reevaluating-copyright.html (28372B)
1 <!--#set var="ENGLISH_PAGE" value="/philosophy/reevaluating-copyright.en.html" --> 2 3 <!--#include virtual="/server/header.de.html" --> 4 <!-- Parent-Version: 1.96 --> 5 <!-- This page is derived from /server/standards/boilerplate.html --> 6 <!--#set var="TAGS" value="essays laws copyright" --> 7 <!--#set var="DISABLE_TOP_ADDENDUM" value="yes" --> 8 9 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! --> 10 <title>Neubewertung des Urheberrechts: Die Öffentlichkeit muss die Oberhand 11 behalten - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title> 12 13 <!--#include virtual="/philosophy/po/reevaluating-copyright.translist" --> 14 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" --> 15 <!--#include virtual="/philosophy/ph-breadcrumb.de.html" --> 16 <!--GNUN: OUT-OF-DATE NOTICE--> 17 <!--#include virtual="/server/top-addendum.de.html" --> 18 <div class="article reduced-width"> 19 <h2>Neubewertung des Urheberrechts: Die Öffentlichkeit muss die Oberhand 20 behalten</h2> 21 22 <address class="byline">von <a href="//www.stallman.org/">Richard Stallman</a><a href="#fn1" 23 id="fn1-ref" class="fnote">(1)</a></address> 24 25 <p>Die Rechtsgelehrten sind sich zwar darin einig, dass digitale 26 Informationstechnologie dem Urheberrecht „Probleme bereitet“, aber sie haben 27 diese Probleme nicht bis zu ihrer Wurzel zurückverfolgt: ein grundsätzlicher 28 Konflikt zwischen den Herausgebern von dem Urheberrecht unterliegenden 29 Werken und den Benutzern dieser Werke. Die Herausgeber, fixiert auf ihre 30 eigenen Interessen, haben bei der Clinton-Regierung einen Antrag 31 eingebracht, der das „Problem“ beheben soll, indem der Konflikt in ihrem 32 Sinne entschieden wird. Auf diesem Antrag, dem Lehman-Weißpapier,<a 33 href="#fn2" id="fn2-ref" class="fnote">(2)</a> lag der Hauptfokus der <span 34 xml:lang="en" lang="en"><em>Innovation and the Information 35 Environment</em></span>-Konferenz an der <span xml:lang="en" 36 lang="en">University of Oregon</span> (November 1995).</p> 37 38 <p>Der Hauptredner John Perry Barlow<a href="#fn3" id="fn3-ref" 39 class="fnote">(3)</a> eröffnete die Konferenz, indem er erzählte, wie <span 40 xml:lang="en" lang="en"><em>The Greatful Dead</em></span> diesen Konflikt 41 wahrnahmen und damit umgingen. Sie waren zu der Entscheidung gekommen, dass 42 es falsch wäre, beim Kopieren ihrer Auftritte auf Kassetten oder bei der 43 Verteilung via Internet einzugreifen; jedoch fanden sie nichts falsch daran, 44 das Urheberrecht bei CD-Aufnahmen ihrer Musik durchzusetzen.</p> 45 46 <p>Barlow analysierte die Gründe zu dieser Ungleichbehandlung dieser Medien 47 nicht, und später kritisierte Gary Glisson<a href="#fn4" id="fn4-ref" 48 class="fnote">(4)</a> Barlows Vorstellung, dass das Internet unbeschreiblich 49 einzigartig und anders als alles andere auf der Welt sei. Er argumentierte, 50 dass wir in der Lage sein sollten, die Folgen des Internets für die 51 Urheberrechtspolitik anhand der gleichen Analysemethoden abzuschätzen, wie 52 wir sie auf andere Technologien anwenden. Dieser Aufsatz versucht genau dies 53 zu tun.</p> 54 55 <p>Barlow war der Meinung, dass sich unsere auf physischen Objekten als 56 Eigentum basierenden Vorstellungen nicht auf Information als Eigentum 57 übertragen ließen, weil Information <em>abstrakt</em> sei. Wie Steven 58 Winter<a href="#fn5" id="fn5-ref" class="fnote">(5)</a> bemerkte, hatte 59 abstraktes Eigentum schon Jahrhunderte vorher existiert. Firmenanteile, 60 Warentermingeschäfte und sogar das Papiergeld sind Formen des Eigentums, die 61 mehr oder weniger abstrakt sind. Barlow und andere, die argumentieren, dass 62 Information frei sein sollte, lehnen diese anderen Formen des abstrakten 63 Eigentums nicht ab. Klar, der entscheidende Unterschied zwischen Information 64 und akzeptable Arten des Eigentums ist nicht Abstraktheit per se. Aber was 65 dann? Ich schlage eine einfache und praktische Erklärung vor.