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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst248
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
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index 000000000..9d18db3a1
--- /dev/null
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -0,0 +1,248 @@
+
+1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
+Zahlende.
+
+CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
+welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
+bezahlen koennen."
+
+[KOMMENTAR SK]
+1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
+Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
+ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
+wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
+die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
+2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
+rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
+wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
+Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
+
+Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
+- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
+sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
+können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
+Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
+ihre Zustimmung erfolgt sind.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht.
+TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als
+Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern
+oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
+"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
+
+[KOMMENTAR SK]
+1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.4. Registrierung und Identifizierung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
+registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
+sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
+verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
+Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
+Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
+Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
+TALER aktualisiert werden.
+Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
+bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
+
+CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
+den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
+Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
+Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
+Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
+Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
+auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
+inkorrekte Angaben machen."
+
+[KOMMENTAR SK]
+Meine Vorschläge dazu:
+1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
+Angaben machen.
+
+1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
+Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
+regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
+
+1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
+Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
+Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
+Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.10. Kommunikation
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
+über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
+entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
+nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
+bereitstellen.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU
+ausgelassen:
+
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im
+Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu
+reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
+angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
+Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
+vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
+Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
+unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
+Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
+Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
+
+Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
+zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
+Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
+Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
+für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
+verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
+beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
+solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
+Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
+Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
+Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
+Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
+erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
+Meldepflichten nachzukommen.
+
+CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
+
+[KOMMENTAR SK]
+Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren)
+Entwicklung der Regulatorik zu bleiben:
+
+1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+
+1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
+Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
+rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
+behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.14 Datenschutz
+~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
+der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
+
+[KOMMENTAR SK]
+TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.15. Dauer und Kündigung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
+unbestimmte Dauer abgeschlossen.
+Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
+schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
+jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
+
+Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
+bzw. den Kunden gekündigt.
+
+SK alt:
+- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
+und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
+IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
+
+CG: Ja.
+
+- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
+zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
+erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
+
+CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
+
+- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
+insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
+- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
+bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
+- Satz 5: Streichen
+
+CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
+ das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
+ auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
+ unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
+
+[KOMMENTAR SK]
+Mein Vorschlag:
+1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
+
+1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
+abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
+sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
+Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
+Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
+abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
+lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
+durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
+Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
+Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
+[KOMMENTAR SK]
+
+1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
+Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
+schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
+Staatsverträgen.
+Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
+ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
+ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
+
+- Satz 2: Zürich --> Biel
+
+CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
+
+[KOMMENTAR SK]
+Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
+Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
+Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
+
+Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
+Ökonomie vereinbart wird.
+[KOMMENTAR SK]
+
+[NETZBON-NEU]
+Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
+Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
+Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
+Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
+[NETZBON-NEU]
+
+CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?