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authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-06 09:19:50 +0200
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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst970
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--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,959 +1,133 @@
-Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER
-=========================================================
-
-1. Allgemeines
---------------
-
+
1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft
-mit Sitz in Zürich.
-Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**")
-unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”).
-Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von
-TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
-Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
-Einverständnis erklärt hat.
-
-[KOMMENTAR SK]
-1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
-würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
-Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
-Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
-
-CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant.
-
-2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
-"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
-
-CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler
- deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist.
-
-3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
-Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.
-
-CG: OK.
-
-4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
-sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
-Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
-gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
-mein Vorschlag **eCHF**.
-
-Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist,
-nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-).
-
-5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
-- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
-Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
-gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).
-
-CG: Nein, zu komplex. Weglassen.
-
-- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
-einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
-Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
-(Nichtbank).
-
-CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
-Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
-beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
-BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
-Kundeneinlagensicherung."
-
-- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
-digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
-Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
-- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
-Zahlende.
-
CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
bezahlen koennen."
-- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von
-Überweisungen des Zahlungsdiensts.
-- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen
-Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet.
-
-CG: Rest weg-kuerzen:
-
-"", die als
-Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der
-Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen
-Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw.
-zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen)
-
-- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an
-Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in
-der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen
-zu können.
-- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den
-Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
-Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
-beendet.
-
-CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!).
-
+[KOMMENTAR SK]
+1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
+Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
+ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
+wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
+die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
+2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
+rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
+wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
+Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
+
+Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
+- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
+sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
+können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
+Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
+ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]
1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht.
-TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern
-durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an
-Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
-TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
-("**P2M-Zahlung**").
-
-CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben!
-
-Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
-die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
-angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
-TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**").
-Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die
-Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des
-Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons,
-Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
-zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.
-
-CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen
-KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen!
-
-[NETZBON-NEU]
-Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler,
-einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software
-(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen
-Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale
-Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und
-Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in
-naher Zukunft abzuschaffen.
-[NETZBON-NEU]
-
[KOMMENTAR SK]
-- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die
-Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
-liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
-eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
-- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten.
-
-
-1.3. Technische Voraussetzungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________".
-Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive
-Internetverbindung.
-
-[NETZBON-NEU]
-Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
-(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem
-Browser auf dem PC installieren.
-[NETZBON-NEU]
-
-CG: Nutzer => Kunden
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.
-
-CG: Ditto.
-
-- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
-streichen sollten.
-
-CG: JA!
-
-- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
-Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
-
-CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
- Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
- Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von
- diversen Anbietern bereitgestellt.
- TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung.
- Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
- Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten."
+1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
[KOMMENTAR SK]
1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
-registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
-sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
-verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
-Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
-Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
-Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
-TALER aktualisiert werden.
-Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
-bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
-
-[NETZBON-NEU]
-Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine
-Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer
-Identität erwerben.
-
-Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale
-Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von
-Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen
-Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den
-Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.
-
-Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein
-Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem
-bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie
-in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre
-Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein
-Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token
-oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung
-"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
-Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
-[NETZBON-NEU]
-
[KOMMENTAR SK]
-Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
-Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000
-CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die
-dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält
-sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
-verlangen.
-
-Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
-Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
-Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
-Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
-registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
-
-Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
-oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
-denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
-Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
-versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
-für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
-Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
-das Senden und das Empfangen von e-Geld.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
-den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
-Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
-Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
-Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
-Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
-auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
-inkorrekte Angaben machen."
+Meine Vorschläge dazu:
+1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
+Angaben machen.
+1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
+Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
+regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
-
-1.5. Geheimhaltung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort,
-Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von
-Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt
-gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER
-AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
-* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
-* Inkasso von Forderungen der TALER AG?
-* Gerichtliche Auseinandersetzungen.
-
-[NETZBON-NEU]
-Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
-keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
-[NETZBON-NEU]
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
-- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung
-gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet,
-aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
-Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst."
-
-
-
-1.6. Support
-~~~~~~~~~~~~
-
-Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die
-TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der
-TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
-gegeben werden kann.
-
-[KOMMENTAR SK]
-Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
-Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
-in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen:
-"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An
-der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
-hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
-den Nutzern."
-
-
-1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
-Kunden einzuhalten:
-* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
-schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
-* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
-Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
-* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer,
-Geburtsdatum usw.) bestehen.
-* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des
-Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der
-Polizei zu erstatten.
-* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
-überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
-* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu
-einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für
-Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von
-nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei
-nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen.
-Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst.
-Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich
-und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone
-ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App
-auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
-zugerechnet.
-
-[NETZBON-NEU]
-Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
-behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der
-Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor
-unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf
-einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
-Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf
-ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen
-Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
-[NETZBON-NEU]
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
-- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
-CG: 2x Ja.
-
-- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
-
-CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden
-aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!)
-und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt
-um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich
-raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht!
-
-- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
-* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
-innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
-verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
-erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
-Jahr beträgt.
-
-CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!).
-[KOMMENTAR SK]
-
-1.8. Nutzung; Missbräuche
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
-eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden
-zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
-Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist-
-und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von
-Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen
-Angaben der Kunden bei der Registrierung.
-
-[NETZBON-NEU]
-Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem
-Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich.
-Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
-zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit
-anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
-
-Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch
-gewisse Konten zu löschen.
-[NETZBON-NEU]
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
-- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
-**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
-
-CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen.
-
-- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
-
-CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*.
-
-- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
-Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
-[KOMMENTAR SK]
-
-1.9. Haftung
-~~~~~~~~~~~~
-
-Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden
-aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
-* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
-unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
-* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB
-oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
-* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware;
-* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder
-Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
-* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
-* in Bezug auf Mehrwertleistungen;
-
-CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht?
-
-* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
-zurückzuführen sind,
-es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
-Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je
-Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000.
-Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit
-gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
-Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der
-TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund
-fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
-Anweisungen entstehen.
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
-Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
-ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
-Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
-etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
-
-Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
-Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
-zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
-Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
-haben.
-
-CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz.
-
-- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
-
-CG: genau.
+1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
+Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
+Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
+Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
[KOMMENTAR SK]
1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich
-über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der
-TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
-sicher.
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
-über die TALER AG.
-
-- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
-Verkäufer) kontaktieren.
-- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
-sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
-oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
-über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
-entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
-nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
-bereitstellen.
-
-
-
-1.11. Änderung AGB
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt
-gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
-Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
-
[KOMMENTAR SK]
-Vorschlag statt des obigen Absatzes:
-Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
-Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
-geänderten Bedingungen.
-
-Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
-an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
-die Taler-App weiterverwenden können.
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
+Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
+TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich
+notwendige Daten bereitstellen.
[KOMMENTAR SK]
-CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
-Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen
-vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach
-Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen."
-
-weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie
-TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig!
-
-
1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
-Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
-vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
-Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
-unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
-Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
-Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
-ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
-
-CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international.
-
-Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
-zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
-Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
-Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
-Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
-für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
-verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
-beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
-solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
-Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
-Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
-Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
-Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
-erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
-Meldepflichten nachzukommen.
-
-CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
-
-1.13. Geistiges Eigentum
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht
-ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich
-aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
-berechtigten Dritten.
-
[KOMMENTAR SK]
-Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht
-ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler,
-Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
-P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser:
-
-1.13: Trademark
-~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu
-nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren.
+Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
+zu bleiben:
+1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
+beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen,
+zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+[KOMMENTAR SK]
1.14 Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und
-Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
-schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
-DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.
-
-Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet.
-
-CG: ausschliesslich => primaer
-
-Der KYC Prozess wird durch
-einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
-und Gesetz von der Schweiz zu sichern.
-
-CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet
-die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern.
-
-Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
-verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
-autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
-Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
-"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
-
->>>
-Taler nutzt blinde Signaturen, damit
-TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
-Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
-gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
-Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen
-sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie
-zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen
-Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen
-deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
-sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
-Auditoren offengelegt werden
-<<<
-CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details.
-
-Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
-[NETZBON-NEU]
-Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch
-in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen
-hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit
-eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler,
-Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an
-den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht
-Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein
-Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.
-
-Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins
-in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org.
-
-Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler
-Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
-[NETZBON-NEU]
-
[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte
-
-CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte)
-
-- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
-auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
-
-CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben).
+TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
[KOMMENTAR SK]
1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
-unbestimmte Dauer abgeschlossen.
-Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
-schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
-jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
-an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
-
-CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden!
