free-sw.html (35385B)
1 <!--#set var="PO_FILE" 2 value='<a href="/philosophy/po/free-sw.de.po"> 3 https://www.gnu.org/philosophy/po/free-sw.de.po</a>' 4 --><!--#set var="ORIGINAL_FILE" value="/philosophy/free-sw.html" 5 --><!--#set var="DIFF_FILE" value="/philosophy/po/free-sw.de-diff.html" 6 --><!--#set var="OUTDATED_SINCE" value="2019-03-20" --> 7 8 <!--#include virtual="/server/header.de.html" --> 9 <!-- Parent-Version: 1.86 --> 10 11 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! --> 12 <title>Freie Software. Was ist das? - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title> 13 <style type="text/css" media="print,screen"><!-- 14 .note { margin-left: 6%; margin-right: 6%; } 15 @media (min-width: 48em) { 16 .note { margin-top: .8em; } 17 } 18 --> 19 </style> 20 <meta http-equiv="Keywords" content=" " /> 21 <meta http-equiv="Description" content=" " /> 22 23 <!--#include virtual="/philosophy/po/free-sw.translist" --> 24 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" --> 25 <!--#include virtual="/server/outdated.de.html" --> 26 <h2>Freie Software. Was ist das?</h2> 27 28 <div class="article"> 29 <h3>Freie-Software-Definition</h3> 30 31 <blockquote class="note" id="fsf-licensing"><p style="font-size: 80%"> 32 Haben Sie eine hier nicht beantwortete Frage bezüglich 33 Freie-Software-Lizenzierung? Siehe auch unsere weiteren <a 34 href="https://www.fsf.org/licensing">Ressourcen zur Lizenzierung</a>, bei 35 unbeantworteten Anliegen wenden Sie sich bitte unter <a 36 href="mailto:licensing@fsf.org">licensing@fsf.org</a> an das <span 37 xml:lang="en" lang="en">FSF Compliance Lab</span>.</p> 38 </blockquote> 39 40 <div class="comment"> 41 <p> 42 Die <em>Freie-Software-Definition</em> soll verdeutlichen, welche Kriterien 43 ein einzelnes Softwareprogramm erfüllen muss um als Freie Software 44 betrachtet zu werden. Von Zeit zu Zeit wird diese Definition überarbeitet, 45 um dies zu verdeutlichen oder Fragen zu subtilen Problemen zu lösen. Weitere 46 Informationen zu gemachten Änderungen sind unter <a 47 href="#History">Historie</a> zu finden. 48 </p> 49 50 <p> 51 Die <em>„Open-Source“-<ins>Definition</ins></em> ist etwas anderes: eine 52 ganz andere Philosophie, die auf anderen Werten beruht. Auch die praktische 53 Definition ist anders, jedoch sind alle quelloffenen Programme in der Tat 54 beinahe frei. Den Unterschied erklären wir in <cite><a 55 href="/philosophy/open-source-misses-the-point.html">Warum „Open Source“ das 56 Ziel Freie Software verfehlt</a></cite>. 57 </p> 58 </div> 59 60 <p> 61 <em>Freie Software</em> ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der 62 Nutzer respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass <strong>Nutzer die 63 Freiheit haben Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu 64 untersuchen, zu ändern und zu verbessern</strong>. <em>Freie Software</em> 65 ist daher eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept zu 66 verstehen sollte man an <em>frei</em> wie in <em>Redefreiheit</em> denken, 67 nicht wie in <em>Freibier</em>. Manchmal nennen wir sie auch <em><span 68 xml:lang="fr" lang="fr">Libre</span> Software</em>, dem französischen 69 bzw. spanischen Wort für <em>frei</em> wie in <em>Freiheit</em> entlehnt, um 70 deutlich zu machen, dass wir uns keinesfalls auf Software beziehen die 71 <em>gratis</em> sei. 72 </p> 73 74 <p> 75 Wir kämpfen für diese Freiheiten, weil sie jedermann verdient. Mit diesen 76 Freiheiten kontrollieren Nutzer (sowohl einzeln als auch gemeinsam) das 77 Programm und was es für sie ausführt. Wenn nicht Nutzer das Programm 78 kontrollieren, nennen wir es ein <em>unfreies</em> 79 bzw. <em>proprietäres</em> Programm. Das unfreie Programm kontrolliert die 80 Nutzer, und der Entwickler kontrolliert das Programm. Dies macht das 81 Programm zu einem <a 82 href="/philosophy/free-software-even-more-important">Instrument ungerechter 83 Macht</a>. 84 </p> 85 86 <h4> Vier wesentliche Freiheiten</h4> 87 88 <p> 89 Ein Programm ist Freie Software, wenn Nutzer eines Programms über vier 90 wesentliche Freiheiten<a href="#n1" id="n1-ref" class="fnote">[1]</a> 91 verfügen: 92 </p> 93 94 <ul class="important"> 95 <li>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck 96 <em>(Freiheit 0)</em>.</li> 97 <li>Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen 98 Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen <em>(Freiheit 1)</em>. Der Zugang 99 zum Quellcode ist dafür Voraussetzung. 100 </li> 101 <li>Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu 102 helfen <em>(Freiheit 2)</em>. 103 </li> 104 <li>Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der 105 Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert 106 <em>(Freiheit 3)</em>. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung. 107 </li> 108 </ul> 109 110 <p> 111 Ein Programm ist <em>freie</em> Software, wenn es Nutzern adäquat all diese 112 Freiheiten gewährt. Ansonsten ist es unfrei. Solange wir verschiedene 113 unfreie Vertriebsschemata in Bezug darauf unterscheiden können, inwieweit 114 sie dahinter zurückbleiben frei zu sein, betrachten wir sie alle 115 gleichermaßen als unethisch.</p> 116 117 <p>In jedem angenommenen Szenario müssen diese Freiheiten 118 zutreffen ‑ welchen Quellcode auch immer wir beabsichtigen 119 zu benutzen (oder andere bewegen zu benutzen). Betrachten wir beispielsweise 120 ein Programm namens <em>A</em>, das automatisch ein Programm namens 121 <em>B</em> startet um irgendetwas zu verarbeiten. Wenn wir beabsichtigen 122 <em>A</em> unverändert zu distribuieren, impliziert das, dass dessen Nutzer 123 <em>B</em> ebenfalls benötigen ‑ wir müssen somit 124 entscheiden ob sowohl <em>A</em> als auch <em>B</em> frei sind. Wenn wir 125 beabsichtigen <em>A</em> so zu modifizieren, damit es <em>B</em> nicht mehr 126 benötigt, muss nur <em>A</em> frei sein, <em>B</em> ist für dieses Vorhaben 127 nicht relevant.</p> 128 129 <p> 130 <em>Freie Software</em> ist nicht gleichbedeutend mit 131 <em>unkommerziell</em>. Ein freies Programm muss für die kommerzielle 132 Nutzung, die kommerzielle Entwicklung und den kommerziellen Vertrieb 133 verfügbar sein. Die kommerzielle Entwicklung von freier Software ist nicht 134 mehr unüblich. Solche freie kommerzielle Software ist sehr 135 wichtig. Möglicherweise hat man Geld für Kopien freier Software ausgegeben 136 oder Kopien unentgeltlich erhalten. Aber egal wie man die Kopien erhalten 137 hat, man hat immer die Freiheit die Software zu kopieren und zu ändern, 138 sogar <a href="/philosophy/selling">Kopien zu verkaufen</a>. 139 </p> 140 141 <p>Der weitere Text<!-- dieser Seite--> erläutert, was bestimmte Freiheiten 142 adäquat macht oder nicht.</p> 143 144 <h4>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</h4> 145 146 <p> 147 <cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen</q></cite> bedeutet für 148 jegliche Person oder Organisation die Freiheit zu haben, es auf jedem 149 beliebigen Rechner<!--system--> für jede Art von Aufgabe und Zweck nutzen zu 150 dürfen, ohne darüber mit dem Entwickler oder irgendeinem Unternehmen 151 kommunizieren zu müssen. In dieser Freiheit ist der <em>Nutzer</em> das 152 Ziel, nicht der <em>Entwickler</em>! Dem Nutzer steht es frei das Programm 153 für eigene Zwecke auszuführen, und wenn man es an jemand anderen weitergibt, 154 steht es dieser Person dann frei es für eigene Zwecke auszuführen, aber man 155 ist nicht berechtigt, ihr eigene Absichten aufzuerlegen. 156 </p> 157 158 <p> 159 <cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</q></cite> 160 bedeutet, dass einem nicht untersagt oder davon abgehalten wird, es 161 auszuführen. Dies hat nichts mit der Funktionalität des Programm zu tun, ob 162 es technisch dazu in der Lage ist in einer bestimmten Umgebung zu 163 funktionieren oder ob es für einen bestimmten Bereich der Datenverarbeitung 164 sinnvoll ist.</p> 165 166 <h4>Die Freiheit, den Quellcode zu untersuchen und Änderungen vorzunehmen</h4> 167 168 <p> 169 Damit Freiheit <em>1</em> und <em>3</em> (die Freiheiten, Änderungen 170 vorzunehmen und geänderte Versionen zu veröffentlichen) sinnvoll sind, 171 müssen Nutzer Zugang zum Quellcode des Programms haben. Daher ist die 172 Zugänglichkeit des Quellcodes eine notwendige Bedingung für Freie 173 Software. Verschleierter „Quellcode“ ist nicht wirklich Quellcode und zählt 174 nicht als solcher. 175 </p> 176 177 <p> 178 Freiheit <em>1</em> umfasst die Freiheit, die eigene geänderte Version 179 anstelle des Originals zu verwenden. Kommt das Programm in einem Produkt zum 180 Einsatz, in dem die modifizierte Version eines Dritten, nicht jedoch die 181 eigene ‑ eine als <em>Tivoisierung</em> 182 bzw. <em>Abriegelung</em> (engl. ‚Lockdown‘) oder (in seiner praktizierenden 183 perversen Terminologie) als „<span xml:lang="en" lang="en">Secure 184 Boot</span>“<a href="#tn1" id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> bekannte 185 Praxis ‑  ausgeführt wird, wird Freiheit <em>1</em> eher zu 186 einem fadenscheinigen Vorwand anstatt einer praktischen Realität. Diese 187 Binärdateien sind nicht <em>freie</em> Software, selbst wenn der Quellcode, 188 von dem sie kompiliert werden, frei ist. 189 </p> 190 191 <p> 192 Die Zusammenführung der verfügbaren freien Unterroutinen und -modulen ist 193 eine wichtige Möglichkeit ein Programm zu modifizieren. Wenn die 194 Programmlizenz eines entsprechend lizenzierten vorhandenen Moduls die 195 Zusammenführung untersagt ‑ beispielsweise wenn man nicht 196 der Copyrightinhaber des hinzuzufügenden Quellcodes 197 ist ‑ dann ist die Lizenz zu restriktiv, um sich als 198 <em>frei</em> zu qualifizieren. 