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1 <!--#set var="ENGLISH_PAGE" value="/philosophy/enforcing-gpl.en.html" --> 2 3 <!--#include virtual="/server/header.de.html" --> 4 <!-- Parent-Version: 1.96 --> 5 <!-- This page is derived from /server/standards/boilerplate.html --> 6 <!--#set var="TAGS" value="essays licensing copyleft" --> 7 <!--#set var="DISABLE_TOP_ADDENDUM" value="yes" --> 8 9 <!-- This file is automatically generated by GNUnited Nations! --> 10 <title>Durchsetzung der GNU GPL - GNU-Projekt - Free Software Foundation</title> 11 12 <!--#include virtual="/philosophy/po/enforcing-gpl.translist" --> 13 <!--#include virtual="/server/banner.de.html" --> 14 <!--#include virtual="/philosophy/ph-breadcrumb.de.html" --> 15 <!--GNUN: OUT-OF-DATE NOTICE--> 16 <!--#include virtual="/server/top-addendum.de.html" --> 17 <div class="article reduced-width"> 18 <h2>Durchsetzung der GNU GPL</h2> 19 20 <address class="byline">von Eben Moglen<a href="#moglen" id="moglen-ref" class="fnote">[*]</a></address> 21 22 <p><em>10. September 2001</em></p> 23 24 <p>Die Anti-GPL-Offensive Microsofts im Sommer löste erneut Spekulation aus, ob 25 die <a href="/licenses/gpl"><em>GNU General Public License (GPL)</em></a> 26 <em>durchsetzbar</em> sei. Dieses besondere Beispiel für <em>Furcht, 27 Ungewissheit und Zweifel</em> (engl. <span xml:lang="en" lang="en"><em>Fear, 28 Uncertainty and Doubt</em></span>, kurz <span xml:lang="en" 29 lang="en"><em>FUD</em></span>) ist für mich immer wieder amüsant. Ich nehme 30 an, ich bin der einzige Anwalt auf Erden, der das behaupten kann, aber es 31 erstaunt mich, worüber sich jeder wundert: Die Durchsetzung der GNU GPL ist 32 etwas, dem ich mich die ganze Zeit widme.</p> 33 34 <p>Weil <a href="/philosophy/free-sw">Freie Software</a> in der heutigen 35 Gesellschaft ein unorthodoxes Konzept ist, tendiert man zu der Annahme, dass 36 ein solch untypisches Ziel mit einer ungewöhnlich raffinierten und deshalb 37 zerbrechlichen juristischen Maschinerie verfolgt werden müsse. Aber die 38 Annahme ist falsch. Das Ziel der <span xml:lang="en" lang="en">Free Software 39 Foundation</span> bei der Gestaltung und Veröffentlichung der GNU GPL 40 <em>ist</em> leider unüblich: Wir gestalten die Erzeugung von Programmen um, 41 um jedem das Recht zu geben, die qualitativ beste Software auf der Welt zu 42 verstehen, zu reparieren, zu verbessern und weiterzuverbreiten. Das ist ein 43 revolutionäres Vorhaben; es zeigt wie in der neuen vernetzten Gesellschaft 44 traditionelle Geschäftsmodelle durch völlig unterschiedliche Herstellungs- 45 und Vertriebsmodelle verschoben werden können. Aber die GNU GPL, das 46 rechtliche Konstrukt, das alles andere möglich macht, ist eine sehr robuste 47 Maschine, weil sie aus einfachst arbeitenden Teilen gemacht ist.</p> 48 49 <p>Das Wesen des Urheberrechts ‑ wie andere Systeme, die 50 Eigentum regeln ‑ ist die Macht des Ausschlusses. Der 51 Rechteinhaber ist rechtlich befugt, alle anderen vom Kopieren, Verbreiten 52 sowie Erstellen abgeleiteter Werke auszuschließen.</p> 53 54 <p>Dieses Recht zum Ausschluss impliziert eine ebenso große Macht zu 55 lizenzieren ‑ also die Berechtigung erteilen zu tun, was 56 sonst verboten wäre. Lizenzen sind keine Verträge: die Nutzer des Werkes 57 sind verpflichtet innerhalb der Schranken der Lizenz zu bleiben, nicht weil 58 sie sich freiwillig dazu verpflichtet haben, sondern weil sie überhaupt kein 59 Recht zu handeln haben, sofern es nicht die Lizenz erlaubt.