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free-sw.html (35385B)


      1 <!--#set var="PO_FILE"
      2  value='<a href="/philosophy/po/free-sw.de.po">
      3  https://www.gnu.org/philosophy/po/free-sw.de.po</a>'
      4  --><!--#set var="ORIGINAL_FILE" value="/philosophy/free-sw.html"
      5  --><!--#set var="DIFF_FILE" value="/philosophy/po/free-sw.de-diff.html"
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      7 
      8 <!--#include virtual="/server/header.de.html" -->
      9 <!-- Parent-Version: 1.86 -->
     10 
     11 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! -->
     12 <title>Freie Software. Was ist das? - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title>
     13 <style type="text/css" media="print,screen"><!--
     14 .note { margin-left: 6%; margin-right: 6%; }
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     18 -->
     19 </style>
     20 <meta http-equiv="Keywords" content=" " />
     21 <meta http-equiv="Description" content=" " />
     22 
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     24 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" -->
     25 <!--#include virtual="/server/outdated.de.html" -->
     26 <h2>Freie Software. Was ist das?</h2>
     27 
     28 <div class="article">
     29 <h3>Freie-Software-Definition</h3>
     30 
     31 <blockquote class="note" id="fsf-licensing"><p style="font-size: 80%">
     32 Haben Sie eine hier nicht beantwortete Frage bezüglich
     33 Freie-Software-Lizenzierung? Siehe auch unsere weiteren <a
     34 href="https://www.fsf.org/licensing">Ressourcen zur Lizenzierung</a>, bei
     35 unbeantworteten Anliegen wenden Sie sich bitte unter <a
     36 href="mailto:licensing@fsf.org">licensing@fsf.org</a> an das <span
     37 xml:lang="en" lang="en">FSF Compliance Lab</span>.</p>
     38 </blockquote>
     39 
     40 <div class="comment">
     41 <p>
     42 Die <em>Freie-Software-Definition</em> soll verdeutlichen, welche Kriterien
     43 ein einzelnes Softwareprogramm erfüllen muss um als Freie Software
     44 betrachtet zu werden. Von Zeit zu Zeit wird diese Definition überarbeitet,
     45 um dies zu verdeutlichen oder Fragen zu subtilen Problemen zu lösen. Weitere
     46 Informationen zu gemachten Änderungen sind unter <a
     47 href="#History">Historie</a> zu finden.
     48 </p>
     49 
     50 <p>
     51 Die <em>„Open-Source“-<ins>Definition</ins></em> ist etwas anderes: eine
     52 ganz andere Philosophie, die auf anderen Werten beruht. Auch die praktische
     53 Definition ist anders, jedoch sind alle quelloffenen Programme in der Tat
     54 beinahe frei. Den Unterschied erklären wir in <cite><a
     55 href="/philosophy/open-source-misses-the-point.html">Warum „Open Source“ das
     56 Ziel Freie Software verfehlt</a></cite>.
     57 </p>
     58 </div>
     59 
     60 <p>
     61 <em>Freie Software</em> ist Software, die die Freiheit und Gemeinschaft der
     62 Nutzer respektiert. Ganz allgemein bedeutet das, dass <strong>Nutzer die
     63 Freiheit haben Software auszuführen, zu kopieren, zu verbreiten, zu
     64 untersuchen, zu ändern und zu verbessern</strong>. <em>Freie Software</em>
     65 ist daher eine Frage der Freiheit, nicht des Preises. Um das Konzept zu
     66 verstehen sollte man an <em>frei</em> wie in <em>Redefreiheit</em> denken,
     67 nicht wie in <em>Freibier</em>.  Manchmal nennen wir sie auch <em><span
     68 xml:lang="fr" lang="fr">Libre</span> Software</em>, dem französischen
     69 bzw. spanischen Wort für <em>frei</em> wie in <em>Freiheit</em> entlehnt, um
     70 deutlich zu machen, dass wir uns keinesfalls auf Software beziehen die
     71 <em>gratis</em> sei.
     72 </p>
     73 
     74 <p>
     75 Wir kämpfen für diese Freiheiten, weil sie jedermann verdient. Mit diesen
     76 Freiheiten kontrollieren Nutzer (sowohl einzeln als auch gemeinsam) das
     77 Programm und was es für sie ausführt. Wenn nicht Nutzer das Programm
     78 kontrollieren, nennen wir es ein <em>unfreies</em>
     79 bzw. <em>proprietäres</em> Programm. Das unfreie Programm kontrolliert die
     80 Nutzer, und der Entwickler kontrolliert das Programm. Dies macht das
     81 Programm zu einem <a
     82 href="/philosophy/free-software-even-more-important">Instrument ungerechter
     83 Macht</a>.
     84 </p>
     85 
     86 <h4> Vier wesentliche Freiheiten</h4>
     87 
     88 <p>
     89 Ein Programm ist Freie Software, wenn Nutzer eines Programms über vier
     90 wesentliche Freiheiten<a href="#n1" id="n1-ref" class="fnote">[1]</a>
     91 verfügen:
     92 </p>
     93 
     94 <ul class="important">
     95   <li>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck
     96 <em>(Freiheit 0)</em>.</li>
     97   <li>Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen
     98 Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen <em>(Freiheit 1)</em>. Der Zugang
     99 zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
    100   </li>
    101   <li>Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu
    102 helfen <em>(Freiheit 2)</em>.