199 </p> 200 201 <p> 202 Ob eine Änderung eine Verbesserung darstellt, ist eine subjektive 203 Angelegenheit. Wenn das Recht ein Programm zu modifizieren im Wesentlichen 204 auf Änderungen beschränkt wird, die jemand anderes als Verbesserung 205 betrachtet, ist das Programm unfrei. 206 </p> 207 208 <h4>Die Freiheit zu redistribuieren, wenn man möchte: grundlegende Anforderungen</h4> 209 210 <p><cite><q>Die Freiheit<ins>, das Programm zu redistribuieren und […] der 211 Öffentlichkeit freizugeben</ins></q></cite> (Freiheit <em>2</em> und 212 <em>3</em>) bedeutet, dass man die Freiheit hat Kopien an <a 213 href="#exportcontrol">jedermann überall</a> weiterzugeben (entweder mit oder 214 ohne Modifikationen, gratis oder gegen Gebühr für den 215 Vertrieb). <em>Frei</em> sein bedeutet, diese Dinge (unter anderem) 216 vornehmen zu können, ohne fragen oder für die Berechtigung zahlen zu müssen. 217 </p> 218 219 <p> 220 Außerdem sollte man auch die Freiheit haben Modifikationen vorzunehmen und 221 privat im eigenen Werk oder Spiel zu nutzen, ohne auch nur deren Existenz zu 222 erwähnen. Veröffentlicht man die Änderungen, sollte es nicht erforderlich 223 sein, irgendjemand im Besonderen oder auf irgendeine bestimmte Weise zu 224 benachrichtigen. 225 </p> 226 227 <p> 228 <em>Freiheit 3</em> umfasst die Freiheit, eigene modifizierte Versionen als 229 Freie Software freizugeben. Eine freie Lizenz kann auch andere Möglichkeiten 230 der Freigabe zulassen. Mit anderen Worten muss es sich nicht um eine Lizenz 231 mit <cite><a href="/copyleft/">Copyleft</a></cite> handeln. Allerdings 232 qualifiziert sich eine Lizenz, die von modifizierten Versionen verlangt 233 unfrei zu sein, nicht als freie Lizenz. 234 </p> 235 236 <p> 237 <cite><q>Die Freiheit, Programmkopien aufs neue zu distribuieren</q></cite> 238 muss binäre oder ausführbare Formen des Programms als auch den Quellcode für 239 modifizierte und unmodifizierte Versionen beinhalten (die Distribution von 240 Programmen in ausführbarer Form ist für bequem installierbare freie 241 Betriebssysteme notwendig). Es ist in Ordnung, wenn es für bestimmte 242 Anwendungen keine Möglichkeit gibt eine Binärdatei oder ausführbare Form zu 243 erstellen (da einige Programmiersprachen diese Funktion nicht unterstützen), 244 aber man muss die Freiheit haben solche Formen an Dritte weiterzugeben, 245 sollte man eine Möglichkeit finden oder entwickeln, sie zu erstellen. 246 </p> 247 248 <h4>Copyleft</h4> 249 250 <p> 251 Bestimmte Richtlinien über die Art und Weise Freie Software zu distribuieren 252 sind akzeptabel, sofern sie nicht den wesentlichen Freiheiten 253 widersprechen.<em> <a href="/copyleft/">Copyleft</a></em> ist beispielsweise 254 (sehr vereinfacht) eine Richtlinie, die verhindert, dass bei einer 255 Redistribution des Programms keine Restriktionen hinzugefügt werden können, 256 um Anderen wesentliche Freiheiten zu versagen. Diese Richtlinie widerspricht 257 nicht den wesentlichen Freiheiten ‑ vielmehr schützt es sie. 258 </p> 259 260 <p> 261 Das GNU-Projekt verwendet Copyleft, um die vier Freiheiten rechtlich für 262 jeden zu sichern. Wir glauben es gibt wichtige Gründe, warum es <a 263 href="/philosophy/pragmatic">besser ist Copyleft zu verwenden</a>. Aber auch 264 <a href="/philosophy/categories#Non-CopyleftedFreeSoftware">Freie Software 265 ohne Copyleft</a> ist ethisch vertretbar (siehe auch <cite><a 266 href="/philosophy/categories">Kategorien freier und unfreier 267 Software</a></cite>, wie sich <em>Freie Software</em>, <em>Software mit 268 Copyleft</em> und andere Softwarekategorien aufeinander beziehen). 