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authorChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2024-05-14 12:58:24 +0200
committerChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2024-05-14 12:58:24 +0200
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1 files changed, 249 insertions, 300 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 11df6a929..07a12a251 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,342 +1,291 @@
1Allgemeine Geschäftsbedingungen r die Nutzung von GNU TALER 1Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG
2============================================================= 2=======================================================
3 3
41. Allgemeines 4Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte
5-------------- 5und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler
6Operations AG.
6 7
7[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und
8Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten).
9 8
101.1. Dienstleistung / Geltungsbereich 9Dienstleistung / Geltungsbereich
11~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 10~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
12 11
13Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen 12GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht.
14**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer 13Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz,
15von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in 14bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der
16Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. 15Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
17 16Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
18**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) 17beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
19verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. 18BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
20
21**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst
22mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet.
23
24TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird
25daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art.
266 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
27Kundeneinlagensicherung. 19Kundeneinlagensicherung.
28 20
21**Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
22Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer
23gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
24
25**Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU
26Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur
27Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken
28(e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online
29und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
30dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt
31werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder
32das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen.
33
34
35Technische Voraussetzungen
36~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
37
38Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein
39Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder
40als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei
41in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in
42der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
43Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine
44Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte
45Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer
46Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken
47bzw. Transaktionsdaten.
48
49Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen
50Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im
51Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese
52Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die
53elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere
54Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten.
55Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren
56sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht
57verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der
58Einlagensicherung gedeckt ist.
59
60Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto
61erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit
62dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
63geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die
64diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang
65führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei
66einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet
67abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar
68sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem
69Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese
70Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet
71einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
72
73Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im
74Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen.
75
76
77Preise, Gebühren und Limiten
78~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
79
80TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach
81der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer
82über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von
83Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den
84geänderten Bedingungen.
29 85
301.2. Zugang zu den Dienstleistungen 86Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr
31~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 87für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von
32 88P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer
33[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff 89Mobilfunknummer.
34"TOPS-Nutzer":
35
36GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern
37verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im
38stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder
39Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
40"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
41 90
42 91
431.3. Technische Voraussetzungen 92Allgemeine Mitwirkungspflichten
44~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 93~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
45 94
46Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zunnen, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische 95Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS
47Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC 96bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.
48installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind 97Insbesondere kann TOPS über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten
49ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene 98Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht,
50Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und 99Nutzer und Benstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
51übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer 100sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben
52Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. 101machen.
53 102
103Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung
104mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren
105und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält
106sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere
107Informationen zu verlangen.
54 108
551.4. Registrierung und Identifizierung 109Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch
56~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 110die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu
57 111kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens
581.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten 112eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
59~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
60 113
61Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung
62regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die
63Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die
64gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
65sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen.
66 114
671.4.2. Pflichten Begünstigter 115Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer
68~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 116~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
69 117
70Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und 118Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende
71können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen 119Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten:
72zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit 120
73weitere Informationen zu verlangen. 121* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder
74 122 Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
751.4.3. Pflichten der Nutzer 123* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls
76~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 124 und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige
77 125 bei der Polizei zu erstatten.
78Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von 126* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
79Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von 127 überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
80Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur 128* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen,
81Identifizierung. 129 die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die
82 130 eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer
83 131 des Wallet zugerechnet.
841.5. Geheimhaltung 132* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie
85~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 133 Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten
86 134 anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum
87Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen 135 digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie
88erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine 136 müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät
89Daten zur Identität der Nutzer erfasst. 137 speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
90 138 Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit
91 139 einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger
921.6. Support 140 bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
93~~~~~~~~~~~~ 141* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf
94 142 installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten
95[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung 143 Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten
96"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": 144 kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
97 145 erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen
98TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung 146 Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
99dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige 147
100personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. 148Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
101 149Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür
102 150verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat
1031.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer 151das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
104~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 152angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
105 153
106Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern 154
107einzuhalten: 155Haftung
108* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen 156~~~~~~~
109(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). 157
110* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur 158TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund
111Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 159der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
112* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um 160
113Fehltransaktionen zu verhindern. 161* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten,
114* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der 162 Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale
115Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem 163 Endgerät,
116Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. 164* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder
117* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und 165 anwendbare Gesetze zurückzuführen sind,
118ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher 166* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten
119verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. 167 Hardware,
120Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die 168* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich
121Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein 169 Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme
122verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger 170 bzw. Netze
123bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
124* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten
125Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das
126Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des
127Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die
128zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
129[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür
130anfallenden Kosten den Verursachern belastet.
