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author | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-04-16 00:12:30 +0200 |
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committer | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-04-16 00:12:30 +0200 |
commit | 09e315eedb73adc9fa7d11061728cd433bee9f31 (patch) | |
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CG comments on TOS
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 610 |
1 files changed, 432 insertions, 178 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index b4c0f8325..2217f781c 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | |||
@@ -17,48 +17,85 @@ Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER A | |||
17 | Einverständnis erklärt hat. | 17 | Einverständnis erklärt hat. |
18 | 18 | ||
19 | [KOMMENTAR SK] | 19 | [KOMMENTAR SK] |
20 | 1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann | 20 | 1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann |
21 | würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. | 21 | würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. |
22 | Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, | 22 | Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, |
23 | Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG | 23 | Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG |
24 | 2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber | 24 | |
25 | CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant. | ||
26 | |||
27 | 2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber | ||
25 | "**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. | 28 | "**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. |
26 | 3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". | 29 | |
30 | CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler | ||
31 | deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist. | ||
32 | |||
33 | 3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". | ||
27 | Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. | 34 | Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. |
28 | 4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das | 35 | |
29 | sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein | 36 | CG: OK. |
30 | Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer | 37 | |
31 | gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre | 38 | 4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das |
39 | sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein | ||
40 | Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer | ||
41 | gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre | ||
32 | mein Vorschlag **eCHF**. | 42 | mein Vorschlag **eCHF**. |
43 | |||
44 | Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist, | ||
45 | nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-). | ||
46 | |||
33 | 5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: | 47 | 5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: |
34 | - **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in | 48 | - **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in |
35 | Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation | 49 | Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation |
36 | gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). | 50 | gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). |
37 | - **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied | 51 | |
38 | einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer | 52 | CG: Nein, zu komplex. Weglassen. |
39 | Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft | 53 | |
54 | - **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied | ||
55 | einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer | ||
56 | Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft | ||
40 | (Nichtbank). | 57 | (Nichtbank). |
41 | - **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die | 58 | |
42 | digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur | 59 | CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten |
60 | Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA | ||
61 | beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 | ||
62 | BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne | ||
63 | Kundeneinlagensicherung." | ||
64 | |||
65 | - **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die | ||
66 | digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur | ||
43 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. | 67 | Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. |
44 | - **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell | 68 | - **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell |
45 | Zahlende. | 69 | Zahlende. |
46 | - **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von | 70 | |
71 | CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken | ||
72 | welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden | ||
73 | bezahlen koennen." | ||
74 | |||
75 | - **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von | ||
47 | Überweisungen des Zahlungsdiensts. | 76 | Überweisungen des Zahlungsdiensts. |
48 | - **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen | 77 | - **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen |
49 | Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet, die als | 78 | Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet. |
50 | Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der | 79 | |
51 | Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen | 80 | CG: Rest weg-kuerzen: |
52 | Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. | 81 | |
53 | zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen. | 82 | "", die als |
54 | - **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an | 83 | Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der |
55 | Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in | 84 | Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen |
56 | der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen | 85 | Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. |
86 | zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen) | ||
87 | |||
88 | - **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an | ||
89 | Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in | ||
90 | der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen | ||
57 | zu können. | 91 | zu können. |
58 | - **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den | 92 | - **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den |
59 | Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 | 93 | Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 |
60 | Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als | 94 | Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als |
61 | beendet. | 95 | beendet. |
96 | |||
97 | CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!). | ||
98 | |||
62 | [KOMMENTAR SK] | 99 | [KOMMENTAR SK] |
63 | 100 | ||
64 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen | 101 | 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen |
@@ -70,6 +107,9 @@ durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel | |||
70 | Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die | 107 | Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die |
71 | TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden | 108 | TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden |
72 | ("**P2M-Zahlung**"). | 109 | ("**P2M-Zahlung**"). |
110 | |||
111 | CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben! | ||