</p> 66 67 <p>Das Urheberrecht der Vereinigten Staaten betrachtet das Urheberrecht als 68 einen Handel zwischen Öffentlichkeit und <em>Autoren</em> (wobei in der 69 Praxis für gewöhnlich die Herausgeber den Handel des Autors mit 70 übernehmen). Die Öffentlichkeit gib gewisse Freiheiten ab, um im Austausch 71 dafür in den Genuss weiterer veröffentlichter Werke zu kommen. Bis zu dem 72 Antrag hatte unsere Regierung nie beabsichtigt, dass die Öffentlichkeit 73 <b>alle</b> ihre Freiheiten abtreten sollte, um veröffentlichte Werke 74 benutzen zu können. Urheberrecht umfasst bestimmte Freiheiten aufzugeben und 75 andere zu bewahren. Das bedeutet, dass es viele alternative 76 Handelsmöglichkeiten gibt, die die Öffentlichkeit den Herausgebern anbieten 77 könnte. Welcher Handel ist also der beste für die Öffentlichkeit? Welche 78 Freiheiten kann die Öffentlichkeit guten Gewissens eintauschen, und für wie 79 lange? Die Antwort hängt von zwei Dingen ab: wie viel zusätzliche 80 Publikation bekommt die Öffentlichkeit für das Tauschen einer bestimmten 81 Freiheit und wie viel nützt es der Öffentlichkeit, die betreffende Freiheit 82 zu behalten.</p> 83 84 <p>Dies zeigt, warum <a href="#later-1">Entscheidungen geistigen Eigentums</a> 85 durch Analogie zum physischen Objekteigentum oder sogar zu älteren Politiken 86 des geistigen Eigentums, ein Fehler ist. Winter argumentiert überzeugend, 87 dass es möglich sei solche Analogien zu ziehen, unsere alten Konzepte 88 auszudehnen und auf neue Entscheidungen anzuwenden.<a href="#fn6" 89 id="fn6-ref" class="fnote">(6)</a> Bestimmt wird es eine Antwort geben, aber 90 keine gute. Analogie ist keine sinnvolle Methode der Entscheidung was zu 91 kaufen ist oder zu welchem Preis.</p> 92 93 <p>Beispielsweise entscheiden wir nicht, ob eine Autobahn in New York City 94 gebaut werden soll in Analogie zu einer vorhergegangenen Entscheidung über 95 eine geplante Autobahn in Iowa. Bei jeder Entscheidung über den Bau einer 96 Autobahn spielen dieselben Faktoren eine Rolle (Kosten, Verkehrsaufkommen, 97 Enteignung von Land oder Häusern); wenn wir Entscheidungen zum Autobahnbau 98 durch Analogie zu anderen Entscheidungen zum Autobahnbau träfen, würden wir 99 sie alle bauen oder gar keine. Statt dessen entscheiden wir über jeden 100 geplanten Bau anhand von Pros und Contras, deren Gewichtungen von Fall zu 101 Fall variieren. Auch in Sachen Urheberrecht müssen wir Kosten und Nutzen für 102 die heutige Situation und die heutigen Medien abwägen, nicht wie sie für 103 andere Medien in der Vergangenheit gegolten haben.</p> 104 105 <p>Dies zeigt auch, warum das Prinzip von Laurence Tribe, dass Rechte bezüglich 106 der Sprache nicht von der Wahl des Mediums<a href="#fn7" id="fn7-ref" 107 class="fnote">(7)</a> abhängen sollte, nicht auf Entscheidungen des 108 Urheberrechts anwendbar ist. Urheberrecht ist eine Übereinkunft mit der 109 Öffentlichkeit, kein natürliches Recht. Bei Fragen der 110 Urheberrechtsstrategie geht es vor allem um die Übereinkünfte die der 111 Öffentlichkeit zugute kommen, nicht zu welchen Rechten Herausgeber oder 112 Leser berechtigt werden.</p> 113 114 <p>Das Urheberrechtssystem entwickelte sich zusammen mit der Druckerpresse. Im 115 Zeitalter der Druckerpresse war es einem gewöhnlichen Leser unmöglich ein 116 Buch zu kopieren. Das Kopieren eines Buches verlangte eine Druckerpresse, 117 und gewöhnliche Leser besaßen keine. Hinzu kam, dass das Kopieren auf diese 118 Art und Weise absurd teuer war, es sei denn, man stellte viele Kopien 119 her ‑ was faktisch bedeutete, dass nur ein Herausgeber ein 120 Buch wirtschaftlich kopieren konnte.