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authorChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2020-02-12 09:05:44 +0100
committerChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2020-02-12 09:05:44 +0100
commit786a3853367a91485d7b1c85e87618d7d12ceb85 (patch)
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q&a
-rw-r--r--Fragen.txt30
1 files changed, 27 insertions, 3 deletions
diff --git a/Fragen.txt b/Fragen.txt
index 5bf1ff3..9e3e619 100644
--- a/Fragen.txt
+++ b/Fragen.txt
@@ -1,23 +1,47 @@
-Unkritische Fragen:
+Definitive Fragen:
+==================
- Wie lange dauert voraussichtlich der Beantragungsprozess einer Genehmigung als E-Money? [Wochen, Monate?]
+- Welche weiteren Unterlagen werden von der BAFIN fuer die Genehmigung benötigt? Wir bereiten im Moment eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der Geschäftsfälle/Use-cases vor. Weiterhin wurde ein Security-Audit extern beauftragt.
+
+- In wieweit sind neue Features, wie z.B. peer-to-peer Payments zwischen Nutzern, separat genehmigungspflichtig?
+
+- Welche Betragsobergrenzen für z.B. tägliches/wöchentliches/monatliches Abheben von e-Geld, bzw. pro Einkauf dürfen wir maximal anbieten?
+
+- In wieweit müssen die AGBs in andere Sprachen übersetzt sein, wenn Bürger innerhalb der Eurozone aber ausserhalb Deutschlands das Bezahlsystem nutzen?
+
+
+- Welche Anforderungen stellt die BAFIN an den Betrieb des Rechenzentrums? (Nur stellen, wenn GLS nicht den Betrieb macht!)
+
+
+
+Unkritische Fragen:
+
+
- Welche konkreten Anforderungen bestehen für e-Geld zurzeit oder in der Zukunft, die Guthaben in elektronischen Geldbörsen (Wallets) vor einem Datenverlust zu schützen?
+ => Anders formulieren, wenn ueberhaupt... (für das erste: weitere Unterlagen?)
- Steht einer Genehmigung als e-Geld entgegen, wenn das Bezahlsystem über eine technische Möglichkeit verfügt, die Guthaben in Wallets in einem webbasierten Verfahren an unbekannte Dritte peer-to-peer zu senden?
+ => Anders formulieren, wenn ueberhaupt... (siehe oben)
- Darf mit den Nutzern des Bezahlsystems vertraglich ein Ablaufdatum vereinbart werden, das automatisch eine Gebührenerhebung auf das Guthaben auslöst, wenn die Nutzer am Ende eines bestimmten Zeitraums (von beispielsweise 1 Jahr) ihre Wallet mit der Steuerungslogik des Bezahlsystems nicht verbinden? [Dies bezieht sich auf die Notwendigkeit eines Refreshs der Coins innerhalb eines Jahres, ohne den das gesamte Guthaben annulliert würde.]
+ => Anders formulieren... (z.B. "Gibt es seitens der BAFIN Einwände gegen die geplante Gebührenstruktur?" -- aber erst wenn wir Unterlagen zur Gebührenstruktur eingereicht haben!)
- Besteht ein Einwand gegen die Erhebung von Gebühren, die bei einer Verlängerung der vertraglichen Nutzungsvereinbarung anfallen?
-
+ => Nein, nicht stellen. Werden wir eh so nicht machen.
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Kritische Fragen:
-- Steht der Genehmigung als e-Geld entgegen, wenn das Bezahlsystem eine technische Möglichkeit vorsieht, Zinsen auf das Guthaben in Wallets zu berechnen?
+- Steht der Genehmigung als e-Geld entgegen, wenn das Bezahlsystem eine technische Möglichkeit vorsieht, Zinsen auf das Guthaben in Wallets zu berechnen?
+ => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.
- Ist eine Verzinsung des Guthabens in Höhe der durchschnittlichen Inflationsrate möglich?
+ => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.
- Ist eine Abzinsung durch einen negativen Zinssatz erlaubt?
+ => Nein, nicht stellen. Werden wir eh nicht machen.
- Muss das e-Geld-Bezahlsystem selbst Vorkehrungen treffen, um die Auflagen zur Verhinderung von Geldwäsche (Anti Money Laundering) und der Terrorismusfinanzierung (Know Your Customer) zu erfüllen, und wenn ja, welche?
+ => Anders formulieren, wenn ueberhaupt (und dann in der 2. Runde, wenn wir unsere bestehenden (!) Massnahmen erklärt haben...)