112 | |||
73 | Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, | 113 | Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, |
74 | die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem | 114 | die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem |
75 | angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das | 115 | angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das |
@@ -80,24 +120,30 @@ Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., C | |||
80 | Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel | 120 | Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel |
81 | zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. | 121 | zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. |
82 | 122 | ||
123 | CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen | ||
124 | KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen! | ||
125 | |||
83 | [NETZBON-NEU] | 126 | [NETZBON-NEU] |
84 | Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, | 127 | Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, |
85 | einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software | 128 | einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software |
86 | (FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen | 129 | (FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen |
87 | Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale | 130 | Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale |
88 | Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und | 131 | Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und |
89 | Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in | 132 | Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in |
90 | naher Zukunft abzuschaffen. | 133 | naher Zukunft abzuschaffen. |
91 | [NETZBON-NEU] | 134 | [NETZBON-NEU] |
92 | 135 | ||
93 | [KOMMENTAR SK] | 136 | [KOMMENTAR SK] |
94 | - Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die | 137 | - Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die |
95 | Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen | 138 | Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen |
96 | liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet | 139 | liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet |
97 | eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). | 140 | eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). |
98 | - Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. | 141 | - Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. |
99 | [KOMMENTAR SK] | 142 | [KOMMENTAR SK] |
100 | 143 | ||
144 | CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten. | ||
145 | |||
146 | |||
101 | 1.3. Technische Voraussetzungen | 147 | 1.3. Technische Voraussetzungen |
102 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 148 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
103 | 149 | ||
@@ -106,17 +152,33 @@ Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktiv | |||
106 | Internetverbindung. | 152 | Internetverbindung. |
107 | 153 | ||
108 | [NETZBON-NEU] | 154 | [NETZBON-NEU] |
109 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet | 155 | Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet |
110 | (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem | 156 | (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem |
111 | Browser auf dem PC installieren. | 157 | Browser auf dem PC installieren. |
112 | [NETZBON-NEU] | 158 | [NETZBON-NEU] |
113 | 159 | ||
160 | CG: Nutzer => Kunden | ||
161 | |||
114 | [KOMMENTAR SK] | 162 | [KOMMENTAR SK] |
115 | - Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. | 163 | - Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. |
116 | - Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir | 164 | |
117 | streichen sollten. | 165 | CG: Ditto. |
118 | - Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die | 166 | |
167 | - Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir | ||
168 | streichen sollten. | ||
169 | |||
170 | CG: JA! | ||
171 | |||
172 | - Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die | ||
119 | Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". | 173 | Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". |
174 | |||
175 | CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet | ||
176 | Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet | ||
177 | Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von | ||
178 | diversen Anbietern bereitgestellt. | ||
179 | TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung. | ||
180 | Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. | ||
181 | Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten." | ||
120 | [KOMMENTAR SK] | 182 | [KOMMENTAR SK] |
121 | 183 | ||
122 | 1.4. Registrierung und Identifizierung | 184 | 1.4. Registrierung und Identifizierung |
@@ -134,51 +196,62 @@ Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen ab | |||
134 | bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. | 196 | bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. |
135 | 197 | ||
136 | [NETZBON-NEU] | 198 | [NETZBON-NEU] |
137 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine | 199 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine |
138 | Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer | 200 | Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer |
139 | Identität erwerben. | 201 | Identität erwerben. |
140 | 202 | ||
141 | Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale | 203 | Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale |
142 | Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von | 204 | Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von |
143 | Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen | 205 | Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen |
144 | Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den | 206 | Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den |
145 | Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. | 207 | Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. |
146 | 208 | ||
147 | Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein | 209 | Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein |
148 | Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem | 210 | Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem |
149 | bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie | 211 | bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie |
150 | in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre | 212 | in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre |
151 | Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein | 213 | Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein |
152 | Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token | 214 | Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token |
153 | oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung | 215 | oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung |
154 | "eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem | 216 | "eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem |
155 | Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. | 217 | Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. |
156 | [NETZBON-NEU] | 218 | [NETZBON-NEU] |
157 | 219 | ||
158 | [KOMMENTAR SK] | 220 | [KOMMENTAR SK] |
159 | Statt des ersten Absatzes von 1.4.: | 221 | Statt des ersten Absatzes von 1.4.: |
160 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 | 222 | Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 |
