diff options
author | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-05-14 12:58:24 +0200 |
---|---|---|
committer | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-05-14 12:58:24 +0200 |
commit | e1be22a63d631dbe63057d219b1d28c4a9163226 (patch) | |
tree | 92a526be361dd91319566093aa66b1d2a37243cf | |
parent | 202c659c8e6364a1447e1b38ef46335f9276952a (diff) | |
download | exchange-e1be22a63d631dbe63057d219b1d28c4a9163226.tar.gz exchange-e1be22a63d631dbe63057d219b1d28c4a9163226.zip |
revise TOPS TOS
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 549 |
1 files changed, 249 insertions, 300 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 11df6a929..07a12a251 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | |||
@@ -1,342 +1,291 @@ | |||
1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER | 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG |
2 | ============================================================= | 2 | ======================================================= |
3 | 3 | ||
4 | 1. Allgemeines | 4 | Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte |
5 | -------------- | 5 | und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler |
6 | Operations AG. | ||
6 | 7 | ||
7 | [FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und | ||
8 | Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten). | ||
9 | 8 | ||
10 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich | 9 | Dienstleistung / Geltungsbereich |
11 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 10 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
12 | 11 | ||
13 | Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen | 12 | GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. |
14 | **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer | 13 | Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, |
15 | von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in | 14 | bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der |
16 | Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. | 15 | Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten |
17 | 16 | Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA | |
18 | **Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) | 17 | beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 |
19 | verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. | 18 | BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne |
20 | |||
21 | **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst | ||
22 | mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet. | ||
23 | |||
24 | TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird | ||
25 | daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. | ||
26 | 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne | ||
27 | Kundeneinlagensicherung. | 19 | Kundeneinlagensicherung. |
28 | 20 | ||
21 | **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten | ||
22 | Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer | ||
23 | gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. | ||
24 | |||
25 | **Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU | ||
26 | Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur | ||
27 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken | ||
28 | (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online | ||
29 | und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die | ||
30 | dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt | ||
31 | werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder | ||
32 | das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. | ||
33 | |||
34 | |||
35 | Technische Voraussetzungen | ||
36 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
37 | |||
38 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein | ||
39 | Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder | ||
40 | als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei | ||
41 | in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in | ||
42 | der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene | ||
43 | Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine | ||
44 | Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte | ||
45 | Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer | ||
46 | Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken | ||
47 | bzw. Transaktionsdaten. | ||
48 | |||
49 | Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen | ||
50 | Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im | ||
51 | Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese | ||
52 | Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die | ||
53 | elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere | ||
54 | Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. | ||
55 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren | ||
56 | sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht | ||
57 | verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der | ||
58 | Einlagensicherung gedeckt ist. | ||
59 | |||
60 | Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto | ||
61 | erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit | ||
62 | dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der | ||
63 | geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die | ||
64 | diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang | ||
65 | führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei | ||
66 | einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet | ||
67 | abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar | ||
68 | sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem | ||
69 | Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese | ||
70 | Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet | ||
71 | einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. | ||
72 | |||
73 | Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im | ||
74 | Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. | ||
75 | |||
76 | |||
77 | Preise, Gebühren und Limiten | ||
78 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
79 | |||
80 | TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach | ||
81 | der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer | ||
82 | über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von | ||
83 | Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den | ||
84 | geänderten Bedingungen. | ||
29 | 85 | ||
30 | 1.2. Zugang zu den Dienstleistungen | 86 | Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr |
31 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 87 | für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von |
32 | 88 | P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer | |
33 | [FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff | 89 | Mobilfunknummer. |
34 | "TOPS-Nutzer": | ||
35 | |||
36 | GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern | ||
37 | verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im | ||
38 | stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder | ||
39 | Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend | ||
40 | "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. | ||
41 | 90 | ||
42 | 91 | ||
43 | 1.3. Technische Voraussetzungen | 92 | Allgemeine Mitwirkungspflichten |
44 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 93 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
45 | 94 | ||
46 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische | 95 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS |
47 | Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC | 96 | bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. |
48 | installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind | 97 | Insbesondere kann TOPS über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten |
49 | ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene | 98 | Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, |
50 | Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und | 99 | Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, |
51 | übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer | 100 | sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben |
52 | Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. | 101 | machen. |
53 | 102 | ||
103 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung | ||
104 | mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren | ||
105 | und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält | ||
106 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere | ||
107 | Informationen zu verlangen. | ||
54 | 108 | ||
55 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | 109 | Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch |
56 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 110 | die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu |
57 | 111 | kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens | |
58 | 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten | 112 | eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. |
59 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
60 | 113 | ||
61 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung | ||
62 | regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die | ||
63 | Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die | ||
64 | gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, | ||
65 | sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. | ||
66 | 114 | ||
67 | 1.4.2. Pflichten Begünstigter | 115 | Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer |
68 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 116 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
69 | 117 | ||
70 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und | 118 | Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende |
71 | können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen | 119 | Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: |
72 | zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit | 120 | |
73 | weitere Informationen zu verlangen. | 121 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder |
