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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 09:19:50 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 09:19:50 +0200 |
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@@ -1,959 +1,133 @@ | |||
1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER | 1 | |
2 | ========================================================= | ||
3 | |||
4 | 1. Allgemeines | ||
5 | -------------- | ||
6 | |||
7 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich | 2 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich |
8 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 3 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
9 | 4 | ||
10 | Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft | ||
11 | mit Sitz in Zürich. | ||
12 | Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**") | ||
13 | unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”). | ||
14 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von | ||
15 | TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen. | ||
16 | Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das | ||
17 | Einverständnis erklärt hat. | ||
18 | |||
19 | [KOMMENTAR SK] | ||
20 | 1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann | ||
21 | würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. | ||
22 | Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, | ||
23 | Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG | ||
24 | |||
25 | CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant. | ||
26 | |||
27 | 2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber | ||
28 | "**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. | ||
29 | |||
30 | CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler | ||
31 | deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist. | ||
32 | |||
33 | 3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". | ||
34 | Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. | ||
35 | |||
36 | CG: OK. | ||
37 | |||
38 | 4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das | ||
39 | sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein | ||
40 | Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer | ||
41 | gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre | ||
42 | mein Vorschlag **eCHF**. | ||
43 | |||
44 | Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist, | ||
45 | nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-). | ||
46 | |||
47 | 5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: | ||
48 | - **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in | ||
49 | Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation | ||
50 | gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). | ||
51 | |||
52 | CG: Nein, zu komplex. Weglassen. | ||
53 | |||
54 | - **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied | ||
55 | einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer | ||
56 | Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft | ||
57 | (Nichtbank). | ||
58 | |||
59 | CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten | ||
60 | Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA | ||
61 | beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 | ||
62 | BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne | ||
63 | Kundeneinlagensicherung." | ||
64 | |||
65 | - **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die | ||
66 | digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur | ||
67 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. | ||
68 | - **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell | ||
69 | Zahlende. | ||
70 | |||
71 | CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken | 5 | CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken |
72 | welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden | 6 | welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden |
73 | bezahlen koennen." | 7 | bezahlen koennen." |
74 | 8 | ||
75 | - **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von | 9 | [KOMMENTAR SK] |
76 | Überweisungen des Zahlungsdiensts. | 10 | 1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn |
77 | - **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen | 11 | Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, |
78 | Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet. | 12 | ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die |
79 | 13 | wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, | |
80 | CG: Rest weg-kuerzen: | 14 | die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen. |
81 | 15 | 2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür | |
82 | "", die als | 16 | rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, |
83 | Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der | 17 | wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in |
84 | Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen | 18 | Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden). |
85 | Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. | 19 | |
86 | zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen) | 20 | Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**: |
87 | 21 | - **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche | |
88 | - **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an | 22 | sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen |
89 | Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in | 23 | können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. |
90 | der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen | 24 | Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. |
91 | zu können. | 25 | Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne |
92 | - **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den | 26 | ihre Zustimmung erfolgt sind. |
93 | Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 | ||
94 | Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als | ||
95 | beendet. | ||
96 | |||
97 | CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!). | ||
98 | |||
99 | [KOMMENTAR SK] | 27 | [KOMMENTAR SK] |
100 | 28 | ||
101 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen | 29 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen |
102 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 30 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
103 | 31 | ||
104 | TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht. | ||
105 | TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern | ||
106 | durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an | ||
107 | Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die | ||
108 | TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden | ||
109 | ("**P2M-Zahlung**"). | ||
110 | |||
111 | CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben! | ||
112 | |||
113 | Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, | ||
114 | die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem | ||
115 | angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das | ||
116 | TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**"). | ||
117 | Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die | ||
118 | Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des | ||