</p> 60 61 <p>Allerdings wollen die meisten Hersteller proprietärer Software mehr Macht 62 als ihnen das Urheberrecht gibt. Diese Unternehmen behaupten, ihre Software 63 sei an <a 64 href="/philosophy/words-to-avoid#Consumer"><em>Verbraucher</em></a> 65 „lizenziert“, aber die Lizenz beinhaltet Verpflichtungen, die das 66 Urheberrecht nicht kennt. Software, <ins>deren Quellcode</ins> man nicht 67 verstehen darf, verlangt beispielsweise oft, dass man zustimmt diese nicht 68 zu dekompilieren. Das Urheberrecht verbietet keine Dekompilierung, das 69 Verbot ist nur eine Vertragsbedingung, mit der man sich als Vorbedingung für 70 die Gewährung der Software einverstanden erklärt, wenn man das Produkt unter 71 einer „Schutzhüllenlizenz“ in einem Geschäft kauft oder eine 72 „Klickhüllenlizenz“ online akzeptiert<a href="#tn1" id="tn1-ref" 73 class="transnote">[1]</a>. Das Urheberrecht ist nur Hebel dafür, Nutzern 74 sogar noch mehr vorzuenthalten.</p> 75 76 <p>Die GNU GPL macht andererseits Abstriche beim Urheberrecht, anstatt dazu 77 beizutragen. Die Lizenz muss nicht kompliziert sein, weil wir versuchen 78 Benutzer so wenig wie möglich zu kontrollieren. Urheberrecht gewährt 79 Herausgebern Macht Benutzern die Rechte ‑ von denen wir 80 glauben, dass sie alle Benutzer haben sollten ‑ zum 81 Kopieren, Modifizieren und Verbreiten zu untersagen; die GPL lockert so fast 82 alle Beschränkungen des Urheberrechtssystems. Das einzige, was wir 83 grundsätzlich vorschreiben, ist, dass jedermann, der GNU GPL lizenzierte 84 Werke oder davon abgeleitete Werke wiederum unter GNU GPL zu 85 verbreiten. Diese Bedingung ist aus Sicht des Urheberrechts eine sehr 86 geringfügige Beschränkung. Sehr viel restriktivere Lizenzen werden 87 regelmäßig für durchsetzbar gehalten: jede in einem einzelnen 88 Urheberrechtsprozess beteiligte Lizenz ist restriktiver als die GNU GPL.</p> 89 90 <p>Da die wesentlichen Bestimmungen der GNU GPL weder komplex noch kontrovers 91 sind, habe ich noch niemals ein ernsthaftes Argument gesehen, dass die GNU 92 GPL die Befugnisse eines Lizenzgebers übertrifft. Aber es wird manchmal 93 behauptet, dass die GNU GPL nicht durchgesetzt werden kann, weil Benutzer 94 diese nicht „akzeptiert“ haben.</p> 95 96 <p>Diese Behauptung beruht auf einem Missverständnis. Die Lizenz verlangt 97 nicht, dass sie irgendjemand akzeptiert, um GPL lizenzierte Software zu 98 erwerben, installieren, verwenden, untersuchen oder sogar GPL lizenzierte 99 Software experimentell zu modifizieren. All diese Tätigkeiten werden von 100 proprietären Softwarefirmen entweder verboten oder kontrolliert. Daher 101 verlangen sie, dass man eine Lizenz einschließlich vertraglicher 102 Bestimmungen außerhalb der Reichweite des Urheberrechts akzeptiert, bevor 103 man ihre Werke verwenden kann. Die Freie-Software-Bewegung meint, dass all 104 dies Rechte sind, die alle Benutzer haben sollten; wir <em>wollen</em> diese 105 nicht einmal durch die Lizenz abdecken. Fast jeder, der GPL lizenzierte 106 Software täglich nutzt, braucht und akzeptiert keine Lizenz. Die GNU GPL 107 wird nur verpflichtend, wenn man Software aus abgeleiteten GPL lizenzierten 108 Quellcode verbreitet und muss nur akzeptiert werden, wenn eine 109 Weiterverbreitung erfolgt. Und, weil niemand jemals ohne eine Lizenz 110 weiterverbreiten kann, können wir sicher davon ausgehen, dass jeder, der GPL 111 lizenzierte Software verbreitet, bereit war, die GNU GPL zu 112 akzeptieren. Immerhin verlangt die GNU GPL, dass jede Kopie der abgedeckten 113 Software den Lizenztext enthält, damit jeder in vollem Umfang informiert 114 ist.