74 | 122 | Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | |
75 | 1.4.3. Pflichten der Nutzer | 123 | * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls |
76 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 124 | und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige |
77 | 125 | bei der Polizei zu erstatten. | |
78 | Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von | 126 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu |
79 | Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von | 127 | überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. |
80 | Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur | 128 | * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, |
81 | Identifizierung. | 129 | die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die |
82 | 130 | eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer | |
83 | 131 | des Wallet zugerechnet. | |
84 | 1.5. Geheimhaltung | 132 | * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie |
85 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 133 | Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten |
86 | 134 | anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum | |
87 | Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen | 135 | digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie |
88 | erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine | 136 | müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät |
89 | Daten zur Identität der Nutzer erfasst. | 137 | speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der |
90 | 138 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit | |
91 | 139 | einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger | |
92 | 1.6. Support | 140 | bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. |
93 | ~~~~~~~~~~~~ | 141 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf |
94 | 142 | installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten | |
95 | [FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung | 143 | Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten |
96 | "personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": | 144 | kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens |
97 | 145 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen | |
98 | TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung | 146 | Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. |
99 | dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige | 147 | |
100 | personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. | 148 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über |
101 | 149 | Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür | |
102 | 150 | verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat | |
103 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer | 151 | das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg |
104 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 152 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. |
105 | 153 | ||
106 | Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern | 154 | |
107 | einzuhalten: | 155 | Haftung |
108 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen | 156 | ~~~~~~~ |
109 | (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | 157 | |
110 | * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur | 158 | TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund |
111 | Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. | 159 | der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden |
112 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um | 160 | |
113 | Fehltransaktionen zu verhindern. | 161 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, |
114 | * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der | 162 | Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale |
115 | Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem | 163 | Endgerät, |
116 | Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. | 164 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder |
117 | * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und | 165 | anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, |
118 | ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher | 166 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten |
119 | verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. | 167 | Hardware, |
120 | Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die | 168 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich |
121 | Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein | 169 | Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme |
122 | verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger | 170 | bzw. Netze |
123 | bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. | ||
124 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten | ||
125 | Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das | ||
126 | Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des | ||
127 | Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die | ||
128 | zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. | ||
129 | [FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür | ||
130 | anfallenden Kosten den Verursachern belastet. | ||
131 | |||
132 | |||
133 | 1.8. Nutzung; Missbräuche | ||
134 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
135 | |||
136 | Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder | ||
137 | vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung | ||
138 | anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder | ||
139 | einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls | ||
140 | Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. | ||
141 | |||
142 | [FIXME] - Bitte absegnen: | ||
143 | |||
144 | TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte | ||
145 | zurückzuhalten. | ||
146 | |||
147 | |||
148 | 1.9. Haftung | ||
149 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
150 | |||
151 | TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von | ||
152 | GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden | ||
153 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen | ||
154 | und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, | ||
155 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze | ||
156 | zurückzuführen sind, | ||
157 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware, | ||
158 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder | ||
159 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze | ||
160 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, | 171 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, |
161 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen | 172 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der |
162 | sind, | 173 | TOPS) zurückzuführen sind, |
163 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches | ||
164 | Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis | ||
165 | höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – | ||
166 | soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | ||
167 | 174 | ||
168 | Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser | 175 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder |
169 | AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder | 176 | vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und |
170 | der Ausführung von Anweisungen entstehen. | 177 | Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für |
178 | Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich | ||
179 | zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | ||
171 | 180 | ||
172 | 181 | ||
173 | 1.10. Kommunikation | 182 | Nutzung; Missbräuche |
174 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 183 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
175 | 184 | ||
176 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll | 185 | Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der |
177 | von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. | 186 | Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter |
178 | TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte | 187 | oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen |
179 | rechtlich notwendige Daten bereitstellen. | 188 | entstehen. |
180 | 189 | ||
190 | Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen | ||
191 | eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur | ||
192 | rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne | ||
193 | Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die | ||
194 | Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls | ||
195 | Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS | ||
196 | behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an | ||
197 | Begünstigte zurückzuhalten. | ||
181 | 198 | ||
182 | 1.11. Änderung dieser AGB | ||
183 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
184 | 199 | ||
185 | TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene | 200 | Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB |
186 | Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen | 201 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
187 | Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den | ||
188 | geänderten Bedingungen. | ||
189 | |||
190 | |||
191 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | ||
192 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
193 | |||
194 | 1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen | ||
195 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
196 | |||
197 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, | ||
198 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten | ||
199 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. | ||
200 | 202 | ||
201 | 1.12.2. Selbstvorbehalt | 203 | TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der |
202 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 204 | Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über |
205 | Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der | ||
206 | TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten | ||