161 | CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die | 223 | CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die |
162 | dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält | 224 | dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält |
163 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu | 225 | sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu |
164 | verlangen. | 226 | verlangen. |
165 | 227 | ||
166 | Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und | 228 | Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und |
167 | Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur | 229 | Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur |
168 | Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler | 230 | Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler |
169 | Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu | 231 | Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu |
170 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. | 232 | registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. |
171 | 233 | ||
172 | Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG | 234 | Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG |
173 | oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von | 235 | oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von |
174 | denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in | 236 | denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in |
175 | Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst | 237 | Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst |
176 | versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr | 238 | versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr |
177 | für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit | 239 | für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit |
178 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für | 240 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für |
179 | das Senden und das Empfangen von e-Geld. | 241 | das Senden und das Empfangen von e-Geld. |
180 | [KOMMENTAR SK] | 242 | [KOMMENTAR SK] |
181 | 243 | ||
244 | CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in | ||
245 | den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind | ||
246 | Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer | ||
247 | Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die | ||
248 | Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die | ||
249 | Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems | ||
250 | auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder | ||
251 | inkorrekte Angaben machen." | ||
252 | |||
253 | |||
254 | |||
182 | 1.5. Geheimhaltung | 255 | 1.5. Geheimhaltung |
183 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 256 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
184 | 257 | ||
@@ -192,7 +265,7 @@ AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: | |||
192 | * Gerichtliche Auseinandersetzungen. | 265 | * Gerichtliche Auseinandersetzungen. |
193 | 266 | ||
194 | [NETZBON-NEU] | 267 | [NETZBON-NEU] |
195 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch | 268 | Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch |
196 | keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. | 269 | keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. |
197 | [NETZBON-NEU] | 270 | [NETZBON-NEU] |
198 | 271 | ||
@@ -201,6 +274,13 @@ keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. | |||
201 | - Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU | 274 | - Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU |
202 | [KOMMENTAR SK] | 275 | [KOMMENTAR SK] |
203 | 276 | ||
277 | CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung | ||
278 | gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet, | ||
279 | aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine | ||
280 | Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst." | ||
281 | |||
282 | |||
283 | |||
204 | 1.6. Support | 284 | 1.6. Support |
205 | ~~~~~~~~~~~~ | 285 | ~~~~~~~~~~~~ |
206 | 286 | ||
@@ -210,17 +290,24 @@ TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante | |||
210 | gegeben werden kann. | 290 | gegeben werden kann. |
211 | 291 | ||
212 | [KOMMENTAR SK] | 292 | [KOMMENTAR SK] |
213 | Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante | 293 | Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante |
214 | Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern | 294 | Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern |
215 | in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. | 295 | in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. |
216 | [KOMMENTAR SK] | 296 | [KOMMENTAR SK] |
217 | 297 | ||
298 | CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen: | ||
299 | "TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An | ||
300 | der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten | ||
301 | hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit | ||
302 | den Nutzern." | ||
303 | |||
304 | |||
218 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden | 305 | 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden |
219 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 306 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
220 | 307 | ||
221 | Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und | 308 | Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und |
222 | Kunden einzuhalten: | 309 | Kunden einzuhalten: |
223 | * Das Smartphone, PC, Notebookd etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu | 310 | * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu |
224 | schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). | 311 | schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). |
225 | * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere | 312 | * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere |
226 | Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. | 313 | Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. |
@@ -244,26 +331,37 @@ auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden | |||
244 | zugerechnet. | 331 | zugerechnet. |
245 | 332 | ||
246 | [NETZBON-NEU] | 333 | [NETZBON-NEU] |
247 | Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu | 334 | Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu |
248 | behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der | 335 | behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der |
249 | Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor | 336 | Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor |
250 | unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf | 337 | unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf |
251 | einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der | 338 | einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der |
252 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf | 339 | Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf |
253 | ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen | 340 | ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen |
254 | Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. | 341 | Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. |
255 | [NETZBON-NEU] | 342 | [NETZBON-NEU] |
256 | 343 | ||
257 | [KOMMENTAR SK] | 344 | [KOMMENTAR SK] |
258 | - Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... | 345 | - Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... |
259 | - Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... | 346 | - Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... |
