Copyleft. Warum?

Wenn es darauf ankommt die Freiheit anderer zu verteidigen, ist sich hinzulegen und nichts zu unternehmen ein Akt der Schwäche, nicht Bescheidenheit.

Das GNU-Projekt empfiehlt normalerweise Lizenzen mit Copyleft, wie die GNU General Public License (GPL), anstatt freizügige freie Softwarelizenzen ohne Copyleft. Wir argumentieren nicht in einem schroffen Ton gegen Lizenzen ohne Copyleft ‑ tatsächlich empfehlen wir diese unter bestimmten Umständen gelegentlich ‑ aber die Befürworter jener Lizenzen zeigen ein Verhaltensmuster, in einem schroffen Ton gegen die GNU GPL zu argumentieren.

Bei einem solchen Wortwechsel meinte eine Person, dass seine Verwendung von einer der BSD-Lizenzen ein „Akt der Bescheidenheit“ sei: „Ich verlange nichts von denen, die meinen Quellcode verwenden, außer einer gewissen Danksagung.“ Es ist wohl eher ein ziemlicher Spagat eine rechtliche Forderung nach Danksagung als Bescheidenheit zu beschreiben, es gibt hier aber einen tiefgreifenderen Punkt zu berücksichtigen.

Bescheidenheit bedeutet Eigeninteresse außer Acht zu lassen, aber das Interesse, auf das man verzichtet wenn man seinen Quellcode nicht mit Copyleft versieht, ist viel größer als das eigene. Jemand, der den Quellcode dann in einem unfreien Programm nutzt, versagt anderen Freiheit. Lässt man das also zu, versagt man die Freiheit jener zu verteidigen. Wenn es darauf ankommt die Freiheit anderer zu verteidigen, ist sich hinzulegen und nichts zu unternehmen ein Akt der Schwäche, nicht Bescheidenheit.

Den Quellcode unter einer der BSD-Lizenzen oder irgendeiner anderen laxen, freizügigen Lizenz freizugeben, bedeutet nicht etwas falsch zu machen. Das Programm ist noch immer Freie Software und noch immer ein Beitrag für unsere Gemeinschaft. Aber es ist eine schwache Lizenz und in den meisten Fällen nicht der beste Weg, die Freiheit von Nutzern zu fördern, Software gemeinsam auszutauschen und zu ändern.

Hier konkrete Beispiele für unfreie Versionen freier Programme, die der freien Welt großen Schaden zugefügt haben: