aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-04-15 13:42:05 +0200
committerStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-04-15 13:42:05 +0200
commit1602dd953953011ab95ecdc3b21998b8ecaf5d3c (patch)
treefb3fc491145427ae0513544afeafabc7c91eebfd
parent570bb0303239b9f64311e5f40cba24f5cfe81ee1 (diff)
downloadexchange-1602dd953953011ab95ecdc3b21998b8ecaf5d3c.tar.gz
exchange-1602dd953953011ab95ecdc3b21998b8ecaf5d3c.zip
add comments between [KOMMENTAR SK]
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst262
1 files changed, 259 insertions, 3 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 1b81c94b9..b4c0f8325 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -16,6 +16,51 @@ TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
16Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das 16Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
17Einverständnis erklärt hat. 17Einverständnis erklärt hat.
18 18
19[KOMMENTAR SK]
201. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
21würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
22Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
23Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
242. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
25"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
263. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
27Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.
284. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
29sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
30Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
31gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
32mein Vorschlag **eCHF**.
335. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
34- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
35Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
36gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).
37- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
38einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
39Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
40(Nichtbank).
41- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
42digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
43Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
44- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
45Zahlende.
46- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von
47Überweisungen des Zahlungsdiensts.
48- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen
49Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet, die als
50Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der
51Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen
52Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw.
53zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen.
54- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an
55Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in
56der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen
57zu können.
58- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den
59Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
60Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
61beendet.
62[KOMMENTAR SK]
63
191.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen 641.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
20~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 65~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
21 66
@@ -45,6 +90,14 @@ Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des Ne
45naher Zukunft abzuschaffen. 90naher Zukunft abzuschaffen.
46[NETZBON-NEU] 91[NETZBON-NEU]
47 92
93[KOMMENTAR SK]
94- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die
95Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
96liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
97eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
98- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
99[KOMMENTAR SK]
100
481.3. Technische Voraussetzungen 1011.3. Technische Voraussetzungen
49~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 102~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
50 103
@@ -58,6 +111,14 @@ Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Walle
58Browser auf dem PC installieren. 111Browser auf dem PC installieren.
59[NETZBON-NEU] 112[NETZBON-NEU]
60 113
114[KOMMENTAR SK]
115- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.
116- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
117streichen sollten.
118- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
119Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
120[KOMMENTAR SK]
121
611.4. Registrierung und Identifizierung 1221.4. Registrierung und Identifizierung
62~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 123~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
63 124
@@ -93,7 +154,31 @@ oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwä
93"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem 154"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
94Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. 155Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
95[NETZBON-NEU] 156[NETZBON-NEU]
96 157
158[KOMMENTAR SK]
159Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
160Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000
161CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die
162dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält
163sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
164verlangen.
165
166Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
167Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
168Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
169Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
170registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
171
172Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
173oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
174denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
175Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
176versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
177für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
178Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
179das Senden und das Empfangen von e-Geld.
180[KOMMENTAR SK]
181
971.5. Geheimhaltung 1821.5. Geheimhaltung
98~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 183~~~~~~~~~~~~~~~~~~
99 184
@@ -111,6 +196,11 @@ Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es
111keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. 196keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
112[NETZBON-NEU] 197[NETZBON-NEU]
113 198
199[KOMMENTAR SK]
200- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
201- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
202[KOMMENTAR SK]
203
1141.6. Support 2041.6. Support
115~~~~~~~~~~~~ 205~~~~~~~~~~~~
116 206
@@ -119,6 +209,12 @@ TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports kö
119TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten 209TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
120gegeben werden kann. 210gegeben werden kann.
121 211
212[KOMMENTAR SK]
213Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
214Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
215in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
216[KOMMENTAR SK]
217
1221.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden 2181.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
123~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 219~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
124 220
@@ -158,6 +254,18 @@ ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet ein
158Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. 254Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
159[NETZBON-NEU] 255[NETZBON-NEU]
160 256
257[KOMMENTAR SK]
258- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
259- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
260- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
261- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
262* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
263innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
264verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
265erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
266Jahr beträgt.
267[KOMMENTAR SK]
268
1611.8. Nutzung; Missbräuche 2691.8. Nutzung; Missbräuche
162~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 270~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
163 271
@@ -180,6 +288,16 @@ Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Mi
180gewisse Konten zu löschen. 288gewisse Konten zu löschen.
181[NETZBON-NEU] 289[NETZBON-NEU]
182 290
291[KOMMENTAR SK]
292- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
293- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
294**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
295
296- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
297- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
298Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
299[KOMMENTAR SK]
300
1831.9. Haftung 3011.9. Haftung
184~~~~~~~~~~~~ 302~~~~~~~~~~~~
185 303
@@ -206,6 +324,22 @@ TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, auf
206fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von 324fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
207Anweisungen entstehen. 325Anweisungen entstehen.
208 326
327[KOMMENTAR SK]
328- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
329Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
330ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
331Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
332etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
333
334Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
335Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
336zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
337Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
338haben.
339
340- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
341[KOMMENTAR SK]
342
2091.10. Kommunikation 3431.10. Kommunikation
210~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 344~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
211 345
@@ -214,6 +348,16 @@ Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt gru
214TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder 348TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
215sicher. 349sicher.
216 350
351[KOMMENTAR SK]
352- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
353über die TALER AG.
354- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
355Verkäufer) kontaktieren.
356- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
357sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
358oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
359[KOMMENTAR SK]
360
2171.11. Änderung AGB 3611.11. Änderung AGB
218~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 362~~~~~~~~~~~~~~~~~~
219 363
@@ -221,6 +365,18 @@ Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete We
221gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die 365gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
222Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. 366Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
223 367
368[KOMMENTAR SK]
369Vorschlag statt des obigen Absatzes:
370Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
371(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
372Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
373geänderten Bedingungen.
374
375Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
376an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
377die Taler-App weiterverwenden können.
378[KOMMENTAR SK]
379
2241.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 3801.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
225~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 381~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
226 382
@@ -256,6 +412,13 @@ ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts er
256aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den 412aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
257berechtigten Dritten. 413berechtigten Dritten.
258 414
415[KOMMENTAR SK]
416Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht
417ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler,
418Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
419P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
420[KOMMENTAR SK]
421
2591.14 Datenschutz 4221.14 Datenschutz
260~~~~~~~~~~~~~~~~ 423~~~~~~~~~~~~~~~~
261 424
@@ -300,6 +463,12 @@ Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Ta
300Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. 463Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
301[NETZBON-NEU] 464[NETZBON-NEU]
302 465
466[KOMMENTAR SK]
467- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte
468- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
469auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
470[KOMMENTAR SK]
471
3031.15. Dauer und Kündigung 4721.15. Dauer und Kündigung
304~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 473~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
305 474
@@ -312,6 +481,20 @@ an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
312Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin 481Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
313bzw. den Kunden gekündigt. 482bzw. den Kunden gekündigt.
314 483
484[KOMMENTAR SK]
485- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
486und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
487IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
488- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
489zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
490erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
491- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
492insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
493- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
494bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
495- Satz 5: Streichen
496[KOMMENTAR SK]
497
3151.16. Übertragung 4981.16. Übertragung
316~~~~~~~~~~~~~~~~~ 499~~~~~~~~~~~~~~~~~
317 500
@@ -319,6 +502,12 @@ Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden
319(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere 502(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere
320Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. 503Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.
321 504
505[KOMMENTAR SK]
506Änderungsvorschlag:
507Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
508eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
509[KOMMENTAR SK]
510
3221.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 5111.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
323~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 512~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
324 513
@@ -337,6 +526,12 @@ Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
337Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. 526Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
338[NETZBON-NEU] 527[NETZBON-NEU]
339 528
529[KOMMENTAR SK]
530- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
531- Satz 2: Zürich --> Biel
532- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden
533[KOMMENTAR SK]
534
3402. Zahlungsfunktionen 5352. Zahlungsfunktionen
341--------------------- 536---------------------
342 537
@@ -350,6 +545,13 @@ das Senden und das Empfangen von Geld
350Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. 545Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
351zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. 546zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
352 547
548[KOMMENTAR SK]
549Änderungsvorschlag für Satz 3:
550Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
551zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
552Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
553[KOMMENTAR SK]
554
3532.2. Aufbuchen 5552.2. Aufbuchen
354~~~~~~~~~~~~~~ 556~~~~~~~~~~~~~~
355 557
@@ -393,13 +595,28 @@ In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten v
393erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. 595erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
394Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger 596Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
395Änderungen der Gebührenordnung. 597Änderungen der Gebührenordnung.
396[NETZBON-KOMMENTAR] 598[NETZBON-KOMMENTAR]
397 599
600[KOMMENTAR SK]
601- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
602- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
603- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
604- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
605- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
606Guthabens im Wallet
607- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
608der Kunde --> Nutzer
609[KOMMENTAR SK]
610
3982.3. Abbuchen 6112.3. Abbuchen
399~~~~~~~~~~~~~ 612~~~~~~~~~~~~~
400 613
401Das Entladen muss "_____________________________________________". 614Das Entladen muss "_____________________________________________".
402 615
616[KOMMENTAR SK]
617Was soll in den Platzhalter kommen?
618[KOMMENTAR SK]
619
4032.4. Zahlen mit TALER 6202.4. Zahlen mit TALER
404~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 621~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
405 622
@@ -410,6 +627,13 @@ und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
410Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss 627Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
411mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. 628mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
412 629
630[KOMMENTAR SK]
631Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
632installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
633juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
634Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
635[KOMMENTAR SK]
636
4132.5. Belastung der Bezahlungen 6372.5. Belastung der Bezahlungen
414~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 638~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
415 639
@@ -417,6 +641,16 @@ Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlunge
417dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne 641dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
418ihre Zustimmung erfolgt sind. 642ihre Zustimmung erfolgt sind.
419 643
644[KOMMENTAR SK]
645Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
646Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
647Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
648signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
649Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
650weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
651zur Zahlung verwendet.
652[KOMMENTAR SK]
653
4202.6. Preise und Drittvergütungen 6542.6. Preise und Drittvergütungen
421~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 655~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
422 656
@@ -447,3 +681,25 @@ anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlich
447Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten 681Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
448könnte.** 682könnte.**
449 683
684[KOMMENTAR SK]
685- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
686- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
687einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
688Franken umgerechnet.
689- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
690erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
691die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
692Fremdwährungstransaktionen.
693- Satz 7 streichen
694- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
695- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
696der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
697Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
698- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
699“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
700zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
701dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
702
703Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
704stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
705[KOMMENTAR SK]