119 | Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, | ||
120 | Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel | ||
121 | zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. | ||
122 | |||
123 | CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen | ||
124 | KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen! | ||
125 | |||
126 | [NETZBON-NEU] | ||
127 | Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, | ||
128 | einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software | ||
129 | (FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen | ||
130 | Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale | ||
131 | Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und | ||
132 | Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in | ||
133 | naher Zukunft abzuschaffen. | ||
134 | [NETZBON-NEU] | ||
135 | |||
136 | [KOMMENTAR SK] | 32 | [KOMMENTAR SK] |
137 | - Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die | 33 | 1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. |
138 | Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen | ||
139 | liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet | ||
140 | eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). | ||
141 | - Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. | ||
142 | [KOMMENTAR SK] | ||
143 | |||
144 | CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten. | ||
145 | |||
146 | |||
147 | 1.3. Technische Voraussetzungen | ||
148 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
149 | |||
150 | TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________". | ||
151 | Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive | ||
152 | Internetverbindung. | ||
153 | |||
154 | [NETZBON-NEU] | ||
155 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet | ||
156 | (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem | ||
157 | Browser auf dem PC installieren. | ||
158 | [NETZBON-NEU] | ||
159 | |||
160 | CG: Nutzer => Kunden | ||
161 | |||
162 | [KOMMENTAR SK] | ||
163 | - Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. | ||
164 | |||
165 | CG: Ditto. | ||
166 | |||
167 | - Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir | ||
168 | streichen sollten. | ||
169 | |||
170 | CG: JA! | ||
171 | |||
172 | - Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die | ||
173 | Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". | ||
174 | |||
175 | CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet | ||
176 | Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet | ||
177 | Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von | ||
178 | diversen Anbietern bereitgestellt. | ||
179 | TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung. | ||
180 | Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. | ||
181 | Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten." | ||
182 | [KOMMENTAR SK] | 34 | [KOMMENTAR SK] |
183 | 35 | ||
184 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | 36 | 1.4. Registrierung und Identifizierung |
185 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 37 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
186 | 38 | ||
187 | Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu | ||
188 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält | ||
189 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu | ||
190 | verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. | ||
191 | Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. | ||
192 | Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. | ||
193 | Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in | ||
194 | TALER aktualisiert werden. | ||
195 | Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. | ||
196 | bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. | ||
197 | |||
198 | [NETZBON-NEU] | ||
199 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine | ||
200 | Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer | ||
201 | Identität erwerben. | ||
202 | |||
203 | Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale | ||
204 | Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von | ||
205 | Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen | ||
206 | Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den | ||
207 | Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. | ||
208 | |||
209 | Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein | ||
210 | Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem | ||
211 | bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie | ||
212 | in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre | ||
213 | Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein | ||
214 | Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token | ||
215 | oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung | ||
216 | "eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem | ||
217 | Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. | ||
218 | [NETZBON-NEU] | ||
219 | |||
220 | [KOMMENTAR SK] | 39 | [KOMMENTAR SK] |
221 | Statt des ersten Absatzes von 1.4.: | 40 | Meine Vorschläge dazu: |
222 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 | 41 | 1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei |
223 | CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die | 42 | der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann |
224 | dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält | 43 | TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat |
225 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu | 44 | das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des |
226 | verlangen. | 45 | Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre |
227 | 46 | Angaben machen. | |
228 | Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und | ||
229 | Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur | ||
230 | Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler | ||
231 | Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu | ||
232 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. | ||
233 | |||
234 | Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG | ||
235 | oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von | ||
236 | denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in | ||
237 | Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst | ||
238 | versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr | ||
239 | für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit | ||
240 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für | ||
241 | das Senden und das Empfangen von e-Geld. | ||
242 | [KOMMENTAR SK] | ||
243 | |||
244 | CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in | ||
245 | den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind | ||
246 | Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer | ||
247 | Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die | ||
248 | Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die | ||
249 | Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems | ||
250 | auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder | ||
251 | inkorrekte Angaben machen." | ||
252 | 47 | ||
48 | 1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit | ||
