government-free-software.html (20102B)
1 <!--#set var="PO_FILE" 2 value='<a href="/philosophy/po/government-free-software.de.po"> 3 https://www.gnu.org/philosophy/po/government-free-software.de.po</a>' 4 --><!--#set var="ORIGINAL_FILE" value="/philosophy/government-free-software.html" 5 --><!--#set var="DIFF_FILE" value="/philosophy/po/government-free-software.de-diff.html" 6 --><!--#set var="OUTDATED_SINCE" value="2022-03-16" --><!--#set var="ENGLISH_PAGE" value="/philosophy/government-free-software.en.html" --> 7 8 <!--#include virtual="/server/header.de.html" --> 9 <!-- Parent-Version: 1.96 --> 10 <!-- This page is derived from /server/standards/boilerplate.html --> 11 <!--#set var="TAGS" value="essays upholding need" --> 12 <!--#set var="DISABLE_TOP_ADDENDUM" value="yes" --> 13 14 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! --> 15 <title>Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern - 16 GNU-Projekt - Free Software Foundation</title> 17 18 <!--#include virtual="/philosophy/po/government-free-software.translist" --> 19 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" --> 20 <!--#include virtual="/philosophy/ph-breadcrumb.de.html" --> 21 <!--GNUN: OUT-OF-DATE NOTICE--> 22 <!--#include virtual="/server/outdated.de.html" --> 23 <!--#include virtual="/server/top-addendum.de.html" --> 24 <div class="article reduced-width"> 25 <h2 style="margin-bottom: .2em"> 26 Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern<br 27 /><small>‑ und warum ist es ihre Pflicht, dies zu tun</small></h2> 28 <h3 style="margin: 0 0 1.2em"> 29 </h3> 30 31 <address class="byline">von <a href="//www.stallman.org/">Richard Stallman</a></address> 32 33 <div class="introduction"> 34 <p><span class="intro">Dieser Artikel schlägt Maßnahmen für eine starke und 35 solide Bemühung vor, Freie Software innerhalb des Staates zu fördern und den 36 Rest des Landes in Richtung Softwarefreiheit zu führen.</span></p> 37 </div> 38 39 <p>Aufgabe des Staates ist es, die Gesellschaft auf die Freiheit und das Wohl 40 des Volkes vorzubereiten. Ein Aspekt dieser Aufgabe im 41 Datenverarbeitungsbereich ist Nutzer zu ermutigen, Freie Software 42 anzunehmen: <a href="/philosophy/free-sw">Software, die die Freiheit des 43 Nutzers respektiert</a>. Ein proprietäres (unfreies) Programm tritt die 44 Freiheit derer mit Füßen, die es benutzen; es ist ein soziales Problem, an 45 dem der Staat arbeiten sollte, um es zu beseitigen.</p> 46 47 <p>Der Staat muss in seiner eigenen Datenverarbeitung aufgrund seiner 48 Rechnersouveränität auf <em>freie</em> Software bestehen (die staatliche 49 Kontrolle über die eigene Datenverarbeitung). Alle Nutzer verdienen die 50 Kontrolle über ihre Datenverarbeitung, aber der Staat hat eine Verantwortung 51 den Menschen gegenüber, die Kontrolle über die Datenverarbeitung in ihrem 52 Namen zu behalten. Die meisten staatlichen Tätigkeiten hängen heute von der 53 Datenverarbeitung ab, und die Kontrolle über jene Tätigkeiten hängt von 54 seiner Kontrolle über diese Datenverarbeitung ab. Diese Kontrolle in einer 55 Behörde zu verlieren, deren Aufgabe von entscheidender Bedeutung ist, 56 untergräbt die nationale Sicherheit.</p> 57 58 <p>Staatliche Behörden zu ermutigen auf Freie Software umzusteigen, kann auch 59 sekundäre Vorteile wie Kosteneinsparung und die Förderung örtlicher 60 Softwarebetreuung von Unternehmen bieten.</p> 61 62 <p>Im vorliegenden Text bezieht sich <em>staatliche Einrichtungen</em> auf alle 63 politischen Ebenen und bedeutet öffentliche Einrichtungen wie Schulen, 64 öffentlich-private Partnerschaften, weitgehend staatlich geförderte 65 Aktivitäten wie <span xml:lang="en" lang="en">Charter</span>-Schulen<a 66 href="#tn1" id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> und staatlich 67 kontrollierte <em>private</em> oder mit besonderen Privilegien oder Aufgaben 68 gegründete Gesellschaften.