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authorChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2024-04-16 00:12:30 +0200
committerChristian Grothoff <christian@grothoff.org>2024-04-16 00:12:30 +0200
commit09e315eedb73adc9fa7d11061728cd433bee9f31 (patch)
treec2c26b4a2c182f936607ff166155b33220b7eb0d
parentf6970b6e749f787626bf4888fd91f68773a20bea (diff)
downloadexchange-09e315eedb73adc9fa7d11061728cd433bee9f31.tar.gz
exchange-09e315eedb73adc9fa7d11061728cd433bee9f31.zip
CG comments on TOS
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst610
1 files changed, 432 insertions, 178 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index b4c0f8325..2217f781c 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -17,48 +17,85 @@ Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER A
17Einverständnis erklärt hat. 17Einverständnis erklärt hat.
18 18
19[KOMMENTAR SK] 19[KOMMENTAR SK]
201. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann 201. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
21würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. 21würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
22Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, 22Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
23Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG 23Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG
242. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber 24
25CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant.
26
272. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
25"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. 28"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.
263. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". 29
30CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler
31 deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist.
32
333. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
27Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. 34Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.
284. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das 35
29sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein 36CG: OK.
30Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer 37
31gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre 384. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
39sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
40Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
41gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
32mein Vorschlag **eCHF**. 42mein Vorschlag **eCHF**.
43
44Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist,
45nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-).
46
335. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: 475. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
34- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in 48- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
35Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation 49Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
36gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). 50gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).
37- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied 51
38einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer 52CG: Nein, zu komplex. Weglassen.
39Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft 53
54- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
55einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
56Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
40(Nichtbank). 57(Nichtbank).
41- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die 58
42digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur 59CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
60Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
61beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
62BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
63Kundeneinlagensicherung."
64
65- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
66digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
43Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. 67Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
44- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell 68- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
45Zahlende. 69Zahlende.
46- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von 70
71CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
72welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
73bezahlen koennen."
74
75- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von
47Überweisungen des Zahlungsdiensts. 76Überweisungen des Zahlungsdiensts.
48- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen 77- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen
49Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet, die als 78Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet.
50Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der 79
51Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen 80CG: Rest weg-kuerzen:
52Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. 81
53zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen. 82"", die als
54- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an 83Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der
55Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in 84Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen
56der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen 85Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw.
86zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen)
87
88- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an
89Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in
90der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen
57zu können. 91zu können.
58- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den 92- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den
59Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 93Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
60Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als 94Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
61beendet. 95beendet.
96
97CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!).
98
62[KOMMENTAR SK] 99[KOMMENTAR SK]
63 100
641.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen 1011.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
@@ -70,6 +107,9 @@ durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel
70Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die 107Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
71TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden 108TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
72("**P2M-Zahlung**"). 109("**P2M-Zahlung**").
110
111CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben!
112
73Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, 113Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
74die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem 114die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
75angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das 115angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
@@ -80,24 +120,30 @@ Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., C
80Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel 120Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
81zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. 121zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.
82 122
123CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen
124KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen!
125
83[NETZBON-NEU] 126[NETZBON-NEU]
84Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, 127Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler,
85einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software 128einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software
86(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen 129(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen
87Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale 130Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale
88Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und 131Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und
89Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in 132Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in
90naher Zukunft abzuschaffen. 133naher Zukunft abzuschaffen.
91[NETZBON-NEU] 134[NETZBON-NEU]
92 135
93[KOMMENTAR SK] 136[KOMMENTAR SK]
94- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die 137- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die
95Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen 138Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
96liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet 139liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
97eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). 140eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
98- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. 141- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
99[KOMMENTAR SK] 142[KOMMENTAR SK]
100 143
144CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten.
145
146
1011.3. Technische Voraussetzungen 1471.3. Technische Voraussetzungen
102~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 148~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
103 149
@@ -106,17 +152,33 @@ Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktiv
106Internetverbindung. 152Internetverbindung.
107 153
108[NETZBON-NEU] 154[NETZBON-NEU]
109Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet 155Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
110(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem 156(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem
111Browser auf dem PC installieren. 157Browser auf dem PC installieren.
112[NETZBON-NEU] 158[NETZBON-NEU]
113 159
160CG: Nutzer => Kunden
161
114[KOMMENTAR SK] 162[KOMMENTAR SK]
115- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. 163- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.
116- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir 164
117streichen sollten. 165CG: Ditto.
118- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die 166
167- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
168streichen sollten.
169
170CG: JA!
171
172- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
119Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". 173Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".
174
175CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
176 Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
177 Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von
178 diversen Anbietern bereitgestellt.