49 | TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei | ||
50 | verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von | ||
51 | Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung | ||
52 | regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können. | ||
253 | 53 | ||
254 | 54 | 1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem | |
255 | 1.5. Geheimhaltung | 55 | Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. |
256 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 56 | Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum |
257 | 57 | Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. | |
258 | Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, | ||
259 | Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von | ||
260 | Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt | ||
261 | gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER | ||
262 | AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: | ||
263 | * Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben | ||
264 | * Inkasso von Forderungen der TALER AG? | ||
265 | * Gerichtliche Auseinandersetzungen. | ||
266 | |||
267 | [NETZBON-NEU] | ||
268 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch | ||
269 | keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. | ||
270 | [NETZBON-NEU] | ||
271 | |||
272 | [KOMMENTAR SK] | ||
273 | - Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten** | ||
274 | - Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU | ||
275 | [KOMMENTAR SK] | ||
276 | |||
277 | CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung | ||
278 | gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet, | ||
279 | aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine | ||
280 | Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst." | ||
281 | |||
282 | |||
283 | |||
284 | 1.6. Support | ||
285 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
286 | |||
287 | Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die | ||
288 | TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der | ||
289 | TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten | ||
290 | gegeben werden kann. | ||
291 | |||
292 | [KOMMENTAR SK] | ||
293 | Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante | ||
294 | Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern | ||
295 | in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. | ||
296 | [KOMMENTAR SK] | ||
297 | |||
298 | CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen: | ||
299 | "TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An | ||
300 | der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten | ||
301 | hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit | ||
302 | den Nutzern." | ||
303 | |||
304 | |||
305 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden | ||
306 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
307 | |||
308 | Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und | ||
309 | Kunden einzuhalten: | ||
310 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu | ||
311 | schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | ||
312 | * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere | ||
313 | Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. | ||
314 | * Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, | ||
315 | Geburtsdatum usw.) bestehen. | ||
316 | * Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des | ||
317 | Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der | ||
318 | Polizei zu erstatten. | ||
319 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu | ||
320 | überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. | ||
321 | * Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu | ||
322 | einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für | ||
323 | Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von | ||
324 | nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei | ||
325 | nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. | ||
326 | Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst. | ||
327 | Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich | ||
328 | und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone | ||
329 | ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App | ||
330 | auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden | ||
331 | zugerechnet. | ||
332 | |||
333 | [NETZBON-NEU] | ||
334 | Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu | ||
335 | behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der | ||
336 | Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor | ||
337 | unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf | ||
338 | einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der | ||
339 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf | ||
340 | ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen | ||
341 | Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. | ||
342 | [NETZBON-NEU] | ||
343 | |||
344 | [KOMMENTAR SK] | ||
345 | - Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... | ||
346 | - Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... | ||
347 | CG: 2x Ja. | ||
348 | |||
349 | - Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) | ||
350 | |||
351 | CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden | ||
352 | aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!) | ||
353 | und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt | ||
354 | um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich | ||
355 | raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht! | ||
356 | |||
357 | - Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: | ||
358 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet | ||
359 | innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet | ||
360 | verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens | ||
361 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein | ||
362 | Jahr beträgt. | ||
363 | |||
364 | CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!). | ||
365 | [KOMMENTAR SK] | ||
366 | |||
367 | 1.8. Nutzung; Missbräuche | ||
368 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
369 | |||
370 | Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen | ||
371 | eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden | ||
372 | zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne | ||
373 | Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- | ||
374 | und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von | ||
375 | Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen | ||
376 | Angaben der Kunden bei der Registrierung. | ||
377 | |||
378 | [NETZBON-NEU] | ||
379 | Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem | ||
380 | Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. | ||
381 | Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften | ||
382 | zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit | ||
383 | anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. | ||
384 | |||
385 | Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch | ||
386 | gewisse Konten zu löschen. | ||
387 | [NETZBON-NEU] | ||
388 | |||
389 | [KOMMENTAR SK] | ||
390 | - Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** | ||
