not-ipr.html (19415B)
1 <!--#set var="PO_FILE" 2 value='<a href="/philosophy/po/not-ipr.de.po"> 3 https://www.gnu.org/philosophy/po/not-ipr.de.po</a>' 4 --><!--#set var="ORIGINAL_FILE" value="/philosophy/not-ipr.html" 5 --><!--#set var="DIFF_FILE" value="/philosophy/po/not-ipr.de-diff.html" 6 --><!--#set var="OUTDATED_SINCE" value="2021-10-01" --><!--#set var="ENGLISH_PAGE" value="/philosophy/not-ipr.en.html" --> 7 8 <!--#include virtual="/server/header.de.html" --> 9 <!-- Parent-Version: 1.86 --> 10 11 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! --> 12 <title>Sagten Sie ‚Geistiges Eigentum‘? Eine verführerische Illusion - GNU-Projekt 13 - Free Software Foundation</title> 14 15 <!--#include virtual="/philosophy/po/not-ipr.translist" --> 16 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" --> 17 <!--#include virtual="/server/outdated.de.html" --> 18 <h2>Sagten Sie ‚Geistiges Eigentum‘? Eine verführerische Illusion</h2> 19 20 <p>von <strong><a href="//www.stallman.org/">Richard Stallman</a></strong></p> 21 22 <p> 23 Es ist in Mode gekommen, Urheberrecht, Patente und 24 Marken ‑ drei separate und unterschiedliche Entitäten, die 25 drei separate und unterschiedliche Rechtsvorschriften 26 umfassen ‑ sowie ein Dutzend andere Gesetze in einen Topf zu 27 werfen und es „geistiges Eigentum“ zu nennen. Der verzerrende und 28 irritierende Begriff setzte sich nicht zufällig durch. Firmen, die davon 29 profitieren, förderten ihn. Der einfachste Weg aus der Irritation ist den 30 Begriff gänzlich zurückzuweisen. 31 </p> 32 33 <p> 34 Laut Professor Mark Lemley, nun an der Juristischen Fakultät von Stanford, 35 ist der weitverbreitete Gebrauch des Begriffs <a 36 href="/philosophy/words-to-avoid#IntellectualProperty">„Geistiges 37 Eigentum“</a> eine Modeerscheinung, die der Gründung der 38 <em>Weltorganisation für „geistiges Eigentum“</em> (engl. <span 39 xml:lang="en" lang="en">‚World Intellectual Property Organization‘</span>, 40 WIPO) im Jahre 1967 folgte und erst in den letzten Jahren gängiger wurde 41 (WIPO ist formal eine Organisation der Vereinten Nationen, vertritt 42 tatsächlich aber die Interessen der Inhaber von Urheberrechten, Patenten und 43 Marken). [Weitverbreitete <a 44 href="https://books.google.com/ngrams/graph?content=intellectual+property&year_start=1800&year_end=2008&corpus=15&smoothing=1&share=&direct_url=t1%3B%2Cintellectual%20property%3B%2Cc0" 45 title="Google Books Ngram Viewer">Nutzungsdaten aus der Zeit ab ca. 1990</a> 46 / <a href="/graphics/seductivemirage.png" title="N-Gramm">Bildkopie 47 (archiviert)</a>.] 48 </p> 49 50 <p> 51 Der Begriff führt eine unschwer zu erkennende Voreingenommenheit mit sich: 52 er legt nahe, über Urheberrecht, Patente und Marken in Analogie zu 53 Eigentumsrechten materieller Objekte nachzudenken (diese Analogie steht im 54 Widerspruch zum Rechtsverständnis des Urheber-, Patent- und des 55 Markenrechts, aber nur Fachleute wissen das). Diese Gesetze sind in der Tat 56 nicht ganz wie materielles Eigentumsrecht, aber der Gebrauch des Begriffs 57 „Geistiges Eigentum“ führt Gesetzgeber dazu, sie mehr in diese Richtung zu 58 ändern. Da dies eine von Unternehmen ‑ die Urheber-, Patent- 59 und Markenmächte ausüben ‑ erwünschte und beabsichtigte 60 Änderung ist, sagt ihnen die Voreingenommenheit des Begriffs „Geistiges 61 Eigentum“ zu. 62 </p> 63 64 <p> 65 Die Voreingenommenheit ist Grund genug den Begriff zurückzuweisen, und man 66 hat mich häufig gebeten, einen anderen Namen für die gesamte Kategorie 67 vorzuschlagen ‑ oder es wurden eigene (oft humorvolle) 68 Alternativen vorgeschlagen. Vorschläge wie unter anderem <em>IMPs</em> für 69 <span xml:lang="en" lang="en"><em>Imposed Monopoly Privileges</em></span> 70 (‚Aufgezwungene Monopolrechte‘) oder <em>GOLEMs</em> für <span xml:lang="en" 71 lang="en"><em>Government-Originated Legally Enforced Monopolies</em></span> 72 (in etwa durch die ‚öffentliche Hand rechtskräftig durchgesetzte 73 Zwangsmonopole‘). Manche sprechen auch von „Exklusivrechte-Regimen“, aber 74 Restriktionen „Rechte“ zu nennen, ist ein ebenso zwiespältiges Denken. 