</p> 121 122 <p>Als also die Öffentlichkeit an Herausgeber die Freiheit tauschte Bücher zu 123 kopieren, gab sie etwas auf, was sie <b>nicht nutzen konnte</b>. Der Tausch 124 mit etwas, das man nicht für etwas nützliches und hilfreiches nutzen kann, 125 ist immer ein guter Handel. Deshalb war das Urheberrecht im Zeitalter der 126 Druckerpresse nicht kontrovers, eben weil es nichts beschränkte, was die 127 lesende Öffentlichkeit einfach so tun könnte.</p> 128 129 <p>Aber das Zeitalter der Druckerpresse endet allmählich. Das Kopiergerät und 130 die Audio- und Videokassette läuteten diese Änderung ein; digitale 131 Informationstechnologie bringt sie zu ihrer vollen Entfaltung. Diese 132 Fortschritte machen es für gewöhnliche Menschen möglich, nicht nur 133 Herausgebern mit speziellen Geräten, Kopien anzufertigen. Und sie tun es!</p> 134 135 <p>Sobald das Kopieren für gewöhnliche Menschen eine nützliche und praktikable 136 Handlung ist, sind sie nicht mehr so bereit die Freiheit, es zu tun, 137 aufzugeben. Sie wollen diese Freiheit behalten und ausüben, anstatt 138 einzutauschen. Das Urheberrechtsabkommen, wie wir es haben, ist kein guter 139 Tausch mehr für die Öffentlichkeit, und es ist an der Zeit es zu 140 überarbeiten ‑ Zeit für das Gesetz den öffentlichen Nutzen 141 anzuerkennen, der vom Anfertigen und Weitergeben von Kopien kommt.</p> 142 143 <p>Anhand dieser Analyse sehen wir, dass die Zurückweisung des alten 144 Urheberrechtsabkommen nicht auf der Annahme beruht, dass das Internet 145 unsagbar einzigartig sei. Das Internet ist sachdienlich, weil es 146 gewöhnlichen Nutzern das Kopieren und Weitergeben von Schriften 147 erleichtert. Je leichter das Kopieren und Weitergeben ist, desto nützlicher 148 wird es, und je mehr Urheberrecht dem entgegensteht, desto schlechter wird 149 der Handel.</p> 150 151 <p>Diese Analyse erklärt auch, warum es <span xml:lang="en" lang="en"><i>The 152 Greatful Dead</i></span> sinnvoll erschien, auf dem Urheberrecht für die 153 CD-Herstellung zu bestehen, nicht jedoch beim individuellen Kopieren. Die 154 CD-Herstellung funktioniert wie die Druckerpresse; es ist heute gewöhnlichen 155 Menschen nicht möglich, auch Besitzern von Rechnern nicht, eine CD auf eine 156 andere CD zu kopieren. Folglich tut das Urheberrecht auf die Herausgabe von 157 Musik-CDs den Musik-Hörern nicht weh, so wie das gesamte Urheberrecht im 158 Zeitalter der Druckerpresse niemandem weh getan hatte. Das Kopieren 159 derselben Musik auf ein digitales Audioband einzuschränken, verletzt die 160 Hörer sehr wohl, und sie sind berechtigt, diese Beschränkung 161 zurückzuweisen.<br /><br /> 162 <i>[Anmerkung (aus dem Jahr 1999): Die praktische Situation für CDs hat sich 163 geändert, da viele gewöhnliche Rechnernutzer nun CDs kopieren können. Das 164 bedeutet, dass wir nun mehr über CDs als über Kassetten nachdenken 165 sollten.<br /> 166 Klarstellung (aus dem Jahr 2007): Ungeachtet der verbesserten CD-Technologie 167 ist es immer noch sinnvoll, Urheberrechte bei kommerziellen Vertrieb 168 anzuwenden, während man Privatpersonen frei kopieren lässt.]</i></p> 169 170 <p>Wir können auch sehen, warum die Abstraktheit <a href="#later-1">„geistigen 171 Eigentums“</a> nicht der entscheidende Faktor ist. Andere Formen des 172 abstrakten Eigentums stellen Anteile von etwas dar. Das Kopieren eines 173 Anteils beliebiger Art ist in Wirklichkeit eine Nullsummen-Aktivität; die 174 kopierende Person profitiert nur durch die Fülle von allen anderen. Das 175 Kopieren einer Dollarnote in einem Farbkopierer ist eigentlich äquivalent 176 einen kleinen Bruchteil aus allen anderen Dollars abzurasieren und diese 177 dann wieder zu einem Dollar zusammenzufügen. Natürlich betrachten wir dies 178 als falsch.