</p> 115 116 <p>Trotz <em>Furcht, Ungewissheit und Zweifel</em> ist die GNU GPL als 117 Urheberrechtslizenz regelrecht wie ein Fels in der Brandung. Deswegen konnte 118 ich sie über beinahe zehn Jahre dutzendfach durchsetzen, ohne jemals vor 119 Gericht zu gehen.</p> 120 121 <p>Unterdessen gab es in den vergangenen Monaten viel Gesäusel mit der 122 vermeintlichen Wirkung, dass das Fehlen einer gerichtlichen Durchsetzung in 123 den USA oder anderen Gerichten irgendwie beweisen würde, dass etwas mit der 124 GPL nicht in Ordnung sei, dass ihr ungewöhnliches politisches Ziel derart 125 technisch unhaltbar umgesetzt sei oder dass die <span xml:lang="en" 126 lang="en">Free Software Foundation</span>, die die Lizenz verfasste, sich 127 fürchte sie vor Gericht zu bewähren. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir 128 sehen keinen Grund die GNU GPL vor Gericht zu bringen, weil bisher noch 129 niemand das Risiko bereit gewesen ist, sich auf einen Rechtsstreit mit uns 130 einzulassen.</p> 131 132 <p>Aber was passiert, wenn die GNU GPL verletzt wird? Bei Software, an der die 133 <span xml:lang="en" lang="en">Free Software Foundation</span> das Copyright 134 hält (entweder, weil wir das Programm in erster Linie geschrieben haben oder 135 weil Freie-Software-Autoren uns das Copyright übertragen haben, um unsere 136 Sachkenntnis zu nutzen, die Freiheit ihrer Software zu schützen), <a 137 href="/licenses/gpl-violation">ist der erste Schritt ein Bericht</a>, in der 138 Regel per E-Mail an <a href="mailto:license-violation@gnu.org" 139 hreflang="en"><license-violation@gnu.org></a>. Wir bitten die 140 Meldenden, <a href="/licenses/gpl-violation">notwendige Fakten zu 141 eruieren</a>, anschließend führen wir weitere Untersuchungen durch.</p> 142 143 <p>Wir erreichen diese Phase dutzendfach im Jahr. Ein dezenter Erstkontakt 144 reicht gewöhnlich aus, um das Problem zu lösen. <ins>Häufig </ins>nahmen 145 Parteien an, sie seien mit der GNU GPL im Einklang und sind erfreut, dem 146 Hinweis zur Beseitigung eines Fehler zu folgen. Manchmal jedoch glauben wir, 147 dass zusätzliche vertrauensbildende Maßnahmen notwendig sind, wenn die 148 Reichweite der Verletzung oder ihre zeitliche Nachhaltigkeit eine bloße 149 freiwillige Einhaltung unzulänglich macht. In solchen Situationen arbeiten 150 wir mit Organisationen zusammen, um ein <em>Programm zur Einhaltung der 151 GPL</em> innerhalb ihrer Unternehmen zu etablieren, von Führungskräften 152 geleitet, die uns und dem leitenden Unternehmensvorstand regelmäßig Bericht 153 erstatten. In besonders schwierigen Fällen haben wir manchmal auf Maßnahmen 154 bestanden, die die nachfolgende gerichtliche Durchsetzung im Falle einer 155 zukünftigen Verletzung erleichtern und beschleunigen würden.</p> 156 157 <p>In annähernd einem Jahrzehnt der Durchsetzung der GNU GPL habe ich nie auf 158 Zahlung von Schadensersatz für die Foundation wegen Verletzung der Lizenz 159 bestanden und nur selten ein öffentliches Schuldeingeständnis 160 verlangt. Unsere Position war immer, dass die Einhaltung der Lizenz und 161 Sicherheit für künftiges Wohlverhalten die wichtigsten Ziele sind. Wir haben 162 alles getan, um es Übertretern so leicht wie möglich zu machen den 163 Bedingungen nachzukommen, und wir haben hinsichtlich vergangener Fehler 164 Nachsicht angeboten.