    103   </li>
    104   <li>Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der
    105 Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert
    106 <em>(Freiheit 3)</em>. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
    107   </li>
    108 </ul>
    109 
    110 <p>
    111 Ein Programm ist <em>freie</em> Software, wenn es Nutzern adäquat all diese
    112 Freiheiten gewährt. Ansonsten ist es unfrei. Solange wir verschiedene
    113 unfreie Vertriebsschemata in Bezug darauf unterscheiden können, inwieweit
    114 sie dahinter zurückbleiben frei zu sein, betrachten wir sie alle
    115 gleichermaßen als unethisch.</p>
    116 
    117 <p>In jedem angenommenen Szenario müssen diese Freiheiten
    118 zutreffen&#160;&#8209;&#160;welchen Quellcode auch immer wir beabsichtigen
    119 zu benutzen (oder andere bewegen zu benutzen). Betrachten wir beispielsweise
    120 ein Programm namens <em>A</em>, das automatisch ein Programm namens
    121 <em>B</em> startet um irgendetwas zu verarbeiten. Wenn wir beabsichtigen
    122 <em>A</em> unverändert zu distribuieren, impliziert das, dass dessen Nutzer
    123 <em>B</em> ebenfalls benötigen&#160;&#8209;&#160;wir müssen somit
    124 entscheiden ob sowohl <em>A</em> als auch <em>B</em> frei sind. Wenn wir
    125 beabsichtigen <em>A</em> so zu modifizieren, damit es <em>B</em> nicht mehr
    126 benötigt, muss nur <em>A</em> frei sein, <em>B</em> ist für dieses Vorhaben
    127 nicht relevant.</p>
    128 
    129 <p>
    130 <em>Freie Software</em> ist nicht gleichbedeutend mit
    131 <em>unkommerziell</em>. Ein freies Programm muss für die kommerzielle
    132 Nutzung, die kommerzielle Entwicklung und den kommerziellen Vertrieb
    133 verfügbar sein. Die kommerzielle Entwicklung von freier Software ist nicht
    134 mehr unüblich. Solche freie kommerzielle Software ist sehr
    135 wichtig. Möglicherweise hat man Geld für Kopien freier Software ausgegeben
    136 oder Kopien unentgeltlich erhalten. Aber egal wie man die Kopien erhalten
    137 hat, man hat immer die Freiheit die Software zu kopieren und zu ändern,
    138 sogar <a href="/philosophy/selling">Kopien zu verkaufen</a>.
    139 </p>
    140 
    141 <p>Der weitere Text<!-- dieser Seite--> erläutert, was bestimmte Freiheiten
    142 adäquat macht oder nicht.</p>
    143 
    144 <h4>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</h4>
    145 
    146 <p>
    147 <cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen</q></cite> bedeutet für
    148 jegliche Person oder Organisation die Freiheit zu haben, es auf jedem
    149 beliebigen Rechner<!--system--> für jede Art von Aufgabe und Zweck nutzen zu
    150 dürfen, ohne darüber mit dem Entwickler oder irgendeinem Unternehmen
    151 kommunizieren zu müssen. In dieser Freiheit ist der <em>Nutzer</em> das
    152 Ziel, nicht der <em>Entwickler</em>! Dem Nutzer steht es frei das Programm
    153 für eigene Zwecke auszuführen, und wenn man es an jemand anderen weitergibt,
    154 steht es dieser Person dann frei es für eigene Zwecke auszuführen, aber man
    155 ist nicht berechtigt, ihr eigene Absichten aufzuerlegen.
    156 </p>
    157 
    158 <p>
    159 <cite><q>Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte</q></cite>
    160 bedeutet, dass einem nicht untersagt oder davon abgehalten wird, es
    161 auszuführen. Dies hat nichts mit der Funktionalität des Programm zu tun, ob
    162 es technisch dazu in der Lage ist in einer bestimmten Umgebung zu
    163 funktionieren oder ob es für einen bestimmten Bereich der Datenverarbeitung
    164 sinnvoll ist.</p>
    165 
    166 <h4>Die Freiheit, den Quellcode zu untersuchen und Änderungen vorzunehmen</h4>
    167 
    168 <p>
    169 Damit Freiheit <em>1</em> und <em>3</em> (die Freiheiten, Änderungen
    170 vorzunehmen und geänderte Versionen zu veröffentlichen) sinnvoll sind,
    171 müssen Nutzer Zugang zum Quellcode des Programms haben. Daher ist die
    172 Zugänglichkeit des Quellcodes eine notwendige Bedingung für Freie
    173 Software. Verschleierter „Quellcode“ ist nicht wirklich Quellcode und zählt
    174 nicht als solcher.
    175 </p>
    176 
    177 <p>
    178 Freiheit <em>1</em> umfasst die Freiheit, die eigene geänderte Version
    179 anstelle des Originals zu verwenden. Kommt das Programm in einem Produkt zum
    180 Einsatz, in dem die modifizierte Version eines Dritten, nicht jedoch die
    181 eigene&#160;&#8209;&#160;eine als <em>Tivoisierung</em>
    182 bzw. <em>Abriegelung</em> (engl. ‚Lockdown‘) oder (in seiner praktizierenden
    183 perversen Terminologie) als „<span xml:lang="en" lang="en">Secure
    184 Boot</span>“<a href="#tn1" id="tn1-ref" class="transnote">[*]</a> bekannte
    185 Praxis&#160;&#8209;&#160; ausgeführt wird, wird Freiheit <em>1</em> eher zu
    186 einem fadenscheinigen Vorwand anstatt einer praktischen Realität. Diese
    187 Binärdateien sind nicht <em>freie</em> Software, selbst wenn der Quellcode,
    188 von dem sie kompiliert werden, frei ist.