</p> 69 70 <h3>Bildung</h3> 71 <p>Die wichtigste Maßnahme betrifft Bildung, da das die Zukunft des Landes 72 prägt:</p> 73 74 <ul> 75 <li><strong>Nur Freie Software unterrichten</strong><br /> 76 Bildungsstätten, oder zumindest die staatlicher Einrichtungen, dürfen nur 77 <em>freie</em> Software unterrichten (die Schülerschaft also niemals dazu 78 bringen, ein unfreies Programm zu verwenden) und sollten die 79 staatsbürgerlichen Gründe lehren, um auf <em>freie</em> Software zu 80 bestehen. Unfreie Programme zu unterrichten bedeutet Abhängigkeit zu lehren, 81 das im Widerspruch zum Lehrauftrag der Schule steht.</li> 82 </ul> 83 84 <h3>Der Staat und die Öffentlichkeit</h3> 85 <p>Ebenfalls entscheidend sind staatliche Maßnahmen, die beeinflussen, welche 86 Software Einzelpersonen und Organisationen nutzen:</p> 87 88 <ul> 89 <li><p><strong>Niemals unfreie Programme voraussetzen</strong><br /> 90 Gesetze und Praktiken im öffentlichen Sektor müssen geändert werden, damit 91 sie von Einzelpersonen oder Organisationen niemals verlangen (oder unter 92 Druck setzen) können, ein unfreies Programm zu verwenden. Außerdem sollten 93 Kommunikations- und Veröffentlichungspraktiken diese niemals voraussetzen 94 (einschließlich <a 95 href="https://www.defectivebydesign.org/what_is_drm_digital_restrictions_management">Digitaler 96 Rechte-Minderung</a><a href="#tn01" class="transnote">[*]</a>).</p></li> 97 98 <li><p><strong>Nur Freie Software distribuieren</strong><br /> 99 Wann immer eine staatliche Einrichtung Software an die Öffentlichkeit 100 distribuiert, einschließlich der in oder über deren Internetseiten 101 angegebenen Programme, muss sie als Freie Software distribuiert werden und 102 auf einer Plattform ausgeführt werden können, die ausschließlich Freie 103 Software enthält.</p></li> 104 105 <li><p><strong>Staatliche Internetpräsenzen</strong><br /> 106 Internetpräsenzen und Netzwerkdienste staatlicher Einrichtungen müssen so 107 konzipiert sein, dass Nutzer diese uneingeschränkt mittels ausschließlich 108 freier Software nutzen können.</p></li> 109 110 <li><p><strong>Freie Formate und Protokolle</strong><br /> 111 Staatliche Einrichtungen dürfen nur Dateiformate und 112 Kommunikationsprotokolle nutzen, die durch <em>freie</em> Software 113 unterstützt werden, vorzugsweise mit den veröffentlichten Spezifikationen 114 (wir erwähnen dies nicht im Hinblick auf „Standards“, weil es für sowohl 115 nichtstandardisierte als auch standardisierte Schnittstellen gelten 116 sollte). Beispielsweise dürfen keine Audio- oder Videoaufnahmen in Formaten 117 distribuiert werden, die Flash oder unfreie Codecs benötigen, und 118 öffentliche Bibliotheken dürfen keine Werke mit Digitaler Rechte-Minderung 119 (DRM) verleihen.</p> 120 121 <p>Um die Politik zu unterstützen, Publikationen und Werke in Freiheit 122 respektierenden Formaten zu distribuieren, muss der Staat darauf bestehen, 123 dass alle für ihn entwickelten Berichte in Freiheit respektierenden Formaten 124 geliefert werden.</p></li> 125 126 <li><p><strong>Rechner von Lizenzen lösen</strong><br /> 127 Der Verkauf von Rechnern darf nicht den Erwerb einer proprietären 128 Softwarelizenz erfordern. Der Verkäufer sollte vom Gesetzgeber angehalten 129 werden, dem Käufer die Auswahl anzubieten, den Rechner ohne proprietäre 130 Software und ohne Zahlung der Lizenzgebühr zu kaufen.</p> 131 <p>Die aufgezwungene Zahlung ist ein sekundäres Unrecht und sollte uns nicht 132 von der grundlegenden Ungerechtigkeit proprietärer Software ablenken: dem 133 Verlust der Freiheit, welcher sich aus der Nutzung ergibt. Dennoch gibt der 134 Missbrauch, Benutzer zu zwingen dafür bezahlen zu müssen, bestimmten 135 Entwicklern proprietärer Software einen der Freiheit der Benutzer 136 nachteiligen zusätzlichen unfairen Vorteil. Es wäre richtig, dass der Staat 137 diesen Missbrauch verhindert.</p> 138 </li> 139 </ul> 140 141 <h3>Rechnerbezogene Souveränität</h3> 142 <p>Verschiedene Maßnahmen beeinflussen die Rechnersouveränität des 143 Staates. Staatliche Einrichtungen müssen die Kontrolle über ihre 144 Datenverarbeitung beibehalten, nicht die Kontrolle privaten Händen 145 überlassen. Diese Punkte treffen auf alle Rechner, einschließlich 146 Smartphones, zu.