75 </p> 76 77 <p> 78 Einige dieser alternativen Namen wären eine Verbesserung, aber es ist ein 79 Fehler, „Geistiges Eigentum“ mit einem anderen Begriff zu ersetzen. Ein 80 unterschiedlicher Name wird nicht das grundlegende Problem des Begriffes 81 angehen: Überverallgemeinerung. Es gibt nicht so etwas wie ein einheitliches 82 „geistiges Eigentum“ ‑ das ist eine Illusion. Der einzige 83 Grund, warum man meint es ergebe als schlüssige Kategorie Sinn, ist der, 84 dass der weitverbreitete Gebrauch des Begriffs einen über die fraglichen 85 Gesetze fehlgeleitet hat. 86 </p> 87 88 <p> 89 „Geistiges Eigentum“ ist bestenfalls ein Sammelbecken, um ungleiche Gesetze 90 in einen Topf zu werfen. Nichtjuristen, die einen auf diese 91 unterschiedlichen Gesetze angewandten Begriff hören, neigen zu der Annahme, 92 sie würden auf einem gemeinsamen Prinzip und ähnlichen Aufgabe beruhen. 93 </p> 94 95 <p> 96 Nichts könnte der Realität ferner sein. Diese Gesetze entstanden separat, 97 entwickelten sich unterschiedlich, decken verschiedene Aktivitäten ab, haben 98 unterschiedliche Regeln und werfen andere Fragen der öffentlichen Ordnung 99 auf. 100 </p> 101 102 <p> 103 Das Urheberrecht wurde beispielsweise entworfen, um Autorschaft und Kunst zu 104 fördern, und umfasst die Einzelheiten eines Werkes. Das Patentrecht sollte 105 die Veröffentlichung nützlicher Ideen fördern, zu einem Preis, demjenigen, 106 der eine Idee veröffentlicht, ein vorläufiges Monopol darüber zu 107 geben ‑ einem Preis, der in einigen Bereichen zu zahlen wert 108 sein kann und in anderen nicht. 109 </p> 110 111 <p> 112 Markenrecht sollte hingegen nicht irgendeine besondere Handlungsweise 113 fördern, sondern Käufern lediglich ermöglichen zu wissen, was sie 114 kaufen. Gesetzgeber haben es jedoch unter dem Einfluss des Begriffs 115 „Geistiges Eigentum“ zu einem Schema gemacht, das Anreize für Werbung 116 ermöglicht. Und das sind nur drei von vielen Gesetzen, auf die sich der 117 Begriff bezieht. 118 </p> 119 120 <p> 121 Da sich diese Gesetze unabhängig voneinander entwickelten, sind sie sowohl 122 in jedem Detail als auch ihren grundsätzlichen Zielen und Methoden 123 verschieden. Wenn man also einige Fakten zum Urheberrecht erfährt, wäre man 124 gut beraten anzunehmen, dass sich Patentrecht unterscheidet. Man wird selten 125 falsch liegen! 126 </p> 127 128 <p> 129 In der Praxis werden nahezu alle anzutreffenden allgemeinen Aussagen, die 130 mit „geistiges Eigentum“ formuliertes sind, falsch sein. Beispielsweise 131 Aussagen, dass <ins>Sinn und</ins> Zweck <ins>eine Maßnahme zur</ins> 132 „Förderung der Innovationen“ sei, aber trifft nur auf Patentrecht zu und 133 vielleicht Saatgut-Monopolen. Urheberrecht beschäftigt sich nicht mit 134 Innovation. Ein Schlager oder Roman unterliegt selbst dann dem Urheberrecht, 135 wenn es nichts Innovatives daran gibt. Markenrecht beschäftigt sich 136 <ins>ebenso</ins> nicht mit Innovation. Wenn ich einen Teeladen eröffne und 137 ihn <em>RMS-Tee</em> nennen würde, wäre das eine feststehende Marke, selbst 138 wenn ich dieselben Tees auf die gleiche Weise wie jeder andere auch 139 verkaufen würde. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisrecht<a href="#tn1" 140 id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> beschäftigen sich <ins>auch</ins> 141 nicht mit Innovation, höchstens am Rande. Meine Liste mit Teekunden wäre ein 142 Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und hätte nichts mit Innovation zu tun.