    189 </p>
    190 
    191 <p>
    192 Die Zusammenführung der verfügbaren freien Unterroutinen und -modulen ist
    193 eine wichtige Möglichkeit ein Programm zu modifizieren. Wenn die
    194 Programmlizenz eines entsprechend lizenzierten vorhandenen Moduls die
    195 Zusammenführung untersagt&#160;&#8209;&#160;beispielsweise wenn man nicht
    196 der Copyrightinhaber des hinzuzufügenden Quellcodes
    197 ist&#160;&#8209;&#160;dann ist die Lizenz zu restriktiv, um sich als
    198 <em>frei</em> zu qualifizieren.
    199 </p>
    200 
    201 <p>
    202 Ob eine Änderung eine Verbesserung darstellt, ist eine subjektive
    203 Angelegenheit. Wenn das Recht ein Programm zu modifizieren im Wesentlichen
    204 auf Änderungen beschränkt wird, die jemand anderes als Verbesserung
    205 betrachtet, ist das Programm unfrei.
    206 </p>
    207 
    208 <h4>Die Freiheit zu redistribuieren, wenn man möchte: grundlegende Anforderungen</h4>
    209 
    210 <p><cite><q>Die Freiheit<ins>, das Programm zu redistribuieren und […] der
    211 Öffentlichkeit freizugeben</ins></q></cite> (Freiheit <em>2</em> und
    212 <em>3</em>) bedeutet, dass man die Freiheit hat Kopien an <a
    213 href="#exportcontrol">jedermann überall</a> weiterzugeben (entweder mit oder
    214 ohne Modifikationen, gratis oder gegen Gebühr für den
    215 Vertrieb). <em>Frei</em> sein bedeutet, diese Dinge (unter anderem)
    216 vornehmen zu können, ohne fragen oder für die Berechtigung zahlen zu müssen.
    217 </p>
    218 
    219 <p>
    220 Außerdem sollte man auch die Freiheit haben Modifikationen vorzunehmen und
    221 privat im eigenen Werk oder Spiel zu nutzen, ohne auch nur deren Existenz zu
    222 erwähnen. Veröffentlicht man die Änderungen, sollte es nicht erforderlich
    223 sein, irgendjemand im Besonderen oder auf irgendeine bestimmte Weise zu
    224 benachrichtigen.
    225 </p>
    226 
    227 <p>
    228 <em>Freiheit 3</em> umfasst die Freiheit, eigene modifizierte Versionen als
    229 Freie Software freizugeben. Eine freie Lizenz kann auch andere Möglichkeiten
    230 der Freigabe zulassen. Mit anderen Worten muss es sich nicht um eine Lizenz
    231 mit <cite><a href="/copyleft/">Copyleft</a></cite> handeln. Allerdings
    232 qualifiziert sich eine Lizenz, die von modifizierten Versionen verlangt
    233 unfrei zu sein, nicht als freie Lizenz.
    234 </p>
    235 
    236 <p>
    237 <cite><q>Die Freiheit, Programmkopien aufs neue zu distribuieren</q></cite>
    238 muss binäre oder ausführbare Formen des Programms als auch den Quellcode für
    239 modifizierte und unmodifizierte Versionen beinhalten (die Distribution von
    240 Programmen in ausführbarer Form ist für bequem installierbare freie
    241 Betriebssysteme notwendig). Es ist in Ordnung, wenn es für bestimmte
    242 Anwendungen keine Möglichkeit gibt eine Binärdatei oder ausführbare Form zu
    243 erstellen (da einige Programmiersprachen diese Funktion nicht unterstützen),
    244 aber man muss die Freiheit haben solche Formen an Dritte weiterzugeben,
    245 sollte man eine Möglichkeit finden oder entwickeln, sie zu erstellen.
    246 </p>
    247 
    248 <h4>Copyleft</h4>
    249 
    250 <p>
    251 Bestimmte Richtlinien über die Art und Weise Freie Software zu distribuieren
    252 sind akzeptabel, sofern sie nicht den wesentlichen Freiheiten
    253 widersprechen.<em> <a href="/copyleft/">Copyleft</a></em> ist beispielsweise
    254 (sehr vereinfacht) eine Richtlinie, die verhindert, dass bei einer
    255 Redistribution des Programms keine Restriktionen hinzugefügt werden können,
    256 um Anderen wesentliche Freiheiten zu versagen. Diese Richtlinie widerspricht
    257 nicht den wesentlichen Freiheiten&#160;&#8209;&#160;vielmehr schützt es sie.