</p> 147 148 <ul> 149 <li><p><strong>Auf <em>freie</em> Software migrieren</strong><br /> 150 Staatliche Einrichtungen müssen auf <em>freie</em> Software migrieren und 151 dürfen keine unfreie Software installieren oder weiterhin nutzen, abgesehen 152 von einer vorübergehenden Ausnahme. Nur eine Behörde sollte dazu die 153 Befugnis haben, diese vorübergehende Ausnahme zu gewähren, und auch nur 154 dann, wenn zwingende Gründe dargelegt werden können. Ziel dieser Behörde 155 sollte sein, die Anzahl der Ausnahmen auf Null zu reduzieren.</p></li> 156 157 <li><p><strong>Freie IT-Lösungen entwickeln</strong><br /> 158 Wenn eine staatliche Einrichtung für die Entwicklung einer EDV-Lösung zahlt, 159 muss der Vertrag vorsehen, dass sie als Freie Software geliefert und so 160 ausgelegt wird, dass sie auf einer 100%ig freien Umgebung sowohl ausführbar 161 als auch weiterentwickelbar ist. Das muss für alle Verträge zwingend 162 vorgeschrieben sein, damit <ins>der Vertrag nichtig wird und</ins> das Werk 163 nicht bezahlt werden muss, wenn der Entwickler dieser Anforderung nicht 164 nachkommt.</p></li> 165 166 <li><p><strong>Rechner für <em>freie</em> Software wählen</strong><br /> 167 Wenn eine staatliche Einrichtung Rechner kauft oder least, muss sie unter 168 den Modellen wählen, die ohne jegliche proprietäre Software ihrer Klasse am 169 nächsten kommen und lauffähig sind. Der Staat sollte für jede Rechnerklasse 170 eine Liste der autorisierten Modelle auf Grundlage dieses Kriteriums 171 pflegen. Modelle, die sowohl für die Öffentlichkeit als auch den Staat 172 verfügbar sind, sollten gegenüber den Modellen bevorzugt werden, die nur für 173 den Staat verfügbar sind.</p></li> 174 175 <li><p><strong>Mit Herstellern verhandeln</strong><br /> 176 Der Staat sollte aktiv mit Herstellern verhandeln, um über die Verfügbarkeit 177 am Markt (für den Staat und der Öffentlichkeit) von geeigneten 178 Hardware-Produkten in allen relevanten Produktbereichen herbeizuführen, die 179 keine proprietäre Software erfordern.</p></li> 180 181 <li><p><strong>Mit anderen Staaten zusammenschließen</strong><br /> 182 Der Staat sollte andere Staaten auffordern, kollektiv mit Herstellern über 183 geeignete Hardware-Produkte zu verhandeln. Gemeinsam haben sie mehr 184 Einfluss.</p></li> 185 </ul> 186 187 <h3>Rechnerbezogene Souveränität II</h3> 188 <p>Die Rechnersouveränität (und -sicherheit) des Staates umfasst die Kontrolle 189 über die Rechner, die die staatliche Arbeit erledigen. Dies erfordert die 190 Vermeidung von <a href="/philosophy/who-does-that-server-really-serve" 191 title="Software as a Service">Dienst-als-ein-Softwareersatz</a> 192 (‚Service-as-a-Software-Substitute‘, kurz ‚SaaSS‘), sofern der Dienst nicht 193 von einer staatlichen Behörde unter dem gleichen Regierungszweig sowie 194 anderen Praktiken, die die staatliche Kontrolle über die Datenverarbeitung 195 schmälern, durchgeführt wird. Deshalb, der</p> 196 197 <ul> 198 <li><strong>Staat muss seine Rechner kontrollieren</strong><br /> 199 Jeder vom Staat genutzte Rechner muss demselben Regierungszweig angehören 200 oder muss geleast sein, und dieser Zweig darf Dritten nicht das Recht 201 überlassen entscheiden zu dürfen, wer physischen Zugang zum Rechner hat, wer 202 die Wartung (Hardware oder Software) durchführt oder welche Software darauf 203 installiert werden sollte. Ist der Rechner nicht portable, muss er sich 204 während des Betriebs in einem physischen Raum befinden, über den der Staat 205 Hausgewalt hat (entweder als Eigentümer oder als Mieter).</li> 206 </ul> 207 208 <h3>Auf Entwicklung Einfluss nehmen</h3> 209 <p>Staatliche Politik beeinflusst die freie und unfreie Softwareentwicklung:</p> 210 211 <ul> 212 <li><p><strong><em>Frei</em> fördern</strong><br /> 213 Der Staat sollte Entwickler dazu ermutigen, Freie Software zu erstellen oder 214 zu verbessern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise 215 durch Steuerbegünstigungen und andere finanzielle Anreize. Dagegen sollte 216 keine dieser Anreize für Entwicklung, Distribution oder Nutzung von unfreier 217 Software gewährt werden.</p></li> 218 219 <li><p><strong>Nicht unfrei fördern</strong><br /> 220 Insbesondere sollten Entwickler proprietärer Software nicht in der Lage 221 sein, Kopien an Schulen zu „spenden“ und Anspruch eine steuerliche 222 Abschreibung für den nominellen Wert der Software haben. Proprietäre 223 Software ist in keiner Schule legitim.