391 | - Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der | ||
392 | **Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. | ||
393 | |||
394 | CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen. | ||
395 | |||
396 | - In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. | ||
397 | |||
398 | CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*. | ||
399 | |||
400 | - Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder | ||
401 | Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. | ||
402 | [KOMMENTAR SK] | ||
403 | |||
404 | 1.9. Haftung | ||
405 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
406 | |||
407 | Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden | ||
408 | aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden: | ||
409 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und | ||
410 | unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone; | ||
411 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB | ||
412 | oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; | ||
413 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware; | ||
414 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder | ||
415 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; | ||
416 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; | ||
417 | * in Bezug auf Mehrwertleistungen; | ||
418 | |||
419 | CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht? | ||
420 | |||
421 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) | ||
422 | zurückzuführen sind, | ||
423 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches | ||
424 | Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je | ||
425 | Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000. | ||
426 | Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit | ||
427 | gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | ||
428 | Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der | ||
429 | TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund | ||
430 | fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von | ||
431 | Anweisungen entstehen. | ||
432 | |||
433 | [KOMMENTAR SK] | ||
434 | - Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: | ||
435 | Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden | ||
436 | ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. | ||
437 | Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen | ||
438 | etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. | ||
439 | |||
440 | Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch | ||
441 | Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - | ||
442 | zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des | ||
443 | Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen | ||
444 | haben. | ||
445 | |||
446 | CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz. | ||
447 | |||
448 | - Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; | ||
449 | |||
450 | CG: genau. | ||
451 | [KOMMENTAR SK] | 58 | [KOMMENTAR SK] |
452 | 59 | ||
453 | 1.10. Kommunikation | 60 | 1.10. Kommunikation |
454 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 61 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
455 | 62 | ||
456 | Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich | ||
457 | über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der | ||
458 | TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder | ||
459 | sicher. | ||
460 | |||
461 | [KOMMENTAR SK] | ||
462 | - Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich | ||
463 | über die TALER AG. | ||
464 | |||
465 | - Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, | ||
466 | Verkäufer) kontaktieren. | ||
467 | - Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden | ||
468 | sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) | ||
469 | oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. | ||
470 | [KOMMENTAR SK] | ||
471 | |||
472 | CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich | ||
473 | über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf | ||
474 | entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen | ||
475 | nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten | ||
476 | bereitstellen. | ||
477 | |||
478 | |||
479 | |||
480 | 1.11. Änderung AGB | ||
481 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
482 | |||
483 | Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt | ||
484 | gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die | ||
485 | Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. | ||
486 | |||
487 | [KOMMENTAR SK] | 63 | [KOMMENTAR SK] |
488 | Vorschlag statt des obigen Absatzes: | 64 | Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. |
489 | Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen | 65 | Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. |
490 | (AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. | 66 | TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich |
491 | Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den | 67 | notwendige Daten bereitstellen. |
492 | geänderten Bedingungen. | ||
493 | |||
494 | Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen | ||
495 | an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie | ||
496 | die Taler-App weiterverwenden können. | ||
497 | [KOMMENTAR SK] | 68 | [KOMMENTAR SK] |
498 | 69 | ||
499 | CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der | ||
500 | Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen | ||
501 | vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach | ||
502 | Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen." | ||
503 | |||
504 | weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie | ||
505 | TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig! | ||
506 | |||
507 | |||
508 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | 70 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen |
509 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 71 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
510 | 72 | ||
511 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, | ||
512 | Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben | ||
513 | vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. | ||
514 | Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen | ||
515 | unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die | ||
516 | Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im | ||
517 | Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über | ||
518 | ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. | ||
519 | |||
520 | CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international. | ||
521 | |||
522 | Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung | ||
523 | zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher | ||
524 | Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche | ||
525 | Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | ||
526 | Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER | ||
527 | für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur | ||
528 | verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen | ||
529 | beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder | ||
530 | solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei | ||
