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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst new file mode 100644 index 000000000..9079545be --- /dev/null +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -0,0 +1,289 @@ +Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG +======================================================= + +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) der Taler +Operations AG regeln die Rechte und Pflichten von Nutzern und +Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen Zahlungsdiensts. + + +Dienstleistung / Geltungsbereich +-------------------------------- + +GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. +Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, +bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der +Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten +Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA +beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 +BankV ohne gewerbsmässige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne +Kundeneinlagensicherung. + +**Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten +Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer +gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. + +**Taler-Wallets** sind Produkte, die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU +Taler-Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur +Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken +(e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online +und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die +dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt +werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder +das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. + + +Technische Voraussetzungen +-------------------------- + +Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet +(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als +Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in +der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der +Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene +Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine +Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte Lösung. Die +Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. +Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. + +Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen +Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im +Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese +Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schliesslich das Taler-Wallet die +elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere +Aufladeoptionen einführen oder auch bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. +Allfällige mit der Aufladung verbundene Transaktions- oder sonstige Gebühren +sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht +verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der +Einlagensicherung gedeckt ist. + +Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto +erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit +dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der +geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die +diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang +führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei +einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet +abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar +sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem +Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgten, selbst wenn diese +Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet +einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. + +Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im +Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. + + +Preise, Gebühren und Limiten +---------------------------- + +TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach +der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer +über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von +Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den +geänderten Bedingungen. + +Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr +für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von +Peer-to-Peer-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer +Mobilfunknummer. + + +Allgemeine Mitwirkungspflichten +------------------------------- + +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS +bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. +Insbesondere kann TOPS über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten +Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, +Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, +sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben +machen. + +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung +mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren +und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere +Informationen zu verlangen. + +Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch +die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu +kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens +eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. + + +Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer +------------------------------------------ + +Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende +Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: + +* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder + Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). +* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls + und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige + bei der Polizei zu erstatten. +* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu + überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. +* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, + die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die + eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer + des Wallet zugerechnet. +* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie + Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten + anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum + digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie + müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät + speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der + Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit + einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger + bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. +* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf + installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten + Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten + kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens + erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen + Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. + +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über +Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür +verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat +das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg +angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. + + +Haftung +------- + +TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund +der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden + +* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, + Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale + Endgerät, +* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder + anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, +* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten + Hardware, +* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich + Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme + bzw. Netze, +* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, +* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der + TOPS) zurückzuführen sind, + +es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder +vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und +Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1.000. Die Haftung für +Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich +zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. + + +Nutzung; Missbräuche +-------------------- + +Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der +Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter +oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der fehlerhaften Ausführung von +Anweisungen entstehen. + +Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen +eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur +rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne +Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die +Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls +Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS +behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an +Begünstigte zurückzuhalten. + + +Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB +-------------------------------------- + +TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der +Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über +Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der +TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten +Bedingungen. + +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen +Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur +regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die +TOPS-Dienstleistungen. + +TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne +vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, +insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur +Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus +Sicherheitsgründen. + +TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit +und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. + + +Geheimhaltung und Datenschutz +----------------------------- + +Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung +gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder +weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität +der Nutzer erfasst. + +TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der +Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten +hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit +den Nutzern. + +TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung +personenbezogener Daten von Nutzern, die Bestimmungen der schweizerischen +Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz +und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. + +Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. + +KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls +verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die +eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten +redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal +zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung +unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach +den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. + +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der +Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). + + +Dauer und Kündigung +------------------- + +Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, +Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des +Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte +Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten +jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - +kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt +bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder +Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen +erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. + +Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an +Bankkonten in der Schweiz zurücküberweisen lassen und so das Guthaben +saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die +bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll +informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu +saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten +den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum +der TOPS übergeht. + + +Anwendbares Recht und Gerichtsstand +----------------------------------- + +Soweit gesetzlich zulässig unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS +und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter +Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. + +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen +Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für +Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel +sodann auch Betreibungsort. |