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authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-06 13:15:21 +0200
committerStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-06 13:15:21 +0200
commit584ccce5043d20662c32fa306f465ae9df3cfa72 (patch)
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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst135
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index 3d0effa4c..9d18db3a1 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -2,6 +2,9 @@
21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich 21.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 3~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
4 4
5- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
6Zahlende.
7
5CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken 8CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
6welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden 9welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
7bezahlen koennen." 10bezahlen koennen."
@@ -29,6 +32,12 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind.
291.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen 321.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
30~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 33~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
31 34
35TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht.
36TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als
37Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern
38oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
39"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
40
32[KOMMENTAR SK] 41[KOMMENTAR SK]
331.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. 421.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
34[KOMMENTAR SK] 43[KOMMENTAR SK]
@@ -36,6 +45,26 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind.
361.4. Registrierung und Identifizierung 451.4. Registrierung und Identifizierung
37~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 46~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
38 47
48Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
49registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
50sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
51verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
52Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
53Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
54Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
55TALER aktualisiert werden.
56Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
57bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
58
59CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
60den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
61Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
62Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
63Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
64Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
65auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
66inkorrekte Angaben machen."
67
39[KOMMENTAR SK] 68[KOMMENTAR SK]
40Meine Vorschläge dazu: 69Meine Vorschläge dazu:
411.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei 701.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
@@ -60,27 +89,63 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
601.10. Kommunikation 891.10. Kommunikation
61~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 90~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
62 91
92CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
93über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
94entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
95nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
96bereitstellen.
97
63[KOMMENTAR SK] 98[KOMMENTAR SK]
64Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. 99Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU
65Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. 100ausgelassen:
66TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich 101
67notwendige Daten bereitstellen. 102Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im
103Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu
104reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
105angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
68[KOMMENTAR SK] 106[KOMMENTAR SK]
69 107
701.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 1081.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
71~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 109~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
72 110
73[KOMMENTAR SK] 111Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
74Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik 112Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
75zu bleiben: 113vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
114Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
115unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
116Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
117Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
118
119Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
120zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
121Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
122Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
123Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
124für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
125verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
126beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
127solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
128Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
129Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
130Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
131Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
132erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
133Meldepflichten nachzukommen.
134
135CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
136
137[KOMMENTAR SK]
138Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren)
139Entwicklung der Regulatorik zu bleiben:
76 140
771.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, 1411.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
78Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten 142Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
79ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 143ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
80 144
811.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu 1451.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
82beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, 146Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
83zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. 147rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
148behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
84[KOMMENTAR SK] 149[KOMMENTAR SK]
85 150
861.14 Datenschutz 1511.14 Datenschutz
@@ -96,6 +161,39 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
961.15. Dauer und Kündigung 1611.15. Dauer und Kündigung
97~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 162~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
98 163
164Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
165unbestimmte Dauer abgeschlossen.
166Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
167schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
168jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
169
170Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
171bzw. den Kunden gekündigt.
172
173SK alt:
174- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
175und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
176IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
177
178CG: Ja.
179
180- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
181zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
182erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
183
184CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
185
186- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
187insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
188- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
189bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
190- Satz 5: Streichen
191
192CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
193 das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
194 auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
195 unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
196
99[KOMMENTAR SK] 197[KOMMENTAR SK]
100Mein Vorschlag: 198Mein Vorschlag:
1011.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung 1991.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
@@ -119,6 +217,14 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
1191.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 2171.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
120~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 218~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
121 219
220Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
221Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
222schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
223Staatsverträgen.
224Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
225ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
226ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
227
122- Satz 2: Zürich --> Biel 228- Satz 2: Zürich --> Biel
123 229
124CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) 230CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
@@ -131,3 +237,12 @@ Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
131Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale 237Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
132Ökonomie vereinbart wird. 238Ökonomie vereinbart wird.
133[KOMMENTAR SK] 239[KOMMENTAR SK]
240
241[NETZBON-NEU]
242Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
243Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
244Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
245Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
246[NETZBON-NEU]
247
248CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?