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+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,959 +1,133 @@
1Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER 1
2=========================================================
3
41. Allgemeines
5--------------
6
71.1. Dienstleistung / Geltungsbereich 21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
8~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
9 4
10Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft
11mit Sitz in Zürich.
12Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**")
13unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”).
14Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von
15TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
16Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
17Einverständnis erklärt hat.
18
19[KOMMENTAR SK]
201. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
21würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
22Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
23Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
24
25CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant.
26
272. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
28"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
29
30CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler
31 deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist.
32
333. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
34Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.
35
36CG: OK.
37
384. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
39sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
40Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
41gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
42mein Vorschlag **eCHF**.
43
44Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist,
45nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-).
46
475. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
48- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
49Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
50gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).
51
52CG: Nein, zu komplex. Weglassen.
53
54- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
55einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
56Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
57(Nichtbank).
58
59CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
60Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
61beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
62BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
63Kundeneinlagensicherung."
64
65- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
66digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
67Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
68- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
69Zahlende.
70
71CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken 5CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
72welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden 6welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
73bezahlen koennen." 7bezahlen koennen."
74 8
75- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von 9[KOMMENTAR SK]
76Überweisungen des Zahlungsdiensts. 101. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
77- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen 11Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
78Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet. 12ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
79 13wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
80CG: Rest weg-kuerzen: 14die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
81 152. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
82"", die als 16rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
83Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der 17wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
84Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen 18Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
85Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. 19
86zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen) 20Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
87 21- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
88- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an 22sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
89Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in 23können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
90der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen 24Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
91zu können. 25Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
92- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den 26ihre Zustimmung erfolgt sind.
93Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
94Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
95beendet.
96
97CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!).
98
99[KOMMENTAR SK] 27[KOMMENTAR SK]
100 28
1011.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen 291.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
102~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 30~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
103 31
104TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht.
105TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern
106durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an
107Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
108TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
109("**P2M-Zahlung**").
110
111CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben!
112
113Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
114die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
115angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
116TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**").
117Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die
118Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des
119Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons,
120Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
121zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.
122
123CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen
124KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen!
125
126[NETZBON-NEU]
127Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler,
128einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software
129(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen
130Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale
131Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und
132Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in
133naher Zukunft abzuschaffen.
134[NETZBON-NEU]
135
136[KOMMENTAR SK] 32[KOMMENTAR SK]
137- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die 331.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
138Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
139liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
140eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
141- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
142[KOMMENTAR SK]
143
144CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten.
145
146
1471.3. Technische Voraussetzungen
148~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
149
150TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________".
151Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive
152Internetverbindung.
153
154[NETZBON-NEU]
155Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
156(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem
157Browser auf dem PC installieren.
158[NETZBON-NEU]
159
160CG: Nutzer => Kunden
161
162[KOMMENTAR SK]
163- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.
164
165CG: Ditto.
166
167- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
168streichen sollten.
169
170CG: JA!
171
172- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
173Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
174
175CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
176 Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
177 Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von
178 diversen Anbietern bereitgestellt.
179 TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung.
180 Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
181 Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten."
182[KOMMENTAR SK] 34[KOMMENTAR SK]
183 35
1841.4. Registrierung und Identifizierung 361.4. Registrierung und Identifizierung
185~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 37~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
186 38
187Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
188registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
189sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
190verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
191Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
192Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
193Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
194TALER aktualisiert werden.
195Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
196bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
197
198[NETZBON-NEU]
199Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine
200Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer
201Identität erwerben.
202
203Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale
204Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von
205Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen
206Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den
207Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.
208
209Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein
210Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem
211bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie
212in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre
213Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein
214Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token
215oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung
216"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
217Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
218[NETZBON-NEU]
219
220[KOMMENTAR SK] 39[KOMMENTAR SK]
221Statt des ersten Absatzes von 1.4.: 40Meine Vorschläge dazu:
222Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 411.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
223CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die 42der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
224dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält 43TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
225sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu 44das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
226verlangen. 45Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
227 46Angaben machen.
228Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
229Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
230Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
231Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
232registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
233
234Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
235oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
236denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
237Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
238versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
239für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
240Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
241das Senden und das Empfangen von e-Geld.
242[KOMMENTAR SK]
243
244CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
245den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
246Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
247Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
248Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
249Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
250auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
251inkorrekte Angaben machen."
252 47
481.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
49TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
50verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
51Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
52regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
253 53
254 541.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
2551.5. Geheimhaltung 55Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
256~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 56Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
257 57Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
258Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort,
259Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von
260Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt
261gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER
262AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
263* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
264* Inkasso von Forderungen der TALER AG?
265* Gerichtliche Auseinandersetzungen.
266
267[NETZBON-NEU]
268Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
269keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
270[NETZBON-NEU]
271
272[KOMMENTAR SK]
273- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
274- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
275[KOMMENTAR SK]
276
277CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung
278gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet,
279aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
280Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst."
281
282
283
2841.6. Support
285~~~~~~~~~~~~
286
287Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die
288TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der
289TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
290gegeben werden kann.
291
292[KOMMENTAR SK]
293Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
294Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
295in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
296[KOMMENTAR SK]
297
298CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen:
299"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An
300der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
301hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
302den Nutzern."
303
304
3051.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
306~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
307
308Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
309Kunden einzuhalten:
310* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
311schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
312* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
313Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
314* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer,
315Geburtsdatum usw.) bestehen.
316* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des
317Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der
318Polizei zu erstatten.
319* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
320überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
321* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu
322einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für
323Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von
324nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei
325nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen.
326Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst.
327Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich
328und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone
329ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App
330auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
331zugerechnet.
332
333[NETZBON-NEU]
334Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
335behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der
336Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor
337unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf
338einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
339Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf
340ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen
341Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
342[NETZBON-NEU]
343
344[KOMMENTAR SK]
345- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
346- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
347CG: 2x Ja.
348
349- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
350
351CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden
352aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!)
353und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt
354um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich
355raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht!
356
357- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
358* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
359innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
360verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
361erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
362Jahr beträgt.
363
364CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!).
365[KOMMENTAR SK]
366
3671.8. Nutzung; Missbräuche
368~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
369
370Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
371eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden
372zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
373Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist-
374und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von
375Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen
376Angaben der Kunden bei der Registrierung.
377
378[NETZBON-NEU]
379Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem
380Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich.
381Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
382zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit
383anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
384
385Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch
386gewisse Konten zu löschen.
387[NETZBON-NEU]
388
389[KOMMENTAR SK]
390- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
391- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
392**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
393
394CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen.
395
396- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
397
398CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*.
399
400- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
401Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
402[KOMMENTAR SK]
403
4041.9. Haftung
405~~~~~~~~~~~~
406
407Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden
408aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
409* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
410unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
411* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB
412oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
413* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware;
414* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder
415Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
416* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
417* in Bezug auf Mehrwertleistungen;
418
419CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht?
420
421* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
422zurückzuführen sind,
423es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
424Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je
425Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000.
426Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit
427gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
428Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der
429TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund
430fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
431Anweisungen entstehen.
432
433[KOMMENTAR SK]
434- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
435Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
436ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
437Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
438etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
439
440Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
441Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
442zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
443Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
444haben.
445
446CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz.
447
448- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
449
450CG: genau.
451[KOMMENTAR SK] 58[KOMMENTAR SK]
452 59
4531.10. Kommunikation 601.10. Kommunikation
454~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 61~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
455 62
456Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich
457über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der
458TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
459sicher.
460
461[KOMMENTAR SK]
462- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
463über die TALER AG.
464
465- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
466Verkäufer) kontaktieren.
467- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
468sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
469oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
470[KOMMENTAR SK]
471
472CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
473über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
474entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
475nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
476bereitstellen.
477
478
479
4801.11. Änderung AGB
481~~~~~~~~~~~~~~~~~~
482
483Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt
484gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
485Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
486
487[KOMMENTAR SK] 63[KOMMENTAR SK]
488Vorschlag statt des obigen Absatzes: 64Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
489Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 65Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
490(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. 66TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich
491Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den 67notwendige Daten bereitstellen.