</p> 143 144 <p> 145 Man wird auch Aussagen antreffen, dass sich „geistiges Eigentum“ mit 146 „Kreativität“ befassen würde, aber das passt nun wirklich nur zu 147 Urheberrecht. Um eine patentfähige Erfindung zu machen, ist mehr als 148 Kreativität erforderlich. Marken- und das Betriebs- und 149 Geschäftsgeheimnisrecht haben nichts mit Kreativität zu tun. Der Name 150 <em>RMS-Tee</em> ist überhaupt nicht kreativ, und auch nicht meine geheime 151 Liste mit Teekunden. </p> 152 153 <p> 154 Einige sagen oftmals „geistiges Eigentum“, wenn sie tatsächlich mehr oder 155 weniger eine Reihe unterschiedlicher Gesetzen meinen. Beispielsweise 156 verhängen reiche Länder oft ungerechte Gesetze auf arme Länder, um Geld aus 157 ihnen herauszuquetschen. Einige dieser Gesetze gehören zu den sogenannten 158 „Geistiges Eigentum“-Gesetzen, und andere nicht. Dennoch greifen Kritiker 159 der Praxis oft zu dieser Bezeichnung, weil sie ihnen vertraut geworden 160 ist. Durch den Gebrauch stellen sie die Art des Problems falsch dar. Es wäre 161 besser, einen genauen Begriff wie etwa „legislative Kolonisation“ zu 162 verwenden, das trifft den Kern der Sache eher. 163 </p> 164 165 <p> 166 Laien sind nicht die einzigen, die durch diesen Begriff irregeführt 167 werden. Sogar Juraprofessoren, die diese Jurisprudenz lehren, werden durch 168 die Verführungskraft des Begriffs „Geistiges Eigentum“ geködert und 169 unaufmerksam, und geben allgemeine Aussagen ab, die im Widerspruch mit ihnen 170 bekannten Fakten stehen. Beispielsweise schrieb ein Professor im Jahr 2006: 171 </p> 172 173 <blockquote><p> 174 „Anders als ihre Nachfahren, die nun die Zügel bei der WIPO in der Hand 175 halten, hatten die Gestalter der US-Verfassung eine von Prinzipien 176 geleitete, wettbewerbsfördernde Einstellung zum geistigen Eigentum. Sie 177 wussten, dass Rechte notwendig sein könnten, aber […] sie banden dem 178 Kongress die Hände, was dessen Macht in vielfacher Hinsicht einschränkte.“ 179 </p></blockquote> 180 181 <p> 182 Diese Aussage bezieht sich auf Artikel 1, Abschnitt 8, Satz 8 der 183 US-Verfassung, welche Urheber- und Patentrecht autorisiert. Dieser Satz hat 184 jedoch nichts mit Marken- und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisrecht oder 185 verschiedenen anderen zu tun. Der Begriff „Geistiges Eigentum“ führte den 186 Professor dazu, eine falsche Verallgemeinerung zu machen. 187 </p> 188 189 <p> 190 Der Begriff „Geistiges Eigentum“ führt auch zu vereinfachtem Denken. Er 191 führt dazu, sich auf die dürftige Gemeinsamkeit in der Form zu 192 konzentrieren, die diese disparaten Gesetze haben ‑ dass sie 193 künstliche Privilegien für gewisse Parteien schaffen ‑ und 194 die Details zu missachten, die ihr Wesen bilden: die besonderen 195 Beschränkungen, die jedes davon der Öffentlichkeit auferlegt und die 196 Konsequenzen, die daraus resultieren. Diese vereinfachte Konzentration<!-- 197 auf der Form--> unterstützt einen <em>ökonomistischen</em> Ansatz auf all 198 diese Fragen. 199 </p> 200 201 <p> 202 Ökonomik funktioniert hier ‑ wie schon so 203 oft ‑ als Mittel für ungeprüfte Annahmen. Diese beinhalten 204 Annahmen über Werte wie dessen Produktionsumfang, nicht jedoch Freiheit und 205 Lebensweise, und faktische Annahmen, die meist falsch sind, wie 206 beispielsweise das Urheberrechte an Musik die Musiker unterstützen würde 207 oder Patente auf Medikamente die lebensrettende Forschung unterstützen 208 würde. 209 </p> 210 211 <p> 212 Ein anderes Problem besteht darin, größtenteils implizit durch den Begriff 213 „Geistiges Eigentum“, dass die besonderen Fragen im Zusammenhang mit den 214 verschiedenen Gesetzen nahezu unsichtbar sind. Diese Fragen ergeben sich aus 215 den Besonderheiten jedes Gesetzes ‑ genau das, wozu der 216 Begriff „Geistiges Eigentum“ ermutigt zu ignorieren. Beispielsweise ist ein 217 Problem im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, ob der gemeinsame Austausch 218 von Musik erlaubt sein sollte. Patentrecht hat damit nichts zu tun. Das 219 Patentrecht wirft Fragen auf wie etwa, ob es armen Ländern erlaubt sein 220 sollte, lebensrettende Medikamente zu produzieren und sie preiswert zu 221 verkaufen, um Leben zu retten. Urheberrecht hat mit solchen Dingen nichts zu 222 tun. 223 </p> 224 225 <p> 226 Keine diese Fragen ist ausschließlich ökonomischer Natur, und ihre 227 unökonomischen Aspekte sind sehr unterschiedlich. Die oberflächliche 228 ökonomische Überverallgemeinerung als Grundlage für ihre Erwägung zu 229 benutzen, bedeutet, die Unterschiede zu ignorieren. Beide Gesetze in den 230 Topf „Geistiges Eigentum“ zu packen, behindert das klare Denken über jedes 231 einzelne. 