269 </p> 270 271 <h4>Richtlinien über Verpackungs- und Distributionsinformationen</h4> 272 273 <p> 274 Richtlinien, wie man eine modifizierte Version verpacken kann, sind 275 allerdings akzeptabel, sofern sie nicht substantiell die Freiheit 276 einschränken, modifizierte Versionen freizugeben oder modifizierte Versionen 277 privat herzustellen und zu nutzen. Somit ist es akzeptabel, wenn die Lizenz 278 verlangt den Namen der modifizierten Version zu ändern, ein Logo zu 279 entfernen oder eigene Modifikationen als eigene zu identifizieren. Solange 280 diese Bedingungen nicht so aufwändig sind, dass sie die Freigabe der 281 Änderungen effektiv behindern, sind sie zulässig; man nimmt bereits andere 282 Programmänderungen vor, ein paar mehr sollten kein Problem darstellen … 283 </p> 284 285 <p> 286 Richtlinien wie <em>‚wenn Sie Ihre Version auf diese Weise zur Verfügung 287 stellen, müssen Sie sie auch auf diese Weise zur Verfügung stellen‘</em>, 288 können unter derselben Bedingung ebenfalls akzeptabel sein. Solch eine 289 akzeptable Richtlinie wäre beispielsweise dem früheren Entwickler auf dessen 290 Bitte hin eine Kopie der modifizierten und distribuierten Version zukommen 291 lassen zu müssen. [Hinweis: Eine solche Richtlinie lässt immer noch die 292 Wahl, ob man seine Version überhaupt distribuierten möchte.] Ebenfalls sind 293 Richtlinien akzeptabel, die die Freigabe des Quellcodes für öffentlich 294 einsetzbare Programmversionen an Nutzer verlangen. 295 </p> 296 297 <p> 298 Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn eine Lizenz die Änderung des Namens 299 erfordert, durch den das Programm aus anderen Programmen aufgerufen 300 wird. Das behindert wirksam die Freigabe der eigenen geänderten Version, um 301 das Original, wenn durch jenen anderen Programmen aufgerufen, zu 302 ersetzen. Diese Art von Anforderung ist nur dann akzeptabel, wenn es eine 303 geeignete <em>Alias</em>-Funktion gibt, die erlaubt, den Namen des 304 Originalprogramms als Decknamen für die modifizierte Version anzugeben.</p> 305 306 <h4>Ausfuhrbestimmungen</h4> 307 308 <p> 309 Mitunter können staatliche <a 310 id="exportcontrol">Ausfuhrkontrollbestimmungen</a> und Handelssanktionen die 311 Freiheit einschränken, Programmkopien international zu 312 distribuieren. Softwareentwickler haben nicht die Macht, diese Restriktionen 313 zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, aber sie können und müssen sich 314 widersetzen sie als Nutzungsbedingungen des Programms aufzuerlegen. Dadurch 315 betreffen die Restriktionen keine Aktivitäten und Menschen außerhalb der 316 Rechtsordnungen dieser Regierungen. Daher dürfen freie Softwarelizenzen 317 keinen Gehorsam gegenüber allen nicht trivialen Ausfuhrbestimmungen als 318 Bedingung für die Ausübung einer der wesentlichsten Freiheiten verlangen. 319 </p> 320 321 <p> 322 Lediglich die bloße Existenz von Ausfuhrbestimmungen ‑ ohne 323 diese zu einer Bedingung der Lizenz selbst zu machen ‑ ist 324 akzeptabel, da dies keine Nutzer beschränkt. Ist eine Ausfuhrbestimmung 325 tatsächlich für Freie Software trivial, dann ist die erforderliche Bedingung 326 kein tatsächliches Problem; jedoch ist sie ein potenzielles Problem, da eine 327 spätere Änderung im Exportgesetz die Erfordernis trivial und damit die 328 Software unfrei machen könnte. 329 </p> 330 331 <h4>Rechtliche Hinweise</h4> 332 333 <p> 334 Damit diese Freiheiten wirklich gelten, müssen diese dauerhaft und 335 unwiderruflich sein ‑ solange man nichts Unrechtes 336 anstellt. Sofern Softwareentwickler die Macht haben, die Lizenz zu ihren 337 Bedingungen zu widerrufen oder rückwirkend Restriktionen hinzuzufügen, ohne 338 dafür Anlass gegeben zu haben, ist die Software unfrei. 339 </p> 340 341 <p> 342 Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung einer Lizenz eines unfreien 343 Programms erforderlich machen. Dementsprechend, wenn beispielsweise eine 344 Lizenz die Einhaltung mit den Lizenzen <em>aller genutzten Programme</em> 345 erfordert, würde dies im Falle eines Nutzers, der unfreie Programme 346 ausführt, die Einhaltung mit den Lizenzen dieser unfreien Programme 347 erfordern. Das macht die Lizenz unfrei. 348 </p> 349 350 <p> 351 Bei einer freien Lizenz ist die Angabe zulässig, welches Recht anwendbar 352 oder wo Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden müssen oder beides.<a 353 href="#tn2" id="tn2-ref" class="transnote">[**]</a> 354 </p> 355 356 <h4>Auftragsbezogene Lizenzen</h4> 357 358 <p> 359 Die meisten freien Softwarelizenzen beruhen auf dem Urheberrecht, und es 360 gibt Restriktionen, welche Arten von Anforderungen durch das Urheberrecht 361 auferlegt werden können. Wenn eine auf dem Urheberrecht beruhende Lizenz 362 Freiheit auf die oben beschriebene Weise respektiert, ist es 363 unwahrscheinlich eine andere Art von Problem zu haben, dass nicht 364 voraussehbar war (obwohl dies gelegentlich vorkommt). Einige freie 365 Softwarelizenzen beruhen allerdings auf Verträgen, und Verträge können eine 366 viel größere Bandbreite möglicher Beschränkungen auferlegen. Das bedeutet, 367 es gibt viele Möglichkeiten wie solch eine Lizenz inakzeptabel restriktiv 368 und unfrei sein könnte. 