    258 </p>
    259 
    260 <p>
    261 Das GNU-Projekt verwendet Copyleft, um die vier Freiheiten rechtlich für
    262 jeden zu sichern. Wir glauben es gibt wichtige Gründe, warum es <a
    263 href="/philosophy/pragmatic">besser ist Copyleft zu verwenden</a>. Aber auch
    264 <a href="/philosophy/categories#Non-CopyleftedFreeSoftware">Freie Software
    265 ohne Copyleft</a> ist ethisch vertretbar (siehe auch <cite><a
    266 href="/philosophy/categories">Kategorien freier und unfreier
    267 Software</a></cite>, wie sich <em>Freie Software</em>, <em>Software mit
    268 Copyleft</em> und andere Softwarekategorien aufeinander beziehen).
    269 </p>
    270 
    271 <h4>Richtlinien über Verpackungs- und Distributionsinformationen</h4>
    272 
    273 <p>
    274 Richtlinien, wie man eine modifizierte Version verpacken kann, sind
    275 allerdings akzeptabel, sofern sie nicht substantiell die Freiheit
    276 einschränken, modifizierte Versionen freizugeben oder modifizierte Versionen
    277 privat herzustellen und zu nutzen. Somit ist es akzeptabel, wenn die Lizenz
    278 verlangt den Namen der modifizierten Version zu ändern, ein Logo zu
    279 entfernen oder eigene Modifikationen als eigene zu identifizieren. Solange
    280 diese Bedingungen nicht so aufwändig sind, dass sie die Freigabe der
    281 Änderungen effektiv behindern, sind sie zulässig; man nimmt bereits andere
    282 Programmänderungen vor, ein paar mehr sollten kein Problem darstellen&#160;…
    283 </p>
    284 
    285 <p>
    286 Richtlinien wie <em>‚wenn Sie Ihre Version auf diese Weise zur Verfügung
    287 stellen, müssen Sie sie auch auf diese Weise zur Verfügung stellen‘</em>,
    288 können unter derselben Bedingung ebenfalls akzeptabel sein. Solch eine
    289 akzeptable Richtlinie wäre beispielsweise dem früheren Entwickler auf dessen
    290 Bitte hin eine Kopie der modifizierten und distribuierten Version zukommen
    291 lassen zu müssen. [Hinweis: Eine solche Richtlinie lässt immer noch die
    292 Wahl, ob man seine Version überhaupt distribuierten möchte.] Ebenfalls sind
    293 Richtlinien akzeptabel, die die Freigabe des Quellcodes für öffentlich
    294 einsetzbare Programmversionen an Nutzer verlangen.
    295 </p>
    296 
    297 <p>
    298 Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn eine Lizenz die Änderung des Namens
    299 erfordert, durch den das Programm aus anderen Programmen aufgerufen
    300 wird. Das behindert wirksam die Freigabe der eigenen geänderten Version, um
    301 das Original, wenn durch jenen anderen Programmen aufgerufen, zu
    302 ersetzen. Diese Art von Anforderung ist nur dann akzeptabel, wenn es eine
    303 geeignete <em>Alias</em>-Funktion gibt, die erlaubt, den Namen des
    304 Originalprogramms als Decknamen für die modifizierte Version anzugeben.</p>
    305 
    306 <h4>Ausfuhrbestimmungen</h4>
    307 
    308 <p>
    309 Mitunter können staatliche <a
    310 id="exportcontrol">Ausfuhrkontrollbestimmungen</a> und Handelssanktionen die
    311 Freiheit einschränken, Programmkopien international zu
    312 distribuieren. Softwareentwickler haben nicht die Macht, diese Restriktionen
    313 zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, aber sie können und müssen sich
    314 widersetzen sie als Nutzungsbedingungen des Programms aufzuerlegen. Dadurch
    315 betreffen die Restriktionen keine Aktivitäten und Menschen außerhalb der
    316 Rechtsordnungen dieser Regierungen. Daher dürfen freie Softwarelizenzen
    317 keinen Gehorsam gegenüber allen nicht trivialen Ausfuhrbestimmungen als
    318 Bedingung für die Ausübung einer der wesentlichsten Freiheiten verlangen.
    319 </p>
    320 
    321 <p>
    322 Lediglich die bloße Existenz von Ausfuhrbestimmungen&#160;&#8209;&#160;ohne
    323 diese zu einer Bedingung der Lizenz selbst zu machen&#160;&#8209;&#160;ist
    324 akzeptabel, da dies keine Nutzer beschränkt. Ist eine Ausfuhrbestimmung
    325 tatsächlich für Freie Software trivial, dann ist die erforderliche Bedingung
    326 kein tatsächliches Problem; jedoch ist sie ein potenzielles Problem, da eine
    327 spätere Änderung im Exportgesetz die Erfordernis trivial und damit die
    328 Software unfrei machen könnte.
    329 </p>
    330 
    331 <h4>Rechtliche Hinweise</h4>
    332 
    333 <p>
    334 Damit diese Freiheiten wirklich gelten, müssen diese dauerhaft und
    335 unwiderruflich sein&#160;&#8209;&#160;solange man nichts Unrechtes
    336 anstellt. Sofern Softwareentwickler die Macht haben, die Lizenz zu ihren
    337 Bedingungen zu widerrufen oder rückwirkend Restriktionen hinzuzufügen, ohne
    338 dafür Anlass gegeben zu haben, ist die Software unfrei.
    339 </p>
    340 
    341 <p>
    342 Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung einer Lizenz eines unfreien
    343 Programms erforderlich machen. Dementsprechend, wenn beispielsweise eine
    344 Lizenz die Einhaltung mit den Lizenzen <em>aller genutzten Programme</em>
    345 erfordert, würde dies im Falle eines Nutzers, der unfreie Programme
    346 ausführt, die Einhaltung mit den Lizenzen dieser unfreien Programme
    347 erfordern. Das macht die Lizenz unfrei.