</p> 165 166 <p>In den frühen Jahren der Freie-Software-Bewegung war das wahrscheinlich die 167 einzige mögliche Strategie. Teure und aufwändige Rechtsstreitigkeiten hätten 168 die FSF zerstören können oder zumindest verhindert zu tun, was wir als 169 notwendig erachteten, um die Freie-Software-Bewegung als die beständige 170 Kraft bei der Neugestaltung der Softwareindustrie zu etablieren, die sie 171 heute ist. Im Laufe der Zeit haben wir unser Konzept zur Durchsetzung von 172 Lizenzen beibehalten, nicht weil wir mussten, sondern weil es 173 funktionierte. Eine ganze Industrie wuchs um Freie Software und alle 174 Beteiligten verstanden die überwältigende Bedeutung der GNU 175 GPL ‑ niemand wollte als Bösewicht, der Freie Software 176 gestohlen hat, angesehen werden und niemand wollte Kunde, Geschäftspartner 177 oder auch nur Mitarbeiter eines so schlechten Schauspielers sein. Angesichts 178 der Wahl zwischen Lizenzeinhaltung ohne öffentliche Aufmerksamkeit oder 179 einer Kampagne mit negativer öffentlicher Aufmerksamkeit und einer 180 Rechtsstreit-Schlacht, die sie nicht würden gewinnen können, wählten sie den 181 nicht steinigen Weg zu begehen.</p> 182 183 <p>Wir sahen uns sogar ein- oder zweimal mit Unternehmen konfrontiert, die nach 184 US-Urheberrecht eine vorsätzliche, strafrechtliche Urheberrechtsverletzung 185 betrieben: den Quellcode GPL lizenzierter Software nehmend, diesen mit dem 186 Versuch neu kompilierend, den Ursprung zu verschleiern, und zum Verkauf als 187 proprietäres Produkt anbietend. Ich habe noch anderen 188 Freie-Software-Entwicklern außer der FSF geholfen, um mit solchen Problemen 189 umzugehen, die wir gelöst haben ‑ da der frevelhafte 190 Rechtsverletzer nicht freiwillig ablassen würde und in Fällen, die ich im 191 Auge habe, juristische Spitzfindigkeiten eine tatsächliche strafrechtliche 192 Verfolgung der Übertreter verhinderten ‑ durch Gespräche mit 193 Distributoren und potenziellen Kunden. „Warum würden Sie ernsthaft Geld 194 bezahlen wollen“, fragten wir, „für Software, die unsere Lizenz verletzt und 195 Sie in komplexe Rechtsfragen verstrickt, wenn Sie die Echte umsonst haben 196 können?“ Kunden übersahen nie die Relevanz dieser Frage. Der Diebstahl von 197 Freie Software ist ein Ort, wo sich Verbrechen wahrlich nicht auszahlt.</p> 198 199 <p>Aber vielleicht sind wir zu erfolgreich gewesen. Wenn ich die Gerichte zur 200 Durchsetzung der GPL schon vor Jahren bemüht hätte, würde Microsofts 201 Geflüster jetzt auf taube Ohren stoßen. Gerade diesen Monat habe ich an ein 202 paar einigermaßen verzwickten Situationen gearbeitet. „Schauen Sie“, sage 203 ich, „wie viele Menschen auf der ganzen Welt mich zur Durchsetzung der GPL 204 vor Gericht unter Druck setzen, nur um zu beweisen, dass ich es kann. Ich 205 muss wirklich ein Exempel statuieren. Möchten Sie sich anbieten?“</p> 206 207 <p>Eines Tages wird jemand. Aber dessen Kundschaft wird woanders hingehen, 208 talentierte Techniker, die ihren eigenen Ruf nicht mit solch einem 209 Unternehmen in Verbindung gebracht sehen wollen, werden weggehen und 210 negative öffentliche Aufmerksamkeit wird sie schließlich ersticken. Und das 211 alles noch bevor wir sogar vor Gericht ziehen. Die erste Person, die es 212 versucht, wird sich sicher wünschen es wäre nicht so. Unser Weg Recht 213 durchzusetzen ist ebenso ungewöhnlich wie unser Weg Software zu erstellen, 214 aber genau das ist der Punkt. Freie Software ist wichtig, da sich 215 herausstellt, dass der unterschiedliche Weg am Ende doch der richtige Weg 216 ist.</p> 217 218 <div class="infobox extra" role="complementary"> 219 <hr /> 220 <p id="moglen"><a href="#moglen-ref">[*]</a> <a href="http://moglen.law.columbia.edu/">Eben 221 Moglen</a> ist Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Juristischen 222 Fakultät der Columbia University. Er ist als ehrenamtlicher Chefsyndikus für 223 die Free Software Foundation tätig. 224 </p> 225 </div> 226 </div> 227 228 <div class="translators-notes"> 229 230 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't have notes.