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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst new file mode 100644 index 000000000..2217f781c --- /dev/null +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -0,0 +1,959 @@ +Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER +========================================================= + +1. Allgemeines +-------------- + +1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft +mit Sitz in Zürich. +Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**") +unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”). +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von +TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen. +Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das +Einverständnis erklärt hat. + +[KOMMENTAR SK] +1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann +würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. +Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, +Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG + +CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant. + +2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber +"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. + +CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler + deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist. + +3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". +Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. + +CG: OK. + +4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das +sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein +Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer +gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre +mein Vorschlag **eCHF**. + +Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist, +nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-). + +5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: +- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in +Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation +gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). + +CG: Nein, zu komplex. Weglassen. + +- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied +einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer +Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft +(Nichtbank). + +CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten +Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA +beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 +BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne +Kundeneinlagensicherung." + +- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die +digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur +Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. +- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell +Zahlende. + +CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken +welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden +bezahlen koennen." + +- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von +Überweisungen des Zahlungsdiensts. +- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen +Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet. + +CG: Rest weg-kuerzen: + +"", die als +Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der +Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen +Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. +zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen) + +- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an +Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in +der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen +zu können. +- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den +Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 +Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als +beendet. + +CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!). + +[KOMMENTAR SK] + +1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht. +TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern +durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an +Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die +TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden +("**P2M-Zahlung**"). + +CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben! + +Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, +die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem +angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das +TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**"). +Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die +Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des +Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, +Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel +zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. + +CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen +KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen! + +[NETZBON-NEU] +Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, +einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software +(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen +Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale +Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und +Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in +naher Zukunft abzuschaffen. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die +Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen +liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet +eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). +- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten. + + +1.3. Technische Voraussetzungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________". +Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive +Internetverbindung. + +[NETZBON-NEU] +Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet +(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem +Browser auf dem PC installieren. +[NETZBON-NEU] + +CG: Nutzer => Kunden + +[KOMMENTAR SK] +- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. + +CG: Ditto. + +- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir +streichen sollten. + +CG: JA! + +- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die +Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". + +CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet + Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet + Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von + diversen Anbietern bereitgestellt. + TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung. + Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. + Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten." +[KOMMENTAR SK] + +1.4. Registrierung und Identifizierung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu +registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu +verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. +Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. +Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. +Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in +TALER aktualisiert werden. +Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. +bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. + +[NETZBON-NEU] +Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine +Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer +Identität erwerben. + +Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale +Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von +Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen +Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den +Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. + +Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein +Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem +bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie +in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre +Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein +Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token +oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung +"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem +Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +Statt des ersten Absatzes von 1.4.: +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 +CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die +dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu +verlangen. + +Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und +Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur +Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler +Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu +registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. + +Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG +oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von +denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in +Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst +versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr +für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit +Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für +das Senden und das Empfangen von e-Geld. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in +den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind +Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer +Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die +Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die +Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems +auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder +inkorrekte Angaben machen." + + + +1.5. Geheimhaltung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, +Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von +Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt +gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER +AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: +* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben +* Inkasso von Forderungen der TALER AG? +* Gerichtliche Auseinandersetzungen. + +[NETZBON-NEU] +Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch +keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten** +- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU +[KOMMENTAR SK] + +CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung +gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet, +aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine +Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst." + + + +1.6. Support +~~~~~~~~~~~~ + +Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die +TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der +TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten +gegeben werden kann. + +[KOMMENTAR SK] +Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante +Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern +in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen: +"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An +der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten +hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit +den Nutzern." + + +1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und +Kunden einzuhalten: +* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu +schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). +* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere +Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. +* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, +Geburtsdatum usw.) bestehen. +* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des +Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der +Polizei zu erstatten. +* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu +überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. +* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu +einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für +Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von +nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei +nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. +Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst. +Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich +und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone +ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App +auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden +zugerechnet. + +[NETZBON-NEU] +Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu +behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der +Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor +unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf +einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der +Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf +ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen +Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... +- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... +CG: 2x Ja. + +- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) + +CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden +aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!) +und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt +um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich +raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht! + +- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: +* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet +innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet +verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens +erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein +Jahr beträgt. + +CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!). +[KOMMENTAR SK] + +1.8. Nutzung; Missbräuche +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen +eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden +zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne +Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- +und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von +Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen +Angaben der Kunden bei der Registrierung. + +[NETZBON-NEU] +Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem +Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. +Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften +zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit +anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. + +Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch +gewisse Konten zu löschen. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** +- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der +**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. + +CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen. + +- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. + +CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*. + +- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder +Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. +[KOMMENTAR SK] + +1.9. Haftung +~~~~~~~~~~~~ + +Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden +aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden: +* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und +unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone; +* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB +oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; +* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware; +* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder +Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; +* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; +* in Bezug auf Mehrwertleistungen; + +CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht? + +* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) +zurückzuführen sind, +es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches +Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je +Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000. +Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit +gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. +Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der +TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund +fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von +Anweisungen entstehen. + +[KOMMENTAR SK] +- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: +Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden +ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. +Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen +etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. + +Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch +Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - +zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des +Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen +haben. + +CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz. + +- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; + +CG: genau. +[KOMMENTAR SK] + +1.10. Kommunikation +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich +über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der +TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder +sicher. + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich +über die TALER AG. + +- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, +Verkäufer) kontaktieren. +- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden +sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) +oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. +[KOMMENTAR SK] + +CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich +über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf +entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen +nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten +bereitstellen. + + + +1.11. Änderung AGB +~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt +gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die +Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. + +[KOMMENTAR SK] +Vorschlag statt des obigen Absatzes: +Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen +(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. +Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den +geänderten Bedingungen. + +Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen +an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie +die Taler-App weiterverwenden können. +[KOMMENTAR SK] + +CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der +Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen +vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach +Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen." + +weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie +TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig! + + +1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, +Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben +vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. +Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen +unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die +Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im +Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über +ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. + +CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international. + +Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung +zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher +Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche +Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER +für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur +verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen +beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder +solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei +Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können +Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die +Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. +Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu +erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder +Meldepflichten nachzukommen. + +CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? + +1.13. Geistiges Eigentum +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht +ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich +aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den +berechtigten Dritten. + +[KOMMENTAR SK] +Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht +ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, +Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder +P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser: + +1.13: Trademark +~~~~~~~~~~~~~~~ + +Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu +nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren. + + + +1.14 Datenschutz +~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und +Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der +schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, +DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. + +Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. + +CG: ausschliesslich => primaer + +Der KYC Prozess wird durch +einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht +und Gesetz von der Schweiz zu sichern. + +CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet +die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. + +Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf +verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur +autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer +Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen +"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. + +>>> +Taler nutzt blinde Signaturen, damit +TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. +Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte +gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. +Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen +sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie +zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen +Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen +deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern +sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und +Auditoren offengelegt werden +<<< +CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details. + +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf +der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). + +[NETZBON-NEU] +Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch +in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen +hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit +eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, +Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an +den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht +Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein +Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. + +Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins +in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. + +Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler +Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte + +CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte) + +- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten +auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. + +CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben). +[KOMMENTAR SK] + +1.15. Dauer und Kündigung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für +unbestimmte Dauer abgeschlossen. +Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und +schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung +jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt +an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. + +CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden! + +Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin +bzw. den Kunden gekündigt. + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer +und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten +IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. + +CG: Ja. + +- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten +zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst +erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. + +CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. + +- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - +insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. +- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt +bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). +- Satz 5: Streichen + +CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber + das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden + auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies + unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. + +[KOMMENTAR SK] + +1.16. Übertragung +~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden +(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere +Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. + +[KOMMENTAR SK] +Änderungsvorschlag: +Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an +eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen". +Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte! + + +1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und +Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen +schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von +Staatsverträgen. +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich +ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz +ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. + +[NETZBON-NEU] +Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der +Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche +Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die +Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. + +CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? +[NETZBON-NEU] + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern + +CG: immer ;-) + +- Satz 2: Zürich --> Biel + +CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) + +- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden + +CG: OK. +[KOMMENTAR SK] + +2. Zahlungsfunktionen +--------------------- + +2.1. Limiten +~~~~~~~~~~~~ + +Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". +Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit +Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für +das Senden und das Empfangen von Geld + +CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von + P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer. + +Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. +zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. + +[KOMMENTAR SK] +Änderungsvorschlag für Satz 3: +Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit +zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die +Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln. + +2.2. Aufbuchen +~~~~~~~~~~~~~~ + +Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen +Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: +* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der +Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto +überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der +gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins) +Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr +anbieten. +Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die +Kundinnen und Kunden zu tragen. +Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass +das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. +Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach +Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. +Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER +AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. + +CG: Den letzten Satz streichen. + +[NETZBON-KOMMENTAR] +Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet +erhöhen: + +a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der +Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das +Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im +Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. + +b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet +hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck +an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des +persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem +Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in +eNetzBon umtauschen. + +Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht +rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. + +In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern +erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger +Änderungen der Gebührenordnung. +[NETZBON-KOMMENTAR] + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins) +- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer +- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets +- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer +- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des +Guthabens im Wallet + +CG: alle OK. + +- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. +der Kunde --> Nutzer + +CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*. +[KOMMENTAR SK] + +2.3. Abbuchen +~~~~~~~~~~~~~ + +Das Entladen muss "_____________________________________________". + +[KOMMENTAR SK] +Was soll in den Platzhalter kommen? +[KOMMENTAR SK] + +CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. + + +2.4. Zahlen mit TALER +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an +entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, +durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen +und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. +Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss +mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. + +CG: Mehrwertleistungen streichen. + +[KOMMENTAR SK] +Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser +installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und +juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum +Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). +[KOMMENTAR SK] + +CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-). + + +2.5. Belastung der Bezahlungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit +dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne +ihre Zustimmung erfolgt sind. + +[KOMMENTAR SK] +Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen +Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in +Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind +signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten +Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein +weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens +zur Zahlung verwendet. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!) +CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung + runterziehen? + + +2.6. Preise und Drittvergütungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind +grundsätzlich kostenlos. + +CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte, + und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind! + +Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten +gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen +Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die +Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER +AG zu. + +CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. + +Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken +zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, +so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden +tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. + +CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. + +TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden +werden in diesem Fall vor der Nutzung der +kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren +informiert. + +CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen! + +Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App +bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor +Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für +internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. + +CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. + +Den Kundinnen und +Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, + + +bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. + +CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. + + +Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter +Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert +beschrieben. + +CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen. + +Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos +anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher +Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten +könnte.** + +CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an! + + +[KOMMENTAR SK] +- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... +- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu +einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer +Franken umgerechnet. +- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei +erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie +die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und +Fremdwährungstransaktionen. +- Satz 7 streichen +- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG +- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in +der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, +Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. +- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. +“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später +zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und +dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. + +CG: Genau. + +Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. +stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. +[KOMMENTAR SK] + +CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-). |