    348 </p>
    349 
    350 <p>
    351 Bei einer freien Lizenz ist die Angabe zulässig, welches Recht anwendbar
    352 oder wo Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden müssen oder beides.<a
    353 href="#tn2" id="tn2-ref" class="transnote">[**]</a>
    354 </p>
    355 
    356 <h4>Auftragsbezogene Lizenzen</h4>
    357 
    358 <p>
    359 Die meisten freien Softwarelizenzen beruhen auf dem Urheberrecht, und es
    360 gibt Restriktionen, welche Arten von Anforderungen durch das Urheberrecht
    361 auferlegt werden können. Wenn eine auf dem Urheberrecht beruhende Lizenz
    362 Freiheit auf die oben beschriebene Weise respektiert, ist es
    363 unwahrscheinlich eine andere Art von Problem zu haben, dass nicht
    364 voraussehbar war (obwohl dies gelegentlich vorkommt). Einige freie
    365 Softwarelizenzen beruhen allerdings auf Verträgen, und Verträge können eine
    366 viel größere Bandbreite möglicher Beschränkungen auferlegen. Das bedeutet,
    367 es gibt viele Möglichkeiten wie solch eine Lizenz inakzeptabel restriktiv
    368 und unfrei sein könnte.
    369 </p>
    370 
    371 <p>
    372 Es ist unmöglich alle Möglichkeiten aufzuführen, die auftreten könnten. Wenn
    373 eine vertragsbasierte Lizenz den Nutzer auf eine ungewöhnliche Weise
    374 beschränkt, was auf Urheberrecht beruhende Lizenzen nicht können und welches
    375 hier als nicht legitim erwähnt wird, werden wir darüber nachdenken müssen
    376 und wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass sie unfrei ist.
    377 </p>
    378 
    379 <h4>Die richtigen Wörter, wenn es um Freie Software geht</h4>
    380 
    381 <p>
    382 Spricht man über Freie Software, empfiehlt es sich Begriffe wie
    383 <em>verschenken</em> oder <em>kostenlos</em> zu vermeiden, weil diese
    384 Begriffe implizieren, es würde um den Preis gehen, nicht um Freiheit. Einige
    385 gebräuchliche Begriffe wie <a
    386 href="/philosophy/words-to-avoid"><em>„Piraterie“</em></a> stellen Meinungen
    387 dar, von denen wir hoffen, dass Sie diese nicht unterstützen. Weitere
    388 voreingenommene oder irreführende Begriffe unter <cite><a
    389 href="/philosophy/words-to-avoid">Zu vermeidende Wörter</a></cite>, ebenso
    390 verschiedene <cite><a href="/philosophy/fs-translations">Übersetzungen des
    391 Begriffs <em>Freie Software</em></a></cite>.
    392 </p>
    393 
    394 <h4>Interpretation diese Kriterien</h4>
    395 
    396 <p>
    397 Abschließend noch der Hinweis, dass die in dieser Freie-Software-Definition
    398 angegeben Kriterien sorgfältige Überlegungen bei ihrer Interpretation
    399 erfordern. Um zu entscheiden, ob sich eine bestimmte Softwarelizenz als
    400 freie Softwarelizenz qualifiziert, beurteilen wir basierend auf diesen
    401 Kriterien, ob ihr Geist sowie der genaue Wortlaut passt. Enthält eine Lizenz
    402 übertriebene Restriktionen, wird sie abgelehnt, auch wenn wir das Problem in
    403 diesen Kriterien nicht erwarteten. Manchmal spricht eine Lizenzanforderung
    404 ein Punkt an, der umfangreiche Überlegungen erfordert, einschließlich
    405 Diskussionen mit einem Rechtsanwalt, bevor entschieden werden kann, ob diese
    406 Anforderung annehmbar ist. Wird ein Punkt zum Abschluss gebracht, werden
    407 diese Kriterien aktualisiert, um verständlicher zu machen, warum sich
    408 bestimmte Lizenzen qualifizieren oder nicht.
    409 </p>
    410 
    411 <h4>Hilfe zu freien Lizenzen</h4>
    412 
    413 <p>
    414 Weitere Informationen, ob sich eine bestimmte Lizenz als freie
    415 Softwarelizenz qualifiziert, sind unter <a
    416 href="/licenses/license-list"><cite>Verschiedene Lizenzen und
    417 Kommentare</cite></a> zu finden. Sollte die betreffende Lizenz nicht
    418 aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte unter <a
    419 href="mailto:licensing@gnu.org">&lt;licensing@gnu.org&gt;</a>.
    420 </p> 
    421 
    422 <p>
    423 Wenn Sie daran denken eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte
    424 zuvor an die <span xml:lang="en" lang="en">Free Software
    425 Foundation</span>. Die nur noch schwer überschaubare Ausuferung
    426 verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet für Nutzer einen erhöhten
    427 Aufwand, die Lizenzen überhaupt zu verstehen. Vielleicht können wir bei der
    428 Suche nach einer bereits vorhandenen freien Softwarelizenz behilflich sein,
    429 die ihren Bedürfnissen entspricht.
    430 </p>
    431 
    432 <p>
    433 Ist das nicht möglich, wenn tatsächlich eine neue Lizenz benötigt wird,
    434 können Sie mit unserer Hilfe sicherstellen, dass die Lizenz wirklich eine
    435 freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden.
