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government-free-software.html (20102B)


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      3  https://www.gnu.org/philosophy/po/government-free-software.de.po</a>'
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     13 
     14 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! -->
     15 <title>Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern -
     16 GNU-Projekt - Free Software Foundation</title>
     17 
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     21 <!--GNUN: OUT-OF-DATE NOTICE-->
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     24 <div class="article reduced-width">
     25 <h2 style="margin-bottom: .2em">
     26 Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern<br
     27 /><small>&#8209;&#160;und warum ist es ihre Pflicht, dies zu tun</small></h2>
     28 <h3 style="margin: 0 0 1.2em">
     29  </h3>
     30 
     31 <address class="byline">von <a href="//www.stallman.org/">Richard Stallman</a></address>
     32 
     33 <div class="introduction">
     34 <p><span class="intro">Dieser Artikel schlägt Maßnahmen für eine starke und
     35 solide Bemühung vor, Freie Software innerhalb des Staates zu fördern und den
     36 Rest des Landes in Richtung Softwarefreiheit zu führen.</span></p>
     37 </div>
     38 
     39 <p>Aufgabe des Staates ist es, die Gesellschaft auf die Freiheit und das Wohl
     40 des Volkes vorzubereiten. Ein Aspekt dieser Aufgabe im
     41 Datenverarbeitungsbereich ist Nutzer zu ermutigen, Freie Software
     42 anzunehmen: <a href="/philosophy/free-sw">Software, die die Freiheit des
     43 Nutzers respektiert</a>. Ein proprietäres (unfreies) Programm tritt die
     44 Freiheit derer mit Füßen, die es benutzen; es ist ein soziales Problem, an
     45 dem der Staat arbeiten sollte, um es zu beseitigen.</p>
     46 
     47 <p>Der Staat muss in seiner eigenen Datenverarbeitung aufgrund seiner
     48 Rechnersouveränität auf <em>freie</em> Software bestehen (die staatliche
     49 Kontrolle über die eigene Datenverarbeitung). Alle Nutzer verdienen die
     50 Kontrolle über ihre Datenverarbeitung, aber der Staat hat eine Verantwortung
     51 den Menschen gegenüber, die Kontrolle über die Datenverarbeitung in ihrem
     52 Namen zu behalten. Die meisten staatlichen Tätigkeiten hängen heute von der
     53 Datenverarbeitung ab, und die Kontrolle über jene Tätigkeiten hängt von
     54 seiner Kontrolle über diese Datenverarbeitung ab. Diese Kontrolle in einer
     55 Behörde zu verlieren, deren Aufgabe von entscheidender Bedeutung ist,
     56 untergräbt die nationale Sicherheit.</p>
     57 
     58 <p>Staatliche Behörden zu ermutigen auf Freie Software umzusteigen, kann auch
     59 sekundäre Vorteile  wie Kosteneinsparung und die Förderung örtlicher
     60 Softwarebetreuung von Unternehmen bieten.</p>
     61 
     62 <p>Im vorliegenden Text bezieht sich <em>staatliche Einrichtungen</em> auf alle
     63 politischen Ebenen und bedeutet öffentliche Einrichtungen wie Schulen,
     64 öffentlich-private Partnerschaften, weitgehend staatlich geförderte
     65 Aktivitäten wie <span xml:lang="en" lang="en">Charter</span>-Schulen<a
     66 href="#tn1" id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> und staatlich
     67 kontrollierte <em>private</em> oder mit besonderen Privilegien oder Aufgaben
     68 gegründete Gesellschaften.</p>
     69 
     70 <h3>Bildung</h3>
     71 <p>Die wichtigste Maßnahme betrifft Bildung, da das die Zukunft des Landes
     72 prägt:</p>
     73 
     74 <ul>
     75 <li><strong>Nur Freie Software unterrichten</strong><br />
     76 Bildungsstätten, oder zumindest die staatlicher Einrichtungen, dürfen nur
     77 <em>freie</em> Software unterrichten (die Schülerschaft also niemals dazu
     78 bringen, ein unfreies Programm zu verwenden) und sollten die
     79 staatsbürgerlichen Gründe lehren, um auf <em>freie</em> Software zu
     80 bestehen. Unfreie Programme zu unterrichten bedeutet Abhängigkeit zu lehren,
     81 das im Widerspruch zum Lehrauftrag der Schule steht.</li>
     82 </ul>
     83 
     84 <h3>Der Staat und die Öffentlichkeit</h3>
     85 <p>Ebenfalls entscheidend sind staatliche Maßnahmen, die beeinflussen, welche