</p> 179 180 <p>Im Gegensatz dazu macht das Kopieren nützlicher, erhellender oder 181 unterhaltsamer Information für einen Freund die Welt glücklicher und besser; 182 es nützt dem Freund und schadet von Natur aus niemand. Es ist eine 183 konstruktive Tätigkeit, die soziale Bindungen stärkt.</p> 184 185 <p>Einige Leser stellen diese Äußerung wahrscheinlich in Frage, weil sie 186 wissen, dass die Herausgeber behaupten, dass das illegale Kopieren bei ihnen 187 <em>„Verlust“</em> erzeugt. Diese Behauptung ist meist ungenau und teilweise 188 irreführend. Hauptsächlich jedoch wirft sie Fragen auf.</p> 189 190 <ul> 191 <li>Diese Behauptung ist größtenteils unrichtig, weil sie davon ausgeht, dass 192 der Freund sonst eine Kopie vom Herausgeber gekauft hätte. Das ist 193 gelegentlich wahr, aber häufiger falsch. Und wenn es falsch ist, tritt der 194 geltend gemachte Verlust nicht auf.</li> 195 196 <li>Der Anspruch ist teilweise irreführend, weil das Wort <em>„Verlust“</em> 197 Ereignisse ganz unterschiedlicher Natur 198 suggeriert ‑ Ereignisse, bei denen ihnen etwas weggenommen 199 wird, das sie besitzen. Wenn beispielsweise das Buchlager einer Buchhandlung 200 niedergebrannt oder wenn das Geld in der Kasse zerrissen wurde, das wäre 201 wirklich ein <em>„Verlust“</em>. Im Allgemeinen stimmen wir zu, dass es 202 falsch ist, anderen so etwas zuzufügen. 203 204 <p>Wenn nun aber Ihr Freund das Bedürfnis vermeidet, eine Kopie eine Buches zu 205 kaufen, verliert die Buchhandlung und der Herausgeber nichts was sie 206 besäßen. Eine passendere Beschreibung wäre, dass die Buchhandlung und der 207 Herausgeber weniger Einkommen haben als sie hätten haben können. Das gleiche 208 kann eintreten, wenn Ihr Freund sich dazu entscheidet Kanasta zu spielen, 209 anstatt ein Buch zu lesen. In einem freien Marktsystem ist kein Teilnehmer 210 berechtigt, „Faul!“ zu rufen, nur weil ein potenzieller Kunde entscheidet, 211 nicht mit ihnen zu handeln.</p> 212 </li> 213 214 <li>Die Behauptung wirft die Frage auf, weil die Vorstellung von 215 <em>„Verlust“</em> auf der Annahme basiert, dass der Herausgeber <em>bezahlt 216 hätte werden sollen</em>. Das wiederum basiert auf der Annahme, dass das 217 Urheberrecht existiert und das individuelle Kopieren verbietet. Aber genau 218 darum geht es hier: was sollte Urheberrecht abdecken? Wenn die 219 Öffentlichkeit entscheidet, dass sie Kopien teilen kann, dann wird der 220 Herausgeber nicht berechtigt anzunehmen, für jede Kopie bezahlt zu werden 221 und kann deswegen auch nicht behaupten, dass es einen <em>„Verlust“</em> 222 gibt, wenn es den nicht gibt. 223 224 <p>Mit anderen Worten kommt der <em>„Verlust“</em> vom Urheberrechtssystem; er 225 ist kein inhärenter Bestandteil des Kopierens. Kopieren an sich schadet 226 niemand.</p> 227 </li> 228 </ul> 229 230 <p>Die am weitesten gegensätzliche Bestimmung des Weißbuchs ist das System der 231 kollektiven Verantwortlichkeit, demzufolge verlangt wird, dass ein 232 Rechnerinhaber die Aktivitäten aller Benutzer überwacht und kontrolliert, 233 unter Strafandrohung für Taten, an denen er nicht beteiligt war, sondern 234 lediglich versäumte, aktiv zu verhindern. Tim Sloan<a href="#fn8" 235 id="fn8-ref" class="fnote">(8)</a> wies darauf hin, dass das Rechteinhabern 236 einen privilegierten Status verleiht, der sonst niemandem zugestanden würde, 237 der behauptet, von einem