179 TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung.
180 Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
181 Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten."
120[KOMMENTAR SK] 182[KOMMENTAR SK]
121 183
1221.4. Registrierung und Identifizierung 1841.4. Registrierung und Identifizierung
@@ -134,51 +196,62 @@ Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen ab
134bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. 196bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
135 197
136[NETZBON-NEU] 198[NETZBON-NEU]
137Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine 199Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine
138Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer 200Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer
139Identität erwerben. 201Identität erwerben.
140 202
141Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale 203Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale
142Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von 204Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von
143Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen 205Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen
144Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den 206Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den
145Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. 207Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.
146 208
147Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein 209Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein
148Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem 210Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem
149bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie 211bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie
150in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre 212in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre
151Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein 213Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein
152Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token 214Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token
153oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung 215oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung
154"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem 216"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
155Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. 217Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
156[NETZBON-NEU] 218[NETZBON-NEU]
157 219
158[KOMMENTAR SK] 220[KOMMENTAR SK]
159Statt des ersten Absatzes von 1.4.: 221Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
160Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 222Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000
161CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die 223CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die
162dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält 224dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält
163sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu 225sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
164verlangen. 226verlangen.
165 227
166Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und 228Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
167Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur 229Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
168Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler 230Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
169Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu 231Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
170registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. 232registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
171 233
172Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG 234Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
173oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von 235oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
174denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in 236denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
175Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst 237Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
176versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr 238versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
177für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit 239für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
178Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für 240Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
179das Senden und das Empfangen von e-Geld. 241das Senden und das Empfangen von e-Geld.
180[KOMMENTAR SK] 242[KOMMENTAR SK]
181 243
244CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
245den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
246Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
247Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
248Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
249Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
250auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
251inkorrekte Angaben machen."
252
253
254
1821.5. Geheimhaltung 2551.5. Geheimhaltung
183~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 256~~~~~~~~~~~~~~~~~~
184 257
@@ -192,7 +265,7 @@ AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
192* Gerichtliche Auseinandersetzungen. 265* Gerichtliche Auseinandersetzungen.
193 266
194[NETZBON-NEU] 267[NETZBON-NEU]
195Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch 268Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
196keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. 269keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
197[NETZBON-NEU] 270[NETZBON-NEU]
198 271
@@ -201,6 +274,13 @@ keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
201- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU 274- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
202[KOMMENTAR SK] 275[KOMMENTAR SK]
203 276
277CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung
278gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet,
279aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
280Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst."
281
282
283
2041.6. Support 2841.6. Support
205~~~~~~~~~~~~ 285~~~~~~~~~~~~
206 286
@@ -210,17 +290,24 @@ TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante
210gegeben werden kann. 290gegeben werden kann.
211 291
212[KOMMENTAR SK] 292[KOMMENTAR SK]
213Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante 293Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
214Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern 294Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
215in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. 295in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
216[KOMMENTAR SK] 296[KOMMENTAR SK]
217 297
298CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen:
299"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An
300der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
301hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
302den Nutzern."
303
304
2181.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden 3051.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
219~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 306~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
220 307
221Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und 308Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
222Kunden einzuhalten: 309Kunden einzuhalten:
223* Das Smartphone, PC, Notebookd etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu 310* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
224schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). 311schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
225* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere 312* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
226Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. 313Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
@@ -244,26 +331,37 @@ auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
244zugerechnet. 331zugerechnet.
245 332
246[NETZBON-NEU] 333[NETZBON-NEU]
247Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu 334Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
248behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der 335behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der
249Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor 336Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor
250unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf 337unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf
251einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der 338einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
252Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf 339Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf
253ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen 340ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen
254Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. 341Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
255[NETZBON-NEU] 342[NETZBON-NEU]
256 343
257[KOMMENTAR SK] 344[KOMMENTAR SK]
258- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... 345- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
259- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... 346- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
347CG: 2x Ja.
348
260- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) 349- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)
350
351CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden
352aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!)
353und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt
354um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich
355raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht!
356
261- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: 357- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
262* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet 358* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
263innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet 359innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
264verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens 360verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
265erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein 361erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
266Jahr beträgt. 362Jahr beträgt.
363
364CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!).
267[KOMMENTAR SK] 365[KOMMENTAR SK]
268 366
2691.8. Nutzung; Missbräuche 3671.8. Nutzung; Missbräuche
@@ -278,23 +376,28 @@ Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder un
278Angaben der Kunden bei der Registrierung. 376Angaben der Kunden bei der Registrierung.
