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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-04-02 21:07:17 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-04-02 21:07:17 +0200 |
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1 | Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER | ||
2 | ========================================================= | ||
3 | |||
4 | 1. Allgemeines | ||
5 | -------------- | ||
6 | |||
7 | 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich | ||
8 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
9 | |||
10 | Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft | ||
11 | mit Sitz in Zürich. | ||
12 | Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**") | ||
13 | unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”). | ||
14 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von | ||
15 | TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen. | ||
16 | Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das | ||
17 | Einverständnis erklärt hat. | ||
18 | |||
19 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen | ||
20 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
21 | |||
22 | TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht. | ||
23 | TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern | ||
24 | durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an | ||
25 | Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die | ||
26 | TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden | ||
27 | ("**P2M-Zahlung**"). | ||
28 | Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, | ||
29 | die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem | ||
30 | angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das | ||
31 | TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**"). | ||
32 | Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die | ||
33 | Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des | ||
34 | Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, | ||
35 | Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel | ||
36 | zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. | ||
37 | |||
38 | 1.3. Technische Voraussetzungen | ||
39 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
40 | |||
41 | TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________". | ||
42 | Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive | ||
43 | Internetverbindung. | ||
44 | |||
45 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | ||
46 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
47 | |||
48 | Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu | ||
49 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält | ||
50 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu | ||
51 | verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. | ||
52 | Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. | ||
53 | Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. | ||
54 | Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in | ||
55 | TALER aktualisiert werden. | ||
56 | Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. | ||
57 | bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. | ||
58 | |||
59 | |||
60 | 1.5. Geheimhaltung | ||
61 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
62 | |||
63 | Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, | ||
64 | Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von | ||
65 | Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt | ||
66 | gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER | ||
67 | AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: | ||
68 | * Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben | ||
69 | * Inkasso von Forderungen der TALER AG? | ||
70 | * Gerichtliche Auseinandersetzungen. | ||
71 | |||
72 | 1.6. Support | ||
73 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
74 | |||
75 | Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die | ||
76 | TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der | ||
77 | TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten | ||
78 | gegeben werden kann. | ||
79 | |||
80 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden | ||
81 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
82 | |||
83 | Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und | ||
84 | Kunden einzuhalten: | ||
85 | * Das Smartphone, PC, Notebookd etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu | ||
86 | schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | ||
87 | * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere | ||
88 | Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. | ||
89 | * Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, | ||
90 | Geburtsdatum usw.) bestehen. | ||
91 | * Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des | ||
92 | Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der | ||
93 | Polizei zu erstatten. | ||
94 | * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu | ||
95 | überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. | ||
96 | * Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu | ||
97 | einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für | ||
98 | Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von | ||
99 | nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei | ||
100 | nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. | ||
101 | Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst. | ||
102 | Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich | ||
103 | und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone | ||
104 | ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App | ||
105 | auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden | ||
106 | zugerechnet. | ||
107 | |||
108 | 1.8. Nutzung; Missbräuche | ||
109 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
110 | |||
111 | Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen | ||
112 | eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden | ||
113 | zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne | ||
114 | Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- | ||
115 | und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von | ||
116 | Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen | ||
117 | Angaben der Kunden bei der Registrierung. | ||
118 | |||
119 | 1.9. Haftung | ||
120 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
121 | |||
122 | Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden | ||
123 | aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden: | ||
124 | * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und | ||
125 | unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone; | ||
126 | * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB | ||
127 | oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; | ||
128 | * aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware; | ||
129 | * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder | ||
130 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; | ||
131 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; | ||
132 | * in Bezug auf Mehrwertleistungen; | ||
133 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) | ||
134 | zurückzuführen sind, | ||
135 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches | ||
136 | Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je | ||
137 | Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000. | ||
138 | Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit | ||
139 | gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. | ||
140 | Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der | ||
141 | TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund | ||
142 | fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von | ||
143 | Anweisungen entstehen. | ||
144 | |||
145 | 1.10. Kommunikation | ||
146 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
147 | |||
148 | Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich | ||
149 | über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der | ||
150 | TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder | ||
151 | sicher. | ||
152 | |||
153 | 1.11. Änderung AGB | ||
154 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
155 | |||
156 | Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt | ||
157 | gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die | ||
158 | Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. | ||
159 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | ||
160 | Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, | ||
161 | Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben | ||
162 | vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. | ||
163 | Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen | ||
164 | unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die | ||
165 | Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im | ||
166 | Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über | ||