    436 </p>
    437 
    438 <h3 id="beyond-software">Jenseits von Software</h3>
    439 
    440 <p>
    441 <a href="/philosophy/free-doc">Software-Handbücher müssen frei sein</a>, aus
    442 den gleichen Gründen, warum Software frei sein muss und weil Handbücher in
    443 der Tat Bestandteil der Software sind.
    444 </p>
    445 
    446 <p>
    447 Die gleichen Argumente sind auch für andere Arten von Werken von praktischem
    448 Nutzen sinnvoll&#160;&#8209;&#160;also Werke, die nützliches Wissen
    449 verkörpern wie etwa pädagogische Werke und Nachschlagewerke. <a
    450 href="//de.wikipedia.org">Wikipedia</a> ist das wohl bekannteste Beispiel.
    451 </p>
    452 
    453 <p>
    454 Jegliches Werk <em>kann</em> frei sein, und die Freie-Software-Definition
    455 ist zu einer <a href="//freedomdefined.org/Definition/De" title="Definition
    456 of Free Cultural Works, unter: freedomdefined.org 2008.">Definition von
    457 freien kulturellen Werken</a> erweitert worden, die auf Werke jeglicher Art
    458 anwendbar sind.
    459 </p>
    460 
    461 <h3 id="open-source">„Open Source“, offener Quellcode?</h3>
    462 
    463 <p>
    464 Eine andere Gruppierung verwendet den Begriff <em>„Open Source“</em> um
    465 etwas ähnliches (aber nicht identisches) wie <em>Freie Software</em> zu
    466 meinen. Die Freie-Software-Gemeinschaft bevorzugt den Begriff
    467 <em><strong>Freie Software</strong></em>, denn, sobald man gehört hat, dass
    468 sich dieser auf Freiheit statt auf den Preis bezieht, ruft es Freiheit in
    469 Erinnerung. Das Wort <em>offen</em> <a
    470 href="/philosophy/open-source-misses-the-point">bezieht sich niemals auf
    471 Freiheit</a>.
    472 </p>
    473 </div>
    474 
    475 <h3 id="History">Historie</h3>
    476 
    477 <p>Von Zeit zu Zeit wird diese Freie-Software-Definition überarbeitet. Diese
    478 substanziellen Änderungen sowie Verweise veranschaulichen genau, was
    479 geändert wurde.</p>
    480 
    481 <ul>
    482 
    483 <li><a
    484 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.152&amp;r2=1.153"
    485 hreflang="en">Version 1.153</a>: Klarstellung, dass die Freiheit, das
    486 Programm auszuführen, bedeutet, dass einen nichts davon abhält es
    487 auszuführen.</li>
    488 
    489 <li><a
    490 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.140&amp;r2=1.141"
    491 hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung, welcher Quellcode unter einer
    492 freien Lizenz stehen muss.</li>
    493 
    494 <li><a
    495 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.134&amp;r2=1.135"
    496 hreflang="en">Version 1.135</a>: Freiheit <em>0</em> ist die Freiheit, das
    497 Programm beliebig auszuführen. </li>
    498 
    499 <li><a
    500 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.133&amp;r2=1.134"
    501 hreflang="en">Version 1.134</a>: Freiheit <em>0</em> hat nichts mit der
    502 Zweckmäßigkeit des Programm zu tun.</li>
    503 
    504 <li><a
    505 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.130&amp;r2=1.131"
    506 hreflang="en">Version 1.131</a>: Eine freie Lizenz darf nicht die Einhaltung
    507 einer unfreien Lizenz eines anderen Programms verlangen.</li>
    508 
    509 <li><a
    510 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.128&amp;r2=1.129"
    511 hreflang="en">Version 1.129</a>: Klarstellung, dass die Wahl des anwendbaren
    512 Rechts und des Gerichtsstandes zulässig sind. (Das war immer unser
    513 Grundsatz.)</li>
    514 
    515 <li><a
    516 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.121&amp;r2=1.122"
    517 hreflang="en">Version 1.122</a>: Eine Ausfuhrkontrollbestimmung
    518 ist&#160;&#8209;&#160;wenn die Bedingung nicht trivial
    519 ist&#160;&#8209;&#160;ein echtes Problem; andernfalls nur ein potenzielles
    520 Problem.</li>
    521 
    522 <li><a
    523 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.117&amp;r2=1.118"
    524 hreflang="en">Version 1.118</a>: Klarstellung, dass sich die Angelegenheit
    525 auf das Recht beschränkt modifizieren zu dürfen, nicht darauf welche
    526 Modifizierungen vorgenommen wurden. Und Modifizierungen sind nicht auf
    527 „Verbesserungen“ beschränkt.</li>
    528 
    529 <li><a
    530 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.110&amp;r2=1.111"
    531 hreflang="en">Version 1.111</a>: Klarstellung von 1.77, dass alle
    532 rückwirkenden <em>Restriktionen</em> inakzeptabel sind. Die
    533 Urheberrechtsinhaber können jederzeit zusätzliche <em>Berechtigung</em> für
    534 die Nutzung des Werks dadurch einräumen, das Werk auf eine andere Weise
    535 parallel freizugeben.</li>
    536 
    537 <li><a
    538 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.104&amp;r2=1.105"
    539 hreflang="en">Version 1.105</a>: Spiegelt in einer kurzen Darstellung den
    540 Punkt von Freiheit <em>1</em> wider (bereits in 1.80 erwähnt), dass man
    541 tatsächlich die eigene modifizierte Version für die eigene Datenverarbeitung
    542 nutzen darf.</li>
    543 
    544 <li><a
    545 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.91&amp;r2=1.92"
    546 hreflang="en">Version 1.92</a>: Klarstellung, dass sich verschleierter Code
    547 nicht als Quellcode qualifiziert.</li>
    548 
    549 <li><a
    550 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.89&amp;r2=1.90"