347 | CG: 2x Ja. | ||
348 | |||
260 | - Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) | 349 | - Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) |
350 | |||
351 | CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden | ||
352 | aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!) | ||
353 | und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt | ||
354 | um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich | ||
355 | raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht! | ||
356 | |||
261 | - Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: | 357 | - Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: |
262 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet | 358 | * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet |
263 | innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet | 359 | innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet |
264 | verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens | 360 | verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens |
265 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein | 361 | erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein |
266 | Jahr beträgt. | 362 | Jahr beträgt. |
363 | |||
364 | CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!). | ||
267 | [KOMMENTAR SK] | 365 | [KOMMENTAR SK] |
268 | 366 | ||
269 | 1.8. Nutzung; Missbräuche | 367 | 1.8. Nutzung; Missbräuche |
@@ -278,23 +376,28 @@ Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder un | |||
278 | Angaben der Kunden bei der Registrierung. | 376 | Angaben der Kunden bei der Registrierung. |
279 | 377 | ||
280 | [NETZBON-NEU] | 378 | [NETZBON-NEU] |
281 | Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem | 379 | Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem |
282 | Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. | 380 | Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. |
283 | Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften | 381 | Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften |
284 | zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit | 382 | zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit |
285 | anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. | 383 | anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. |
286 | 384 | ||
287 | Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch | 385 | Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch |
288 | gewisse Konten zu löschen. | 386 | gewisse Konten zu löschen. |
289 | [NETZBON-NEU] | 387 | [NETZBON-NEU] |
290 | 388 | ||
291 | [KOMMENTAR SK] | 389 | [KOMMENTAR SK] |
292 | - Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** | 390 | - Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** |
293 | - Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der | 391 | - Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der |
294 | **Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. | 392 | **Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. |
295 | 393 | ||
394 | CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen. | ||
395 | |||
296 | - In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. | 396 | - In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. |
297 | - Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder | 397 | |
398 | CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*. | ||
399 | |||
400 | - Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder | ||
298 | Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. | 401 | Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. |
299 | [KOMMENTAR SK] | 402 | [KOMMENTAR SK] |
300 | 403 | ||
@@ -312,6 +415,9 @@ oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; | |||
312 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; | 415 | Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; |
313 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; | 416 | * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; |
314 | * in Bezug auf Mehrwertleistungen; | 417 | * in Bezug auf Mehrwertleistungen; |
418 | |||
419 | CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht? | ||
420 | |||
315 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) | 421 | * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) |
316 | zurückzuführen sind, | 422 | zurückzuführen sind, |
317 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches | 423 | es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches |
@@ -326,18 +432,22 @@ Anweisungen entstehen. | |||
326 | 432 | ||
327 | [KOMMENTAR SK] | 433 | [KOMMENTAR SK] |
328 | - Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: | 434 | - Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: |
329 | Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden | 435 | Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden |
330 | ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. | 436 | ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. |
331 | Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen | 437 | Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen |
332 | etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. | 438 | etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. |
333 | 439 | ||
334 | Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch | 440 | Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch |
335 | Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - | 441 | Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - |
336 | zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des | 442 | zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des |
337 | Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen | 443 | Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen |
338 | haben. | 444 | haben. |
339 | 445 | ||
446 | CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz. | ||
447 | |||
340 | - Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; | 448 | - Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; |
449 | |||
450 | CG: genau. | ||
341 | [KOMMENTAR SK] | 451 | [KOMMENTAR SK] |
342 | 452 | ||
343 | 1.10. Kommunikation | 453 | 1.10. Kommunikation |
@@ -351,13 +461,22 @@ sicher. | |||
351 | [KOMMENTAR SK] | 461 | [KOMMENTAR SK] |
352 | - Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich | 462 | - Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich |
353 | über die TALER AG. | 463 | über die TALER AG. |
354 | - Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, | 464 | |
465 | - Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, | ||
355 | Verkäufer) kontaktieren. | 466 | Verkäufer) kontaktieren. |
356 | - Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden | 467 | - Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden |
357 | sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) | 468 | sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) |
358 | oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. | 469 | oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. |
359 | [KOMMENTAR SK] | 470 | [KOMMENTAR SK] |
360 | 471 | ||
472 | CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich | ||
473 | über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf | ||
474 | entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen | ||
475 | nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten | ||
476 | bereitstellen. | ||
477 | |||
478 | |||
479 | |||
361 | 1.11. Änderung AGB | 480 | 1.11. Änderung AGB |
362 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 481 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
363 | 482 | ||