     86 Software Einzelpersonen und Organisationen nutzen:</p>
     87 
     88 <ul>
     89 <li><p><strong>Niemals unfreie Programme voraussetzen</strong><br />
     90 Gesetze und Praktiken im öffentlichen Sektor müssen geändert werden, damit
     91 sie von Einzelpersonen oder Organisationen niemals verlangen (oder unter
     92 Druck setzen) können, ein unfreies Programm zu verwenden. Außerdem sollten
     93 Kommunikations- und Veröffentlichungspraktiken diese niemals voraussetzen
     94 (einschließlich <a
     95 href="https://www.defectivebydesign.org/what_is_drm_digital_restrictions_management">Digitaler
     96 Rechte-Minderung</a><a href="#tn01" class="transnote">[*]</a>).</p></li>
     97 
     98 <li><p><strong>Nur Freie Software distribuieren</strong><br />
     99 Wann immer eine staatliche Einrichtung Software an die Öffentlichkeit
    100 distribuiert, einschließlich der in oder über deren Internetseiten
    101 angegebenen Programme, muss sie als Freie Software distribuiert werden und
    102 auf einer Plattform ausgeführt werden können, die ausschließlich Freie
    103 Software enthält.</p></li>
    104 
    105 <li><p><strong>Staatliche Internetpräsenzen</strong><br />
    106 Internetpräsenzen und Netzwerkdienste staatlicher Einrichtungen müssen so
    107 konzipiert sein, dass Nutzer diese uneingeschränkt mittels ausschließlich
    108 freier Software nutzen können.</p></li>
    109 
    110 <li><p><strong>Freie Formate und Protokolle</strong><br />
    111 Staatliche Einrichtungen dürfen nur Dateiformate und
    112 Kommunikationsprotokolle nutzen, die durch <em>freie</em> Software
    113 unterstützt werden, vorzugsweise mit den veröffentlichten Spezifikationen
    114 (wir erwähnen dies nicht im Hinblick auf „Standards“, weil es für sowohl
    115 nichtstandardisierte als auch standardisierte Schnittstellen gelten
    116 sollte). Beispielsweise dürfen keine Audio- oder Videoaufnahmen in Formaten
    117 distribuiert werden, die Flash oder unfreie Codecs benötigen, und
    118 öffentliche Bibliotheken dürfen keine Werke mit Digitaler Rechte-Minderung
    119 (DRM) verleihen.</p>
    120 
    121 <p>Um die Politik zu unterstützen, Publikationen und Werke in Freiheit
    122 respektierenden Formaten zu distribuieren, muss der Staat darauf bestehen,
    123 dass alle für ihn entwickelten Berichte in Freiheit respektierenden Formaten
    124 geliefert werden.</p></li>
    125 
    126 <li><p><strong>Rechner von Lizenzen lösen</strong><br />
    127 Der Verkauf von Rechnern darf nicht den Erwerb einer proprietären
    128 Softwarelizenz erfordern. Der Verkäufer sollte vom Gesetzgeber angehalten
    129 werden, dem Käufer die Auswahl anzubieten, den Rechner ohne proprietäre
    130 Software und ohne Zahlung der Lizenzgebühr zu kaufen.</p>
    131 <p>Die aufgezwungene Zahlung ist ein sekundäres Unrecht und sollte uns nicht
    132 von der grundlegenden Ungerechtigkeit proprietärer Software ablenken: dem
    133 Verlust der Freiheit, welcher sich aus der Nutzung ergibt. Dennoch gibt der
    134 Missbrauch, Benutzer zu zwingen dafür bezahlen zu müssen, bestimmten
    135 Entwicklern proprietärer Software einen der Freiheit der Benutzer
    136 nachteiligen zusätzlichen unfairen Vorteil. Es wäre richtig, dass der Staat
    137 diesen Missbrauch verhindert.</p>
    138 </li>
    139 </ul>
    140 
    141 <h3>Rechnerbezogene Souveränität</h3>
    142 <p>Verschiedene Maßnahmen beeinflussen die Rechnersouveränität des
    143 Staates. Staatliche Einrichtungen müssen die Kontrolle über ihre
    144 Datenverarbeitung beibehalten, nicht die Kontrolle privaten Händen
    145 überlassen. Diese Punkte treffen auf alle Rechner, einschließlich
    146 Smartphones, zu.</p>
    147 
    148 <ul>
    149 <li><p><strong>Auf <em>freie</em> Software migrieren</strong><br />
    150 Staatliche Einrichtungen müssen auf <em>freie</em> Software migrieren und
    151 dürfen keine unfreie Software installieren oder weiterhin nutzen, abgesehen
    152 von einer vorübergehenden Ausnahme. Nur eine Behörde sollte dazu die
    153 Befugnis haben, diese vorübergehende Ausnahme zu gewähren, und auch nur
    154 dann, wenn zwingende Gründe dargelegt werden können. Ziel dieser Behörde