207 | Bedingungen. | ||
203 | 208 | ||
204 | TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu | 209 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen |
205 | ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher | 210 | Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur |
206 | Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behrdliche Anordnung | 211 | regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch fr die |
207 | oder aus Sicherheitsgründen. | 212 | TOPS-Dienstleistungen. |
208 | 213 | ||
214 | TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne | ||
215 | vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, | ||
216 | insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur | ||
217 | Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus | ||
218 | Sicherheitsgründen. | ||
209 | 219 | ||
210 | 1.13. Trademark / Logo | 220 | TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit |
211 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 221 | und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. |
212 | 222 | ||
213 | Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu | ||
214 | signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren. | ||
215 | 223 | ||
224 | Geheimhaltung und Datenschutz | ||
225 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
216 | 226 | ||
217 | 1.14. Datenschutz | 227 | Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung |
218 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | 228 | gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder |
229 | weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität | ||
230 | der Nutzer erfasst. | ||
219 | 231 | ||
220 | [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: | 232 | TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der |
233 | Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten | ||
234 | hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit | ||
235 | den Nutzern. | ||
221 | 236 | ||
222 | TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener | 237 | TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung |
223 | Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere | 238 | personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen |
224 | des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. | 239 | Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz |
240 | und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. | ||
225 | 241 | ||
226 | Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. | 242 | Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. |
227 | 243 | ||
228 | KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die | 244 | KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls |
229 | Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden | 245 | verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die |
230 | auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem | 246 | eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten |
231 | Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das | 247 | redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal |
232 | gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” | 248 | zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung |
233 | und "Privacy-by-Default” umgesetzt. | 249 | unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach |
234 | 250 | den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. | |
235 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der | ||
236 | Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). | ||
237 | |||
238 | |||
239 | 1.15. Dauer und Kündigung | ||
240 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
241 | |||
242 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige | ||
243 | Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine | ||
244 | unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - | ||
245 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung | ||
246 | durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per | ||
247 | E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt | ||
248 | die Geschäftsbeziehung als beendet. | ||
249 | |||
250 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten | ||
251 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so | ||
252 | das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer | ||
253 | über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von | ||
254 | den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung | ||
255 | unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches | ||
256 | in das Eigentum der TOPS übergeht. | ||
257 | |||
258 | 251 | ||
259 | 1.16. Übertragung | 252 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der |
260 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 253 | Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). |
261 | 254 | ||
262 | TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige | ||
263 | Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. | ||
264 | |||
265 | |||
266 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||
267 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
268 | |||
269 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern | ||
270 | ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und | ||
271 | unter Ausschluss von Staatsverträgen. | ||
272 | |||
273 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel | ||
274 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz | ||
275 | ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. | ||
276 | |||
277 | |||
278 | 2. Zahlungsfunktionen | ||
279 | --------------------- | ||
280 | |||
281 | 2.1. Limiten | ||
282 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
283 | |||
284 | Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von | ||
285 | e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit | ||
286 | bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. | ||
287 | |||
288 | |||
289 | 2.2. Aufbuchen | ||
290 | ~~~~~~~~~~~~~~ | ||
291 | |||
292 | Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen. | ||
293 | |||
294 | Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen | ||
295 | Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das | ||
296 | Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. | ||
297 | |||
298 | TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. | ||
299 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer | ||
300 | zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, | ||
301 | dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. | ||
302 | |||
303 | Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach | ||
304 | Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen. | ||
305 | |||
306 | |||
307 | 2.3. Abbuchen | ||
308 | ~~~~~~~~~~~~~ | ||
309 | |||
310 | Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen | ||
311 | sind nicht erlaubt. | ||
312 | |||
313 | |||
314 | 2.4. Zahlen mit GNU Taler | ||
315 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
316 | |||
317 | Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der | ||
318 | geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption | ||
319 | akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps | ||
320 | und sonstige Begünstigte). | ||
321 | |||
322 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss | ||
323 | im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein. | ||
324 | |||
325 | |||
326 | 2.5. Belastung der Bezahlungen | ||
327 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
328 | |||
329 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem | ||
330 | digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. | ||
331 | Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. | ||
332 | 255 | ||
256 | Dauer und Kündigung | ||
257 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
333 | 258 | ||
334 | 2.6. Preise und Gebühren | 259 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, |
335 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 260 | Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des |
261 | Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte | ||
262 | Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten | ||
263 | jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - | ||
264 | kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt | ||
265 | bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder | ||
266 | Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen | ||
267 | erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. | ||
268 | |||
269 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an | ||
270 | Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer | ||
271 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die | ||
272 | bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll | ||
273 | informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu | ||
274 | saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten | ||
275 | den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum | ||
276 | der TOPS übergeht. | ||
277 | |||
278 | |||
279 | Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||
280 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
336 | 281 | ||
337 | [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: | 282 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS |
283 | und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter | ||
284 | Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. | ||
338 | 285 | ||
339 | TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung | 286 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen |
340 | bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem | 287 | Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für |
341 | Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als | 288 | Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel |
342 | Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. | 289 | sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz |
290 | ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine | ||
291 | Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.) | ||