@@ -367,16 +486,25 @@ Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. | |||
367 | 486 | ||
368 | [KOMMENTAR SK] | 487 | [KOMMENTAR SK] |
369 | Vorschlag statt des obigen Absatzes: | 488 | Vorschlag statt des obigen Absatzes: |
370 | Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen | 489 | Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
371 | (AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. | 490 | (AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. |
372 | Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den | 491 | Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den |
373 | geänderten Bedingungen. | 492 | geänderten Bedingungen. |
374 | 493 | ||
375 | Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen | 494 | Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen |
376 | an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie | 495 | an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie |
377 | die Taler-App weiterverwenden können. | 496 | die Taler-App weiterverwenden können. |
378 | [KOMMENTAR SK] | 497 | [KOMMENTAR SK] |
379 | 498 | ||
499 | CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der | ||
500 | Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen | ||
501 | vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach | ||
502 | Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen." | ||
503 | |||
504 | weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie | ||
505 | TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig! | ||
506 | |||
507 | |||
380 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen | 508 | 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen |
381 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 509 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
382 | 510 | ||
@@ -388,6 +516,9 @@ unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Di | |||
388 | Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im | 516 | Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im |
389 | Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über | 517 | Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über |
390 | ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. | 518 | ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. |
519 | |||
520 | CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international. | ||
521 | |||
391 | Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung | 522 | Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung |
392 | zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher | 523 | zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher |
393 | Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche | 524 | Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche |
@@ -404,6 +535,8 @@ Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünft | |||
404 | erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder | 535 | erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder |
405 | Meldepflichten nachzukommen. | 536 | Meldepflichten nachzukommen. |
406 | 537 | ||
538 | CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? | ||
539 | |||
407 | 1.13. Geistiges Eigentum | 540 | 1.13. Geistiges Eigentum |
408 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 541 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
409 | 542 | ||
@@ -413,12 +546,22 @@ aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER A | |||
413 | berechtigten Dritten. | 546 | berechtigten Dritten. |
414 | 547 | ||
415 | [KOMMENTAR SK] | 548 | [KOMMENTAR SK] |
416 | Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht | 549 | Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht |
417 | ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, | 550 | ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, |
418 | Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder | 551 | Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder |
419 | P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. | 552 | P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. |
420 | [KOMMENTAR SK] | 553 | [KOMMENTAR SK] |
421 | 554 | ||
555 | CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser: | ||
556 | |||
557 | 1.13: Trademark | ||
558 | ~~~~~~~~~~~~~~~ | ||
559 | |||
560 | Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu | ||
561 | nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren. | ||
562 | |||
563 | |||
564 | |||
422 | 1.14 Datenschutz | 565 | 1.14 Datenschutz |
423 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ | 566 | ~~~~~~~~~~~~~~~~ |
424 | 567 | ||
@@ -426,13 +569,26 @@ Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und | |||
426 | Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der | 569 | Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der |
427 | schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, | 570 | schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, |
428 | DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. | 571 | DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. |
429 | Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. Der KYC Prozess wird durch | 572 | |
573 | Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. | ||
574 | |||
575 | CG: ausschliesslich => primaer | ||
576 | |||
577 | Der KYC Prozess wird durch | ||
430 | einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht | 578 | einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht |
431 | und Gesetz von der Schweiz zu sichern. Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf | 579 | und Gesetz von der Schweiz zu sichern. |
580 | |||
581 | CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet | ||
582 | die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. | ||
583 | |||
584 | Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf | ||
432 | verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur | 585 | verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur |
433 | autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer | 586 | autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer |
434 | Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen | 587 | Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen |
435 | "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Taler nutzt blinde Signaturen, damit | 588 | "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. |
589 | |||
590 | >>> | ||
591 | Taler nutzt blinde Signaturen, damit | ||
436 | TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. | 592 | TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. |
437 | Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte | 593 | Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte |
438 | gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. | 594 | gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. |
@@ -443,30 +599,38 @@ Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführ | |||
443 | deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern | 599 | deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern |
444 | sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und | 600 | sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und |
445 | Auditoren offengelegt werden | 601 | Auditoren offengelegt werden |
602 | <<< | ||
603 | CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details. | ||
604 | |||
446 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf | 605 | Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf |
447 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). | 606 | der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). |
448 | 607 | ||