131
132
1331.8. Nutzung; Missbräuche
134~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
135
136Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder
137vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung
138anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder
139einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
140Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.
141
142[FIXME] - Bitte absegnen:
143
144TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte
145zurückzuhalten.
146
147
1481.9. Haftung
149~~~~~~~~~~~~
150
151TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von
152GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
153* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen
154und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
155* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze
156zurückzuführen sind,
157* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware,
158* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder
159Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze
160* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, 171* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
161* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen 172* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der
162sind, 173 TOPS) zurückzuführen sind,
163es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
164Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis
165höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist –
166soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
167 174
168Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser 175es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder
169AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder 176vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und
170der Ausführung von Anweisungen entstehen. 177Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für
178Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich
179zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
171 180
172 181
1731.10. Kommunikation 182Nutzung; Missbräuche
174~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 183~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
175 184
176Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll 185Nutzer halten TOPS schadlos r Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der
177von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. 186Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter
178TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte 187oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen
179rechtlich notwendige Daten bereitstellen. 188entstehen.
180 189
190Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
191eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur
192rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
193Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die
194Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
195Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS
196behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an
197Begünstigte zurückzuhalten.
181 198
1821.11. Änderung dieser AGB
183~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
184 199
185TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene 200Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB
186Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen 201~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
187Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
188geänderten Bedingungen.
189
190
1911.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
192~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
193
1941.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
195~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
196
197Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
198Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
199ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
200 202
2011.12.2. Selbstvorbehalt 203TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
202~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 204Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über
205Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der
206TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten
207Bedingungen.
203 208
204TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Anndigung zu 209Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen
205ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher 210Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur
206Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behrdliche Anordnung 211regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch fr die
207oder aus Sicherheitsgründen. 212TOPS-Dienstleistungen.
208 213
214TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne
215vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen,
216insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur
217Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus
218Sicherheitsgründen.
209 219
2101.13. Trademark / Logo 220TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit
211~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 221und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
212 222
213Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu
214signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren.
215 223
224Geheimhaltung und Datenschutz
225~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
216 226
2171.14. Datenschutz 227Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung
218~~~~~~~~~~~~~~~~ 228gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder
229weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität
230der Nutzer erfasst.
219 231
220[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: 232TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der
233Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
234hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
235den Nutzern.
221 236
222TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener 237TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung
223Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere 238personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen
224des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. 239Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz
240und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
225 241
226Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. 242Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet.
227 243
228KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die 244KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls
229Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden 245verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die
230auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem 246eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten
231Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das 247redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal
232gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” 248zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung
233und "Privacy-by-Default” umgesetzt. 249unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach
234 250den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
235Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der
236Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
237
238
2391.15. Dauer und Kündigung
240~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
241
242Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
243Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine
244unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
245insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung
246durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per
247E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt
248die Geschäftsbeziehung als beendet.
249
250Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten
251zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so
252das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer
253über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von
254den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung
255unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches
256in das Eigentum der TOPS übergeht.
257
258 251
2591.16. Übertragung 252Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der
260~~~~~~~~~~~~~~~~~ 253Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
261 254
262TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige
263Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
264
265
2661.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
267~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
268
269Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern
270ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und
271unter Ausschluss von Staatsverträgen.
272
273Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
274ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz
275ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
276
277
2782. Zahlungsfunktionen
279---------------------
280
2812.1. Limiten
282~~~~~~~~~~~~
283
284Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von
285e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit
286bestätigter Schweizer Mobilfunknummer.
287
288
2892.2. Aufbuchen
290~~~~~~~~~~~~~~
291
292Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen.
293
294Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen
295Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das
296Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt.
297
298TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten.
299Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer
300zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis,
301dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
302
303Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach
304Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen.
305
306
3072.3. Abbuchen
308~~~~~~~~~~~~~
309
310Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen
311sind nicht erlaubt.
312
313
3142.4. Zahlen mit GNU Taler
315~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
316
317Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
318geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption
319akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps
320und sonstige Begünstigte).
321
322Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss
323im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein.
324
325
3262.5. Belastung der Bezahlungen
327~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
328
329Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem
330digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.
331Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
332 255
256Dauer und Kündigung
257~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
333 258
3342.6. Preise und Gebühren 259Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
335~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 260Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des
261Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte
262Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten
263jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung -
264kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt
265bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder
266Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen
267erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
268
269Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an
270Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer
271Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
272bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
273informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
274saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
275den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
276der TOPS übergeht.
277
278
279Anwendbares Recht und Gerichtsstand
280~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
336 281
337[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: 282Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS
283und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter
284Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen.
338 285
339TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung 286Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen
340bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem 287Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für
341Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als 288Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel
342Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. 289sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz
290ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine
291Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.)