279 377
280[NETZBON-NEU] 378[NETZBON-NEU]
281Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem 379Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem
282Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. 380Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich.
283Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften 381Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
284zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit 382zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit
285anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. 383anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
286 384
287Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch 385Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch
288gewisse Konten zu löschen. 386gewisse Konten zu löschen.
289[NETZBON-NEU] 387[NETZBON-NEU]
290 388
291[KOMMENTAR SK] 389[KOMMENTAR SK]
292- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** 390- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
293- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der 391- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
294**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. 392**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.
295 393
394CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen.
395
296- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. 396- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.
297- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder 397
398CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*.
399
400- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
298Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. 401Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
299[KOMMENTAR SK] 402[KOMMENTAR SK]
300 403
@@ -312,6 +415,9 @@ oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
312Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; 415Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
313* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; 416* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
314* in Bezug auf Mehrwertleistungen; 417* in Bezug auf Mehrwertleistungen;
418
419CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht?
420
315* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) 421* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
316zurückzuführen sind, 422zurückzuführen sind,
317es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches 423es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
@@ -326,18 +432,22 @@ Anweisungen entstehen.
326 432
327[KOMMENTAR SK] 433[KOMMENTAR SK]
328- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: 434- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
329Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden 435Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
330ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. 436ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
331Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen 437Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
332etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. 438etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.
333 439
334Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch 440Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
335Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - 441Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
336zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des 442zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
337Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen 443Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
338haben. 444haben.
339 445
446CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz.
447
340- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; 448- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;
449
450CG: genau.
341[KOMMENTAR SK] 451[KOMMENTAR SK]
342 452
3431.10. Kommunikation 4531.10. Kommunikation
@@ -351,13 +461,22 @@ sicher.
351[KOMMENTAR SK] 461[KOMMENTAR SK]
352- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich 462- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
353über die TALER AG. 463über die TALER AG.
354- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, 464
465- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
355Verkäufer) kontaktieren. 466Verkäufer) kontaktieren.
356- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden 467- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
357sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) 468sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
358oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. 469oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
359[KOMMENTAR SK] 470[KOMMENTAR SK]
360 471
472CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
473über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
474entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
475nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
476bereitstellen.
477
478
479
3611.11. Änderung AGB 4801.11. Änderung AGB
362~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 481~~~~~~~~~~~~~~~~~~
363 482
@@ -367,16 +486,25 @@ Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.
367 486
368[KOMMENTAR SK] 487[KOMMENTAR SK]
369Vorschlag statt des obigen Absatzes: 488Vorschlag statt des obigen Absatzes:
370Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 489Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
371(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. 490(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
372Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den 491Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
373geänderten Bedingungen. 492geänderten Bedingungen.
374 493
375Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen 494Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
376an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie 495an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
377die Taler-App weiterverwenden können. 496die Taler-App weiterverwenden können.
378[KOMMENTAR SK] 497[KOMMENTAR SK]
379 498
499CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
500Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen
501vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach
502Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen."
503
504weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie
505TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig!
506
507
3801.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen 5081.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
381~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 509~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
382 510
@@ -388,6 +516,9 @@ unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Di
388Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im 516Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
389Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über 517Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
390ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. 518ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
519
520CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international.
521
391Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung 522Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
392zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher 523zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
393Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche 524Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
@@ -404,6 +535,8 @@ Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünft
404erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder 535erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
405Meldepflichten nachzukommen. 536Meldepflichten nachzukommen.
406 537
538CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
539
4071.13. Geistiges Eigentum 5401.13. Geistiges Eigentum
408~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 541~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
409 542
@@ -413,12 +546,22 @@ aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER A
413berechtigten Dritten. 546berechtigten Dritten.
414 547
415[KOMMENTAR SK] 548[KOMMENTAR SK]
416Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht 549Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht
417ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, 550ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler,
418Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder 551Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
419P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. 552P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
420[KOMMENTAR SK] 553[KOMMENTAR SK]
421 554
555CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser:
556
5571.13: Trademark
558~~~~~~~~~~~~~~~
559
560Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu
561nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren.
562
563
564
4221.14 Datenschutz 5651.14 Datenschutz
423~~~~~~~~~~~~~~~~ 566~~~~~~~~~~~~~~~~
424 567
@@ -426,13 +569,26 @@ Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und
426Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der 569Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
427schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, 570schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
428DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. 571DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.
429Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. Der KYC Prozess wird durch 572
573Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet.
574
575CG: ausschliesslich => primaer
576
577Der KYC Prozess wird durch
430einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht 578einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
431und Gesetz von der Schweiz zu sichern. Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf 579und Gesetz von der Schweiz zu sichern.