369 </p> 370 371 <p> 372 Es ist unmöglich alle Möglichkeiten aufzuführen, die auftreten könnten. Wenn 373 eine vertragsbasierte Lizenz den Nutzer auf eine ungewöhnliche Weise 374 beschränkt, was auf Urheberrecht beruhende Lizenzen nicht können und welches 375 hier als nicht legitim erwähnt wird, werden wir darüber nachdenken müssen 376 und wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sie unfrei ist. 377 </p> 378 379 <h4>Die richtigen Wörter, wenn es um Freie Software geht</h4> 380 381 <p> 382 Spricht man über Freie Software, empfiehlt es sich Begriffe wie 383 <em>verschenken</em> oder <em>kostenlos</em> zu vermeiden, weil diese 384 Begriffe implizieren, es würde um den Preis gehen, nicht um Freiheit. Einige 385 gebräuchliche Begriffe wie <a 386 href="/philosophy/words-to-avoid"><em>„Piraterie“</em></a> stellen Meinungen 387 dar, von denen wir hoffen, dass Sie diese nicht unterstützen. Weitere 388 voreingenommene oder irreführende Begriffe unter <cite><a 389 href="/philosophy/words-to-avoid">Zu vermeidende Wörter</a></cite>, ebenso 390 verschiedene <cite><a href="/philosophy/fs-translations">Übersetzungen des 391 Begriffs <em>Freie Software</em></a></cite>. 392 </p> 393 394 <h4>Interpretation diese Kriterien</h4> 395 396 <p> 397 Abschließend noch der Hinweis, dass die in dieser Freie-Software-Definition 398 angegeben Kriterien sorgfältige Überlegungen bei ihrer Interpretation 399 erfordern. Um zu entscheiden, ob sich eine bestimmte Softwarelizenz als 400 freie Softwarelizenz qualifiziert, beurteilen wir basierend auf diesen 401 Kriterien, ob ihr Geist sowie der genaue Wortlaut passt. Enthält eine Lizenz 402 übertriebene Restriktionen, wird sie abgelehnt, auch wenn wir das Problem in 403 diesen Kriterien nicht erwarteten. Manchmal spricht eine Lizenzanforderung 404 ein Punkt an, der umfangreiche Überlegungen erfordert, einschließlich 405 Diskussionen mit einem Rechtsanwalt, bevor entschieden werden kann, ob diese 406 Anforderung annehmbar ist. Wird ein Punkt zum Abschluss gebracht, werden 407 diese Kriterien aktualisiert, um verständlicher zu machen, warum sich 408 bestimmte Lizenzen qualifizieren oder nicht. 409 </p> 410 411 <h4>Hilfe zu freien Lizenzen</h4> 412 413 <p> 414 Weitere Informationen, ob sich eine bestimmte Lizenz als freie 415 Softwarelizenz qualifiziert, sind unter <a 416 href="/licenses/license-list"><cite>Verschiedene Lizenzen und 417 Kommentare</cite></a> zu finden. Sollte die betreffende Lizenz nicht 418 aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter <a 419 href="mailto:licensing@gnu.org"><licensing@gnu.org></a>. 420 </p> 421 422 <p> 423 Wenn Sie daran denken eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte 424 zuvor an die <span xml:lang="en" lang="en">Free Software 425 Foundation</span>. Die nur noch schwer überschaubare Ausuferung 426 verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet für Nutzer einen erhöhten 427 Aufwand, die Lizenzen überhaupt zu verstehen. Vielleicht können wir bei der 428 Suche nach einer bereits vorhandenen freien Softwarelizenz behilflich sein, 429 die ihren Bedürfnissen entspricht. 430 </p> 431 432 <p> 433 Ist das nicht möglich, wenn tatsächlich eine neue Lizenz benötigt wird, 434 können Sie mit unserer Hilfe sicherstellen, dass die Lizenz wirklich eine 435 freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden. 436 </p> 437 438 <h3 id="beyond-software">Jenseits von Software</h3> 439 440 <p> 441 <a href="/philosophy/free-doc">Software-Handbücher müssen frei sein</a>, aus 442 den gleichen Gründen, warum Software frei sein muss und weil Handbücher in 443 der Tat Bestandteil der Software sind. 444 </p> 445 446 <p> 447 Die gleichen Argumente sind auch für andere Arten von Werken von praktischem 448 Nutzen sinnvoll ‑ also Werke, die nützliches Wissen 449 verkörpern wie etwa pädagogische Werke und Nachschlagewerke. <a 450 href="//de.wikipedia.org">Wikipedia</a> ist das wohl bekannteste Beispiel. 451 </p> 452 453 <p> 454 Jegliches Werk <em>kann</em> frei sein, und die Freie-Software-Definition 455 ist zu einer <a href="//freedomdefined.org/Definition/De" title="Definition 456 of Free Cultural Works, unter: freedomdefined.org 2008.">Definition von 457 freien kulturellen Werken</a> erweitert worden, die auf Werke jeglicher Art 458 anwendbar sind. 459 </p> 460 461 <h3 id="open-source">„Open Source“, offener Quellcode?