531 | Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können | ||
532 | Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die | ||
533 | Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. | ||
534 | Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu | ||
535 | erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder | ||
536 | Meldepflichten nachzukommen. | ||
537 | |||
538 | CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? | ||
539 | |||
540 | 1.13. Geistiges Eigentum | ||
541 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
542 | |||
543 | Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht | ||
544 | ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich | ||
545 | aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den | ||
546 | berechtigten Dritten. | ||
547 | |||
548 | [KOMMENTAR SK] | 73 | [KOMMENTAR SK] |
549 | Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht | 74 | Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik |
550 | ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, | 75 | zu bleiben: |
551 | Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder | ||
552 | P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. | ||
553 | [KOMMENTAR SK] | ||
554 | |||
555 | CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser: | ||
556 | |||
557 | 1.13: Trademark | ||
558 | ~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
559 | |||
560 | Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu | ||
561 | nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren. | ||
562 | 76 | ||
77 | 1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, | ||
78 | Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten | ||
79 | ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. | ||
563 | 80 | ||
81 | 1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu | ||
82 | beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, | ||
83 | zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | ||
84 | [KOMMENTAR SK] | ||
564 | 85 | ||
565 | 1.14 Datenschutz | 86 | 1.14 Datenschutz |
566 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | 87 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ |
567 | 88 | ||
568 | Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und | 89 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf |
569 | Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der | ||
570 | schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, | ||
571 | DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. | ||
572 | |||
573 | Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. | ||
574 | |||
575 | CG: ausschliesslich => primaer | ||
576 | |||
577 | Der KYC Prozess wird durch | ||
578 | einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht | ||
579 | und Gesetz von der Schweiz zu sichern. | ||
580 | |||
581 | CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet | ||
582 | die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. | ||
583 | |||
584 | Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf | ||
585 | verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur | ||
586 | autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer | ||
587 | Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen | ||
588 | "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. | ||
589 | |||
590 | >>> | ||
591 | Taler nutzt blinde Signaturen, damit | ||
592 | TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. | ||
593 | Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte | ||
594 | gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. | ||
595 | Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen | ||
596 | sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie | ||
597 | zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen | ||
598 | Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen | ||
599 | deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern | ||
600 | sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und | ||
601 | Auditoren offengelegt werden | ||
602 | <<< | ||
603 | CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details. | ||
604 | |||
605 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf | ||
606 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). | 90 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). |
607 | 91 | ||
608 | [NETZBON-NEU] | ||
609 | Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch | ||
610 | in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen | ||
611 | hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit | ||
612 | eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, | ||
613 | Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an | ||
614 | den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht | ||
615 | Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein | ||
616 | Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. | ||
617 | |||
618 | Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins | ||
619 | in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. | ||
620 | |||
621 | Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler | ||
622 | Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. | ||
623 | [NETZBON-NEU] | ||
624 | |||
625 | [KOMMENTAR SK] | 92 | [KOMMENTAR SK] |
626 | - Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte | 93 | TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) |
627 | |||
628 | CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte) | ||
629 | |||
630 | - Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten | ||
631 | auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. | ||
632 | |||
633 | CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben). | ||
634 | [KOMMENTAR SK] | 94 | [KOMMENTAR SK] |
635 | 95 | ||
636 | 1.15. Dauer und Kündigung | 96 | 1.15. Dauer und Kündigung |
637 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 97 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
638 | 98 | ||
639 | Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für | ||
640 | unbestimmte Dauer abgeschlossen. | ||
641 | Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und | ||
642 | schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung | ||
643 | jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt | ||
644 | an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. | ||
645 | |||
646 | CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden! | ||
647 | |||
648 | Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin | ||
649 | bzw. den Kunden gekündigt. | ||
650 | |||
651 | [KOMMENTAR SK] | ||
652 | - Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer | ||
653 | und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten | ||
654 | IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. | ||
655 | |||
656 | CG: Ja. | ||
657 | |||
658 | - Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten | ||
659 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst | ||
660 | erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. | ||
661 | |||
662 | CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. | ||
663 | |||
664 | - Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - | ||
665 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. | ||