492geänderten Bedingungen.
493
494Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
495an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
496die Taler-App weiterverwenden können.
497[KOMMENTAR SK] 68[KOMMENTAR SK]
498 69
499CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
500Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen
501vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach
502Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen."
503
504weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie
505TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig!
506
507
5081.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 701.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
509~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 71~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
510 72
511Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
512Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
513vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
514Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
515unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
516Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
517Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
518ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
519
520CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international.
521
522Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
523zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
524Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
525Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
526Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
527für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
528verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
529beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
530solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
531Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
532Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
533Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
534Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
535erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
536Meldepflichten nachzukommen.
537
538CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
539
5401.13. Geistiges Eigentum
541~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
542
543Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht
544ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich
545aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
546berechtigten Dritten.
547
548[KOMMENTAR SK] 73[KOMMENTAR SK]
549Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht 74Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
550ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, 75zu bleiben:
551Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
552P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
553[KOMMENTAR SK]
554
555CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser:
556
5571.13: Trademark
558~~~~~~~~~~~~~~~
559
560Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu
561nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren.
562 76
771.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
78Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
79ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
563 80
811.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
82beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen,
83zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
84[KOMMENTAR SK]
564 85
5651.14 Datenschutz 861.14 Datenschutz
566~~~~~~~~~~~~~~~~ 87~~~~~~~~~~~~~~~~
567 88
568Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und 89Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
569Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
570schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
571DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.
572
573Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet.
574
575CG: ausschliesslich => primaer
576
577Der KYC Prozess wird durch
578einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
579und Gesetz von der Schweiz zu sichern.
580
581CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet
582die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern.
583
584Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
585verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
586autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
587Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
588"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
589
590>>>
591Taler nutzt blinde Signaturen, damit
592TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
593Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
594gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
595Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen
596sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie
597zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen
598Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen
599deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
600sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
601Auditoren offengelegt werden
602<<<
603CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details.
604
605Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
606der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). 90der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
607 91
608[NETZBON-NEU]
609Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch
610in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen
611hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit
612eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler,
613Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an
614den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht
615Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein
616Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.
617
618Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins
619in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org.
620
621Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler
622Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
623[NETZBON-NEU]
624
625[KOMMENTAR SK] 92[KOMMENTAR SK]
626- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte 93TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
627
628CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte)
629
630- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
631auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
632
633CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben).
634[KOMMENTAR SK] 94[KOMMENTAR SK]
635 95
6361.15. Dauer und Kündigung 961.15. Dauer und Kündigung
637~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 97~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
638 98
639Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
640unbestimmte Dauer abgeschlossen.
641Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
642schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
643jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
644an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
645
646CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden!
647
648Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
649bzw. den Kunden gekündigt.
650
651[KOMMENTAR SK]
652- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
653und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
654IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
655
656CG: Ja.
657
658- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
659zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
660erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
661
662CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
663
664- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
665insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
666- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
667bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
668- Satz 5: Streichen
669
670CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
671 das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
672 auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
673 unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
674
675[KOMMENTAR SK] 99[KOMMENTAR SK]
100Mein Vorschlag:
1011.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
676 102
6771.16. bertragung 1031.15.1 Die Geschftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
678~~~~~~~~~~~~~~~~~ 104Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
679 105abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
680Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden 106sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
681(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere 107Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
682Gesellschaft der TALER Gruppe bertragen. 108Begünstigen erfolgen, gilt die Geschftsbeziehung als beendet.
683 109
1101.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
111abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
112lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
113Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
114durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
115Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
116Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
684[KOMMENTAR SK] 117[KOMMENTAR SK]
685Änderungsvorschlag:
686Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
687eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
688[KOMMENTAR SK]
689
690CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen".
691Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte!
692
693 118
6941.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1191.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
695~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 120~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
696 121
697Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
698Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
699schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
700Staatsverträgen.
701Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
702ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
703ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
704
705[NETZBON-NEU]
706Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
707Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
708Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
709Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
710
711CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
712[NETZBON-NEU]
713
714[KOMMENTAR SK]
715- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
716
717CG: immer ;-)
718
719- Satz 2: Zürich --> Biel 122- Satz 2: Zürich --> Biel
720 123
721CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) 124CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
722 125
723- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden 126[KOMMENTAR SK]
127Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
128Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
129Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
724 130
725CG: OK. 131Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
132Ökonomie vereinbart wird.
726[KOMMENTAR SK] 133[KOMMENTAR SK]
727
7282. Zahlungsfunktionen
729---------------------
730
7312.1. Limiten
732~~~~~~~~~~~~
733
734Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
735Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
736Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
737das Senden und das Empfangen von Geld
738
739CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von
740 P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer.
741
742Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
743zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
744
745[KOMMENTAR SK]
746Änderungsvorschlag für Satz 3:
747Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
748zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
749Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
750[KOMMENTAR SK]
751
752CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln.
753
7542.2. Aufbuchen
755~~~~~~~~~~~~~~
756
757Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen
758Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
759* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der
760Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto
761überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der
762gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins)
763Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr
764anbieten.
765Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die
766Kundinnen und Kunden zu tragen.
767Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass
768das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
769Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach
770Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
771Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
772AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.
773
774CG: Den letzten Satz streichen.
775
776[NETZBON-KOMMENTAR]
777Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
778erhöhen:
779
780a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
781Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
782Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
783Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.
784
785b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
786hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
787an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
788persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
789Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
790eNetzBon umtauschen.
791
792Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
793rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.
794
795In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
796erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
797Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
798Änderungen der Gebührenordnung.
799[NETZBON-KOMMENTAR]
800
801[KOMMENTAR SK]
802- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
803- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
804- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
805- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
806- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
807Guthabens im Wallet
808
809CG: alle OK.
810
811- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
812der Kunde --> Nutzer
813
814CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*.
815[KOMMENTAR SK]
816
8172.3. Abbuchen
818~~~~~~~~~~~~~
819
820Das Entladen muss "_____________________________________________".
821
822[KOMMENTAR SK]
823Was soll in den Platzhalter kommen?
824[KOMMENTAR SK]
825
826CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt.
827
828
8292.4. Zahlen mit TALER
830~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
831
832Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an
833entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps,
834durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen
835und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
836Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
837mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
838
839CG: Mehrwertleistungen streichen.
840
841[KOMMENTAR SK]
842Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
843installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
844juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
845Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
846[KOMMENTAR SK]
847
848CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-).
849
850
8512.5. Belastung der Bezahlungen
852~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
853
854Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit
855dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
856ihre Zustimmung erfolgt sind.
857
858[KOMMENTAR SK]
859Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
860Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
861Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
862signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
863Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
864weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
865zur Zahlung verwendet.
866[KOMMENTAR SK]
867
868CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!)
869CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung
870 runterziehen?
871
872
8732.6. Preise und Drittvergütungen
874~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
875
876Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
877grundsätzlich kostenlos.
878
879CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte,
880 und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind!
881
882Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
883gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
884Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
885Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
886AG zu.
887
888CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
889
890Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
891zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
892so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
893tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.
894
895CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
896
897TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
898werden in diesem Fall vor der Nutzung der
899kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
900informiert.
901
902CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen!
903
904Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
905bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
906Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
907internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden.
908
909CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
910
911Den Kundinnen und
912Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,
913
914
915bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
916
917CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
918
919
920Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
921Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
922beschrieben.
923
924CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen.
925
926Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
927anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
928Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
929könnte.**
930
931CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an!
932
933
934[KOMMENTAR SK]
935- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
936- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
937einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
938Franken umgerechnet.
939- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
940erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
941die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
942Fremdwährungstransaktionen.
943- Satz 7 streichen
944- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
945- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
946der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
947Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
948- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
949“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
950zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
951dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
952
953CG: Genau.
954
955Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
956stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
957[KOMMENTAR SK]
958
959CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-).