</h3> 462 463 <p> 464 Eine andere Gruppierung verwendet den Begriff <em>„Open Source“</em> um 465 etwas ähnliches (aber nicht identisches) wie <em>Freie Software</em> zu 466 meinen. Die Freie-Software-Gemeinschaft bevorzugt den Begriff 467 <em><strong>Freie Software</strong></em>, denn, sobald man gehört hat, dass 468 sich dieser auf Freiheit statt auf den Preis bezieht, ruft es Freiheit in 469 Erinnerung. Das Wort <em>offen</em> <a 470 href="/philosophy/open-source-misses-the-point">bezieht sich niemals auf 471 Freiheit</a>. 472 </p> 473 </div> 474 475 <h3 id="History">Historie</h3> 476 477 <p>Von Zeit zu Zeit wird diese Freie-Software-Definition überarbeitet. Diese 478 substanziellen Änderungen sowie Verweise veranschaulichen genau, was 479 geändert wurde.</p> 480 481 <ul> 482 483 <li><a 484 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.152&r2=1.153" 485 hreflang="en">Version 1.153</a>: Klarstellung, dass die Freiheit, das 486 Programm auszuführen, bedeutet, dass einen nichts davon abhält es 487 auszuführen.</li> 488 489 <li><a 490 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.140&r2=1.141" 491 hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung, welcher Quellcode unter einer 492 freien Lizenz stehen muss.</li> 493 494 <li><a 495 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.134&r2=1.135" 496 hreflang="en">Version 1.135</a>: Freiheit <em>0</em> ist die Freiheit, das 497 Programm beliebig auszuführen. </li> 498 499 <li><a 500 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.133&r2=1.134" 501 hreflang="en">Version 1.134</a>: Freiheit <em>0</em> hat nichts mit der 502 Zweckmäßigkeit des Programm zu tun.</li> 503 504 <li><a 505 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.130&r2=1.131" 506 hreflang="en">Version 1.131</a>: Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung 507 einer unfreien Lizenz eines anderen Programms verlangen.</li> 508 509 <li><a 510 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.128&r2=1.129" 511 hreflang="en">Version 1.129</a>: Klarstellung, dass die Wahl des anwendbaren 512 Rechts und des Gerichtsstandes zulässig sind. (Das war immer unser 513 Grundsatz.)</li> 514 515 <li><a 516 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.121&r2=1.122" 517 hreflang="en">Version 1.122</a>: Eine Ausfuhrkontrollbestimmung 518 ist ‑ wenn die Bedingung nicht trivial 519 ist ‑ ein echtes Problem; andernfalls nur ein potenzielles 520 Problem.</li> 521 522 <li><a 523 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.117&r2=1.118" 524 hreflang="en">Version 1.118</a>: Klarstellung, dass sich die Angelegenheit 525 auf das Recht beschränkt modifizieren zu dürfen, nicht darauf welche 526 Modifizierungen vorgenommen wurden. Und Modifizierungen sind nicht auf 527 „Verbesserungen“ beschränkt.</li> 528 529 <li><a 530 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.110&r2=1.111" 531 hreflang="en">Version 1.111</a>: Klarstellung von 1.77, dass alle 532 rückwirkenden <em>Restriktionen</em> inakzeptabel sind. Die 533 Urheberrechtsinhaber können jederzeit zusätzliche <em>Berechtigung</em> für 534 die Nutzung des Werks dadurch einräumen, das Werk auf eine andere Weise 535 parallel freizugeben.</li> 536 537 <li><a 538 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.104&r2=1.105" 539 hreflang="en">Version 1.105</a>: Spiegelt in einer kurzen Darstellung den 540 Punkt von Freiheit <em>1</em> wider (bereits in 1.80 erwähnt), dass man 541 tatsächlich die eigene modifizierte Version für die eigene Datenverarbeitung 542 nutzen darf.</li> 543 544 <li><a 545 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.91&r2=1.92" 546 hreflang="en">Version 1.92</a>: Klarstellung, dass sich verschleierter Code 547 nicht als Quellcode qualifiziert.</li> 548 549 <li><a 550 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.89&r2=1.90" 551 hreflang="en">Version 1.90</a>: Klarstellung, dass Freiheit <em>3</em> das 552 Recht einräumt, Kopien der eigenen modifizierten oder verbesserten Version 553 zu distribuieren, nicht jedoch die Beteiligung an einem Entwicklungsprojekt 554 bei Dritten.</li> 555 556 <li><a 557 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.88&r2=1.89" 558 hreflang="en">Version 1.89</a>: Freiheit <em>3</em> gewährt das Recht, 559 modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben.</li> 560 561 <li><a 562 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.79&r2=1.80" 563 hreflang="en">Version 1.80</a>: Freiheit <em>1</em> muss nicht nur 564 theoretisch, sondern praktisch umsetzbar sein; d. h. keine Tivoisierung.