167 | ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. | ||
168 | Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung | ||
169 | zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher | ||
170 | Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche | ||
171 | Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. | ||
172 | Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER | ||
173 | für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur | ||
174 | verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen | ||
175 | beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder | ||
176 | solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei | ||
177 | Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können | ||
178 | Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die | ||
179 | Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. | ||
180 | Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu | ||
181 | erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder | ||
182 | Meldepflichten nachzukommen. | ||
183 | |||
184 | 1.13. Geistiges Eigentum | ||
185 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
186 | |||
187 | Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht | ||
188 | ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich | ||
189 | aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den | ||
190 | berechtigten Dritten. | ||
191 | |||
192 | 1.14 Datenschutz | ||
193 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
194 | |||
195 | Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und | ||
196 | Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der | ||
197 | schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, | ||
198 | DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. | ||
199 | Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. Der KYC Prozess wird durch | ||
200 | einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht | ||
201 | und Gesetz von der Schweiz zu sichern. Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf | ||
202 | verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur | ||
203 | autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer | ||
204 | Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen | ||
205 | "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Taler nutzt blinde Signaturen, damit | ||
206 | TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. | ||
207 | Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte | ||
208 | gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. | ||
209 | Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen | ||
210 | sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie | ||
211 | zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen | ||
212 | Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen | ||
213 | deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern | ||
214 | sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und | ||
215 | Auditoren offengelegt werden | ||
216 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf | ||
217 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). | ||
218 | |||
219 | 1.15. Dauer und Kündigung | ||
220 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
221 | |||
222 | Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für | ||
223 | unbestimmte Dauer abgeschlossen. | ||
224 | Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und | ||
225 | schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung | ||
226 | jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt | ||
227 | an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. | ||
228 | Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin | ||
229 | bzw. den Kunden gekündigt. | ||
230 | |||
231 | 1.16. Übertragung | ||
232 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
233 | |||
234 | Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden | ||
235 | (inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere | ||
236 | Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. | ||
237 | |||
238 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||
239 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
240 | |||
241 | Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und | ||
242 | Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen | ||
243 | schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von | ||
244 | Staatsverträgen. | ||
245 | Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich | ||
246 | ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz | ||
247 | ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. | ||
248 | |||
249 | 2. Zahlungsfunktionen | ||
250 | --------------------- | ||
251 | |||
252 | 2.1. Limiten | ||
253 | ~~~~~~~~~~~~ | ||
254 | |||
255 | Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". | ||
256 | Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit | ||
257 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für | ||
258 | das Senden und das Empfangen von Geld | ||
259 | Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. | ||
260 | zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. | ||
261 | |||
262 | 2.2. Aufbuchen | ||
263 | ~~~~~~~~~~~~~~ | ||
264 | |||
265 | Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen | ||
266 | Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: | ||
267 | * Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der | ||
268 | Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto | ||
269 | überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der | ||
270 | gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins) | ||
271 | Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr | ||
272 | anbieten. | ||
273 | Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die | ||
274 | Kundinnen und Kunden zu tragen. | ||
275 | Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass | ||
276 | das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. | ||
277 | Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach | ||
278 | Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. | ||
279 | Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER | ||
280 | AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. | ||
281 | |||
282 | 2.3. Abbuchen | ||
283 | ~~~~~~~~~~~~~ | ||
284 | |||
285 | Das Entladen muss "_____________________________________________". | ||
286 | |||
287 | 2.4. Zahlen mit TALER | ||
288 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
289 | |||
290 | Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an | ||
291 | entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, | ||
292 | durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen | ||
293 | und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. | ||
294 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss | ||
295 | mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. | ||
296 | |||
297 | 2.5. Belastung der Bezahlungen | ||
298 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
299 | |||
300 | Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit | ||
301 | dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne | ||
302 | ihre Zustimmung erfolgt sind. | ||
303 | |||
304 | 2.6. Preise und Drittvergütungen | ||
305 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
306 | |||
307 | Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind | ||
308 | grundsätzlich kostenlos. | ||
309 | Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten | ||
310 | gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen | ||
311 | Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die | ||
312 | Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER | ||
313 | AG zu. Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken | ||
314 | zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, | ||
315 | so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden | ||
316 | tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. | ||
317 | TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden | ||
318 | werden in diesem Fall vor der Nutzung der | ||
319 | kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren | ||
320 | informiert. | ||
321 | Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App | ||
322 | bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor | ||
323 | Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für | ||
324 | internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kundinnen und | ||
325 | Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, | ||
326 | bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. | ||
327 | Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter | ||
328 | Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert | ||
329 | beschrieben. Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos | ||
330 | anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher | ||
331 | Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten | ||
332 | könnte.** | ||
333 | |||