Rechnerbenutzer geschädigt worden zu 238 sein. Beispielsweise beabsichtigt niemand, den Rechnerinhaber zu bestrafen, 239 wenn er es aktiv unterlässt, einen Benutzer daran zu hindern, jemanden zu 240 diffamieren. Es ist für eine Regierung nur natürlich sich kollektiver 241 Verantwortlichkeit zuzuwenden, um ein Gesetz durchzusetzen, an das sich 242 viele Bürger einfach nicht halten. Je mehr digitale Technologie den Bürgern 243 hilft Information auszutauschen, desto mehr drakonische Methoden wird die 244 Regierung brauchen, um Urheberrecht gegen gewöhnliche Bürger durchzusetzen.</p> 245 246 <p>Als die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgearbeitet wurde, wurde die 247 Idee eingereicht, dass die Autoren zu einem Urheberrechtsmonopol berechtigt 248 sein sollten ‑ und zurückgewiesen.<a href="#fn9" 249 id="fn9-ref" class="fnote">(9)</a> Statt dessen übernahmen die Gründer 250 unseres Landes eine andere Vorstellung von Urheberrecht, eine, die die 251 Öffentlichkeit bevorzugt.<a href="#fn10" id="fn10-ref" 252 class="fnote">(10)</a> Das Urheberrecht in den Vereinigten Staaten soll im 253 Interesse der Benutzer bestehen. Vorteile für Herausgeber und sogar für 254 Autoren wurden nicht zum Wohle dieser Parteien zugestanden, sondern 255 lediglich als Anreiz, ihr Verhalten zu ändern. Wie der Oberste Gerichtshof 256 in <em>Fox Film Corp. vs. Doyal</em> sagte: <cite xml:lang="en" 257 lang="en">„Das alleinige Interesse der Vereinigten Staaten und das primäre 258 Ziel bei der Übertragung des [Urheberrecht-] Monopols liegen in den durch 259 die Öffentlichkeit von den Werken von Autoren abgeleiteten 260 Wertzuwächsen.“</cite><a href="#fn11" id="fn11-ref" class="fnote">(11)</a></p> 261 262 <p>Unter dem Blickwinkel der Verfassung auf das 263 Urheberrecht ‑ wenn die Öffentlichkeit es vorzieht in der 264 Lage zu sein, in bestimmten Fällen Kopien anzufertigen, auch wenn das 265 bedeutet, dass etwas weniger Werke veröffentlicht 266 werden ‑ ist die Wahl der Öffentlichkeit entscheidend. Es 267 gibt keine mögliche Rechtfertigung um der Öffentlichkeit zu verbieten, zu 268 kopieren, was sie kopieren möchte.</p> 269 270 <p>Seit die verfassungsmäßige Entscheidung getroffen wurde, haben Herausgeber 271 versucht sie aufzuheben, indem sie die Öffentlichkeit falsch 272 informierten. Sie tun dies durch Wiederholen von Argumenten, die 273 voraussetzen, dass Urheberrecht ein natürliches Recht der Autoren sei (nicht 274 erwähnend, dass Autoren es fast immer Herausgebern abtreten). Menschen, die 275 diese Argumente hören, sofern sie ein festes Bewusstsein haben, dass diese 276 Voraussetzung im Widerspruch zu den grundlegenden Prämissen unseres 277 Rechtssystems ist, betrachten dies als selbstverständlich, dass es die 278 Grundlage dieses System sei.</p> 279 280 <p>Dieser Fehler ist heute so tief verwurzelt, dass Menschen, die sich neuen 281 Gewalten des Urheberrechts entgegenstellen, das Bedürfnis verspüren dies 282 Argumentieren zu müssen, dass selbst Autoren und Herausgeber von ihnen 283 verletzt werden können. So erläutert James Boyle<a href="#fn12" 284 id="fn12-ref" class="fnote">(12)</a> wie ein strenges <a href="#later-2" 285 >System geistigen Eigentums</a> das Schreiben neuer Werke beeinträchtigen 286 kann. Jessica Litman<a href="#fn13" id="fn13-ref" class="fnote">(13)</a> 287 verweist auf die Urheberrechtsschützer, die historisch vielen neuen Medien 288 erlaubten, populär zu werden. Pamela Samuelson<a href="#fn14" id="fn14-ref" 289 class="fnote">(14)</a> warnt, dass das Weißbuch die Entwicklung von „dritte 290 Welle“ Informationsindustrien blockieren kann, indem es die Welt in das 291 „zweite Welle“ Wirtschaftsmodell sperrt, dass dem Zeitalter der 292 Druckerpresse entspricht.