</p></li> 224 </ul> 225 226 <h3>Elektroschrott</h3> 227 <p>Freiheit sollte nicht Elektroschrott implizieren:</p> 228 229 <ul> 230 <li><p><strong>Ersetzbare Software</strong><br /> 231 Viele moderne Rechner sollen es unmöglich machen, ihre vorinstallierte 232 Software durch Freie Software zu ersetzen. Somit ist der einzige Weg, sie zu 233 befreien, sie wegzuschmeißen. Diese Praxis ist für die Gesellschaft 234 schädlich.</p> 235 236 <p>Daher sollte es rechtswidrig sein, oder zumindest erheblich durch eine hohe 237 Besteuerung entmutigt, einen neuen Rechner (d. h. nicht gebraucht) oder 238 rechnerbasiertes Produkt in Quantität zu verkaufen, zu importieren oder zu 239 verbreiten, für welche die Geheimhaltung über Hardware-Schnittstellen oder 240 vorsätzlichen Beschränkungen Benutzer von der Entwicklung, Installation und 241 Nutzung von Ersetzungen für jegliche installierte Software, die der 242 Hersteller aktualisieren könnte. Dies würde insbesondere für jedes Gerät 243 gelten, für das ein <a 244 href="/proprietary/proprietary-jails">„Gefängnisausbruch“</a><a href="#tn2" 245 id="tn2-ref" class="transnote">[**]</a> erforderlich ist, um ein anderes 246 Betriebssystem installieren zu können oder in denen die Schnittstellen für 247 einige Peripheriegeräte geheim sind. 248 </p></li> 249 </ul> 250 251 <h3>Technologische Neutralität</h3> 252 253 <p>Mit den in diesem Artikel erwähnten Maßnahmen kann der Staat wieder die 254 Kontrolle über seine Datenverarbeitung zurückgewinnen und die Bürger, 255 Unternehmen und Organisationen des Landes in Richtung Kontrolle über ihre 256 Datenverarbeitung führen. Einige werden jedoch mit der Begründung einwenden, 257 dass dies das „Prinzip“ der technologischen Neutralität verletzen würde.</p> 258 259 <p>Die Idee der technologischen Neutralität ist, dass der Staat keine 260 willkürliche Präferenzen über die technischen Möglichkeiten auferlegen 261 sollte. Ob es sich dabei um ein gültiges Prinzip handelt ist strittig, aber 262 es ist in jedem Fall auf Fragen beschränkt, die rein technischer Natur 263 sind. Die hier befürworteten Maßnahmen befassen sich mit Fragen von 264 ethischer, sozialer und politischer Bedeutung, sie fallen also <a 265 href="/philosophy/technological-neutrality">nicht in den Anwendungsbereich 266 <em>technologischer</em> Neutralität</a>. Nur diejenigen, die ein Land 267 unterjochen wollen würden vorschlagen, dass ihre Regierung „neutral“ 268 gegenüber ihrer Souveränität oder der Freiheit ihrer Bürger wäre.</p> 269 </div> 270 271 <div class="translators-notes"> 272 273 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.--> 274 <p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p> 275 <ol id="transnote"> 276 <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> <em><span 277 lang="en">Charter</span></em>-Schulen sind eine spezielle Schulform von 278 Grund- oder weiterführenden Schulen in den USA, die öffentliche Gelder 279 erhalten (und, wie andere Schulen auch, private Spenden erhalten 280 können).</li> 281 <li id="tn2"><a href="#tn2-ref">[**]</a> <em>Gefängnisausbruch</em> ‚<span 282 lang="en">Jailbreak</span>‘ bezeichnet das inoffizielle Entsperren 283 (fachsprachlich <em>Rechteerweiterung</em> ‚<span lang="en">Privilege 284 Escalation</span>‘) von Rechnersoftware und -hardware.</li> 285 <li><ol> 286 <li id="tn01"><p><strong>Weiterführende Referenzen</strong>:</p> 287 <ol style="list-style-type:none"> 288 <li>Digitale Gesellschaft; Free Software Foundation Europe, <cite><a 289 href="https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/08/drm-booklet-digiges-fsfe.de_.pdf" 290 type="application/pdf">DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen 291 Rechte-Minderung</a></cite>, unter: digitalegesellschaft.de 2012. (abgerufen 292 2014-09-10)<br /> 293 (Diese Broschüre wurde 2012 anlässlich der Internationalen Funkausstellung 294 (IFA) in Berlin veröffentlicht.) 