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Definitive Fragen:
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- Wie lange dauert voraussichtlich der Beantragungsprozess einer Genehmigung als E-Money? [Wochen, Monate?]
* 1-2 years

- Welche weiteren Unterlagen werden von der BAFIN fuer die Genehmigung benötigt?  Wir bereiten im Moment eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der Geschäftsfälle/Use-cases vor. Weiterhin wurde ein Security-Audit extern beauftragt.

- In wieweit sind neue Features, wie z.B. peer-to-peer Payments zwischen Nutzern, separat genehmigungspflichtig?
* counselor informs

- Prozesskosten, Ruecklagen
* initial: 15000, annual 25000
* staff in Lux required!
* 350000 eur

- Welche Betragsobergrenzen für z.B. tägliches/wöchentliches/monatliches Abheben von e-Geld, bzw. pro Einkauf dürfen wir maximal anbieten?
* aml specialist: 150 eur

- In wieweit müssen die AGBs in andere Sprachen übersetzt sein, wenn Bürger innerhalb der Eurozone aber ausserhalb Deutschlands das Bezahlsystem nutzen?
* immediately

- Welche Anforderungen stellt die BAFIN an den Betrieb des Rechenzentrums? (Nur stellen, wenn GLS nicht den Betrieb macht!)
* cloud == 17-654 cssf
* no formal requirements

- Statement ministerium.


Patrick: it
- aml aspect -- legal advice => specialist in touch
- psd2 transparency


Unkritische Fragen:


- Welche konkreten Anforderungen bestehen für e-Geld zurzeit oder in der Zukunft, die Guthaben in elektronischen Geldbörsen (Wallets) vor einem Datenverlust zu schützen?
  => Anders formulieren, wenn ueberhaupt... (für das erste: weitere Unterlagen?)

- Steht einer Genehmigung als e-Geld entgegen, wenn das Bezahlsystem über eine technische Möglichkeit verfügt, die Guthaben in Wallets in einem webbasierten Verfahren an unbekannte Dritte peer-to-peer zu senden?
  => Anders formulieren, wenn ueberhaupt... (siehe oben)

- Darf mit den Nutzern des Bezahlsystems vertraglich ein Ablaufdatum vereinbart werden, das automatisch eine Gebührenerhebung auf das Guthaben auslöst, wenn die Nutzer am Ende eines bestimmten Zeitraums (von beispielsweise 1 Jahr) ihre Wallet mit der Steuerungslogik des Bezahlsystems nicht verbinden? [Dies bezieht sich auf die Notwendigkeit eines Refreshs der Coins innerhalb eines Jahres, ohne den das gesamte Guthaben annulliert würde.]
  => Anders formulieren... (z.B. "Gibt es seitens der BAFIN Einwände gegen die geplante Gebührenstruktur?" -- aber erst wenn wir Unterlagen zur Gebührenstruktur eingereicht haben!)

- Besteht ein Einwand gegen die Erhebung von Gebühren, die bei einer Verlängerung der vertraglichen Nutzungsvereinbarung anfallen?
  => Nein, nicht stellen. Werden wir eh so nicht machen.
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Kritische Fragen:

- Steht der Genehmigung als e-Geld entgegen, wenn das Bezahlsystem eine technische Möglichkeit vorsieht, Zinsen auf das Guthaben in Wallets zu berechnen?
  => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.

- Ist eine Verzinsung des Guthabens in Höhe der durchschnittlichen Inflationsrate möglich?
  => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.

- Ist eine Abzinsung durch einen negativen Zinssatz erlaubt?
  => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.

- Muss das e-Geld-Bezahlsystem selbst Vorkehrungen treffen, um die Auflagen zur Verhinderung von Geldwäsche (Anti Money Laundering) und der Terrorismusfinanzierung (Know Your Customer) zu erfüllen, und wenn ja, welche?
  => Anders formulieren, wenn ueberhaupt (und dann in der 2. Runde, wenn wir unsere bestehenden (!) Massnahmen erklärt haben...)