    155 sollte sein, die Anzahl der Ausnahmen auf Null zu reduzieren.</p></li>
    156 
    157 <li><p><strong>Freie IT-Lösungen entwickeln</strong><br />
    158 Wenn eine staatliche Einrichtung für die Entwicklung einer EDV-Lösung zahlt,
    159 muss der Vertrag vorsehen, dass sie als Freie Software geliefert und so
    160 ausgelegt wird, dass sie auf einer 100%ig freien Umgebung sowohl ausführbar
    161 als auch weiterentwickelbar ist. Das muss für alle Verträge zwingend
    162 vorgeschrieben sein, damit <ins>der Vertrag nichtig wird und</ins> das Werk
    163 nicht bezahlt werden muss, wenn der Entwickler dieser Anforderung nicht
    164 nachkommt.</p></li>
    165 
    166 <li><p><strong>Rechner für <em>freie</em> Software wählen</strong><br />
    167 Wenn eine staatliche Einrichtung Rechner kauft oder least, muss sie unter
    168 den Modellen wählen, die ohne jegliche proprietäre Software ihrer Klasse am
    169 nächsten kommen und lauffähig sind. Der Staat sollte für jede Rechnerklasse
    170 eine Liste der autorisierten Modelle auf Grundlage dieses Kriteriums
    171 pflegen. Modelle, die sowohl für die Öffentlichkeit als auch den Staat
    172 verfügbar sind, sollten gegenüber den Modellen bevorzugt werden, die nur für
    173 den Staat verfügbar sind.</p></li>
    174 
    175 <li><p><strong>Mit Herstellern verhandeln</strong><br />
    176 Der Staat sollte aktiv mit Herstellern verhandeln, um über die Verfügbarkeit
    177 am Markt (für den Staat und der Öffentlichkeit) von geeigneten
    178 Hardware-Produkten in allen relevanten Produktbereichen herbeizuführen, die
    179 keine proprietäre Software erfordern.</p></li>
    180 
    181 <li><p><strong>Mit anderen Staaten zusammenschließen</strong><br />
    182 Der Staat sollte andere Staaten auffordern, kollektiv mit Herstellern über
    183 geeignete Hardware-Produkte zu verhandeln. Gemeinsam haben sie mehr
    184 Einfluss.</p></li>
    185 </ul>
    186 
    187 <h3>Rechnerbezogene Souveränität II</h3>
    188 <p>Die Rechnersouveränität (und -sicherheit) des Staates umfasst die Kontrolle
    189 über die Rechner, die die staatliche Arbeit erledigen. Dies erfordert die
    190 Vermeidung von <a href="/philosophy/who-does-that-server-really-serve"
    191 title="Software as a Service">Dienst-als-ein-Softwareersatz</a>
    192 (‚Service-as-a-Software-Substitute‘, kurz ‚SaaSS‘), sofern der Dienst nicht
    193 von einer staatlichen Behörde unter dem gleichen Regierungszweig sowie
    194 anderen Praktiken, die die staatliche Kontrolle über die Datenverarbeitung
    195 schmälern, durchgeführt wird. Deshalb, der</p>
    196 
    197 <ul>
    198 <li><strong>Staat muss seine Rechner kontrollieren</strong><br />
    199 Jeder vom Staat genutzte Rechner muss demselben Regierungszweig angehören
    200 oder muss geleast sein, und dieser Zweig darf Dritten nicht das Recht
    201 überlassen entscheiden zu dürfen, wer physischen Zugang zum Rechner hat, wer
    202 die Wartung (Hardware oder Software) durchführt oder welche Software darauf
    203 installiert werden sollte. Ist der Rechner nicht portable, muss er sich
    204 während des Betriebs in einem physischen Raum befinden, über den der Staat
    205 Hausgewalt hat (entweder als Eigentümer oder als Mieter).</li>
    206 </ul>
    207 
    208 <h3>Auf Entwicklung Einfluss nehmen</h3>
    209 <p>Staatliche Politik beeinflusst die freie und unfreie Softwareentwicklung:</p>
    210 
    211 <ul>
    212 <li><p><strong><em>Frei</em> fördern</strong><br />
    213 Der Staat sollte Entwickler dazu ermutigen, Freie Software zu erstellen oder
    214 zu verbessern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise
    215 durch Steuerbegünstigungen und andere finanzielle Anreize. Dagegen sollte
    216 keine dieser Anreize für Entwicklung, Distribution oder Nutzung von unfreier
    217 Software gewährt werden.</p></li>
    218 
    219 <li><p><strong>Nicht unfrei fördern</strong><br />
    220 Insbesondere sollten Entwickler proprietärer Software nicht in der Lage
    221 sein, Kopien an Schulen zu „spenden“ und Anspruch eine steuerliche
    222 Abschreibung für den nominellen Wert der Software haben. Proprietäre
