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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG 2 ======================================================= 3 4 Letzte Aktualisierung: Oktober 2025 5 6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) der Taler Operations AG regeln die Rechte und Pflichten 7 von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen Zahlungsdiensts. Mit der Nutzung des Zahlungsdiensts 8 akzeptieren die Nutzer automatisch diese AGB. 9 10 11 Dienstleistung; Geltungsbereich 12 ------------------------------- 13 14 GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. 15 Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, 16 bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der 17 Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten 18 Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA 19 beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 20 BankV ohne gewerbsmässige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne 21 Kundeneinlagensicherung. 22 23 **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten 24 Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer 25 gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. 26 27 **Taler-Wallets** sind Produkte, die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU 28 Taler-Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur 29 Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken 30 (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online 31 und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die 32 dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend **Begünstigte**), eingesetzt 33 werden. Nutzer können auch Zahlungen an andere Nutzer durchführen oder 34 das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. 35 36 37 Technische Voraussetzungen 38 -------------------------- 39 40 Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet 41 (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als 42 Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in 43 der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der 44 Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene 45 Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine 46 Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte Lösung. Die 47 Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. 48 Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. 49 50 Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen 51 Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im 52 Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese 53 Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schliesslich das Taler-Wallet die 54 elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere 55 Aufladeoptionen einführen oder auch bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. 56 Allfällige mit der Aufladung verbundene Transaktionsgebühren oder sonstige Gebühren 57 sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer wird nicht verzinst. 58 Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. 59 60 Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto 61 erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit 62 dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der 63 geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die 64 diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang 65 führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei 66 einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet 67 abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar 68 sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem 69 Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgten, selbst wenn diese 70 Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet 71 einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. 72 73 Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im 74 Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. 75 76 77 Preise, Gebühren und Limiten 78 ---------------------------- 79 80 TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach 81 der Änderung bezogene Wertmarken. Mit dem GNU Taler-Protokoll konforme Taler-Wallets 82 informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. 83 Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderung der Gebühren gilt als Zustimmung zu den 84 geänderten Bedingungen. 85 86 Es bestehen Limiten von CHF 2'500 pro Monat und CHF 15'000 pro Kalenderjahr 87 für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von 88 Peer-to-Peer-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer 89 Mobilfunknummer. 90 91 92 Allgemeine Mitwirkungspflichten 93 ------------------------------- 94 95 Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS 96 bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. 97 TOPS hält sich an alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) 98 und zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter. 99 TOPS stellt sicher, dass alle privaten Daten im Einklang mit den Schweizerischen 100 Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) 101 und der Verordnung über den Datenschutz (DSV), behandelt werden. 102 TOPS kann über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten Auskunft verlangen. 103 TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von 104 der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen 105 Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. 106 107 Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung 108 mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren 109 und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. 110 Die Begünstigten können aufgefordert werden, Dokumente zur ihrer Identitätsprüfung vorzulegen. 111 Für KYC-Anfragen haben sie 30 Tage Zeit, auf diese zu antworten. 112 TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. 113 114 Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch 115 die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu 116 kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens 117 eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. 118 119 120 Sorgfaltspflichten und andere Pflichten der Nutzer 121 -------------------------------------------------- 122 123 1. 124 Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: 125 126 * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). 127 128 * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 129 130 * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. 131 132 * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung ergeben. 133 134 * Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. 135 136 2. Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln** und ebenso zu 137 sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. 138 Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. 139 Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. 140 Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. 141 Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. 142 143 3. Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** 144 nach der letzten Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten kann das Guthaben im 145 Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des 146 elektronischen Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. 147 148 4. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. 149 Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. 150 TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis die Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. 151 152 153 Haftung 154 ------- 155 156 TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund 157 der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden 158 159 * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, 160 161 * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, 162 163 * aufgrund einer Störung oder eines Fehlers der Software oder der verwendeten Hardware, 164 165 * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze, 166 167 * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, 168 169 * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen sind, 170 171 es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder 172 vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und 173 Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1'000. Die Haftung für 174 Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist - soweit gesetzlich 175 zulässig - in jedem Fall ausgeschlossen. 176 177 178 Nutzung; Missbräuche 179 -------------------- 180 181 Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der 182 Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter 183 oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der fehlerhaften Ausführung von 184 Anweisungen entstehen. 185 186 Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen 187 eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur 188 rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne 189 Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die 190 Geschäftsbeziehung fristlos und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls 191 Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS 192 behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an 193 Begünstigte zurückzuhalten. 194 195 196 Vorbehalte zu Änderungen an diesen AGB 197 -------------------------------------- 198 199 TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der 200 Änderung bezogene Wertmarken. Mit dem GNU Taler-Protokoll konforme Taler-Wallets 201 informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. 202 Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderung der AGB gilt als Zustimmung 203 zu den geänderten Bedingungen. 204 205 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen 206 Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur 207 regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die 208 TOPS-Dienstleistungen. 209 210 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne 211 vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, 212 insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur 213 Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus 214 Sicherheitsgründen. 215 216 TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit 217 und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. 218 219 220 Geheimhaltung und Datenschutz 221 ----------------------------- 222 223 Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung 224 gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder 225 weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität 226 der Nutzer erfasst. 227 228 TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der 229 Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten 230 hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit 231 den Nutzern. 232 233 TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung 234 personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen 235 Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz 236 und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. 237 238 Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. 239 240 KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls 241 verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die 242 eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten 243 redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal 244 zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung 245 unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach 246 den Grundsätzen "Privacy by design" und "Privacy by default" umgesetzt. 247 248 Weitere Informationen zu den Datenverarbeitungen finden sich in der 249 Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). 250 251 252 Dauer und Kündigung 253 ------------------- 254 255 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, 256 Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des 257 Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte 258 Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten 259 jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - 260 kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt 261 bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder 262 Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigten 263 erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung automatisch als beendet. 264 265 Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit auf 266 Bankkonten in der Schweiz zurücküberweisen lassen und so das Guthaben 267 saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die 268 Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll 269 informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu 270 saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten 271 den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum 272 der TOPS übergeht. 273 274 275 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 276 ----------------------------------- 277 278 Soweit gesetzlich zulässig unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern ausschliesslich dem materiellen 279 schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem 280 Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und 281 Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.