</p> 293 294 <p>Diese Argumente können auf jene Angelegenheiten, wo diese vorliegen, sehr 295 effektiv sein, vor allem mit einem Kongress und einer Regierung, die von dem 296 Gedanken, <em>‚Was gut für allgemeine Medien ist, ist gut für die 297 USA.‘</em>, geprägt sind. Aber sie versäumen die fundamentalen Lüge, auf die 298 diese Vorherrschaft beruht, aufzudecken; infolgedessen sind sie langfristig 299 wirkungslos. Wenn diese Argumente einen Kampf gewinnen, dann tun sie das 300 ohne dabei ein allgemeines Verständnis aufzubauen, dass dabei helfen würde 301 den nächsten Kampf zu gewinnen. Wenn wir uns diesen Argumenten zu viel und 302 zu häufig zuwenden, besteht die Gefahr, dass wir den Herausgebern erlauben, 303 die Verfassung unwidersprochen zu erneuern.</p> 304 305 <p>Die kürzlich veröffentliche Stellungnahme der <span xml:lang="en" 306 lang="en">Digital Future Coalition</span> (DFC), einem Dachverband, führt 307 beispielsweise viele Gründe auf, gegen das Weißbuch zu opponieren, im 308 Interesse der Autoren, Bibliotheken, Bildung, hilfsbedürftiger Amerikaner, 309 technologischer Fortschritt, ökonomischer Flexibilität und 310 Datenschutzbedenken ‑ alles stichhaltige Argumente, aber mit 311 Nebensächlichkeiten beschäftigt.<a href="#fn15" id="fn15-ref" 312 class="fnote">(15)</a> Auffällig nicht vorhanden ist der allerwichtigste 313 Grund: viele Amerikaner (vielleicht die meisten) wollen weiterhin Kopien 314 anfertigen. Das DFC kritisiert nicht das Kernziel des Weißbuchs, nämlich 315 Herausgebern mehr Macht einräumen sowie der zentralen Entscheidung, die 316 Verfassung zurückzuweisen und die Herausgeber über die Nutzer zu 317 stellen. Dieses Stillschweigen kann möglicherweise als Zustimmung gewertet 318 werden.</p> 319 320 <p>Sich dem Druck nach zusätzlicher Macht für Herausgeber zu widersetzen hängt 321 von einer ausgeprägten Wahrnehmung ab, dass die lesende und hörende 322 Öffentlichkeit an erster Stelle steht; dass das Urheberrecht für Nutzer 323 existiert und nicht umgekehrt. Wenn die Öffentlichkeit nicht bereit ist, 324 bestimmte Urheberrechtsbefugnisse zu akzeptieren, ist das ipso facto 325 Rechtfertigung dafür sie nicht anzubieten. Nur indem Öffentlichkeit und 326 Legislative an den Zweck des Urheberrechts und die Möglichkeit des offenen 327 Informationsflusses erinnert werden. stellen wir sicher, dass die 328 Öffentlichkeit sich durchsetzt.</p> 329 330 <h3 class="footnote">Nachträgliche Anmerkungen</h3> 331 <ul> 332 <li id="later-1"><em>Geistiges Eigentum:</em> Dieser Artikel war ein Teil des Pfads, 333 der mich dazu veranlasste <a href="/philosophy/not-ipr">die 334 Voreingenommenheit und das Durcheinander im Begriff „Geistiges Eigentum“</a> 335 zu erkennen. Heute bin ich der Meinung, dass dieser Begriff unter gar keinen 336 Umständen verwendet werden sollte.</li> 337 338 <li id="later-2"><em>System geistigen Eigentums</em>: Hier überfiel mich der modische 339 Fehler, <em>„Geistiges Eigentum“</em> zu schreiben, doch was ich meinte war 340 einfach nur <em>Urheberrecht</em>. Das ist wie <em>Europa</em> schreiben, 341 wenn man <em>Frankreich</em> meint ‑ es verursacht 342 Verwirrung, die leicht vermieden werden kann.</li> 343 </ul> 344 345 <div class="infobox"> 346 <hr /> 347 <ol> 348 <li id="ft1"><a href="#fn1-ref" id="fn1">(1)</a> Veröffentlicht in Oregon Law Review 349 1996.</li> 350 351 <li id="ft2"><a href="#fn2-ref" id="fn2">(2)</a> Information Infrastructure Task Force, 352 <cite>Intellectual Property and the National Information Infrastructure: The 353 Report of the Working Group on Intellectual Property Rights</cite> 1995.