-
-Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
-bzw. den Kunden gekündigt.
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
-und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
-IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
-
-CG: Ja.
-
-- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
-zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
-erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
-
-CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
-
-- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
-insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
-- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
-bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
-- Satz 5: Streichen
-
-CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
- das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
- auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
- unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
-
[KOMMENTAR SK]
+Mein Vorschlag:
+1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
-1.16. Übertragung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden
-(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere
-Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.
+1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
+abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
+sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
+Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
+Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
+abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
+lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
+durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
+Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
+Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
[KOMMENTAR SK]
-Änderungsvorschlag:
-Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
-eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen".
-Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte!
-
1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
-Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
-schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
-Staatsverträgen.
-Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
-ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
-ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
-
-[NETZBON-NEU]
-Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
-Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
-Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
-Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
-
-CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
-[NETZBON-NEU]
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
-
-CG: immer ;-)
-
- Satz 2: Zürich --> Biel
CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
-- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden
+[KOMMENTAR SK]
+Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
+Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
+Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
-CG: OK.
+Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
+Ökonomie vereinbart wird.
[KOMMENTAR SK]
-
-2. Zahlungsfunktionen
----------------------
-
-2.1. Limiten
-~~~~~~~~~~~~
-
-Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
-Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
-Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
-das Senden und das Empfangen von Geld
-
-CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von
- P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer.
-
-Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
-zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
-
-[KOMMENTAR SK]
-Änderungsvorschlag für Satz 3:
-Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
-zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
-Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln.
-
-2.2. Aufbuchen
-~~~~~~~~~~~~~~
-
-Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen
-Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
-* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der
-Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto
-überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der
-gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins)
-Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr
-anbieten.
-Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die
-Kundinnen und Kunden zu tragen.
-Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass
-das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
-Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach
-Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
-Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
-AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.
-
-CG: Den letzten Satz streichen.
-
-[NETZBON-KOMMENTAR]
-Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
-erhöhen:
-
-a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
-Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
-Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
-Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.
-
-b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
-hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
-an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
-persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
-Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
-eNetzBon umtauschen.
-
-Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
-rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.
-
-In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
-erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
-Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
-Änderungen der Gebührenordnung.
-[NETZBON-KOMMENTAR]
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
-- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
-- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
-- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
-- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
-Guthabens im Wallet
-
-CG: alle OK.
-
-- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
-der Kunde --> Nutzer
-
-CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*.
-[KOMMENTAR SK]
-
-2.3. Abbuchen
-~~~~~~~~~~~~~
-
-Das Entladen muss "_____________________________________________".
-
-[KOMMENTAR SK]
-Was soll in den Platzhalter kommen?
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt.
-
-
-2.4. Zahlen mit TALER
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an
-entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps,
-durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen
-und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
-Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
-mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
-
-CG: Mehrwertleistungen streichen.
-
-[KOMMENTAR SK]
-Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
-installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
-juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
-Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-).
-
-
-2.5. Belastung der Bezahlungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit
-dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
-ihre Zustimmung erfolgt sind.
-
-[KOMMENTAR SK]
-Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
-Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
-Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
-signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
-Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
-weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
-zur Zahlung verwendet.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!)
-CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung
- runterziehen?
-
-
-2.6. Preise und Drittvergütungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
-grundsätzlich kostenlos.
-
-CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte,
- und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind!
-
-Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
-gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
-Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
-Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
-AG zu.
-
-CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
-
-Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
-zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
-so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
-tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.
-
-CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
-
-TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
-werden in diesem Fall vor der Nutzung der
-kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
-informiert.
-
-CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen!
-
-Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
-bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
-Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
-internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden.
-
-CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
-
-Den Kundinnen und
-Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,
-
-
-bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
-
-CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
-
-
-Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
-Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
-beschrieben.
-
-CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen.
-
-Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
-anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
-Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
-könnte.**
-
-CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an!
-
-
-[KOMMENTAR SK]
-- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
-- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
-einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
-Franken umgerechnet.
-- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
-erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
-die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
-Fremdwährungstransaktionen.
-- Satz 7 streichen
-- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
-- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
-der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
-Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
-- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
-“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
-zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
-dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
-
-CG: Genau.
-
-Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
-stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
-[KOMMENTAR SK]
-
-CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-).