    223 Software ist in keiner Schule legitim.</p></li>
    224 </ul>
    225 
    226 <h3>Elektroschrott</h3>
    227 <p>Freiheit sollte nicht Elektroschrott implizieren:</p>
    228 
    229 <ul>
    230 <li><p><strong>Ersetzbare Software</strong><br />
    231 Viele moderne Rechner sollen es unmöglich machen, ihre vorinstallierte
    232 Software durch Freie Software zu ersetzen. Somit ist der einzige Weg, sie zu
    233 befreien, sie wegzuschmeißen. Diese Praxis ist für die Gesellschaft
    234 schädlich.</p>
    235 
    236 <p>Daher sollte es rechtswidrig sein, oder zumindest erheblich durch eine hohe
    237 Besteuerung entmutigt, einen neuen Rechner (d. h. nicht gebraucht) oder
    238 rechnerbasiertes Produkt in Quantität zu verkaufen, zu importieren oder zu
    239 verbreiten, für welche die Geheimhaltung über Hardware-Schnittstellen oder
    240 vorsätzlichen Beschränkungen Benutzer von der Entwicklung, Installation und
    241 Nutzung von Ersetzungen für jegliche installierte Software, die der
    242 Hersteller aktualisieren könnte. Dies würde insbesondere für jedes Gerät
    243 gelten, für das ein <a
    244 href="/proprietary/proprietary-jails">„Gefängnisausbruch“</a><a href="#tn2"
    245 id="tn2-ref" class="transnote">[**]</a> erforderlich ist, um ein anderes
    246 Betriebssystem installieren zu können oder in denen die Schnittstellen für
    247 einige Peripheriegeräte geheim sind.
    248 </p></li>
    249 </ul>
    250 
    251 <h3>Technologische Neutralität</h3>
    252 
    253 <p>Mit den in diesem Artikel erwähnten Maßnahmen kann der Staat wieder die
    254 Kontrolle über seine Datenverarbeitung zurückgewinnen und die Bürger,
    255 Unternehmen und Organisationen des Landes in Richtung Kontrolle über ihre
    256 Datenverarbeitung führen. Einige werden jedoch mit der Begründung einwenden,
    257 dass dies das „Prinzip“ der technologischen Neutralität verletzen würde.</p>
    258 
    259 <p>Die Idee der technologischen Neutralität ist, dass der Staat keine
    260 willkürliche Präferenzen über die technischen Möglichkeiten auferlegen
    261 sollte.  Ob es sich dabei um ein gültiges Prinzip handelt ist strittig, aber
    262 es ist in jedem Fall auf Fragen beschränkt, die rein technischer Natur
    263 sind.  Die hier befürworteten Maßnahmen befassen sich mit Fragen von
    264 ethischer, sozialer und politischer Bedeutung, sie fallen also <a
    265 href="/philosophy/technological-neutrality">nicht in den Anwendungsbereich
    266 <em>technologischer</em> Neutralität</a>.  Nur diejenigen, die ein Land
    267 unterjochen wollen würden vorschlagen, dass ihre Regierung „neutral“
    268 gegenüber ihrer Souveränität oder der Freiheit ihrer Bürger wäre.</p>
    269 </div>
    270 
    271 <div class="translators-notes">
    272 
    273 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.-->
    274  <p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p>
    275 <ol id="transnote">
    276   <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> <em><span
    277     lang="en">Charter</span></em>-Schulen sind eine spezielle Schulform von
    278     Grund- oder weiterführenden Schulen in den USA, die öffentliche Gelder
    279     erhalten (und, wie andere Schulen auch, private Spenden erhalten
    280   können).</li>
    281   <li id="tn2"><a href="#tn2-ref">[**]</a> <em>Gefängnisausbruch</em> ‚<span
    282     lang="en">Jailbreak</span>‘ bezeichnet das inoffizielle Entsperren
    283     (fachsprachlich <em>Rechteerweiterung</em> ‚<span lang="en">Privilege
    284     Escalation</span>‘) von Rechnersoftware und -hardware.</li>
    285 <li><ol>
    286 <li id="tn01"><p><strong>Weiterführende Referenzen</strong>:</p>
    287 <ol style="list-style-type:none">
    288 <li>Digitale Gesellschaft; Free Software Foundation Europe, <cite><a
    289 href="https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/08/drm-booklet-digiges-fsfe.de_.pdf"
    290 type="application/pdf">DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen
    291 Rechte-Minderung</a></cite>, unter: digitalegesellschaft.de 2012. (abgerufen
    292 2014-09-10)<br />
    293 (Diese Broschüre wurde 2012 anlässlich der Internationalen Funkausstellung
    294 (IFA) in Berlin veröffentlicht.)