</li> 565 566 <li><a 567 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.76&r2=1.77" 568 hreflang="en">Version 1.77</a>: Klarstellung, dass alle nachträglichen 569 Lizenzänderungen inakzeptabel sind, auch wenn nicht als vollständiger Ersatz 570 beschrieben.</li> 571 572 <li><a 573 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.73&r2=1.74" 574 hreflang="en">Version 1.74</a>: Vier Klarstellungen von Punkten, die nicht 575 explizit genug oder an einigen Stellen angegebenen sind, aber nicht überall 576 reflektiert werden: 577 <ul> 578 <li>„Verbesserungen“ bedeutet nicht, dass die Lizenz substantiell einschränken 579 kann, welche Arten von modifizierten Versionen freigegeben werden 580 können. Freiheit <em>3</em> enthält die Verbreitung modifizierter Versionen, 581 nicht nur deren Änderungen.</li> 582 <li>Das Recht, vorhandene Module zusammenzufügen, bezieht sich auf entsprechend 583 lizenzierte Module.</li> 584 <li>Ausdrücklich die Schlussfolgerung des Punktes über Exportkontrolle.</li> 585 <li>Einführung einer Lizenzänderung führt zur Aufhebung der alten Lizenz.</li> 586 </ul> 587 </li> 588 589 <li><a 590 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.56&r2=1.57" 591 hreflang="en">Version 1.57</a>: Abschnitt <em>Jenseits von Software</em> 592 hinzugefügt.</li> 593 594 <li><a 595 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.45&r2=1.46" 596 hreflang="en">Version 1.46</a>: Klarstellung des für die Freiheit 597 bedeutsamen Ziels, das Programm für jeden Zweck auszuführen.</li> 598 599 <li><a 600 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.40&r2=1.41" 601 hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung zum Wortlaut vertraglich 602 geregelter Lizenzen.</li> 603 604 <li><a 605 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.39&r2=1.40" 606 hreflang="en">Version 1.40</a>: Erklärung, dass eine freie Lizenz erlauben 607 muss, andere verfügbare Freie Software zu verwenden, um eigene 608 Modifizierungen vorzunehmen.</li> 609 610 <li><a 611 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.38&r2=1.39" 612 hreflang="en">Version 1.39</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz 613 erfordert, den Quellcode für von Ihnen für die öffentliche Nutzung 614 bereitgestellte Softwareversionen zur Verfügung zu stellen.</li> 615 616 <li><a 617 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.30&r2=1.31" 618 hreflang="en">Version 1.31</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz 619 erfordert, sich als Autor von Modifikationen zu identifizieren sowie weitere 620 geringfügige Klarstellungen.</li> 621 622 <li><a 623 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.22&r2=1.23" 624 hreflang="en">Version 1.23</a>: Potenzielle Probleme im Zusammenhang mit 625 vertragsbasierten Lizenzen.</li> 626 627 <li><a 628 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.15&r2=1.16" 629 hreflang="en">Version 1.16</a>: Erklärung, warum der Vertrieb von 630 Binärdateien wichtig ist.</li> 631 632 <li><a 633 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&r1=1.10&r2=1.11" 634 hreflang="en">Version 1.11</a>: Hinweis, dass eine freie Lizenz vorschreiben 635 kann, auf Nachfrage früherer Entwickler eine Kopie der von Ihnen 636 distribuierten Varianten zu übersenden.</li> 637 638 </ul> 639 640 <p>Aufgrund anderer Änderungen an diesem Dokument, die die Definition oder 641 deren Interpretationen selbst nicht beeinflussen, gibt es Lücken in den 642 Versionsnummern. Beispielsweise sind keine Änderungen wie Nebenbemerkungen, 643 Formatierung, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder andere aufgeführt. Eine 644 vollständige Übersicht aller Änderungen sind mit Hilfe der <a 645 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&view=log" 646 hreflang="en">CVSweb-Oberfläche</a> zu finden.</p> 647 648 <h3 style="font-size:1em">Anmerkung</h3> 649 <ol> 650 <li id="f1"><a href="#n1-ref">[1]</a> Der Grund, warum die vier Freiheiten mit 651 <em>0</em>, <em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em> nummeriert sind, ist 652 historisch bedingt. Um 1990 gab es drei Freiheiten, nummeriert mit 653 <em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em>. Dann wurde klar, dass die Freiheit, 654 das Programm für jeglichen Zweck auszuführen, explizit erwähnt werden 655 musste. Diese Freiheit war deutlich elementarer als die anderen drei, sollte 656 also entsprechend vorangestellt sein. Anstatt die anderen nun umzubenennen, 657 wurde sie dem folgend <em>Freiheit 0</em> benannt.</li> 658 </ol> 659 660 <div class="translators-notes"> 661 662 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.