666 | - Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt | ||
667 | bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). | ||
668 | - Satz 5: Streichen | ||
669 | |||
670 | CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber | ||
671 | das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden | ||
672 | auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies | ||
673 | unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. | ||
674 | |||
675 | [KOMMENTAR SK] | 99 | [KOMMENTAR SK] |
100 | Mein Vorschlag: | ||
101 | 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung | ||
676 | 102 | ||
677 | 1.16. bertragung | 103 | 1.15.1 Die Geschftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige |
678 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 104 | Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer |
679 | 105 | abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit | |
680 | Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden | 106 | sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen |
681 | (inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere | 107 | Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die |
682 | Gesellschaft der TALER Gruppe bertragen. | 108 | Begünstigen erfolgen, gilt die Geschftsbeziehung als beendet. |
683 | 109 | ||
110 | 1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts | ||
111 | abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen | ||
112 | lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer | ||
113 | Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts | ||
114 | durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. | ||
115 | Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende | ||
116 | Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. | ||
684 | [KOMMENTAR SK] | 117 | [KOMMENTAR SK] |
685 | Änderungsvorschlag: | ||
686 | Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an | ||
687 | eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. | ||
688 | [KOMMENTAR SK] | ||
689 | |||
690 | CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen". | ||
691 | Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte! | ||
692 | |||
693 | 118 | ||
694 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | 119 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
695 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 120 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
696 | 121 | ||
697 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und | ||
698 | Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen | ||
699 | schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von | ||
700 | Staatsverträgen. | ||
701 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich | ||
702 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz | ||
703 | ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. | ||
704 | |||
705 | [NETZBON-NEU] | ||
706 | Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der | ||
707 | Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche | ||
708 | Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die | ||
709 | Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. | ||
710 | |||
711 | CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? | ||
712 | [NETZBON-NEU] | ||
713 | |||
714 | [KOMMENTAR SK] | ||
715 | - Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern | ||
716 | |||
717 | CG: immer ;-) | ||
718 | |||
719 | - Satz 2: Zürich --> Biel | 122 | - Satz 2: Zürich --> Biel |
720 | 123 | ||
721 | CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) | 124 | CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) |
722 | 125 | ||
723 | - Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden | 126 | [KOMMENTAR SK] |
127 | Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als | ||
128 | Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): | ||
129 | Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. | ||
724 | 130 | ||
725 | CG: OK. | 131 | Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale |
132 | Ökonomie vereinbart wird. | ||
726 | [KOMMENTAR SK] | 133 | [KOMMENTAR SK] |
727 | |||
728 | 2. Zahlungsfunktionen | ||
729 | --------------------- | ||
730 | |||
731 | 2.1. Limiten | ||
732 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
733 | |||
734 | Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". | ||
735 | Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit | ||
736 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für | ||
737 | das Senden und das Empfangen von Geld | ||
738 | |||
739 | CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von | ||
740 | P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer. | ||
741 | |||
742 | Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. | ||
743 | zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. | ||
744 | |||
745 | [KOMMENTAR SK] | ||
746 | Änderungsvorschlag für Satz 3: | ||
747 | Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit | ||
748 | zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die | ||
749 | Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. | ||
750 | [KOMMENTAR SK] | ||
751 | |||
752 | CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln. | ||
753 | |||
754 | 2.2. Aufbuchen | ||
755 | ~~~~~~~~~~~~~~ | ||
756 | |||
757 | Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen | ||
758 | Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: | ||
759 | * Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der | ||
760 | Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto | ||
761 | überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der | ||
762 | gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins) | ||
763 | Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr | ||
764 | anbieten. | ||
765 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die | ||
766 | Kundinnen und Kunden zu tragen. | ||
767 | Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass | ||
768 | das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. | ||
769 | Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach | ||
770 | Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. | ||
771 | Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER | ||
772 | AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. | ||
773 | |||
774 | CG: Den letzten Satz streichen. | ||
775 | |||
776 | [NETZBON-KOMMENTAR] | ||
777 | Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet | ||
778 | erhöhen: | ||
779 | |||
780 | a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der | ||
781 | Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das | ||
782 | Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im | ||
783 | Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. | ||
784 | |||
785 | b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet | ||
786 | hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck | ||
787 | an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des | ||
788 | persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem | ||
789 | Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in | ||
790 | eNetzBon umtauschen. | ||
791 | |||
792 | Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht | ||
793 | rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. | ||
