+Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
+zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
+so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
+tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.
+
+CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
+
+TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
+werden in diesem Fall vor der Nutzung der
+kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
+informiert.
+
+CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen!
+
+Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
+bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
+Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
+internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden.
+
+CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
+
+Den Kundinnen und
+Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,
+
+
+bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
+
+CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
+
+
+Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
+Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
+beschrieben.
+
+CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen.
+
+Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
+anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
+Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
+könnte.**
+
+CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an!
+
+
+[KOMMENTAR SK]
+- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
+- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
+einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
+Franken umgerechnet.
+- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
+erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
+die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
+Fremdwährungstransaktionen.
+- Satz 7 streichen
+- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
+- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
+der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
+Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
+- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
+“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
+zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
+dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
+
+CG: Genau.
+
+Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
+stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
+[KOMMENTAR SK]
+
+CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-).