</li> 354 355 <li id="ft3"><a href="#fn3-ref" id="fn3">(3)</a> John Perry Barlow, <cite>Remarks at the 356 Innovation and the Information Environment Conference</cite> 1995. Barlow 357 ist einer der Gründer der <i>Electronic Frontier Foundation</i> (EFF), einer 358 Nichtregierungsorganisation in den Vereinigten Staaten, die sich für 359 Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, und ehemaliger Songtexter der 360 Rockband <i>The Grateful Dead</i>.</li> 361 362 <li id="ft4"><a href="#fn4-ref" id="fn4">(4)</a> Gary Glisson, <cite>Remarks at the 363 Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Siehe 364 auch:<br />Gary Glisson, <cite>A Practitioner's Defense of the NII White 365 Paper</cite>, 75 Or. L. Rev. 1996 (unterstützt das Weißbuch). Glisson ist 366 Partner und Vorsitzender der <i>Intellectual Property Group</i> bei Lane 367 Powell Spears Lubersky Portland, Oregon, USA.</li> 368 369 <li id="ft5"><a href="#fn5-ref" id="fn5">(5)</a> Steven Winter, <cite>Remarks at the 370 Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Winter ist 371 Professor an der University of Miami School of Law.</li> 372 373 <li id="ft6"><a href="#fn6-ref" id="fn6">(6)</a> Winter, siehe <a href="#fn5">(5)</a>.</li> 374 375 <li id="ft7"><a href="#fn7-ref" id="fn7">(7)</a> Siehe Laurence H. Tribe, <cite>The 376 Constitution in Cyberspace: Law and Liberty Beyond the Electronic 377 Frontier</cite>, Humanist 1991.</li> 378 379 <li id="ft8"><a href="#fn8-ref" id="fn8">(8)</a> Tim Sloan, <cite>Remarks at the 380 Innovation and the Information Environment Conference</cite> 1995. Sloan ist 381 Mitglied der <i>National Telecommunication and Information 382 Administration</i> (NTIA).</li> 383 384 <li id="ft9"><a href="#fn9-ref" id="fn9">(9)</a> Siehe Jane C. Ginsburg, <cite>A Tale of 385 Two Copyrights: Liberary Property in Revolutionary France and 386 America</cite>, in: Of Authors and Origins: Essays on Copyright Law 131, 387 137-38 (Brad Sherman & Alain Strowel, eds., 1994), wonach die Verfasser 388 der [US-]Verfassung entweder die <em>„Interessen des Autors zum Nutzen der 389 Allgemeinheit unterordnen“</em> oder <em>„die privaten und öffentlichen 390 Interessen […] gleichermaßen behandeln“</em>.</li> 391 392 <li id="ft10"><a href="#fn10-ref" id="fn10">(10)</a> Verfassung der Vereinigten Staaten 393 von Amerika, Artikel I, Abschnitt 8, cl. 8 (<em>„Der Kongress hat das Recht 394 […] den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass 395 Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an 396 ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird;“</em>).</li> 397 398 <li id="ft11"><a href="#fn11-ref" id="fn11" >(11)</a> <cite>Fox Film Corp. v. Doyal</cite> 399 1932, 286 U.S. 123, 127</li> 400 401 <li id="ft12"><a href="#fn12-ref" id="fn12">(12)</a> James Boyle, <cite>Remarks at the 402 Innovation and Information Environment Conference</cite> 1995. Boyle ist 403 Professor der Rechtswissenschaft an der American University in Washington, 404 D.C., USA.</li> 405 406 <li id="ft13"><a href="#fn13-ref" id="fn13">(13)</a> Jessica Litman, <cite>Remarks at 407 Innovation and the Information Environment Conference</cite> 1995. Litman 408 ist Professorin an der Wayne State University Law School in Detroit, 409 Michigan, USA.</li> 410 411 <li id="ft14"><a href="#fn14-ref" id="fn14">(14)</a> Pamela Samuelson, <cite>The Copyright 412 Grab</cite>, Wired 1996. Samuelson ist Professorin an der Cornell Law 413 School, Ithaca, New York, USA.</li> 414 415 <li id="ft15"><!-- (available at URL: 416 home.worldweb.net/dfc/press.html</a> 417 )--> 418 <a href="#fn15-ref" id="fn15">(15)</a> Digital Future Coalition, 419 <cite>Broad-Based Coalition Expresses Concern Over Intellectual Property 420 Proposals</cite> 1995.