449 | [NETZBON-NEU] | 608 | [NETZBON-NEU] |
450 | Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch | 609 | Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch |
451 | in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen | 610 | in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen |
452 | hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit | 611 | hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit |
453 | eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, | 612 | eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, |
454 | Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an | 613 | Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an |
455 | den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht | 614 | den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht |
456 | Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein | 615 | Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein |
457 | Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. | 616 | Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. |
458 | 617 | ||
459 | Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins | 618 | Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins |
460 | in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. | 619 | in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. |
461 | 620 | ||
462 | Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler | 621 | Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler |
463 | Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. | 622 | Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. |
464 | [NETZBON-NEU] | 623 | [NETZBON-NEU] |
465 | 624 | ||
466 | [KOMMENTAR SK] | 625 | [KOMMENTAR SK] |
467 | - Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte | 626 | - Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte |
468 | - Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten | 627 | |
628 | CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte) | ||
629 | |||
630 | - Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten | ||
469 | auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. | 631 | auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. |
632 | |||
633 | CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben). | ||
470 | [KOMMENTAR SK] | 634 | [KOMMENTAR SK] |
471 | 635 | ||
472 | 1.15. Dauer und Kündigung | 636 | 1.15. Dauer und Kündigung |
@@ -478,21 +642,36 @@ Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldiere | |||
478 | schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung | 642 | schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung |
479 | jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt | 643 | jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt |
480 | an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. | 644 | an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. |
645 | |||
646 | CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden! | ||
647 | |||
481 | Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin | 648 | Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin |
482 | bzw. den Kunden gekündigt. | 649 | bzw. den Kunden gekündigt. |
483 | 650 | ||
484 | [KOMMENTAR SK] | 651 | [KOMMENTAR SK] |
485 | - Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer | 652 | - Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer |
486 | und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten | 653 | und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten |
487 | IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. | 654 | IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. |
488 | - Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten | 655 | |
489 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst | 656 | CG: Ja. |
657 | |||
658 | - Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten | ||
659 | zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst | ||
490 | erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. | 660 | erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. |
491 | - Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - | 661 | |
662 | CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. | ||
663 | |||
664 | - Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - | ||
492 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. | 665 | insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. |
493 | - Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt | 666 | - Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt |
494 | bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). | 667 | bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). |
495 | - Satz 5: Streichen | 668 | - Satz 5: Streichen |
669 | |||
670 | CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber | ||
671 | das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden | ||
672 | auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies | ||
673 | unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. | ||
674 | |||
496 | [KOMMENTAR SK] | 675 | [KOMMENTAR SK] |
497 | 676 | ||
498 | 1.16. Übertragung | 677 | 1.16. Übertragung |
@@ -504,10 +683,14 @@ Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. | |||
504 | 683 | ||
505 | [KOMMENTAR SK] | 684 | [KOMMENTAR SK] |
506 | Änderungsvorschlag: | 685 | Änderungsvorschlag: |
507 | Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an | 686 | Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an |
508 | eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. | 687 | eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. |
509 | [KOMMENTAR SK] | 688 | [KOMMENTAR SK] |
510 | 689 | ||
690 | CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen". | ||
691 | Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte! | ||
692 | |||
693 | |||
511 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | 694 | 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
512 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 695 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
513 | 696 | ||
@@ -520,16 +703,26 @@ ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mi | |||
520 | ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. | 703 | ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. |
521 | 704 | ||
522 | [NETZBON-NEU] | 705 | [NETZBON-NEU] |
523 | Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der | 706 | Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der |
524 | Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche | 707 | Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche |
525 | Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die | 708 | Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die |
526 | Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. | 709 | Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. |
710 | |||
711 | CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? | ||
527 | [NETZBON-NEU] | 712 | [NETZBON-NEU] |
528 | 713 | ||
529 | [KOMMENTAR SK] | 714 | [KOMMENTAR SK] |
530 | - Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern | 715 | - Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern |
716 | |||
717 | CG: immer ;-) | ||
718 | |||
531 | - Satz 2: Zürich --> Biel | 719 | - Satz 2: Zürich --> Biel |
720 | |||
721 | CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) | ||
722 | |||
532 | - Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden | 723 | - Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden |
724 | |||
725 | CG: OK. | ||
533 | [KOMMENTAR SK] | 726 | [KOMMENTAR SK] |
534 | 727 | ||
535 | 2. Zahlungsfunktionen | 728 | 2. Zahlungsfunktionen |
