From 1ae0306a3cf2ea27f60b2d205789994d260c2cce Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Christian Grothoff Date: Sun, 11 Oct 2020 13:29:45 +0200 Subject: add i18n FSFS --- .../blog/articles/de/selling-exceptions.html | 227 +++++++++++++++++++++ 1 file changed, 227 insertions(+) create mode 100644 talermerchantdemos/blog/articles/de/selling-exceptions.html (limited to 'talermerchantdemos/blog/articles/de/selling-exceptions.html') diff --git a/talermerchantdemos/blog/articles/de/selling-exceptions.html b/talermerchantdemos/blog/articles/de/selling-exceptions.html new file mode 100644 index 0000000..ddf0a38 --- /dev/null +++ b/talermerchantdemos/blog/articles/de/selling-exceptions.html @@ -0,0 +1,227 @@ + + + + + + +Ausnahmen zur GNU GPL verkaufen - GNU Projekt - Free Software Foundation + + + + + +

Ausnahmen zur GNU GPL verkaufen

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von Richard Stallman

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Der Verkauf von Ausnahmen bedeutet, dass der Urheberrechtsinhaber des +Quellcodes diesen unter einer freien Softwarelizenz der Öffentlichkeit +freigibt und dann seinen Kunden gegen Bezahlung die Erlaubnis erteilt, den +gleichen Quellcode unter anderen Bedingungen zu nutzen, beispielsweise was +die Einbindung in proprietäre Anwendungen betrifft.

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Wir müssen die Praxis, Ausnahmen zu verkaufen, von etwas ausschlaggebend +anderem unterscheiden: rein proprietäre Erweiterungen oder Verianten eines +freien Programms. Diese beiden Aktivitäten, selbst wenn gleichzeitig von +einem Unternehmen praktiziert, sind unterschiedliche Dinge. Vom Verkauf der +Ausnahmen abgesehen ist es derselbe Quellcode, für den diese Ausnahme +zutrifft, als Freie Software für die Öffentlichkeit verfügbar. Eine +Erweiterung oder eine modifizierte Version, die nur unter einer proprietären +Lizenz verfügbar ist, ist schlicht und einfach proprietäre Software und +ebenso falsch wie jede andere proprietäre Software. Dieser Artikel befasst +sich mit Fällen, die einzig und allein den Verkauf von Ausnahmen mit sich +bringen.

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Wir müssen den Verkauf von Ausnahmen auch von Doppellizenzierung +unterscheiden, was die Freigabe des Programms unter einer Auswahl an +Lizenzen bedeutet. Mit Doppellizenzierung kann jeder Nutzer das Programm +unter entweder eine der Lizenzen oder unter beiden parallel für Aktivitäten +verwenden, die auf beide zutreffen (so distribuieren Weiterverteiler +normalerweise beide Lizenzen). Perl beispielsweise, wurde viele Jahre lang +unter Doppellizenz distribuiert, deren Alternativen die GNU GPL und die +Artistic License waren. Nun ist das nicht mehr notwendig, da Version 2 der +Artistic License mit der GNU GPL vereinbar ist.

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Beim Verkauf von Ausnahmen sind die Bedingungen der Ausnahme keine zweite +Lizenz, unter der das Programm freigegeben wird. Vielmehr sind sie nur für +jene Nutzer verfügbar, die eine Ausnahme kauften. Die einzige Lizenz, die +die Freigabe mit sich bringt, ist die GNU GPL, somit ist dies keine +Doppellizenzierung.

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Wir müssen den Verkauf von Ausnahmen von der üblichen „Ausnahme zur GPL“ +unterscheiden, welche einfach allen Nutzern die Berechtigung erteilt, die +Bedingungen der GPL auf eine bestimmte Weise zu übertreffen. Diese Ausnahmen +werden durch § 7 GNU GPL geregelt. Der Verkauf von Ausnahmen hat rechtlich +nichts mit der GNU GPL zu tun. Um Verwirrung zu vermeiden, ist es am besten +sich nicht auf Ausnahmen zu beziehen, die als „Ausnahmen zur GPL“ verkauft +werden.

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Ich betrachte den Verkauf von Ausnahmen seit den 1990ern als akzeptabel und +habe es gelegentlich Unternehmen vorgeschlagen. Manchmal machte dieser +Ansatz möglich, dass wichtige Programme Freie Software wurden.

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Die KDE-Arbeitsoberfläche wurde in den 90ern basierend auf der Qt-Bibliothek +entwickelt. Qt war proprietäre Software und TrollTech berechnete eine Gebühr +für die Erlaubnis, sie in proprietäre Anwendungen einzubinden. TrollTech +ermöglichte die unentgeltliche Nutzung von Qt in freien Anwendungen, aber +dies machte es nicht zu Freie Software. Völlig freie Betriebssysteme konnten +Qt deshalb nicht enthalten und KDE somit nicht nutzen.

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Im Jahr 1998 erkannte das Management von Trolltech, dass sie Qt zu Freie +Software und weiterhin Gebühren für die Erlaubnis, es in proprietäre +Software einzubinden, berechnen können. Ich erinnere mich nicht mehr, ob der +Vorschlag von mir kam, aber ich war sicherglücklich über die Änderung, die +es ermöglichte, Qt und folglich KDE in der freien Softwarewelt zu nutzen.