</li> 421 </ol> 422 </div> 423 </div> 424 425 <div class="translators-notes"> 426 427 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.--> 428 </div> 429 </div> 430 431 <!-- for id="content", starts in the include above --> 432 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" --> 433 <div id="footer" role="contentinfo"> 434 <div class="unprintable"> 435 436 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF & GNU an <a 437 href="mailto:gnu@gnu.org"><gnu@gnu.org></a>. Sie können auch die <a 438 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software 439 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere 440 Korrekturen oder Vorschläge können an <a 441 href="mailto:webmasters@gnu.org"><webmasters@gnu.org></a> gesendet 442 werden.</p> 443 444 <p> 445 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph, 446 replace it with the translation of these two: 447 448 We work hard and do our best to provide accurate, good quality 449 translations. However, we are not exempt from imperfection. 450 Please send your comments and general suggestions in this regard 451 to <a href="mailto:web-translators@gnu.org"> 452 453 <web-translators@gnu.org></a>.</p> 454 455 <p>For information on coordinating and contributing translations of 456 our web pages, see <a 457 href="/server/standards/README.translations.html">Translations 458 README</a>. --> 459 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt 460 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen 461 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen 462 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a 463 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org"><web-translators@gnu.org></a>.</p> 464 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von 465 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a 466 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p> 467 </div> 468 469 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to 470 files generated as part of manuals) on the GNU web server should 471 be under CC BY-ND 4.0. Please do NOT change or remove this 472 without talking with the webmasters or licensing team first. 473 Please make sure the copyright date is consistent with the 474 document. For web pages, it is ok to list just the latest year the 475 document was modified, or published. 476 477 If you wish to list earlier years, that is ok too. 478 Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying 479 years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable 480 year, i.e., a year in which the document was published (including 481 being publicly visible on the web or in a revision control system). 482 483 There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers 484 Information document, www.gnu.org/prep/maintain. --> 485 <p>Copyright © 1996, 1999, 2006, 2007, 2021 Richard Stallman.</p> 486 487 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license" 488 href="//creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de">Creative Commons 489 Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International</a>-Lizenz.</p> 490 491 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" --> 492 <div class="translators-credits"> 493 494 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.--> 495 <strong>Übersetzung:</strong> Ralf Willin-Fuhrmann, 2003. Joerg Kohne, 2013, 496 2016.</div> 497 498 <p class="unprintable"><!-- timestamp start --> 499 Letzte Änderung: 500 501 $Date: 2021/10/08 10:06:17 $ 502 503 <!-- timestamp end --> 504 </p> 505 </div> 506 </div> 507 <!-- for class="inner", starts in the banner include --> 508 </body> 509 </html>