diff options
author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-17 09:01:18 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-17 09:01:18 +0200 |
commit | 8e80876aee11fbbd197c2959731e88fc8d2b5f20 (patch) | |
tree | f1dc7567c28199ae2c28dc251de874da0f8d33e4 | |
parent | 384518ed26eff6474751a064c3bd652e6b2cac02 (diff) | |
download | exchange-8e80876aee11fbbd197c2959731e88fc8d2b5f20.tar.gz exchange-8e80876aee11fbbd197c2959731e88fc8d2b5f20.zip |
some corrections of TOPS Terms of service: typos, grammar, inserted words (see Mantis ticket)
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 154 |
1 files changed, 76 insertions, 78 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 07a12a251..68a355248 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | |||
@@ -1,20 +1,20 @@ | |||
1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG | 1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG |
2 | ======================================================= | 2 | ======================================================= |
3 | 3 | ||
4 | Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte | 4 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) der Taler |
5 | und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler | 5 | Operations AG regeln die Rechte und Pflichten von Nutzern und |
6 | Operations AG. | 6 | Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen Zahlungsdiensts. |
7 | 7 | ||
8 | 8 | ||
9 | Dienstleistung / Geltungsbereich | 9 | Dienstleistung / Geltungsbereich |
10 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 10 | -------------------------------- |
11 | 11 | ||
12 | GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. | 12 | GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. |
13 | Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, | 13 | Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, |
14 | bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der | 14 | bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der |
15 | Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten | 15 | Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten |
16 | Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA | 16 | Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA |
17 | beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 | 17 | beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 |
18 | BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne | 18 | BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne |
19 | Kundeneinlagensicherung. | 19 | Kundeneinlagensicherung. |
20 | 20 | ||
@@ -22,52 +22,51 @@ Kundeneinlagensicherung. | |||
22 | Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer | 22 | Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer |
23 | gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. | 23 | gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. |
24 | 24 | ||
25 | **Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU | 25 | **Taler-Wallets** sind Produkte, die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU |
26 | Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur | 26 | Taler-Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur |
27 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken | 27 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken |
28 | (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online | 28 | (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online |
29 | und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die | 29 | und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die |
30 | dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt | 30 | dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt |
31 | werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder | 31 | werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder |
32 | das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. | 32 | das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. |
33 | 33 | ||
34 | 34 | ||
35 | Technische Voraussetzungen | 35 | Technische Voraussetzungen |
36 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 36 | -------------------------- |
37 | 37 | ||
38 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein | 38 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet |
39 | Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder | 39 | (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als |
40 | als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei | 40 | Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in |
41 | in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in | 41 | der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der |
42 | der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene | 42 | Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene |
43 | Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine | 43 | Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine |
44 | Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte | 44 | Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte Lösung. Die |
45 | Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer | 45 | Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. |
46 | Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken | 46 | Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. |
47 | bzw. Transaktionsdaten. | ||
48 | 47 | ||
49 | Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen | 48 | Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen |
50 | Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im | 49 | Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im |
51 | Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese | 50 | Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese |
52 | Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die | 51 | Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die |
53 | elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere | 52 | elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere |
54 | Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. | 53 | Aufladeoptionen einführen oder auch bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. |
55 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren | 54 | Allfällige mit der Aufladung verbundene Transaktions- oder sonstige Gebühren |
56 | sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht | 55 | sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht |
57 | verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der | 56 | verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der |
58 | Einlagensicherung gedeckt ist. | 57 | Einlagensicherung gedeckt ist. |
59 | 58 | ||
60 | Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto | 59 | Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto |
61 | erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit | 60 | erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit |
62 | dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der | 61 | dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der |
63 | geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die | 62 | geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die |
64 | diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang | 63 | diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang |
65 | führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei | 64 | führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei |
66 | einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet | 65 | einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet |
67 | abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar | 66 | abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar |
68 | sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem | 67 | sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem |
69 | Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese | 68 | Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgten, selbst wenn diese |
70 | Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet | 69 | Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet |
71 | einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. | 70 | einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. |
72 | 71 | ||
73 | Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im | 72 | Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im |
@@ -75,7 +74,7 @@ Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. | |||
75 | 74 | ||
76 | 75 | ||
77 | Preise, Gebühren und Limiten | 76 | Preise, Gebühren und Limiten |
78 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 77 | ---------------------------- |
79 | 78 | ||
80 | TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach | 79 | TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach |
81 | der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer | 80 | der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer |
@@ -85,12 +84,12 @@ geänderten Bedingungen. | |||
85 | 84 | ||
86 | Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr | 85 | Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr |
87 | für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von | 86 | für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von |
88 | P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer | 87 | Peer-to-Peer-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer |
89 | Mobilfunknummer. | 88 | Mobilfunknummer. |
90 | 89 | ||
91 | 90 | ||
92 | Allgemeine Mitwirkungspflichten | 91 | Allgemeine Mitwirkungspflichten |
93 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 92 | ------------------------------- |
94 | 93 | ||
95 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS | 94 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS |
96 | bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. | 95 | bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. |
@@ -113,92 +112,92 @@ eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. | |||
113 | 112 | ||
114 | 113 | ||
115 | Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer | 114 | Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer |
116 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 115 | ------------------------------------------ |
117 | 116 | ||
118 | Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende | 117 | Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende |
119 | Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: | 118 | Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: |
120 | 119 | ||
121 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder | 120 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder |
122 | Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | 121 | Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). |
123 | * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls | 122 | * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls |
124 | und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige | 123 | und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige |
125 | bei der Polizei zu erstatten. | 124 | bei der Polizei zu erstatten. |
126 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu | 125 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu |
127 | überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. | 126 | überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. |
128 | * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, | 127 | * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, |