580
581CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet
582die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern.
583
584Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
432verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur 585verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
433autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer 586autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
434Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen 587Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
435"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Taler nutzt blinde Signaturen, damit 588"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
589
590>>>
591Taler nutzt blinde Signaturen, damit
436TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. 592TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
437Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte 593Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
438gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. 594gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
@@ -443,30 +599,38 @@ Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführ
443deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern 599deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
444sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und 600sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
445Auditoren offengelegt werden 601Auditoren offengelegt werden
602<<<
603CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details.
604
446Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf 605Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
447der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). 606der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
448 607
449[NETZBON-NEU] 608[NETZBON-NEU]
450Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch 609Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch
451in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen 610in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen
452hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit 611hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit
453eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, 612eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler,
454Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an 613Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an
455den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht 614den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht
456Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein 615Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein
457Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. 616Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.
458 617
459Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins 618Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins
460in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. 619in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org.
461 620
462Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler 621Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler
463Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. 622Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
464[NETZBON-NEU] 623[NETZBON-NEU]
465 624
466[KOMMENTAR SK] 625[KOMMENTAR SK]
467- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte 626- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte
468- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten 627
628CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte)
629
630- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
469auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. 631auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.
632
633CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben).
470[KOMMENTAR SK] 634[KOMMENTAR SK]
471 635
4721.15. Dauer und Kündigung 6361.15. Dauer und Kündigung
@@ -478,21 +642,36 @@ Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldiere
478schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung 642schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
479jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt 643jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
480an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. 644an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
645
646CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden!
647
481Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin 648Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
482bzw. den Kunden gekündigt. 649bzw. den Kunden gekündigt.
483 650
484[KOMMENTAR SK] 651[KOMMENTAR SK]
485- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer 652- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
486und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten 653und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
487IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. 654IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
488- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten 655
489zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst 656CG: Ja.
657
658- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
659zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
490erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. 660erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
491- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - 661
662CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
663
664- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
492insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. 665insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
493- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt 666- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
494bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). 667bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
495- Satz 5: Streichen 668- Satz 5: Streichen
669
670CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
671 das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
672 auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
673 unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
674
496[KOMMENTAR SK] 675[KOMMENTAR SK]
497 676
4981.16. Übertragung 6771.16. Übertragung
@@ -504,10 +683,14 @@ Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.
504 683
505[KOMMENTAR SK] 684[KOMMENTAR SK]
506Änderungsvorschlag: 685Änderungsvorschlag:
507Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an 686Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
508eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. 687eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
509[KOMMENTAR SK] 688[KOMMENTAR SK]
510 689
690CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen".
691Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte!
692
693
5111.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 6941.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
512~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 695~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
513 696
@@ -520,16 +703,26 @@ ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mi
520ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. 703ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
521 704
522[NETZBON-NEU] 705[NETZBON-NEU]
523Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der 706Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
524Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche 707Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
525Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die 708Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
526Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. 709Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
710
711CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
527[NETZBON-NEU] 712[NETZBON-NEU]
528 713
529[KOMMENTAR SK] 714[KOMMENTAR SK]
530- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern 715- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern
716
717CG: immer ;-)
718
531- Satz 2: Zürich --> Biel 719- Satz 2: Zürich --> Biel
720
721CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
722
532- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden 723- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden
724
725CG: OK.
533[KOMMENTAR SK] 726[KOMMENTAR SK]
534 727
5352. Zahlungsfunktionen 7282. Zahlungsfunktionen
@@ -542,16 +735,22 @@ Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
542Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit 735Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
543Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für 736Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
544das Senden und das Empfangen von Geld 737das Senden und das Empfangen von Geld
738
739CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von
740 P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer.
741
545Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. 742Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
546zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. 743zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.
547 744
548[KOMMENTAR SK] 745[KOMMENTAR SK]
549Änderungsvorschlag für Satz 3: 746Änderungsvorschlag für Satz 3:
550Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit 747Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
551zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die 748zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
552Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. 749Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
553[KOMMENTAR SK] 750[KOMMENTAR SK]
554 751
752CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln.
753
5552.2. Aufbuchen 7542.2. Aufbuchen
556~~~~~~~~~~~~~~ 755~~~~~~~~~~~~~~
557 756
@@ -572,28 +771,30 @@ Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
572Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER 771Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
573AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. 772AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.
574 773
774CG: Den letzten Satz streichen.
775
575[NETZBON-KOMMENTAR] 776[NETZBON-KOMMENTAR]
576Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet 777Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
577erhöhen: 778erhöhen:
578 779
579a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der 780a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
580Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das 781Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
581Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im 782Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
582Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. 783Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.