@@ -542,16 +735,22 @@ Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". | |||
542 | Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit | 735 | Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit |
543 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für | 736 | Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für |
544 | das Senden und das Empfangen von Geld | 737 | das Senden und das Empfangen von Geld |
738 | |||
739 | CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von | ||
740 | P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer. | ||
741 | |||
545 | Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. | 742 | Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. |
546 | zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. | 743 | zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. |
547 | 744 | ||
548 | [KOMMENTAR SK] | 745 | [KOMMENTAR SK] |
549 | Änderungsvorschlag für Satz 3: | 746 | Änderungsvorschlag für Satz 3: |
550 | Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit | 747 | Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit |
551 | zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die | 748 | zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die |
552 | Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. | 749 | Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. |
553 | [KOMMENTAR SK] | 750 | [KOMMENTAR SK] |
554 | 751 | ||
752 | CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln. | ||
753 | |||
555 | 2.2. Aufbuchen | 754 | 2.2. Aufbuchen |
556 | ~~~~~~~~~~~~~~ | 755 | ~~~~~~~~~~~~~~ |
557 | 756 | ||
@@ -572,28 +771,30 @@ Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. | |||
572 | Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER | 771 | Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER |
573 | AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. | 772 | AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. |
574 | 773 | ||
774 | CG: Den letzten Satz streichen. | ||
775 | |||
575 | [NETZBON-KOMMENTAR] | 776 | [NETZBON-KOMMENTAR] |
576 | Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet | 777 | Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet |
577 | erhöhen: | 778 | erhöhen: |
578 | 779 | ||
579 | a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der | 780 | a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der |
580 | Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das | 781 | Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das |
581 | Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im | 782 | Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im |
582 | Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. | 783 | Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. |
583 | 784 | ||
584 | b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet | 785 | b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet |
585 | hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck | 786 | hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck |
586 | an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des | 787 | an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des |
587 | persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem | 788 | persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem |
588 | Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in | 789 | Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in |
589 | eNetzBon umtauschen. | 790 | eNetzBon umtauschen. |
590 | 791 | ||
591 | Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht | 792 | Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht |
592 | rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. | 793 | rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. |
593 | 794 | ||
594 | In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern | 795 | In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern |
595 | erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. | 796 | erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. |
596 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger | 797 | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger |
597 | Änderungen der Gebührenordnung. | 798 | Änderungen der Gebührenordnung. |
598 | [NETZBON-KOMMENTAR] | 799 | [NETZBON-KOMMENTAR] |
599 | 800 | ||
@@ -602,10 +803,15 @@ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünf | |||
602 | - Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer | 803 | - Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer |
603 | - Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets | 804 | - Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets |
604 | - Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer | 805 | - Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer |
605 | - Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des | 806 | - Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des |
606 | Guthabens im Wallet | 807 | Guthabens im Wallet |
607 | - Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. | 808 | |
809 | CG: alle OK. | ||
810 | |||
811 | - Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. | ||
608 | der Kunde --> Nutzer | 812 | der Kunde --> Nutzer |
813 | |||
814 | CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*. | ||
609 | [KOMMENTAR SK] | 815 | [KOMMENTAR SK] |
610 | 816 | ||
611 | 2.3. Abbuchen | 817 | 2.3. Abbuchen |
@@ -617,6 +823,9 @@ Das Entladen muss "_____________________________________________". | |||
617 | Was soll in den Platzhalter kommen? | 823 | Was soll in den Platzhalter kommen? |
618 | [KOMMENTAR SK] | 824 | [KOMMENTAR SK] |
619 | 825 | ||
826 | CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. | ||
827 | |||
828 | |||
620 | 2.4. Zahlen mit TALER | 829 | 2.4. Zahlen mit TALER |
621 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 830 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
622 | 831 | ||
@@ -627,13 +836,18 @@ und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. | |||
627 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss | 836 | Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss |
628 | mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. | 837 | mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. |
629 | 838 | ||
839 | CG: Mehrwertleistungen streichen. | ||
840 | |||
630 | [KOMMENTAR SK] | 841 | [KOMMENTAR SK] |
631 | Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser | 842 | Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser |
632 | installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und | 843 | installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und |
633 | juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum | 844 | juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum |
634 | Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). | 845 | Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). |
635 | [KOMMENTAR SK] | 846 | [KOMMENTAR SK] |
636 | 847 | ||
848 | CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-). | ||
849 | |||
850 | |||
637 | 2.5. Belastung der Bezahlungen | 851 | 2.5. Belastung der Bezahlungen |
638 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 852 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
639 | 853 | ||
@@ -642,64 +856,104 @@ dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlun | |||
642 | ihre Zustimmung erfolgt sind. | 856 | ihre Zustimmung erfolgt sind. |
643 | 857 | ||
644 | [KOMMENTAR SK] | 858 | [KOMMENTAR SK] |
645 | Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen | 859 | Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen |
646 | Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in | 860 | Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in |
647 | Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind | 861 | Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind |
648 | signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten | 862 | signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten |
649 | Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein | 863 | Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein |
650 | weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens | 864 | weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens |
651 | zur Zahlung verwendet. | 865 | zur Zahlung verwendet. |
652 | [KOMMENTAR SK] | 866 | [KOMMENTAR SK] |
653 | 867 | ||
868 | CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!) | ||
869 | CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung | ||
870 | runterziehen? | ||
871 | |||
872 | |||
654 | 2.6. Preise und Drittvergütungen | 873 | 2.6. Preise und Drittvergütungen |
655 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ | 874 | ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
656 | 875 | ||
657 | Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind | 876 | Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind |
658 | grundsätzlich kostenlos. | 877 | grundsätzlich kostenlos. |
878 | |||
879 | CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte, | ||
880 | und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind! | ||
881 | |||
659 | Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten | 882 | Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten |
660 | gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen | 883 | gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen |
661 | Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die | 884 | Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die |
662 | Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER | 885 | Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER |
663 | AG zu. Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken | 886 | AG zu. |
887 | |||
888 | CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. | ||
889 | |||
890 | Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken | ||
664 | zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, | 891 | zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, |
665 | so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden | 892 | so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden |
666 | tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. | 893 | tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. |
894 | |||
895 | CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. | ||
896 | |||
667 | TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden | 897 | TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden |
668 | werden in diesem Fall vor der Nutzung der | 898 | werden in diesem Fall vor der Nutzung der |
669 | kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren | 899 | kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren |
670 | informiert. | 900 | informiert. |
901 | |||
902 | CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen! | ||
903 | |||
671 | Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App | 904 | Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App |
672 | bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor | 905 | bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor |
673 | Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für | 906 | Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für |
674 | internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kundinnen und | 907 | internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. |
908 | |||
909 | CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. | ||
910 | |||
911 | Den Kundinnen und | ||
675 | Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, | 912 | Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, |
913 | |||
914 | |||
676 | bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. | 915 | bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. |
916 | |||
917 | CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. | ||
918 | |||
919 | |||
677 | Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter | 920 | Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter |
678 | Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert | 921 | Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert |
679 | beschrieben. Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos | 922 | beschrieben. |
923 | |||
924 | CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen. | ||
925 | |||
926 | Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos | ||
680 | anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher | 927 | anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher |
681 | Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten | 928 | Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten |
682 | könnte.** | 929 | könnte.** |
683 | 930 | ||
931 | CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an! | ||
932 | |||
933 | |||
684 | [KOMMENTAR SK] | 934 | [KOMMENTAR SK] |
685 | - Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... | 935 | - Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... |
686 | - Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu | 936 | - Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu |
687 | einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer | 937 | einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer |
688 | Franken umgerechnet. | 938 | Franken umgerechnet. |
689 | - Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei | 939 | - Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei |
690 | erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie | 940 | erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie |
691 | die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und | 941 | die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und |
692 | Fremdwährungstransaktionen. | 942 | Fremdwährungstransaktionen. |
693 | - Satz 7 streichen | 943 | - Satz 7 streichen |
694 | - Satz 8: TALER --> Taler Operations AG | 944 | - Satz 8: TALER --> Taler Operations AG |
695 | - Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in | 945 | - Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in |
696 | der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, | 946 | der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, |
697 | Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. | 947 | Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. |
698 | - Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. | 948 | - Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. |
699 | “Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später | 949 | “Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später |
700 | zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und | 950 | zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und |
701 | dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. | 951 | dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. |
702 | 952 | ||
703 | Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. | 953 | CG: Genau. |
954 | |||
955 | Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. | ||
704 | stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. | 956 | stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. |
705 | [KOMMENTAR SK] | 957 | [KOMMENTAR SK] |
958 | |||
959 | CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-). | ||