232 </p> 233 234 <p> 235 Somit sind jegliche Meinungen über <em>„die Frage des geistigen 236 Eigentums“</em> und etwaige Verallgemeinerungen über diese vermeintliche 237 Kategorie fast sicher töricht. Wenn man meint, dass all diese Gesetze ein 238 und derselbe Sachverhalt seien, wird man tendenziell die Meinungen aus einer 239 Auswahl mitreißender Verallgemeinerungen wählen, von denen keine etwas 240 taugt. 241 </p> 242 243 <p> 244 Die Zurückweisung von ‚Geistigen Eigentum‘ ist keine bloße philosophische 245 Neuschöpfung. Der Begriff richtet ernsten Schaden an. Apple benutzte ihn, um 246 die <a 247 href="https://www.theguardian.com/us-news/2017/mar/11/nebraska-farmers-right-to-repair-bill-stalls-apple">Debatte 248 über Nebraskas Gesetzesvorlage ‚Right to Repair‘ zu verzerren</a>. Das 249 fingierte Konzept gab Apple die Möglichkeit, seine Vorliebe für 250 Geheimhaltung in Schale zu werfen, welches in Konflikt mit den Rechten 251 seiner Kunden als angeblicher Grundsatz steht, dem Kunden und der Staat 252 nachgeben müssen.</p> 253 254 <p> 255 Wenn man einen klaren Gedanken über die Fragen im Zusammenhang mit Patenten, 256 Urheberrechten, Marken oder diversen anderen Gesetzen fassen möchte, besteht 257 der erste Schritt darin, die Idee zu vergessen, man könne sie alle in einen 258 Topf werfen und sie als separate Sachverhalte behandeln. Der zweite Schritt 259 besteht darin, die schmalen Perspektiven und vereinfachenden Bilder, die der 260 Begriff „Geistiges Eigentum“ suggeriert, zurückzuweisen. Betrachten Sie 261 jedes dieser Sachverhalte separat in seiner ganzen Fülle, und Sie haben eine 262 Chance, sie als gut zu betrachten. 263 </p> 264 265 <p>Und was die Reformation der WIPO betrifft, hier ein <a 266 href="https://fsfe.org/activities/wipo/wiwo.html" title="Auf dem Weg zur 267 „WIPO“, unter: fsfe.org 2013.">Vorschlag für eine Änderung des Namens und 268 der Grundlage der WIPO</a>. 269 </p> 270 271 <hr /> 272 273 <p> 274 <b>Siehe auch:</b></p> 275 <p>Richard Stallman, <cite><a href="/philosophy/komongistan">Die kuriose 276 Geschichte von Komongistan (Zerschlagung des Begriffs „Geistiges 277 Eigentum“)</a></cite> 2015. (abgerufen 2015-04-21) 278 </p> 279 280 <p> 281 Die Länder in Afrika ähneln sich sehr viel mehr als diese Gesetze, und 282 „Afrika“ ist ein kohärentes geographisches Konzept. Dennoch verursacht über 283 „Afrika“ statt über ein bestimmtes Land zu sprechen einiges an Irritation, 284 siehe:<br />Nicolas Kayser-Bril, <cite><a 285 href="https://www.theguardian.com/world/2014/jan/24/africa-clinton">Africa 286 is not a country</a></cite>, unter: TheGuardian.com 2014. (abgerufen 287 2016-11-17) 288 </p> 289 290 <p> 291 Unterstützt die Zurückweisung dieses Begriffs:<br />Rick<!--ard --> 292 Falkvinge, <cite><a 293 href="http://torrentfreak.com/language-matters-framing-the-copyright-monopoly-so-we-can-keep-our-liberties-130714/">Language 294 Matters: Framing The Copyright Monopoly So We Can Keep Our 295 Liberties</a></cite>, unter: TorrentFreak.com 2013. (abgerufen 2016-11-17)</p> 296 297 <p>Verurteilt den Begriff „Geistiges Eigentum“ ebenso:<br />Cory Doctorow, 298 <cite><a 299 href="http://www.locusmag.com/Perspectives/2016/11/cory-doctorow-sole-and-despotic-dominion/">Sole 300 and Despotic Dominion</a></cite>, unter: Lotus, locusmag.com 301 2016. (abgerufen 2016-11-17)</p> 302 303 <div class="translators-notes"> 304 305 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.--> 306 <p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p> 307 <ol id="transnote"> 308 <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> Das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis 309 wird in den USA durch eigens geschaffene Gesetze und Verordnungen 310 geregelt. In Deutschland unterliegen sie § 203, § 204 StGB und §§ 18 311 f. UWG.