    551 hreflang="en">Version 1.90</a>: Klarstellung, dass Freiheit <em>3</em> ​​das
    552 Recht einräumt, Kopien der eigenen modifizierten oder verbesserten Version
    553 zu distribuieren, nicht jedoch die Beteiligung an einem Entwicklungsprojekt
    554 bei Dritten.</li>
    555 
    556 <li><a
    557 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.88&amp;r2=1.89"
    558 hreflang="en">Version 1.89</a>: Freiheit <em>3</em> gewährt das Recht,
    559 modifizierte Versionen als Freie Software freizugeben.</li>
    560 
    561 <li><a
    562 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.79&amp;r2=1.80"
    563 hreflang="en">Version 1.80</a>: Freiheit <em>1</em> muss nicht nur
    564 theoretisch, sondern praktisch umsetzbar sein; d. h. keine Tivoisierung.</li>
    565 
    566 <li><a
    567 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.76&amp;r2=1.77"
    568 hreflang="en">Version 1.77</a>: Klarstellung, dass alle nachträglichen
    569 Lizenzänderungen inakzeptabel sind, auch wenn nicht als vollständiger Ersatz
    570 beschrieben.</li>
    571 
    572 <li><a
    573 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.73&amp;r2=1.74"
    574 hreflang="en">Version 1.74</a>: Vier Klarstellungen von Punkten, die nicht
    575 explizit genug oder an einigen Stellen angegebenen sind, aber nicht überall
    576 reflektiert werden:
    577 <ul>
    578 <li>„Verbesserungen“ bedeutet nicht, dass die Lizenz substantiell einschränken
    579 kann, welche Arten von modifizierten Versionen freigegeben werden
    580 können. Freiheit <em>3</em> enthält die Verbreitung modifizierter Versionen,
    581 nicht nur deren Änderungen.</li>
    582 <li>Das Recht, vorhandene Module zusammenzufügen, bezieht sich auf entsprechend
    583 lizenzierte Module.</li>
    584 <li>Ausdrücklich die Schlussfolgerung des Punktes über Exportkontrolle.</li>
    585 <li>Einführung einer Lizenzänderung führt zur Aufhebung der alten Lizenz.</li>
    586 </ul>
    587 </li>
    588 
    589 <li><a
    590 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.56&amp;r2=1.57"
    591 hreflang="en">Version 1.57</a>: Abschnitt <em>Jenseits von Software</em>
    592 hinzugefügt.</li>
    593 
    594 <li><a
    595 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.45&amp;r2=1.46"
    596 hreflang="en">Version 1.46</a>: Klarstellung des für die Freiheit
    597 bedeutsamen Ziels, das Programm für jeden Zweck auszuführen.</li>
    598 
    599 <li><a
    600 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.40&amp;r2=1.41"
    601 hreflang="en">Version 1.41</a>: Klarstellung zum Wortlaut vertraglich
    602 geregelter Lizenzen.</li>
    603 
    604 <li><a
    605 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.39&amp;r2=1.40"
    606 hreflang="en">Version 1.40</a>: Erklärung, dass eine freie Lizenz erlauben
    607 muss, andere verfügbare Freie Software zu verwenden, um eigene
    608 Modifizierungen vorzunehmen.</li>
    609 
    610 <li><a
    611 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.38&amp;r2=1.39"
    612 hreflang="en">Version 1.39</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz
    613 erfordert, den Quellcode für von Ihnen für die öffentliche Nutzung
    614 bereitgestellte Softwareversionen zur Verfügung zu stellen.</li>
    615 
    616 <li><a
    617 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.30&amp;r2=1.31"
    618 hreflang="en">Version 1.31</a>: Es ist akzeptabel, wenn eine Lizenz
    619 erfordert, sich als Autor von Modifikationen zu identifizieren sowie weitere
    620 geringfügige Klarstellungen.</li>
    621 
    622 <li><a
    623 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.22&amp;r2=1.23"
    624 hreflang="en">Version 1.23</a>: Potenzielle Probleme im Zusammenhang mit
    625 vertragsbasierten Lizenzen.</li>
    626 
    627 <li><a
    628 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.15&amp;r2=1.16"
    629 hreflang="en">Version 1.16</a>: Erklärung, warum der Vertrieb von
    630 Binärdateien wichtig ist.</li>
    631 
    632 <li><a
    633 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;r1=1.10&amp;r2=1.11"
    634 hreflang="en">Version 1.11</a>: Hinweis, dass eine freie Lizenz vorschreiben
    635 kann, auf Nachfrage früherer Entwickler eine Kopie der von Ihnen
    636 distribuierten Varianten zu übersenden.</li>
    637 
    638 </ul>
    639 
    640 <p>Aufgrund anderer Änderungen an diesem Dokument, die die Definition oder
    641 deren Interpretationen selbst nicht beeinflussen, gibt es Lücken in den
    642 Versionsnummern. Beispielsweise sind keine Änderungen wie Nebenbemerkungen,
    643 Formatierung, Rechtschreibung, Zeichensetzung oder andere aufgeführt. Eine
    644 vollständige Übersicht aller Änderungen sind mit Hilfe der <a
    645 href="//web.cvs.savannah.gnu.org/viewvc/www/philosophy/free-sw.html?root=www&amp;view=log"
    646 hreflang="en">CVSweb-Oberfläche</a> zu finden.</p>
    647 
    648 <h3 style="font-size:1em">Anmerkung</h3>
    649 <ol>
    650 <li id="f1"><a href="#n1-ref">[1]</a> Der Grund, warum die vier Freiheiten mit
    651 <em>0</em>, <em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em> nummeriert sind, ist
    652 historisch bedingt. Um 1990 gab es drei Freiheiten, nummeriert mit
    653 <em>1</em>, <em>2</em> und <em>3</em>. Dann wurde klar, dass die Freiheit,
    654 das Programm für jeglichen Zweck auszuführen, explizit erwähnt werden