--> 663 <p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p> 664 <ol id="transnote"> 665 <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> <i>Secure Boot</i> soll Rechner 666 bereits vor dem Start des eigentlichen Betriebssystems mit kryptografischen 667 Methoden gegen Angriffe „schützen“. So sollen etwa <em>ausschließlich</em> 668 digital signierte Gerätetreiber mittels <i>vereinheitlichter erweiterbarer 669 Firmware-Schnittstelle</i> (engl. <i>‚<span xml:lang="en" lang="en">Unified 670 Extensible Firmware Interface</span></i>, kurz <i>UEFI</i>) bzw. dessen 671 Vorgänger <i>EFI</i> zwischen den einzelnen Komponenten eines Rechners und 672 dem Betriebssystem geladen und ausgeführt werden können.</li> 673 <li id="tn2"><a href="#tn2-ref">[**]</a> Dies bezieht sich auf US-Recht. Bei 674 der Zuständigkeit von deutschen Gerichten handelt es sich um die Frage, 675 welches Gericht im Einzelfall die Gerichtsbarkeit ausüben muss, in diesem 676 Sinne also örtlich, sachlich und funktionell zuständig ist.</li> 677 </ol></div> 678 </div> 679 680 <!-- for id="content", starts in the include above --> 681 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" --> 682 <div id="footer"> 683 <div class="unprintable"> 684 685 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF & GNU an <a 686 href="mailto:gnu@gnu.org"><gnu@gnu.org></a>. Sie können auch die <a 687 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software 688 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere 689 Korrekturen oder Vorschläge können an <a 690 href="mailto:webmasters@gnu.org"><webmasters@gnu.org></a> gesendet 691 werden.</p> 692 693 <p> 694 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph, 695 replace it with the translation of these two: 696 697 We work hard and do our best to provide accurate, good quality 698 translations. However, we are not exempt from imperfection. 699 Please send your comments and general suggestions in this regard 700 to <a href="mailto:web-translators@gnu.org"> 701 702 <web-translators@gnu.org></a>.</p> 703 704 <p>For information on coordinating and submitting translations of 705 our web pages, see <a 706 href="/server/standards/README.translations.html">Translations 707 README</a>. --> 708 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt 709 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen 710 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen 711 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a 712 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org"><web-translators@gnu.org></a>.</p> 713 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von 714 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a 715 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p> 716 </div> 717 718 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to 719 files generated as part of manuals) on the GNU web server should 720 be under CC BY-ND 4.0. Please do NOT change or remove this 721 without talking with the webmasters or licensing team first. 722 Please make sure the copyright date is consistent with the 723 document. For web pages, it is ok to list just the latest year the 724 document was modified, or published. 725 726 If you wish to list earlier years, that is ok too. 727 Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying 728 years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable 729 year, i.e., a year in which the document was published (including 730 being publicly visible on the web or in a revision control system). 731 732 There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers 733 Information document, www.gnu.org/prep/maintain. --> 734 <p>Copyright © 1996-2002, 2004-2007, 2009, 2010, 2012-2018 Free Software 735 Foundation, Inc.</p> 736 737 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license" 738 href="//creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de">Creative Commons 739 Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International</a>-Lizenz.</p> 740 741 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" --> 742 <div class="translators-credits"> 743 744 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.--> 745 <strong><a 746 href="//savannah.gnu.org/projects/www-de">Übersetzung:</a></strong> Guido 747 Arnold, 2002. Jоегg Kоhпе, 2012-2018.</div> 748 749 <p class="unprintable"><!-- timestamp start --> 750 Letzte Änderung: 751 752 $Date: 2019/07/29 21:58:37 $ 753 754 <!-- timestamp end --> 755 </p> 756 </div> 757 </div> 758 <!-- for class="inner", starts in the banner include --> 759 </body> 760 </html>