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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst new file mode 100644 index 000000000..9d18db3a1 --- /dev/null +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -0,0 +1,248 @@ + +1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell +Zahlende. + +CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken +welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden +bezahlen koennen." + +[KOMMENTAR SK] +1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn +Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, +ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die +wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, +die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen. +2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür +rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, +wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in +Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden). + +Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**: +- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche +sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen +können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. +Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. +Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne +ihre Zustimmung erfolgt sind. +[KOMMENTAR SK] + +1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht. +TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als +Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern +oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend +"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. + +[KOMMENTAR SK] +1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. +[KOMMENTAR SK] + +1.4. Registrierung und Identifizierung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu +registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu +verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. +Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. +Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. +Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in +TALER aktualisiert werden. +Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. +bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. + +CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in +den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind +Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer +Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die +Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die +Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems +auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder +inkorrekte Angaben machen." + +[KOMMENTAR SK] +Meine Vorschläge dazu: +1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei +der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann +TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat +das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des +Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre +Angaben machen. + +1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit +TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei +verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von +Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung +regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können. + +1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem +Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. +Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum +Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. +[KOMMENTAR SK] + +1.10. Kommunikation +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich +über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf +entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen +nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten +bereitstellen. + +[KOMMENTAR SK] +Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU +ausgelassen: + +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im +Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu +reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg +angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. +[KOMMENTAR SK] + +1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, +Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben +vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. +Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen +unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die +Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im +Ausland nicht in Anspruch genommen werden. + +Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung +zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher +Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche +Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER +für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur +verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen +beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder +solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei +Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können +Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die +Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. +Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu +erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder +Meldepflichten nachzukommen. + +CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? + +[KOMMENTAR SK] +Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) +Entwicklung der Regulatorik zu bleiben: + +1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, +Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten +ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. + +1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige +Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund +rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf +behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +[KOMMENTAR SK] + +1.14 Datenschutz +~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf +der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). + +[KOMMENTAR SK] +TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) +[KOMMENTAR SK] + +1.15. Dauer und Kündigung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für +unbestimmte Dauer abgeschlossen. +Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und +schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung +jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. + +Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin +bzw. den Kunden gekündigt. + +SK alt: +- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer +und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten +IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. + +CG: Ja. + +- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten +zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst +erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. + +CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. + +- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - +insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. +- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt +bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). +- Satz 5: Streichen + +CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber + das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden + auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies + unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. + +[KOMMENTAR SK] +Mein Vorschlag: +1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung + +1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige +Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer +abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit +sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen +Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die +Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. + +1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts +abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen +lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts +durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. +Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende +Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. +[KOMMENTAR SK] + +1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und +Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen +schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von +Staatsverträgen. +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich +ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz +ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. + +- Satz 2: Zürich --> Biel + +CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) + +[KOMMENTAR SK] +Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als +Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): +Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. + +Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale +Ökonomie vereinbart wird. +[KOMMENTAR SK] + +[NETZBON-NEU] +Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der +Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche +Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die +Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. +[NETZBON-NEU] + +CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? |