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Base system with REST service to issue digital coins, run by the payment service provider
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exchange-tos-tops-v0.de.rst (15698B)


      1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG
      2 =======================================================
      3 
      4 Letzte Aktualisierung: Oktober 2025
      5 
      6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) der Taler Operations AG regeln die Rechte und Pflichten
      7 von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen Zahlungsdiensts. Mit der Nutzung des Zahlungsdiensts
      8 akzeptieren die Nutzer automatisch diese AGB.
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     10 
     11 Dienstleistung; Geltungsbereich
     12 -------------------------------
     13 
     14 GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht.
     15 Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz,
     16 bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der
     17 Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
     18 Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
     19 beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleistung nach Art. 6 Abs. 2
     20 BankV ohne gewerbsmässige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
     21 Kundeneinlagensicherung.
     22 
     23 **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
     24 Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer
     25 gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
     26 
     27 **Taler-Wallets** sind Produkte, die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU
     28 Taler-Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur
     29 Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken
     30 (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online
     31 und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
     32 dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend **Begünstigte**), eingesetzt
     33 werden. Nutzer können auch Zahlungen an andere Nutzer durchführen oder
     34 das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen.
     35 
     36 
     37 Technische Voraussetzungen
     38 --------------------------
     39 
     40 Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
     41 (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als
     42 Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in
     43 der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der
     44 Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
     45 Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine
     46 Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte Lösung. Die
     47 Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
     48 Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten.
     49 
     50 Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen
     51 Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im
     52 Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese
     53 Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schliesslich das Taler-Wallet die
     54 elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere
     55 Aufladeoptionen einführen oder auch bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten.
     56 Allfällige mit der Aufladung verbundene Transaktionsgebühren oder sonstige Gebühren
     57 sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer wird nicht verzinst.
     58 Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
     59 
     60 Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto
     61 erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit
     62 dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
     63 geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die
     64 diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang
     65 führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei
     66 einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet
     67 abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar
     68 sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem
     69 Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgten, selbst wenn diese
     70 Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet
     71 einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
     72 
     73 Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im
     74 Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen.
     75 
     76 
     77 Preise, Gebühren und Limiten
     78 ----------------------------
     79 
     80 TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach
     81 der Änderung bezogene Wertmarken. Mit dem GNU Taler-Protokoll konforme Taler-Wallets
     82 informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken.
     83 Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderung der Gebühren gilt als Zustimmung zu den
     84 geänderten Bedingungen.
     85 
     86 Es bestehen Limiten von CHF 2'500 pro Monat und CHF 15'000 pro Kalenderjahr
     87 für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von
     88 Peer-to-Peer-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer
     89 Mobilfunknummer.
     90 
     91 
     92 Allgemeine Mitwirkungspflichten
     93 -------------------------------
     94 
     95 Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS
     96 bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.
     97 TOPS hält sich an alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML)
     98 und zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter.
     99 TOPS stellt sicher, dass alle privaten Daten im Einklang mit den Schweizerischen
    100 Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)
    101 und der Verordnung über den Datenschutz (DSV), behandelt werden.
    102 TOPS kann über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten Auskunft verlangen.
    103 TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von
    104 der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen
    105 Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen.
    106 
    107 Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung
    108 mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren
    109 und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.
    110 Die Begünstigten können aufgefordert werden, Dokumente zur ihrer Identitätsprüfung vorzulegen.
    111 Für KYC-Anfragen haben sie 30 Tage Zeit, auf diese zu antworten.
    112 TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.
    113 
    114 Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch
    115 die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu
    116 kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens
    117 eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
    118 
    119 
    120 Sorgfaltspflichten und andere Pflichten der Nutzer
    121 --------------------------------------------------
    122 
    123 1.
    124 Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten:
    125 
    126 * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
    127 
    128 * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
    129 
    130 * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
    131 
    132 * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung ergeben.
    133 
    134 * Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet.
    135 
    136 2. Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln** und ebenso zu
    137 sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen.
    138 Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren.
    139 Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern.
    140 Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern.
    141 Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
    142 
    143 3. Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres**
    144 nach der letzten Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten kann das Guthaben im
    145 Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des
    146 elektronischen Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
    147 
    148 4. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler.
    149 Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
    150 TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis die Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
    151 
    152 
    153 Haftung
    154 -------
    155 
    156 TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund
    157 der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
    158 
    159 * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
    160 
    161 * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind,
    162 
    163 * aufgrund einer Störung oder eines Fehlers der Software oder der verwendeten Hardware,
    164 
    165 * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze,
    166 
    167 * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
    168 
    169 * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen sind,
    170 
    171 es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder
    172 vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und
    173 Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1'000. Die Haftung für
    174 Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist - soweit gesetzlich
    175 zulässig - in jedem Fall ausgeschlossen.
    176 
    177 
    178 Nutzung; Missbräuche
    179 --------------------
    180 
    181 Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der
    182 Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter
    183 oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der fehlerhaften Ausführung von
    184 Anweisungen entstehen.
    185 
    186 Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
    187 eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur
    188 rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
    189 Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die
    190 Geschäftsbeziehung fristlos und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
    191 Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS
    192 behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an
    193 Begünstigte zurückzuhalten.
    194 
    195 
    196 Vorbehalte zu Änderungen an diesen AGB
    197 --------------------------------------
    198 
    199 TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
    200 Änderung bezogene Wertmarken. Mit dem GNU Taler-Protokoll konforme Taler-Wallets
    201 informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken.
    202 Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderung der AGB gilt als Zustimmung
    203 zu den geänderten Bedingungen.
    204 
    205 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen
    206 Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur
    207 regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die
    208 TOPS-Dienstleistungen.
    209 
    210 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne
    211 vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen,
    212 insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur
    213 Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus
    214 Sicherheitsgründen.
    215 
    216 TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit
    217 und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
    218 
    219 
    220 Geheimhaltung und Datenschutz
    221 -----------------------------
    222 
    223 Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung
    224 gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder
    225 weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität
    226 der Nutzer erfasst.
    227 
    228 TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der
    229 Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
    230 hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
    231 den Nutzern.
    232 
    233 TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung
    234 personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen
    235 Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz
    236 und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
    237 
    238 Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet.
    239 
    240 KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls
    241 verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die
    242 eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten
    243 redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal
    244 zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung
    245 unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach
    246 den Grundsätzen "Privacy by design" und "Privacy by default" umgesetzt.
    247 
    248 Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungen finden sich in der
    249 Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
    250 
    251 
    252 Dauer und Kündigung
    253 -------------------
    254 
    255 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
    256 Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des
    257 Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte
    258 Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten
    259 jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung -
    260 kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt
    261 bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder
    262 Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigten
    263 erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung automatisch als beendet.
    264 
    265 Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit auf
    266 Bankkonten in der Schweiz zurücküberweisen lassen und so das Guthaben
    267 saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die
    268 Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
    269 informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
    270 saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
    271 den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
    272 der TOPS übergeht.
    273 
    274 
    275 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    276 -----------------------------------
    277 
    278 Soweit gesetzlich zulässig unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern ausschliesslich dem materiellen
    279 schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem
    280 Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und
    281 Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.