--> 231 <p><strong>Anmerkungen der ÜbersetzerInnen:</strong></p> 232 <ol id="transnote"> 233 <li id="tn1"><a href="#tn1-ref">[1]</a> Eine <em>Schutzhüllenlizenz</em> 234 (engl. <em>‚Shrink Wrap License‘</em>) ist ein Oberbegriff für 235 Lizenzbestimmungen, die man ‑ nach Ansicht des 236 Produktherstellers bzw. Lizenzgebers ‑ automatisch mit dem 237 Öffnen der meist in Schrumpffolie (engl. <em>‚Shrink Wrap‘</em>) 238 eingeschweißten Verpackung akzeptiert ‑ obwohl der genaue 239 Wortlaut erst nach Öffnen der Verpackung gelesen werden kann.<br /> 240 Bei einer <em>„Klickhüllenlizenz“</em> (engl. <em>‚Click-Wrap License‘</em>) 241 lassen sich Anbieter bzw. Lizenzgeber die Lizenzbestimmungen vor dem 242 Herunterladen oder vor Installation der Software vom Benutzer per Mausklick 243 bestätigen, dass dieser die Lizenzbestimmungen akzeptiert.</li> 244 </ol></div> 245 </div> 246 247 <!-- for id="content", starts in the include above --> 248 <!--#include virtual="/server/footer.de.html" --> 249 <div id="footer" role="contentinfo"> 250 <div class="unprintable"> 251 252 <p>Bitte senden Sie allgemeine Fragen zur FSF & GNU an <a 253 href="mailto:gnu@gnu.org"><gnu@gnu.org></a>. Sie können auch die <a 254 href="/contact/"><span xml:lang="en" lang="en">Free Software 255 Foundation</span> kontaktieren</a>. Ungültige Verweise und andere 256 Korrekturen oder Vorschläge können an <a 257 href="mailto:webmasters@gnu.org"><webmasters@gnu.org></a> gesendet 258 werden.</p> 259 260 <p> 261 <!-- TRANSLATORS: Ignore the original text in this paragraph, 262 replace it with the translation of these two: 263 264 We work hard and do our best to provide accurate, good quality 265 translations. However, we are not exempt from imperfection. 266 Please send your comments and general suggestions in this regard 267 to <a href="mailto:web-translators@gnu.org"> 268 269 <web-translators@gnu.org></a>.</p> 270 271 <p>For information on coordinating and contributing translations of 272 our web pages, see <a 273 href="/server/standards/README.translations.html">Translations 274 README</a>. --> 275 Bei der Übersetzung dieses Werkes wurde mit größter Sorgfalt 276 vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht völlig ausgeschlossen 277 werden. Sollten Sie Fehler bemerken oder Vorschläge, Kommentare oder Fragen 278 zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unser Übersetzungsteam <a 279 href="mailto:web-translators@gnu.org?cc=www-de-translators@gnu.org"><web-translators@gnu.org></a>.</p> 280 <p>Weitere Informationen über die Koordinierung und Einsendung von 281 Übersetzungen unserer Internetpräsenz finden Sie in der <a 282 href="/server/standards/README.translations">LIESMICH für Übersetzungen</a>.</p> 283 </div> 284 285 <p>Copyright © 2001 Eben Moglen.</p> 286 287 <p>Die unveränderte Vervielfältigung und Verbreitung dieses gesamten 288 Textes<!--sind weltweit ohne Lizenzgebühren und--> ist mit jedem Medium, 289 sofern dieser Hinweis<!-- und der Copyright-Hinweis--> angegeben ist, 290 erlaubt.</p> 291 292 <!--#include virtual="/server/bottom-notes.de.html" --> 293 <div class="translators-credits"> 294 295 <!--TRANSLATORS: Use space (SPC) as msgstr if you don't want credits.--> 296 <strong>Übersetzung:</strong> Michael Greifeneder, 2004. Joerg Kohne, 2011, 297 2013.</div> 298 299 <p class="unprintable"><!-- timestamp start --> 300 Letzte Änderung: 301 302 $Date: 2021/10/08 10:06:16 $ 303 304 <!-- timestamp end --> 305 </p> 306 </div> 307 </div> 308 <!-- for class="inner", starts in the banner include --> 309 </body> 310 </html>