583 784
584b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet 785b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
585hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck 786hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
586an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des 787an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
587persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem 788persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
588Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in 789Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
589eNetzBon umtauschen. 790eNetzBon umtauschen.
590 791
591Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht 792Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
592rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. 793rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.
593 794
594In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern 795In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
595erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. 796erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
596Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger 797Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
597Änderungen der Gebührenordnung. 798Änderungen der Gebührenordnung.
598[NETZBON-KOMMENTAR] 799[NETZBON-KOMMENTAR]
599 800
@@ -602,10 +803,15 @@ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünf
602- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer 803- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
603- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets 804- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
604- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer 805- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
605- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des 806- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
606Guthabens im Wallet 807Guthabens im Wallet
607- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. 808
809CG: alle OK.
810
811- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
608der Kunde --> Nutzer 812der Kunde --> Nutzer
813
814CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*.
609[KOMMENTAR SK] 815[KOMMENTAR SK]
610 816
6112.3. Abbuchen 8172.3. Abbuchen
@@ -617,6 +823,9 @@ Das Entladen muss "_____________________________________________".
617Was soll in den Platzhalter kommen? 823Was soll in den Platzhalter kommen?
618[KOMMENTAR SK] 824[KOMMENTAR SK]
619 825
826CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt.
827
828
6202.4. Zahlen mit TALER 8292.4. Zahlen mit TALER
621~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 830~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
622 831
@@ -627,13 +836,18 @@ und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
627Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss 836Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
628mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. 837mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.
629 838
839CG: Mehrwertleistungen streichen.
840
630[KOMMENTAR SK] 841[KOMMENTAR SK]
631Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser 842Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
632installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und 843installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
633juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum 844juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
634Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). 845Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
635[KOMMENTAR SK] 846[KOMMENTAR SK]
636 847
848CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-).
849
850
6372.5. Belastung der Bezahlungen 8512.5. Belastung der Bezahlungen
638~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 852~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
639 853
@@ -642,64 +856,104 @@ dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlun
642ihre Zustimmung erfolgt sind. 856ihre Zustimmung erfolgt sind.
643 857
644[KOMMENTAR SK] 858[KOMMENTAR SK]
645Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen 859Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
646Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in 860Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
647Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind 861Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
648signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten 862signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
649Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein 863Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
650weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens 864weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
651zur Zahlung verwendet. 865zur Zahlung verwendet.
652[KOMMENTAR SK] 866[KOMMENTAR SK]
653 867
868CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!)
869CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung
870 runterziehen?
871
872
6542.6. Preise und Drittvergütungen 8732.6. Preise und Drittvergütungen
655~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 874~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
656 875
657Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind 876Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
658grundsätzlich kostenlos. 877grundsätzlich kostenlos.
878
879CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte,
880 und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind!
881
659Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten 882Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
660gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen 883gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
661Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die 884Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
662Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER 885Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
663AG zu. Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken 886AG zu.
887
888CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
889
890Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
664zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, 891zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
665so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden 892so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
666tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. 893tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.
894
895CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.
896
667TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden 897TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
668werden in diesem Fall vor der Nutzung der 898werden in diesem Fall vor der Nutzung der
669kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren 899kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
670informiert. 900informiert.
901
902CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen!
903
671Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App 904Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
672bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor 905bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
673Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für 906Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
674internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kundinnen und 907internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden.
908
909CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
910
911Den Kundinnen und
675Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, 912Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,
913
914
676bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. 915bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
916
917CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.
918
919
677Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter 920Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
678Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert 921Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
679beschrieben. Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos 922beschrieben.
923
924CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen.
925
926Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
680anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher 927anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
681Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten 928Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
682könnte.** 929könnte.**
683 930
931CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an!
932
933
684[KOMMENTAR SK] 934[KOMMENTAR SK]
685- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... 935- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
686- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu 936- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
687einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer 937einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
688Franken umgerechnet. 938Franken umgerechnet.
689- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei 939- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
690erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie 940erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
691die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und 941die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
692Fremdwährungstransaktionen. 942Fremdwährungstransaktionen.
693- Satz 7 streichen 943- Satz 7 streichen
694- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG 944- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
695- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in 945- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
696der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, 946der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
697Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. 947Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
698- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. 948- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
699“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später 949“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
700zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und 950zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
701dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. 951dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.
702 952
703Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. 953CG: Genau.
954
955Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
704stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. 956stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
705[KOMMENTAR SK] 957[KOMMENTAR SK]
958
959CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-).