295 <p>Siehe auch:</p></li> 296 <li><a href="//www.april.org/publication-april-synthese-sur-les-drm" 297 hreflang="fr">April.org</a> (abgerufen 2014-03-21)</li> 298 <li><a href="https://www.defectivebydesign.org/" 299 hreflang="en">Defective-By-Design</a>, eine Kampagne der <a 300 href="https://fsf.org">Free Software Foundation (FSF)</a> (abgerufen 301 2014-03-21)</li> 302 <li><a href="//drm.info/">DRM.info</a> (abgerufen 2014-03-21)</li> 303 <li><a href="https://edri.org/search/note/DRM" hreflang="en">EDRi.org</a> 304 (abgerufen 2014-03-21)</li> 305 <li><a href="https://www.eff.org/issues/drm" hreflang="en">EFF.org</a> 306 (abgerufen 2014-03-21)</li> 307 <li><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung" 308 hreflang="de">Wikipedia.org</a> (abgerufen 2014-03-21)</li> 309 </ol></li> 310 </ol></li> 311 </ol></div> 312 </div> 313 314 <!-- for id="content", starts in the include above --> 315 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" --> 316 <div id="footer" role="contentinfo"> 317 <div class="unprintable"> 318 319 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF & GNU an <a 320 href="mailto:gnu@gnu.org"><gnu@gnu.org></a>. Sie können auch die <a 321 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software 322 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere 323 Korrekturen oder Vorschläge können an <a 324 href="mailto:webmasters@gnu.org"><webmasters@gnu.org></a> gesendet 325 werden.</p> 326 327 <p> 328 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph, 329 replace it with the translation of these two: 330 331 We work hard and do our best to provide accurate, good quality 332 translations. However, we are not exempt from imperfection. 333 Please send your comments and general suggestions in this regard 334 to <a href="mailto:web-translators@gnu.org"> 335 336 <web-translators@gnu.org></a>.</p> 337 338 <p>For information on coordinating and contributing translations of 339 our web pages, see <a 340 href="/server/standards/README.translations.html">Translations 341 README</a>. --> 342 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt 343 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen 344 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen 345 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a 346 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org"><web-translators@gnu.org></a>.</p> 347 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von 348 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a 349 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p> 350 </div> 351 352 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to 353 files generated as part of manuals) on the GNU web server should 354 be under CC BY-ND 4.0. Please do NOT change or remove this 355 without talking with the webmasters or licensing team first. 356 Please make sure the copyright date is consistent with the 357 document. For web pages, it is ok to list just the latest year the 358 document was modified, or published. 359 360 If you wish to list earlier years, that is ok too. 361 Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying 362 years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable 363 year, i.e., a year in which the document was published (including 364 being publicly visible on the web or in a revision control system). 365 366 There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers 367 Information document, www.gnu.org/prep/maintain. --> 368 <p>Copyright © 2011-2014, 2016, 2017, 2021 Free Software Foundation, Inc.</p> 369 370 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license" 371 href="//creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de">Creative Commons 372 Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International</a>-Lizenz.</p> 373 374 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" --> 375 <div class="translators-credits"> 376 377 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.--> 378 <strong>Übersetzung:</strong> Wеslеy Kоhпе, 2011-2013 (aktualisiert durch 379 <!--Jоегg Kоhпе --><a 380 href="//savannah.gnu.org/projects/www-de"><www-de></a>, 2013, 2014, 381 2016, 2017.).</div> 382 383 <p class="unprintable"><!-- timestamp start --> 384 Letzte Änderung: 385 386 $Date: 2022/05/15 04:37:10 $ 387 388 <!-- timestamp end --> 389 </p> 390 </div> 391 </div> 392 <!-- for class="inner", starts in the banner include --> 393 </body> 394 </html>