129 | die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die | 128 | die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die |
130 | eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer | 129 | eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer |
131 | des Wallet zugerechnet. | 130 | des Wallet zugerechnet. |
132 | * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie | 131 | * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie |
133 | Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten | 132 | Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten |
134 | anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum | 133 | anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum |
135 | digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie | 134 | digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie |
136 | müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät | 135 | müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät |
137 | speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der | 136 | speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der |
138 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit | 137 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit |
139 | einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger | 138 | einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger |
140 | bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. | 139 | bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. |
141 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf | 140 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf |
142 | installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten | 141 | installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten |
143 | Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten | 142 | Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten |
144 | kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens | 143 | kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens |
145 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen | 144 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen |
146 | Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. | 145 | Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. |
147 | 146 | ||
148 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über | 147 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über |
149 | Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür | 148 | Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür |
150 | verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat | 149 | verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat |
151 | das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg | 150 | das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg |
152 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. | 151 | angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. |
153 | 152 | ||
154 | 153 | ||
155 | Haftung | 154 | Haftung |
156 | ~~~~~~~ | 155 | ------- |
157 | 156 | ||
158 | TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund | 157 | TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund |
159 | der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden | 158 | der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden |
160 | 159 | ||
161 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, | 160 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, |
162 | Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale | 161 | Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale |
163 | Endgerät, | 162 | Endgerät, |
164 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder | 163 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder |
165 | anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, | 164 | anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, |
166 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten | 165 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten |
167 | Hardware, | 166 | Hardware, |
168 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich | 167 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich |
169 | Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme | 168 | Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme |
170 | bzw. Netze | 169 | bzw. Netze, |
171 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, | 170 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, |
172 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der | 171 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der |
173 | TOPS) zurückzuführen sind, | 172 | TOPS) zurückzuführen sind, |
174 | 173 | ||
175 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder | 174 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder |
176 | vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und | 175 | vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und |
177 | Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für | 176 | Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1.000. Die Haftung für |
178 | Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich | 177 | Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich |
179 | zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | 178 | zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. |
180 | 179 | ||
181 | 180 | ||
182 | Nutzung; Missbräuche | 181 | Nutzung; Missbräuche |
183 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 182 | -------------------- |
184 | 183 | ||
185 | Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der | 184 | Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der |
186 | Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter | 185 | Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter |
187 | oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen | 186 | oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der fehlerhaften Ausführung von |
188 | entstehen. | 187 | Anweisungen entstehen. |
189 | 188 | ||
190 | Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen | 189 | Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen |
191 | eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur | 190 | eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur |
192 | rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne | 191 | rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne |
193 | Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die | 192 | Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die |
194 | Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls | 193 | Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls |
195 | Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS | 194 | Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS |
196 | behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an | 195 | behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an |
197 | Begünstigte zurückzuhalten. | 196 | Begünstigte zurückzuhalten. |
198 | 197 | ||
199 | 198 | ||
200 | Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB | 199 | Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB |
201 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 200 | -------------------------------------- |
202 | 201 | ||
203 | TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der | 202 | TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der |
204 | Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über | 203 | Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über |
@@ -222,7 +221,7 @@ und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. | |||
222 | 221 | ||
223 | 222 | ||
224 | Geheimhaltung und Datenschutz | 223 | Geheimhaltung und Datenschutz |
225 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 224 | ----------------------------- |
226 | 225 | ||
227 | Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung | 226 | Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung |
228 | gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder | 227 | gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder |
@@ -235,7 +234,7 @@ hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit | |||
235 | den Nutzern. | 234 | den Nutzern. |
236 | 235 | ||
237 | TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung | 236 | TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung |
238 | personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen | 237 | personenbezogener Daten von Nutzern, die Bestimmungen der schweizerischen |
239 | Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz | 238 | Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz |
240 | und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. | 239 | und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. |
241 | 240 | ||
@@ -254,7 +253,7 @@ Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). | |||
254 | 253 | ||
255 | 254 | ||
256 | Dauer und Kündigung | 255 | Dauer und Kündigung |
257 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 256 | ------------------- |
258 | 257 | ||
259 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, | 258 | Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, |
260 | Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des | 259 | Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des |
@@ -267,7 +266,8 @@ Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen | |||
267 | erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. | 266 | erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. |
268 | 267 | ||
269 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an | 268 | Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an |
270 | Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer | 269 | Bankkonten in der Schweiz zurücküberweisen lassen und so das Guthaben |
270 | saldieren. Bei einer | ||
271 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die | 271 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die |
272 | bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll | 272 | bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll |
273 | informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu | 273 | informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu |
@@ -277,15 +277,13 @@ der TOPS übergeht. | |||
277 | 277 | ||
278 | 278 | ||
279 | Anwendbares Recht und Gerichtsstand | 279 | Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
280 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 280 | ----------------------------------- |
281 | 281 | ||
282 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS | 282 | Soweit gesetzlich zulässig unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS |
283 | und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter | 283 | und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter |
284 | Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. | 284 | Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. |
285 | 285 | ||
286 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen | 286 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen |
287 | Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für | 287 | Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für |
288 | Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel | 288 | Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel |
289 | sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz | 289 | sodann auch Betreibungsort. |
290 | ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine | ||
291 | Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.) | ||