    295 <p>Siehe auch:</p></li>
    296 <li><a href="//www.april.org/publication-april-synthese-sur-les-drm"
    297 hreflang="fr">April.org</a> (abgerufen 2014-03-21)</li>
    298 <li><a href="https://www.defectivebydesign.org/"
    299 hreflang="en">Defective-By-Design</a>, eine Kampagne der <a
    300 href="https://fsf.org">Free Software Foundation (FSF)</a> (abgerufen
    301 2014-03-21)</li>
    302 <li><a href="//drm.info/">DRM.info</a> (abgerufen 2014-03-21)</li>
    303 <li><a href="https://edri.org/search/note/DRM" hreflang="en">EDRi.org</a>
    304 (abgerufen 2014-03-21)</li>
    305 <li><a href="https://www.eff.org/issues/drm" hreflang="en">EFF.org</a>
    306 (abgerufen 2014-03-21)</li>
    307 <li><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung"
    308 hreflang="de">Wikipedia.org</a> (abgerufen 2014-03-21)</li>
    309 </ol></li>
    310 </ol></li>
    311 </ol></div>
    312 </div>
    313 
    314 <!-- for id="content", starts in the include above -->
    315 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" -->
    316 <div id="footer" role="contentinfo">
    317 <div class="unprintable">
    318 
    319 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF &amp; GNU an <a
    320 href="mailto:gnu@gnu.org">&lt;gnu@gnu.org&gt;</a>. Sie können auch die <a
    321 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software
    322 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere
    323 Korrekturen oder Vorschläge können an <a
    324 href="mailto:webmasters@gnu.org">&lt;webmasters@gnu.org&gt;</a> gesendet
    325 werden.</p>
    326 
    327 <p>
    328 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph,
    329         replace it with the translation of these two:
    330 
    331         We work hard and do our best to provide accurate, good quality
    332         translations.  However, we are not exempt from imperfection.
    333         Please send your comments and general suggestions in this regard
    334         to <a href="mailto:web-translators@gnu.org">
    335 
    336         &lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>
    337 
    338         <p>For information on coordinating and contributing translations of
    339         our web pages, see <a
    340         href="/server/standards/README.translations.html">Translations
    341         README</a>. -->
    342 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt
    343 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen
    344 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen
    345 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a
    346 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org">&lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>
    347 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von
    348 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a
    349 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p>
    350 </div>
    351 
    352 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to
    353      files generated as part of manuals) on the GNU web server should
    354      be under CC BY-ND 4.0.  Please do NOT change or remove this
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    359      
    360      If you wish to list earlier years, that is ok too.
    361      Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying
    362      years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable
    363      year, i.e., a year in which the document was published (including
    364      being publicly visible on the web or in a revision control system).
    365      
    366      There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers
    367      Information document, www.gnu.org/prep/maintain. -->
    368 <p>Copyright &copy; 2011-2014, 2016, 2017, 2021 Free Software Foundation, Inc.</p>
    369 
    370 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license"
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    377 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.-->
    378 <strong>Übersetzung:</strong> Wеslеy Kоhпе, 2011-2013 (aktualisiert durch
    379 <!--Jоегg Kоhпе --><a
    380 href="//savannah.gnu.org/projects/www-de">&lt;www-de&gt;</a>, 2013, 2014,
    381 2016, 2017.).</div>
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