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Anfangs nutzten sie ihre eigene Lizenz, die Q +Public License (QPL) ‑ für eine freie Softwarelizenz +sehr restriktiv und mit der GNU GPL unvereinbar. Später wechselten sie zur +GNU GPL; ich glaube, ich hatte ihnen erklärt, dass es fürden Zweck +funktionieren würde.

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Der Verkauf von Ausnahmen hängt grundsätzlich von einer Lizenz mit Copyleft, +wie der GNU GPL für Freie-Software-Freigaben, ab. Eine Lizenz mit Copyleft +erlaubt die Einbindung in einem größeren Programm nur, wenn das gesamte +kombinierte Programm unter dieser Lizenz freigegeben wird; so ist +sichergestellt, dass erweiterte Versionen ebenfalls frei sind. Somit +benötigen Benutzer, die das kombinierte Programm proprietär machen wollen, +eine gesonderte Erlaubnis. Nur der Inhaber eines Urheberrechts kann diese +erteilen, und der Verkauf von Ausnahmen ist eine Art, dies zu tun. Jemand +anderes, der den Quellcode unter der GNU GPL oder einer anderen Lizenz mit +Copyleft erhielt, kann keine Ausnahme erteilen.

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Als ich zum ersten Mal von der Praxis über den Verkauf von Ausnahmen hörte, +fragte ich mich, ob die Praxis ethisch vertretbar sei. Wenn jemand eine +Ausnahme kauft, um ein Programm in einem größeren proprietären Programm +einzubinden, macht man etwas, das falsch ist (nämlich proprietäre +Software). Folgt daraus, dass der Entwickler, der die Ausnahme verkaufte, +etwas macht, das auch falsch ist?

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Wenn diese Implikation stichhaltig wäre, würde sie auch für die Freigabe +desselben Programms unter einer freien Softwarelizenz ohne Copyleft +zutreffen, wie der X11-Lizenz. Das ermöglicht ebenso eine solche +Einbindung. Also kommen wir entweder zu dem Schluss, dass es falsch ist, +alles unter der X11-Lizenz freizugeben ‑ eine +Schlussfolgerung, die ich extrem inakzeptabel finde ‑ oder +die Implikation abzulehnen. Eine Lizenz ohne Copyleft zu nutzen ist schwach +und meist eine schlechtere +Wahl, aber es ist nicht falsch.

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Mit anderen Worten ermöglicht der Verkauf von Ausnahmen eine begrenzte +Einbindung des Quellcodes in proprietäre Software, aber die X11-Lizenz geht +sogar noch weiter und ermöglicht die unbegrenzte Nutzung des Quellcodes (und +davon modifizierter Versionen) in proprietärer Software. Wenn dies die +X11-Lizenz nicht inakzeptabel macht, macht es auch keinen Verkauf von +Ausnahmen inakzeptabel.

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Es gibt drei Gründe, warum die Free Software +Foundation (FSF) den Verkauf von Ausnahmen nicht praktiziert. Einer +ist, dass es sie nicht zum Ziel führt: das Sichern der Freiheit für jeden +Nutzer unserer Software. Darum haben wir die GNU GPL geschrieben, und der +Weg, um dies am Sorgfältigsten zu erreichen, ist die Freigabe unter der GNU +GPL, Version 3 oder höher, und nicht die Einbindung in proprietäre +Software. Der Verkauf von Ausnahmen würde dies nicht erreichen, ebensowenig +die Freigabe unter der X11-Lizenz. Üblicherweise machen wir beide Dinge auch +nicht: Wir geben Software ausschließlich unter der GNU GPL frei.

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Ein weiterer Grund, warum wir nur unter der GNU GPL freigeben, ist, keine +proprietären Erweiterungen zu ermöglichen, die praktische Vorteile gegenüber +unseren freien Programmen darstellen würden. Benutzer, für die Freiheit kein +Wert hat, können die unfreien Versionen wählen, statt der freien Programme +auf denen sie basieren ‑ und verlieren ihre Freiheit. Wir +wollen nicht dazu ermutigen.

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Es gibt gelegentlich Fälle, in denen wir uns aus bestimmten strategischen +Gründen für die Verwendung einer weniger restriktiven Lizenz entscheiden, +die für ein bestimmtes Programm für die Sache der Freiheit besser ist. In +diesen Fällen geben wir das Programm für jedermann unter dieser +freizügigeren Lizenz frei.

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Dies ist aufgrund eines anderen ethischen Prinzips, dem die FSF folgt: alle +Benutzer gleich zu behandeln. Eine idealistische Kampagne für Freiheit +sollte nicht diskriminieren, so ist die FSF entschlossen, allen Benutzern +dieselbe Lizenz einzuräumen. Die FSF verkauft niemals Ausnahmen; unabhängig +unter welcher Lizenz oder Lizenzen wir ein Programm freigeben, es ist für +jeden verfügbar.

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Aber wir müssen nicht darauf bestehen, dass Unternehmen dem grundsätzlich +folgen. Für ein Unternehmen halte ich den Verkauf von Ausnahmen für +akzeptabel und werde es, wo es angebracht ist, empfehlen, da es ein Weg ist, +der Programme befreit.

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+ + + + + + + + -- cgit v1.2.3