    655 musste. Diese Freiheit war deutlich elementarer als die anderen drei, sollte
    656 also  entsprechend vorangestellt sein. Anstatt die anderen nun umzubenennen,
    657 wurde sie dem folgend <em>Freiheit 0</em> benannt.</li>
    658 </ol>
    659 
    660 <div class="translators-notes">
    661 
    662 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.-->
    663 <p><strong>Anmerkungen des Übersetzungsteams:</strong></p>
    664 <ol id="transnote">
    665 <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[*]</a> <i>Secure Boot</i> soll Rechner
    666 bereits vor dem Start des eigentlichen Betriebssystems mit kryptografischen
    667 Methoden gegen Angriffe „schützen“. So sollen etwa <em>ausschließlich</em>
    668 digital signierte Gerätetreiber mittels <i>vereinheitlichter erweiterbarer
    669 Firmware-Schnittstelle</i> (engl. <i>‚<span xml:lang="en" lang="en">Unified
    670 Extensible Firmware Interface</span></i>, kurz <i>UEFI</i>) bzw. dessen
    671 Vorgänger <i>EFI</i> zwischen den einzelnen Komponenten eines Rechners und
    672 dem Betriebssystem geladen und ausgeführt werden können.</li>
    673 <li id="tn2"><a href="#tn2-ref">[**]</a> Dies bezieht sich auf US-Recht. Bei
    674 der Zuständigkeit von deutschen Gerichten handelt es sich um die Frage,
    675 welches Gericht im Einzelfall die Gerichtsbarkeit ausüben muss, in diesem
    676 Sinne also örtlich, sachlich und funktionell zuständig ist.</li>
    677 </ol></div>
    678 </div>
    679 
    680 <!-- for id="content", starts in the include above -->
    681 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" -->
    682 <div id="footer">
    683 <div class="unprintable">
    684 
    685 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF &amp; GNU an <a
    686 href="mailto:gnu@gnu.org">&lt;gnu@gnu.org&gt;</a>. Sie können auch die <a
    687 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software
    688 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere
    689 Korrekturen oder Vorschläge können an <a
    690 href="mailto:webmasters@gnu.org">&lt;webmasters@gnu.org&gt;</a> gesendet
    691 werden.</p>
    692 
    693 <p>
    694 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph,
    695         replace it with the translation of these two:
    696 
    697         We work hard and do our best to provide accurate, good quality
    698         translations.  However, we are not exempt from imperfection.
    699         Please send your comments and general suggestions in this regard
    700         to <a href="mailto:web-translators@gnu.org">
    701 
    702         &lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>
    703 
    704         <p>For information on coordinating and submitting translations of
    705         our web pages, see <a
    706         href="/server/standards/README.translations.html">Translations
    707         README</a>. -->
    708 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt
    709 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen
    710 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen
    711 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a
    712 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org">&lt;web-translators@gnu.org&gt;</a>.</p>
    713 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von
    714 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a
    715 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p>
    716 </div>
    717 
    718 <!-- Regarding copyright, in general, standalone pages (as opposed to
    719      files generated as part of manuals) on the GNU web server should
    720      be under CC BY-ND 4.0.  Please do NOT change or remove this
    721      without talking with the webmasters or licensing team first.
    722      Please make sure the copyright date is consistent with the
    723      document.  For web pages, it is ok to list just the latest year the
    724      document was modified, or published.
    725      
    726      If you wish to list earlier years, that is ok too.
    727      Either "2001, 2002, 2003" or "2001-2003" are ok for specifying
    728      years, as long as each year in the range is in fact a copyrightable
    729      year, i.e., a year in which the document was published (including
    730      being publicly visible on the web or in a revision control system).
    731      
    732      There is more detail about copyright years in the GNU Maintainers
    733      Information document, www.gnu.org/prep/maintain. -->
    734 <p>Copyright &copy; 1996-2002, 2004-2007, 2009, 2010, 2012-2018 Free Software
    735 Foundation, Inc.</p>
    736 
    737 <p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a rel="license"
    738 href="//creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de">Creative Commons
    739 Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International</a>-Lizenz.</p>
    740 
    741 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" -->
    742 <div class="translators-credits">
    743 
    744 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.-->
    745 <strong><a
    746 href="//savannah.gnu.org/projects/www-de">Übersetzung:</a></strong> Guido
    747 Arnold, 2002. Jоегg Kоhпе, 2012-2018.</div>
    748 
    749 <p class="unprintable"><!-- timestamp start -->
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