794 | |||
795 | In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern | ||
796 | erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. | ||
797 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger | ||
798 | Änderungen der Gebührenordnung. | ||
799 | [NETZBON-KOMMENTAR] | ||
800 | |||
801 | [KOMMENTAR SK] | ||
802 | - Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins) | ||
803 | - Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer | ||
804 | - Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets | ||
805 | - Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer | ||
806 | - Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des | ||
807 | Guthabens im Wallet | ||
808 | |||
809 | CG: alle OK. | ||
810 | |||
811 | - Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. | ||
812 | der Kunde --> Nutzer | ||
813 | |||
814 | CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*. | ||
815 | [KOMMENTAR SK] | ||
816 | |||
817 | 2.3. Abbuchen | ||
818 | ~~~~~~~~~~~~~ | ||
819 | |||
820 | Das Entladen muss "_____________________________________________". | ||
821 | |||
822 | [KOMMENTAR SK] | ||
823 | Was soll in den Platzhalter kommen? | ||
824 | [KOMMENTAR SK] | ||
825 | |||
826 | CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. | ||
827 | |||
828 | |||
829 | 2.4. Zahlen mit TALER | ||
830 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
831 | |||
832 | Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an | ||
833 | entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, | ||
834 | durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen | ||
835 | und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. | ||
836 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss | ||
837 | mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. | ||
838 | |||
839 | CG: Mehrwertleistungen streichen. | ||
840 | |||
841 | [KOMMENTAR SK] | ||
842 | Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser | ||
843 | installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und | ||
844 | juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum | ||
845 | Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). | ||
846 | [KOMMENTAR SK] | ||
847 | |||
848 | CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-). | ||
849 | |||
850 | |||
851 | 2.5. Belastung der Bezahlungen | ||
852 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
853 | |||
854 | Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit | ||
855 | dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne | ||
856 | ihre Zustimmung erfolgt sind. | ||
857 | |||
858 | [KOMMENTAR SK] | ||
859 | Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen | ||
860 | Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in | ||
861 | Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind | ||
862 | signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten | ||
863 | Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein | ||
864 | weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens | ||
865 | zur Zahlung verwendet. | ||
866 | [KOMMENTAR SK] | ||
867 | |||
868 | CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!) | ||
869 | CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung | ||
870 | runterziehen? | ||
871 | |||
872 | |||
873 | 2.6. Preise und Drittvergütungen | ||
874 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
875 | |||
876 | Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind | ||
877 | grundsätzlich kostenlos. | ||
878 | |||
879 | CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte, | ||
880 | und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind! | ||
881 | |||
882 | Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten | ||
883 | gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen | ||
884 | Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die | ||
885 | Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER | ||
886 | AG zu. | ||
887 | |||
888 | CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. | ||
889 | |||
890 | Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken | ||
891 | zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, | ||
892 | so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden | ||
893 | tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. | ||
894 | |||
895 | CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. | ||
896 | |||
897 | TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden | ||
898 | werden in diesem Fall vor der Nutzung der | ||
899 | kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren | ||
900 | informiert. | ||
901 | |||
902 | CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen! | ||
903 | |||
904 | Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App | ||
905 | bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor | ||
906 | Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für | ||
907 | internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. | ||
908 | |||
909 | CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. | ||
910 | |||
911 | Den Kundinnen und | ||
912 | Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, | ||
913 | |||
914 | |||
915 | bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. | ||
916 | |||
917 | CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. | ||
918 | |||
919 | |||
920 | Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter | ||
921 | Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert | ||
922 | beschrieben. | ||
923 | |||
924 | CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen. | ||
925 | |||
926 | Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos | ||
927 | anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher | ||
928 | Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten | ||
929 | könnte.** | ||
930 | |||
931 | CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an! | ||
932 | |||
933 | |||
934 | [KOMMENTAR SK] | ||
935 | - Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... | ||
936 | - Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu | ||
937 | einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer | ||
938 | Franken umgerechnet. | ||
939 | - Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei | ||
940 | erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie | ||
941 | die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und | ||
942 | Fremdwährungstransaktionen. | ||
943 | - Satz 7 streichen | ||
944 | - Satz 8: TALER --> Taler Operations AG | ||
945 | - Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in | ||
946 | der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, | ||
947 | Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. | ||
948 | - Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. | ||
949 | “Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später | ||
950 | zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und | ||
951 | dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. | ||
952 | |||
953 | CG: Genau. | ||
954 | |||
955 | Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. | ||
956 | stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. | ||
957 | [KOMMENTAR SK] | ||
958 | |||
959 | CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-). | ||