</li> 312 <li><p><strong>Weiterführende Referenzen</strong>:</p> 313 <ol style="list-style-type:none"> 314 <li id="tn01"><a href="#tn01-ref">[ ]</a> Stephan Kinsella, <cite><a 315 href="https://web.archive.org/web/20120211195118/http://c4sif.org/2012/02/intellectual-property-as-an-umbrella-term-and-as-propaganda-a-reply-to-richard-stallman/">“Intellectual 316 Property” as an umbrella term and as propaganda: a reply to Richard 317 Stallman</a></cite>, unter: c4sif.org 2012 (Internet Archive). (abgerufen 318 2016-11-15)</li> 319 </ol></li></ol></div> 320 </div> 321 322 <!-- for id="content", starts in the include above --> 323 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" --> 324 <div id="footer"> 325 <div class="unprintable"> 326 327 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF & GNU an <a 328 href="mailto:gnu@gnu.org"><gnu@gnu.org></a>. Sie können auch die <a 329 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software 330 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere 331 Korrekturen oder Vorschläge können an <a 332 href="mailto:webmasters@gnu.org"><webmasters@gnu.org></a> gesendet 333 werden.</p> 334 335 <p> 336 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph, 337 replace it with the translation of these two: 338 339 We work hard and do our best to provide accurate, good quality 340 translations. However, we are not exempt from imperfection. 341 Please send your comments and general suggestions in this regard 342 to <a href="mailto:web-translators@gnu.org"> 343 344 <web-translators@gnu.org></a>.</p> 345 346 <p>For information on coordinating and submitting translations of 347 our web pages, see <a 348 href="/server/standards/README.translations.html">Translations 349 README</a>. --> 350 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt 351 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen 352 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen 353 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a 354 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org"><web-translators@gnu.org></a>.</p> 355 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von 356 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a 357 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p> 358 </div> 359 360 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to 361 files generated as part of manuals) on the GNU web server should 362 be under CC BY-ND 4.0. Please do NOT change or remove this 363 without talking with the webmasters or licensing team first. 364 Please make sure the copyright date is consistent with the 365 document. For web pages, it is ok to list just the latest year the 366 document was modified, or published. 367 368 If you wish to list earlier years, that is ok too. 369 Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying 370 years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable 371 year, i.e., a year in which the document was published (including 372 being publicly visible on the web or in a revision control system). 373 374 There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers 375 Information document, www.gnu.org/prep/maintain. --> 376 <p>Copyright © 2004, 2006, 2010, 2013<ins>, 2014</ins>, 2015-2018 Richard 377 M. Stallman.</p> 378 379 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license" 380 href="//creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de">Creative Commons 381 Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International</a>-Lizenz.</p> 382 383 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" --> 384 <div class="translators-credits"> 385 386 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.--> 387 <strong><a 388 href="//savannah.gnu.org/projects/www-de">Übersetzung:</a></strong> Roland 389 Zowislo, 2013. Jоегg Kоhпе, 2013-2017.</div> 390 391 <p class="unprintable"><!-- timestamp start --> 392 Letzte Änderung: 393 394 $Date: 2021/11/30 11:06:54 $ 395 396 <!-- timestamp end --> 397 </p> 398 </div> 399 </div> 400 <!-- for class="inner", starts in the banner include --> 401 </body> 402 </html>